Sozialgericht fragt beim Klägerin nach Standort der Bank nach

Begonnen von Bimimaus5421, 22. Mai 2024, 17:02:00

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Bimimaus5421

Hallo , mein Bekannter seine Frau streitet sich im Einstweiligen Rechtsschutz .
Weiterbewilligung wurde vom Jc verweigert .
Nun will das Sg den Standort der Bargeld Abholung vor dem  Einstweiligen Rechtsschutz vorherige Monate z.b hypo vereinsbank wissen da es wohl nicht auf die Kontoauszüge steht .
Die Bank sagt nur auf Richterliche  Anordnung .
Warum das Sozialgericht wissen will wird nicht gesagt .
Ist das neue Verfahren um das Existenzminium nicht zu zahlen ?
Eheman ist ausgezogen und die Frau soll sich in den Mietvertrag reinschreiben lassen lt .jc .
Ehemann hat sein Geld erhalten nur die Frau nicht

Fettnäpfchen

 :scratch:  :weisnich:

Kannst du das anders formulieren ich verstehe so gut wie nichts von deiner Anfrage und hilfreich wäre es wenn du schriftliches dazu hast und einstellst.

Es gestaltet sich eh schon schwierig über Dritte Ratschläge zu geben. Von Vorteil wäre wenn sich die Betroffene selbst anmeldet denn dann gibt es keine Umwege und damit uU auch keine Verständigungsfehler.

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Eheman ist ausgezogen und die Frau soll sich in den Mietvertrag reinschreiben lassen lt .jc .
schon der Satz lässt meinen Kopf kreisen wie das gehen soll und was für eine Ausgangssituation herrscht.
Hat er alleine den MV unterschrieben und zieht aus muss die Frau auch ausziehen, ansonsten muss sich der Mieter also der Mann auch kümmern das die Miete bezahlt wird.
Und sie selber hat nicht unterschrieben denn sonst würde die Änderung das sie in den MV eingetragen wird nicht gefordert werden und dann fragt sich wer das fordert..... usw. usf.

Du kannst natürlich abwarten was ansonsten für Antworten kommen vllt. steh ich ja auf der Leitung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Nun will das Sg den Standort der Bargeld Abholung
Geht es möglicherweise um eine ungenehmigte OA?

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Die Bank sagt nur auf Richterliche  Anordnung .
Glaube ich nicht, so was steht immer auf jedem Auszug.

Bimimaus5421

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2024, 17:35:19 [Erweitern]
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Nun will das Sg den Standort der Bargeld Abholung
Geht es möglicherweise um eine ungenehmigte OA?

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Die Bank sagt nur auf Richterliche  Anordnung .
Glaube ich nicht, so was steht immer auf jedem Auszug.
Nein die Frau war nicht ortsabwesend

dagrey

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Mai 2024, 17:30:28Kannst du das anders formulieren ich verstehe so gut wie nichts von deiner Anfrage

Danke. Dachte das Gleiche! Habe mich aber nicht getraut, dass zu schreiben.

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 22:24:03Nein die Frau war nicht ortsabwesend

Einfach mal knallhart ignorieren, dass die Anfrage unverständlich formuliert wurde!

Meine Deutung:
Ehepaar streitet. Ehemann zieht aus und räumt ein (dem JC unbekanntes) Konto leer. Die einstweilige Verfügung klingt nach Entfernen des Gewalttäters. Die WB wurde abgelehnt, weil plötzlich Geld aufgetaucht ist. Oder weil die Frau nicht im Mietvertrag steht. TE will anscheinend der Frau helfen.

@Bimimaus5421: Am Besten zum Anwalt gehen. Das klingt nach einem komplizierten Familienrechtsfall. Ich befürchte, hier wirst Du nur schwer Hilfe bekommen, die Deine Bekannte weiterbringt. Sie kann Prozesskostenhilfe beantragen. Vor dem SG sollte sie sowieso nicht ohne Rechtsbeistand stehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.

Ottokar

Sorry, aber ich sehe da keinen Zusammenhang.
Wo in den Monaten zuvor Bargeld abgehoben wurde, ist für einen ER vollkommen unrelevant.
Da hier beim beste Willen kein Zusammenhang erkennbar ist, kann man dazu auch keine Fragen beantworten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 23. Mai 2024, 10:38:07Sorry, aber ich sehe da keinen Zusammenhang.
Wo in den Monaten zuvor Bargeld abgehoben wurde, ist für einen ER vollkommen unrelevant.
Da hier beim beste Willen kein Zusammenhang erkennbar ist, kann man dazu auch keine Fragen beantworten.
Das Sozialgericht will aber diese Auskunft .
Und nein @ dagrey der mann hat nicht das konto abgeräumt ,denn die Frau hat eigenes Konto.Auch nix mit Gewalttäter .Was soll die Spekulation?
Das jc will nicht mehr den Regelsatz von 563 euro zahlen sondern nur die 506 euro .
Er hat schon ein Anwalt der  leider nicht besonders zuverlässig ist .

dagrey

Zitat von: Bimimaus5421 am 27. Mai 2024, 14:48:41Was soll die Spekulation?

Du lässt einem keine andere Wahl als wild zu spekulieren. Du eröffnest eine sehr verwirrende Schilderung und nimmst keinerlei Stellung zu den Fragezeichen der Leser und haust wieder irgendwelche Dinge hier rein. Erwartest Du ernsthaft Hilfe bei all den Lücken, die Du schaffst!?

Sry. Bin raus. Viel Glück Euch!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.

Bimimaus5421

Zitat von: dagrey am 27. Mai 2024, 22:49:04 [Erweitern]
Zitat von: Bimimaus5421 am 27. Mai 2024, 14:48:41Was soll die Spekulation?

Du lässt einem keine andere Wahl als wild zu spekulieren. Du eröffnest eine sehr verwirrende Schilderung und nimmst keinerlei Stellung zu den Fragezeichen der Leser und haust wieder irgendwelche Dinge hier rein. Erwartest Du ernsthaft Hilfe bei all den Lücken, die Du schaffst!?

Sry. Bin raus. Viel Glück Euch!
Ich kann nichts dafür das deine Intellegenz nicht ausreicht um einefache Sätze hier zuverstehen ?
Nochmal mann ist ausgezogen Frau bleibt in der Wohnung und Jc und Sg machen ihr eigenes Ding um nicht weiter zu bezahlen .
Was ist daran so schwer zu verstehen wenn Sg nachfragt welchen Standort Geld abgeholt worden ist ?
Ich habe einfache Fragen gestellt wenn du das nicht versteht kann ich nix dafür und ausserdem braucht man bei Sg und LSG keinen Rechtsanwalt .
Aber Rechtsanwalt ist dran und ist selber geschockt ,denn der Einsweilige Rechtschutz wurde mit der Begründung abgelehnt Mann und Frau hätten in der Wohnung nicht genug Wasser verbraucht  und deswegen lässt man die Frau nun hungern ...

Kopfbahnhof

Zitat von: Bimimaus5421 am 29. Mai 2024, 11:03:51Nochmal mann ist ausgezogen Frau bleibt in der Wohnung und Jc und Sg machen ihr eigenes Ding um nicht weiter zu bezahlen .
Nochmal, deine Informationen dazu sind so was von verwirrend, da sieht keiner durch.

Die Frau verbleibt in der Wohnung, das muss dem JC gemeldet werden.
Somit sollte sie auch weiterhin ihr Geld bekommen.
Mindestens aber vorläufig, weil offensichtlich Klärungsbedarf da ist.
Geht es hier um das JC oder das Sozialamt?

Was das ganze jetzt mit irgendwelchen Geldautomaten zu tun haben soll, großes ?

Wenn alles normal läuft, spielt es absolut keine Rolle, wo man sein Geld holt.
Notfalls auch an der Supermarktkasse.



Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2024, 17:48:42Geht es hier um das JC oder das Sozialamt?

Scheinbar ums Gericht.
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Mai 2024, 17:02:00Nun will das Sg den Standort der Bargeld Abholung vor dem Einstweiligen Rechtsschutz
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2024, 18:01:39Scheinbar ums Gericht.
Dann fehlen hier erst recht weitere Informationen, darum es ist verwirrend.

Da muss es einen anderen Hintergrund haben, warum ein Gericht genau diese Daten haben möchte.

Sheherazade

Das siehst nicht nur du so, aber wir sind ja alle dumm in den Augen der TE.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

dagrey

Zitat von: Bimimaus5421 am 29. Mai 2024, 11:03:51Ich kann nichts dafür das deine Intellegenz nicht ausreicht um einefache Sätze hier zuverstehen ?

Einfache Sätze, die einfach keinen Zusammenhang bilden. Ich stempel das mittlerweile als TROLL POST ab!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.

TripleH

Zitat von: Bimimaus5421 am 29. Mai 2024, 11:03:51Aber Rechtsanwalt ist dran und ist selber geschockt ,denn der Einsweilige Rechtschutz wurde mit der Begründung abgelehnt Mann und Frau hätten in der Wohnung nicht genug Wasser verbraucht  und deswegen lässt man die Frau nun hungern ...

Demnach vermutet das SG, dass das Paar in Wirklichkeit weiter zusammen lebt und die Wohnung, die das JC bezahlen soll, nur eine Scheinwohnung ist. Wahrscheinlich soll anhand der Örtlichkeit der Barabhebungen der tatsächliche Aufenthalt der Frau geprüft werden.

Wobei mal wieder nicht klar ist, ob der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nun schon abgelehnt wurde oder nicht.

Lt. erstem Beitrag wird sich noch gestritten und hier ist plötzlich schon abgelehnt. Für ein abgeschlossenes Verfahren fordert kein Richter mehr was an.