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GEZ-Befreiung = Kabelfernsehen-Gebühr-Befreiung ?

Begonnen von Vollloser, 05. Mai 2024, 15:47:09

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Vollloser

Ach so. Ja gut. Also der Rundfunkbeitragsservice befreit ja dann von der Rundfunkgebühr, und nicht das Jobcenter !?!
Ja klar.
Aber DASS ist doch NOCH besser - im Sinne meiner Argumentation oben !!
Der Rundfunkbeitragsservice selbst befreit ja schon Grundsicherungsbezieher, die ihre Bedürftigkeit da nachweisen können.
Also Rundfunknutzung soll für bedürftige Menschen freigestellt sein (von den Kosten).
DEM widerspricht aber nun das Ansinnen von Vodafon jetzt auf einmal Nutzungsgebühr für IHRE Rundfunkinfrastruktur von bedürftigen Menschen zu verlangen !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Du vergisst schon wieder, dass die Nutzungsgebühr von z. B. Vodafone oder Telekom oder wie sie alle heißen, KEINE Pflichtabgaben wie die GEZ-Gebühren sind. Du MUSST keinen Nutzungsvertrag mit einem von denen abschließen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Im Gegensatz zur Rundfunkgebühr gibt es für Kabel, Handy etc. keine rechtliche Grundlage, die eine Gebührenbefreiung regelt.
Aber du kannst gern dein Glück beim BVerfG versuchen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Ottokar am 11. Mai 2024, 12:34:20Im Gegensatz zur Rundfunkgebühr gibt es für Kabel, Handy etc. keine rechtliche Grundlage, die eine Gebührenbefreiung regelt. Aber du kannst gern dein Glück beim BVerfG versuchen
bis es soweit ist muss er vielleicht erst alle Verwaltungsgerichte durchfechten.  :grins:

Birgit63

Man braucht gar keinen Vertrag abschließen, wenn man das nicht möchte. Man kann auch über einen Stick Fernsehen schauen. Das JC hat jedenfalls mit dem Kabelfernsehen überhaupt nichts zu tun. Kabelfernsehen ist kein Grundbedürfnis.

Rotti

wir mussten immer nur einen bestimmten Kabelbetreiber als Mieter beauftragen, wenn wir Kabelfernsehen wollten, da durfte ein anderer gar nicht kommen, vielleicht ist das ja jetzt anders.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 14. Mai 2024, 14:55:42vielleicht ist das ja jetzt anders
Nein, es kann nur der Kabelanbieter genommen werden, welcher vom VM akzeptiert wurde.
Zumindest in diesem Punkt gibt es keine freie Wahl des Anbieters.

Birgit63

Das stimmt so nicht. Unsere Wohnungsbaugesellschaft hat gute Konditionen bei einem Betreiber ausgehandelt, bei der wir Kabelfernsehen beantragen können. Wir müssen aber nicht. Ich kann auch jeden Betreiber wählen, den ich haben möchte. Nur ist der dann evtl. teurer.

Kopfbahnhof

Zitat von: Birgit63 am 15. Mai 2024, 10:52:46Ich kann auch jeden Betreiber wählen, den ich haben möchte.
Völlig falsch!

Zitat von: Birgit63 am 15. Mai 2024, 10:52:46hat gute Konditionen bei einem Betreiber ausgehandelt
Ja, und genau nur bei dem kannst du einen Vertrag machen.

Wenn an deiner Adresse z.b. Vodafone den Hut auf hat, kannst du auch nur diesen Anbieter nehmen.
Pyur z.B. würde dann nicht gehen, es gibt also keine freie Wahl des Anbieters.

Kann man leicht raus bekommen, einfach auf die Anbieterseite gehen und die Verfügbarkeit prüfen.

Es geht hier aber nur um Kabel TV, nicht über Internet.
Da hat man dann schon die freie Wahl zwischen den Anbietern.

Birgit63

#24
Nein, das stimmt nicht. Wir haben uns einen anderen Betreiber gesucht, der sogar noch günstiger ist. Das bezieht sich auch nur auf Kabelfernsehen.

Leeres Portemonnaie

Birgit, das geht aber nun mal nicht überall.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Birgit63

Das habe ich auch nicht behauptet. "Kopfbahnhof" hat behauptet dass das überhaupt nicht geht. Wie es woanders ist weiß ich nicht. Allerdings kenne ich noch 2 Personen, die jeweils zu einer anderen Wohnungsgesellschaft gehören, die sich jetzt auch ihren Anbieter selbst suchen dürfen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Birgit63 am 16. Mai 2024, 10:55:49Wie es woanders ist weiß ich nicht.

So dürfte das für mind. 95 % der Mieter sein, ich kenne keinen, der zwischen mehreren Kabel TV Anbietern die Wahl hat.
Abgesehen davon, dass es da eh nicht mehr viele gibt.

Meist ist nur ein Kabel-Provider für einen Haushalt zuständig – nämlich der Betreiber, an dessen Kabelnetz das Haus angeschlossen ist. Anders als bei DSL, hat man beim Anbieterwechsel deshalb nicht die freie Wahl.

OLD-MAN

Ich bin der Meinung, dass die Kernfrage zu diesem Thema mehr als ausreichend beantwortet wurde und es jetzt nur noch um Rechthaberei geht oder eben nicht geht. Total uninteressant!