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GEZ-Befreiung = Kabelfernsehen-Gebühr-Befreiung ?

Begonnen von Vollloser, 05. Mai 2024, 15:47:09

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0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Vollloser

Hallo liebes Forum,

ich habe nun mal eine spezielle Frage.
Dazu vorweg ein paar Gegebenheiten:

1.   Ab 1.7.2024 endet die Kabel-TV-Versorgung vom Vermieter (Anschlussgebühr wird nicht mehr vom Vermieter (Nebenkosten) gezahlt).
2.   Wir Grundsicherungsbezieher bekommen die Mietkosten (inkl. Nebenkosten) vom Jobcenter erstattet.
3.   Wir Grundsicherungsbezieher haben eine GEZ-Befreiung.

Nun meine Frage:
Müssten wir Grundsicherungsbezieher (Bürgergeld) in der Logik der oben aufgeführten Gegebenheiten, hier jetzt nicht diese Anschlussgebühr dann separat vom Jobcenter erstattet bekommen ?!?
Und wenn ja, wie beantragen, oder/und wie jetzt ?
Oder regelt das Jobcenter das da jetzt vielleicht sogar von sich aus allein ?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !


Sensoriker

Warum sollte das JC das übernehmen?
Es besteht keine Pflicht mehr einen Kabel-TV Vertrag abzuschließen. Es gibt genügend andere Möglichkeiten TV zu schauen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kopfbahnhof

Zitat von: Vollloser am 05. Mai 2024, 15:47:09Und wenn ja, wie beantragen, oder/und wie jetzt ?
Gar nicht, weil es schlicht nichts vom JC dazu gibt.

Zitat von: Vollloser am 05. Mai 2024, 15:47:09in der Logik der oben aufgeführten Gegebenheiten
Dann hätten alle anderen, bei denen es nicht im MV mit drin war, früher auch einen Zuschuss bekommen müssen.


180

Zu 99% wird der Kabelanschluß auch ohne Bezahlung erstmal weiter laufen. Die Kabelanbieter haben weder das Personal noch die Bereitschaft überall die Anschlüsse abzuklemmen.
Es ist nicht verboten den Anschluss ohne Vertrag einfach weiter zu nutzen. Falls irgendwann der Anschluss mal abgeschaltet werden sollte, kannst du einen Kabelanschluss buchen oder übers Internet schauen. Gibt mehr als genug kostenlos über YouTube, Livestream und Mediatheken.

Bis dahin einfach abwarten.

Kopfbahnhof

Zitat von: 180 am 07. Mai 2024, 16:27:00wird der Kabelanschluß auch ohne Bezahlung erstmal weiter laufen
Ist hier schon seit Januar 2024 so, aber irgendwann werden die schon abschalten.
Bis dahin wird man mit Werbung genervt, per Post und Drückerkolonne.
Offenbar machen weit weniger einen Vertrag als gedacht.

Zitat von: 180 am 07. Mai 2024, 16:27:00oder übers Internet schauen
Bei 1&1 ist die App dazu bei mir jetzt sogar gratis im Vertrag mit dabei. (bei anderen wohl auch möglich)

Bräuchte ich gar nicht, da zum Glück hier SAT Empfang geht.

Milla

Einfach die Füße stillhalten, keinen Kopf machen und den Fernsehgenuss einfach weiter gratis genießen.

Gerade wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, da wird es schwer bis unmöglich sein einzelne nichtzahlende Mieter vom TV Empfang abzuklemmen. Da müsste dann ein Techniker in die Wohnung um eine Filterdose zu installieren. Das Gute ist man muss den Techniker auf KEINEN Fall in die Wohnung lassen.

https://www.inside-digital.de/news/fernsehen-per-kabel-so-will-vodafone-schwarzseher-abklemmen
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Penny

Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Mai 2024, 16:57:34Offenbar machen weit weniger einen Vertrag als gedacht.

Für was auch, für die Wiederholung der Wiederholung dessen Wiederholung. Dafür würde ich nie zahlen.

Ottokar

Zitat von: Vollloser am 05. Mai 2024, 15:47:09Müssten wir Grundsicherungsbezieher (Bürgergeld) in der Logik der oben aufgeführten Gegebenheiten, hier jetzt nicht diese Anschlussgebühr dann separat vom Jobcenter erstattet bekommen ?!?
Dabei sehe ich nichts logisches.
Weder erstattet das JC die Rundfunkgebühr, noch haben Rundfunkgebühr und Kabelgebühr etwas gemeinsam.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Sensoriker am 05. Mai 2024, 16:22:57Es besteht keine Pflicht mehr einen Kabel-TV Vertrag abzuschließen. Es gibt genügend andere Möglichkeiten TV zu schauen
Die Geier der Telekom sind sicher schon unterwegs.  :grins:
https://de.trustpilot.com/review/www.telekom.de

Kopfbahnhof

Zitat von: Milla am 07. Mai 2024, 17:23:56da wird es schwer bis unmöglich sein einzelne nichtzahlende Mieter vom TV Empfang abzuklemmen.

Wenn die nicht zufällig Internet darüber haben, ist das überhaupt kein Problem.
Da wird der Anschluss im Keller abgeklemmt und gut ist.
Dafür muss auch keiner in die Wohnung kommen.

180

Es macht erst Sinn nach Alternativen zu schauen, nachdem der Kabelanschluss abgeschaltet wurde.
Niemand kann behaupten, dass er 1-2 Wochen ohne Fernsehen nicht überleben kann.

Bis hunderttausende Anschlüsse abgeklemmt sind, vergehen viele Monate bis Jahre. Vorausgesetzt Vodafone fängt überhaupt an systematisch Anschlüsse abzuklemmen. Die Techniker haben sicher genug wichtigere Aufgaben.

Kopfbahnhof

Zitat von: 180 am 08. Mai 2024, 16:37:25Vorausgesetzt Vodafone fängt überhaupt an systematisch Anschlüsse abzuklemmen
Doch machen sie schon...

https://www.inside-digital.de/news/vodafone-sperrt-kabel-tv-wohnungen-betroffen

Spätestens ab August 2024 sicher auch verstärkt.

Vollloser

Zitat von: Ottokar am 08. Mai 2024, 11:30:56Weder erstattet das JC die Rundfunkgebühr

Doch !
Naja gut. Es erstattet nicht, sondern es (das Jobcenter) befreit von der Rundfunkgebühr (Rundfunkgebühr-Befreiung !) !
Da gibt´s ein Bescheinigungsformular, welches man dann an die (öffentlich rechtlichen) Rundfunkanstalten schicken kann.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ottokar

Nein, das JC befreit nicht von der Rundfunkgebühr.
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist in § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt und Voraussetzung dafür ist ein Befreiungsantrag vom Gebührenschuldner nebst Nachweisen über die in § 4 genannten Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, befreit der (Rundfunk)Beitragsservice dich von der Zahlungsflicht.
Die Bescheinigung über den Bezug von Bürgergeld/Sozialhilfe/Grundsicherung vom jeweiligen Träger für den (Rundfunk)Beitragsservice soll dir und dem Träger nur ersparen, wie früher den ganzen Bewilligungsbescheid zu kopieren und den Leistungsbezug zu beglaubigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.