Hallo , mein Bekannter seine Frau streitet sich im Einstweiligen Rechtsschutz .
Weiterbewilligung wurde vom Jc verweigert .
Nun will das Sg den Standort der Bargeld Abholung vor dem Einstweiligen Rechtsschutz vorherige Monate z.b hypo vereinsbank wissen da es wohl nicht auf die Kontoauszüge steht .
Die Bank sagt nur auf Richterliche Anordnung .
Warum das Sozialgericht wissen will wird nicht gesagt .
Ist das neue Verfahren um das Existenzminium nicht zu zahlen ?
Eheman ist ausgezogen und die Frau soll sich in den Mietvertrag reinschreiben lassen lt .jc .
Ehemann hat sein Geld erhalten nur die Frau nicht
:scratch: :weisnich:
Kannst du das anders formulieren ich verstehe so gut wie nichts von deiner Anfrage und hilfreich wäre es wenn du schriftliches dazu hast und einstellst.
Es gestaltet sich eh schon schwierig über Dritte Ratschläge zu geben. Von Vorteil wäre wenn sich die Betroffene selbst anmeldet denn dann gibt es keine Umwege und damit uU auch keine Verständigungsfehler.
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Eheman ist ausgezogen und die Frau soll sich in den Mietvertrag reinschreiben lassen lt .jc .
schon der Satz lässt meinen Kopf kreisen wie das gehen soll und was für eine Ausgangssituation herrscht.
Hat er alleine den MV unterschrieben und zieht aus muss die Frau auch ausziehen, ansonsten muss sich der Mieter also der Mann auch kümmern das die Miete bezahlt wird.
Und sie selber hat nicht unterschrieben denn sonst würde die Änderung das sie in den MV eingetragen wird nicht gefordert werden und dann fragt sich wer das fordert..... usw. usf.
Du kannst natürlich abwarten was ansonsten für Antworten kommen vllt. steh ich ja auf der Leitung.
MfG FN
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Nun will das Sg den Standort der Bargeld Abholung
Geht es möglicherweise um eine ungenehmigte OA?
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Die Bank sagt nur auf Richterliche Anordnung .
Glaube ich nicht, so was steht immer auf jedem Auszug.
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2024, 17:35:19Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Nun will das Sg den Standort der Bargeld Abholung
Geht es möglicherweise um eine ungenehmigte OA?
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Die Bank sagt nur auf Richterliche Anordnung .
Glaube ich nicht, so was steht immer auf jedem Auszug.
Nein die Frau war nicht ortsabwesend
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Mai 2024, 17:30:28Kannst du das anders formulieren ich verstehe so gut wie nichts von deiner Anfrage
Danke. Dachte das Gleiche! Habe mich aber nicht getraut, dass zu schreiben.
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 22:24:03Nein die Frau war nicht ortsabwesend
Einfach mal knallhart ignorieren, dass die Anfrage unverständlich formuliert wurde!
Meine Deutung:
Ehepaar streitet. Ehemann zieht aus und räumt ein (dem JC unbekanntes) Konto leer. Die einstweilige Verfügung klingt nach Entfernen des Gewalttäters. Die WB wurde abgelehnt, weil plötzlich Geld aufgetaucht ist. Oder weil die Frau nicht im Mietvertrag steht. TE will anscheinend der Frau helfen.
@Bimimaus5421: Am Besten zum Anwalt gehen. Das klingt nach einem komplizierten Familienrechtsfall. Ich befürchte, hier wirst Du nur schwer Hilfe bekommen, die Deine Bekannte weiterbringt. Sie kann Prozesskostenhilfe beantragen. Vor dem SG sollte sie sowieso nicht ohne Rechtsbeistand stehen.
Sorry, aber ich sehe da keinen Zusammenhang.
Wo in den Monaten zuvor Bargeld abgehoben wurde, ist für einen ER vollkommen unrelevant.
Da hier beim beste Willen kein Zusammenhang erkennbar ist, kann man dazu auch keine Fragen beantworten.
Zitat von: Ottokar am 23. Mai 2024, 10:38:07Sorry, aber ich sehe da keinen Zusammenhang.
Wo in den Monaten zuvor Bargeld abgehoben wurde, ist für einen ER vollkommen unrelevant.
Da hier beim beste Willen kein Zusammenhang erkennbar ist, kann man dazu auch keine Fragen beantworten.
Das Sozialgericht will aber diese Auskunft .
Und nein @ dagrey der mann hat nicht das konto abgeräumt ,denn die Frau hat eigenes Konto.Auch nix mit Gewalttäter .Was soll die Spekulation?
Das jc will nicht mehr den Regelsatz von 563 euro zahlen sondern nur die 506 euro .
Er hat schon ein Anwalt der leider nicht besonders zuverlässig ist .
Zitat von: Bimimaus5421 am 27. Mai 2024, 14:48:41Was soll die Spekulation?
Du lässt einem keine andere Wahl als wild zu spekulieren. Du eröffnest eine sehr verwirrende Schilderung und nimmst keinerlei Stellung zu den Fragezeichen der Leser und haust wieder irgendwelche Dinge hier rein. Erwartest Du ernsthaft Hilfe bei all den Lücken, die Du schaffst!?
Sry. Bin raus. Viel Glück Euch!
Zitat von: dagrey am 27. Mai 2024, 22:49:04Zitat von: Bimimaus5421 am 27. Mai 2024, 14:48:41Was soll die Spekulation?
Du lässt einem keine andere Wahl als wild zu spekulieren. Du eröffnest eine sehr verwirrende Schilderung und nimmst keinerlei Stellung zu den Fragezeichen der Leser und haust wieder irgendwelche Dinge hier rein. Erwartest Du ernsthaft Hilfe bei all den Lücken, die Du schaffst!?
Sry. Bin raus. Viel Glück Euch!
Ich kann nichts dafür das deine Intellegenz nicht ausreicht um einefache Sätze hier zuverstehen ?
Nochmal mann ist ausgezogen Frau bleibt in der Wohnung und Jc und Sg machen ihr eigenes Ding um nicht weiter zu bezahlen .
Was ist daran so schwer zu verstehen wenn Sg nachfragt welchen Standort Geld abgeholt worden ist ?
Ich habe einfache Fragen gestellt wenn du das nicht versteht kann ich nix dafür und ausserdem braucht man bei Sg und LSG keinen Rechtsanwalt .
Aber Rechtsanwalt ist dran und ist selber geschockt ,denn der Einsweilige Rechtschutz wurde mit der Begründung abgelehnt Mann und Frau hätten in der Wohnung nicht genug Wasser verbraucht und deswegen lässt man die Frau nun hungern ...
Zitat von: Bimimaus5421 am 29. Mai 2024, 11:03:51Nochmal mann ist ausgezogen Frau bleibt in der Wohnung und Jc und Sg machen ihr eigenes Ding um nicht weiter zu bezahlen .
Nochmal, deine Informationen dazu sind so was von verwirrend, da sieht keiner durch.
Die Frau verbleibt in der Wohnung, das muss dem JC gemeldet werden.
Somit sollte sie auch weiterhin ihr Geld bekommen.
Mindestens aber vorläufig, weil offensichtlich Klärungsbedarf da ist.
Geht es hier um das JC oder das Sozialamt?
Was das ganze jetzt mit irgendwelchen Geldautomaten zu tun haben soll, großes
?Wenn alles normal läuft, spielt es absolut keine Rolle, wo man sein Geld holt.
Notfalls auch an der Supermarktkasse.
Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2024, 17:48:42Geht es hier um das JC oder das Sozialamt?
Scheinbar ums Gericht.
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Nun will das Sg den Standort der Bargeld Abholung vor dem Einstweiligen Rechtsschutz
Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2024, 18:01:39Scheinbar ums Gericht.
Dann fehlen hier erst recht weitere Informationen, darum es ist verwirrend.
Da muss es einen anderen Hintergrund haben, warum ein Gericht genau diese Daten haben möchte.
Das siehst nicht nur du so, aber wir sind ja alle dumm in den Augen der TE.
Zitat von: Bimimaus5421 am 29. Mai 2024, 11:03:51Ich kann nichts dafür das deine Intellegenz nicht ausreicht um einefache Sätze hier zuverstehen ?
Einfache Sätze, die einfach keinen Zusammenhang bilden. Ich stempel das mittlerweile als TROLL POST ab!
Zitat von: Bimimaus5421 am 29. Mai 2024, 11:03:51Aber Rechtsanwalt ist dran und ist selber geschockt ,denn der Einsweilige Rechtschutz wurde mit der Begründung abgelehnt Mann und Frau hätten in der Wohnung nicht genug Wasser verbraucht und deswegen lässt man die Frau nun hungern ...
Demnach vermutet das SG, dass das Paar in Wirklichkeit weiter zusammen lebt und die Wohnung, die das JC bezahlen soll, nur eine Scheinwohnung ist. Wahrscheinlich soll anhand der Örtlichkeit der Barabhebungen der tatsächliche Aufenthalt der Frau geprüft werden.
Wobei mal wieder nicht klar ist, ob der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nun schon abgelehnt wurde oder nicht.
Lt. erstem Beitrag wird sich noch gestritten und hier ist plötzlich schon abgelehnt. Für ein abgeschlossenes Verfahren fordert kein Richter mehr was an.
Zitat von: TripleH am 29. Mai 2024, 21:37:56Wahrscheinlich soll anhand der Örtlichkeit der Barabhebungen der tatsächliche Aufenthalt der Frau geprüft werden.
Was damit allerdings gar nicht geht.
Es kann jede Menge Gründe haben, warum man an irgendeinem Automaten sein Geld holt.
Zitat von: TripleH am 29. Mai 2024, 21:37:56dass das Paar in Wirklichkeit weiter zusammen lebt und die Wohnung, die das JC bezahlen soll, nur eine Scheinwohnung ist.
Das ist eine der bescheuerten Regeln von Hartz/Bürgergeld.
Ich kenne einige Paare, die das extra so gemacht haben, getrennte Wohnung aber noch zusammen.
Was übrigens auch gar nicht verboten ist.
Zitat von: Kopfbahnhof am 30. Mai 2024, 16:49:01Ich kenne einige Paare, die das extra so gemacht haben, getrennte Wohnung aber noch zusammen.
Was übrigens auch gar nicht verboten ist.
Verboten ist es nicht. Aber bei Ehepaaren, die da so praktizieren, bezahlt das Jobcenter nunmal nicht beide Wohnungen und Singleregelsätze.
Zitat von: Sheherazade am 31. Mai 2024, 09:29:19bezahlt das Jobcenter nunmal nicht beide Wohnungen und Singleregelsätze
Kenne ich aber anders.
Was will ein JC tun, man kann ja trotzdem getrennt leben.
Dazu muss noch nicht mal unbedingt eine Scheidung sein.
Man hat sich eben auseinander gelebt und um Konflikte zu vermeiden, hat eben jeder seine eigene Hütte als Rückzugsort.
Manche lassen es eben so, weil schon allein Scheidung ist teuer.
So ,ich habe den Einstweiligen Beschluss von meinen Bekannten erhalten ( die der Rechtsanwalt ) nicht rausgerückt hatte ,sondern mein Bekannter musste sich den Beschluss beim Sozialgericht holen .
Im Beschluss bezieht sich das Sozialgericht darauf das im Monat März drei mal in Cuxhaven bei Rossman und bei Tedi eingekauft haben da wohnen die Kinder die Sie regelmässig besuchen .
Es wird unterstellt das dee Ehemann sich nicht beim anderen Jc angemeldet hat ,dabei war er da und man sagte ihn das dass Sozialamt sgb 12 zuständig wäre ,da er nicht mehr arbeitsfähig ist .
Die Unterlagen Meldebestätigung hat er eingereicht .
Komisch ist das im Beschluss auf den Ehemann eingegangen wird ,als anstatt auf die Frau wo die Leistungen abgelehnt worden sind .
Im Beschluss steht auch drin dass das Jc bei Hausbesuch sie nicht angetroffen hat und nicht genug Wasser verbraucht haben in der Wohnung
Es wird vermutet das Sie in Cuxhaven leben .
Die Frau hatte und er vorher Leistungen erhalten ein Richter war entsetzt das sein Kollege die Eröterung des Sachverhalts nicht gemacht hatte .
Das ist reine Willkür und Schikane ...
Ist das jetzt wieder ABM-Maßnahmen für Forenmitglieder?
Bei deinem Geschreibsel wundert mich, dass überhaupt noch jemand durchblickt.
Erst geht es um Bargeldabhebungen, jetzt sind es Einkäufe.
Vielleicht solltest du mal erst alle relevanten Informationen komplett besorgen und dann erst hier posten wenn du alles zusammen hast.
Dann findet sich vielleicht einer der dir zielgerichtet helfen kann.
Zitat von: Sensoriker am 03. Juni 2024, 19:38:59Ist das jetzt wieder ABM-Maßnahmen für Forenmitglieder? Was soll das hier forenmitglieder fertig machen ?
Bei deinem Geschreibsel wundert mich, dass überhaupt noch jemand durchblickt.
Erst geht es um Bargeldabhebungen, jetzt sind es Einkäufe.Ich habe das zitiert was im Beschluss drine steht ,wenn du damit ein Problem hast ist es deine Sache nicht meine
Vielleicht solltest du mal erst alle relevanten Informationen komplett besorgen und dann erst hier posten wenn du alles zusammen hast.Ich habe alle Informationen ,also was soll der Unsinn?
Dann findet sich vielleicht einer der dir zielgerichtet helfen kann.
Wenn du nichts verstehen kannst ist das nicht mein Problem