GEZ-Befreiung = Kabelfernsehen-Gebühr-Befreiung ?

Begonnen von Vollloser, 05. Mai 2024, 15:47:09

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Rotti

Zu der GEZ Befreiung kann bei der Telekom auch noch eine Ermässigung beantragt werden.

ZitatSozialtarif der Telekom Deutschland GmbH

Menschen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen den Sozialtarif der Telekom Deutschland GmbH nutzen. Auch behinderten Menschen kommt diese freiwillige soziale Vergünstigung zugute.

Im Rahmen des Sozialtarifs wird ein monatlicher Rechnungsnachlass gewährt in Höhe von:

    EUR 8,26 (EUR 6,94 netto) für Kunden, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder BAföG-Leistungen empfangen
    EUR 10,38 (EUR 8,72 netto) für blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Kunden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent

Die Vergünstigungen gelten für alle selbst gewählten City-, Deuschland- und Auslandsverbindungen, die über das Telefonnetz der Telekom geführt werden. Die soziale Vergünstigung wird nicht mit den Verbindungsentgelten für Auslandsverbindungen, die mit dem Spezialtarif CountrySelect abgerechnet werden, und den Verbindungen der Telekom zu speziellen Diensten mit internationaler Zugangskennzahl verrechnet. Für den monatlichen Grundpreis und sonstige Verbindungen wird keine Ermäßigung gewährt.
Amt24 Sachsen

Hamburger 171189

 :flag:
Das sind verschiedene Verträge.

Du hast, zwangsweise, einen Vertrag mit den Staats TV wie ARD, ZDF usw.
Geld wird von der GEZ eingetrieben oder durch bist als Bürgergeldempfänger befreit..

Du kannst einen Vertrag über Kabel TV haben. Das sind meist Telco s oder
Staatwerke..Aber die werden aus der Miete herausgenommen und must du
bald einzeln bezahlen.

 :schock:

Da ich eh neue PC Hardware brauche und deshalb auch Glasfaser Internet,
werde ich auf IPTV umsteigen.  :teuflisch:

TV wann und was ich will..Netflix und alle Mediatheken...


Gruss aus Hamburg Barmbek