Hallo, mir hat in der Vergangenheit mal ein Freund der zu Besuch war ausversehen den fernseher kaputt gemacht in meiner Wohnung, die Sache wurde an seine Hausratversicherung gemeldet und ich habe von der Versicherung am Ende 50€ als Rumpfwert erhalten
Ist jetzt nur meine Frage ob man derartige kleinere und einmalige Einkommen melden muss oder gibt es diesbezüglich sowas wie Freibeträge ?
Danke für eure hilfe.
Schadenersatz ist kein Einkommen.
Das Bundessozialgericht hat 2018 entschieden, dass Schadensersatzzahlungen, die jemand als Ersatz für einen Gegenstand erhalten hat, vom Jobcenter grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen.
Zitat von: SosoSoße am 22. Mai 2024, 18:53:50Hallo, mir hat in der Vergangenheit mal ein Freund der zu Besuch war ausversehen den fernseher kaputt gemacht in meiner Wohnung, die Sache wurde an seine Hausratversicherung gemeldet und ich habe von der Versicherung am Ende 50€ als Rumpfwert erhalten
50 € ist ja nicht viel, schon verdächtig wenig für einen Fernseher, da würde ich die Versicherung mit einem Sachverständigen drohen. :mocking:
Schadensersatzzahlungen aus Haftpflichtversicherung werden gemäß Zeitwert abgerechnet. Elektronik verliert unfassbar schnell an Wert! Also ein TV der in 2010 einen Neupreis von 1.000EUR hatte, wird heute nur noch mit 100EUR angerechnet. Höchstens!
Zitat von: dagrey am 22. Mai 2024, 19:45:08Schadensersatzzahlungen aus Haftpflichtversicherung werden gemäß Zeitwert abgerechnet. Elektronik verliert unfassbar schnell an Wert! Also ein TV der in 2010 einen Neupreis von 1.000EUR hatte, wird heute nur noch mit 100EUR angerechnet. Höchstens!
bekommst wohl eher nur noch den Rumpfwert von 50€ denke ich, meiner war halt schon 7 jahre alt oder so und dazu eh kein sonderlich teures gerät
ok dann war ja der Schubser berechtigt. :grins:
Zitat von: Rotti am 22. Mai 2024, 19:48:39ok dann war ja der Schubser berechtigt. :grins:
hätte ich mir gerne erspart, aber naja steckst halt nicht immer drin ;)
Zitat von: dagrey am 22. Mai 2024, 19:45:08Schadensersatzzahlungen aus Haftpflichtversicherung werden gemäß Zeitwert abgerechnet.
Keine Ahnung welche Versicherung DU hast, aber bei unserer bekomme ich den Widerbeschaffungswert
Bei der Hausratsversicherung bekommt man den Wiederbeschaffungswert. Bei der Haftpflichtversicherung bekommt man den Zeitwert.
Zitat von: Bundspecht am 23. Mai 2024, 06:08:14Keine Ahnung welche Versicherung DU hast, aber bei unserer bekomme ich den Widerbeschaffungswert
Kleiner Exkurs in die Versicherungswelt für DICH!
Haftpflichtversicherung zahlt keine Eigenschäden! Daher bekommst DU von DER auch keinen Wiederbeschaffungswert.
Nein nicht einmal den Zeitwert! Weil Eigenschaden! Wie Birgit63 schreibt, tritt bei Eigenschaden die Hausrat ein, aber
nicht wenn dein Fernseher umfällt! Hausratversicherung = Feuer-, Wasser-, Blitzschaden bzw. Glasbruch und Diebstahl (Einbruchsspuren müssen vorliegen. Ein gestohlenes Fahrrad, aus dem Keller ohne Einbruch ins Mehrfamilienhaus wird meistens nicht ersetzt. Allerdings gibt es Versicherer, die hier noch mal unterscheiden.)
Die Haftpflichtverischerung zahlt den Schaden anderer, den DU (grob) fahrlässig zugefügt hast. Bei Vorsatz natürlich nicht!
Achtung bei geliehenen Sachen: Leihst Du Dir eine Bohrmaschine von Deinem Kumpel und lässt diese fallen (kaputt), zahlt Deine Haftpflichtversicherung
nicht. Auch hier gibt es Versicherer mit Ausnahmen.
DEINE Haftpflicht rechnet mit dem Geschädigten den Zeitwert ab! Allerdings beist sich manchmal die AGB der Versicherung mit geltendem Recht. Denn der Geschädigte hat einen Anspruch auf den Zustand vor dem Schaden. §249 Abs 1. BGB. Das bedeutet das die Versicherung nicht immer nach Zeitwert abrechnen kann. Es kommt also auf den beschädigten Gegenstand an, wenn es ein Sachschaden war.
Da den Schaden ein anderer verursacht hat (hier der Freund) zahlt seine Haftpflichtversicherung. Und die zahlt eben nur den Zeitwert.
Zitat von: Birgit63 am 23. Mai 2024, 08:38:26Da den Schaden ein anderer verursacht hat (hier der Freund) zahlt seine Haftpflichtversicherung. Und die zahlt eben nur den Zeitwert.
ja stimmt war meine ich wirklich eine haftpflicht und nicht hausrat was der hatte, hatte mich da im anfangspost leider vertan also sry für die Verwirrung.
Zitat von: dagrey am 23. Mai 2024, 07:58:27Haftpflichtversicherung zahlt keine Eigenschäden! Daher bekommst DU von DER auch keinen Wiederbeschaffungswert
bei Mama hab ich die Balkonglastüre eingeschlagen, weil ich gestolpert bin die ich auch wieder selber eingebaut hatte, wurde problemlos bezahlt, nicht damit gerechnet das die zahlen weil Familie.
"Bei Mama" = Mama hat einen eigenen Haushalt? Dann hast Du "Dritten" einen unbeabsichtigten Schaden zugefügt, der durch die Private Haftpflichversicherung gedeckt ist.
Aber pass auf, dass Du dich nicht auf Mama's Brille setzt! Eine Brille hat nichts auf dem Sofa zu suchen :lol:
Zitat von: dagrey am 23. Mai 2024, 15:13:03Bei Mama" = Mama hat einen eigenen Haushalt? Dann hast Du "Dritten" einen unbeabsichtigten Schaden zugefügt, der durch die Private Haftpflichversicherung gedeckt ist.
und wer zahlt mir jetzt meinen Schaden durch einen Schlitz auf der Rücksitzbank meines Autos durch den Transport des Glases?
Ein netter Onkel oder Du selbst :empathy:
Dein Auto (Also Du!). Es ist völlig egal, warum der Schaden entstanden ist. Du zielst offensichtlich auf eine Kausalkette ab. Das zieht aber hier nicht :nea: