Einmalige kleine Einnahme

Begonnen von SosoSoße, 22. Mai 2024, 18:53:50

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SosoSoße

Hallo, mir hat in der Vergangenheit mal ein Freund der zu Besuch war ausversehen den fernseher kaputt gemacht in meiner Wohnung, die Sache wurde an seine Hausratversicherung gemeldet und ich habe von der Versicherung am Ende 50€ als Rumpfwert erhalten


Ist jetzt nur meine Frage ob man derartige kleinere und einmalige Einkommen melden muss oder gibt es diesbezüglich sowas wie Freibeträge ?


Danke für eure hilfe.

Sheherazade

Schadenersatz ist kein Einkommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

dagrey

Das Bundessozialgericht hat 2018 entschieden, dass Schadensersatzzahlungen, die jemand als Ersatz für einen Gegenstand erhalten hat, vom Jobcenter grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.

Rotti

Zitat von: SosoSoße am 22. Mai 2024, 18:53:50Hallo, mir hat in der Vergangenheit mal ein Freund der zu Besuch war ausversehen den fernseher kaputt gemacht in meiner Wohnung, die Sache wurde an seine Hausratversicherung gemeldet und ich habe von der Versicherung am Ende 50€ als Rumpfwert erhalten
50 € ist ja nicht viel, schon verdächtig wenig für einen Fernseher, da würde ich die Versicherung mit einem Sachverständigen drohen.  :mocking:
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

dagrey

Schadensersatzzahlungen aus Haftpflichtversicherung werden gemäß Zeitwert abgerechnet. Elektronik verliert unfassbar schnell an Wert! Also ein TV der in 2010 einen Neupreis von 1.000EUR hatte, wird heute nur noch mit 100EUR angerechnet. Höchstens!
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SosoSoße

Zitat von: dagrey am 22. Mai 2024, 19:45:08Schadensersatzzahlungen aus Haftpflichtversicherung werden gemäß Zeitwert abgerechnet. Elektronik verliert unfassbar schnell an Wert! Also ein TV der in 2010 einen Neupreis von 1.000EUR hatte, wird heute nur noch mit 100EUR angerechnet. Höchstens!

bekommst wohl eher nur noch den Rumpfwert von 50€ denke ich, meiner war halt schon 7 jahre alt oder so und dazu eh kein sonderlich teures gerät

Rotti

ok dann war ja der Schubser berechtigt.  :grins:
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

SosoSoße

Zitat von: Rotti am 22. Mai 2024, 19:48:39ok dann war ja der Schubser berechtigt.  :grins:

hätte ich mir gerne erspart, aber naja steckst halt nicht immer drin ;)

Bundspecht

Zitat von: dagrey am 22. Mai 2024, 19:45:08Schadensersatzzahlungen aus Haftpflichtversicherung werden gemäß Zeitwert abgerechnet.

Keine Ahnung welche Versicherung DU hast, aber bei unserer bekomme ich den Widerbeschaffungswert
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Birgit63

Bei der Hausratsversicherung bekommt man den Wiederbeschaffungswert. Bei der Haftpflichtversicherung bekommt man den Zeitwert.

dagrey

Zitat von: Bundspecht am 23. Mai 2024, 06:08:14Keine Ahnung welche Versicherung DU hast, aber bei unserer bekomme ich den Widerbeschaffungswert

Kleiner Exkurs in die Versicherungswelt für DICH!

Haftpflichtversicherung zahlt keine Eigenschäden! Daher bekommst DU von DER auch keinen Wiederbeschaffungswert. Nein nicht einmal den Zeitwert! Weil Eigenschaden! Wie Birgit63 schreibt, tritt bei Eigenschaden die Hausrat ein, aber nicht wenn dein Fernseher umfällt! Hausratversicherung = Feuer-, Wasser-, Blitzschaden bzw. Glasbruch und Diebstahl (Einbruchsspuren müssen vorliegen. Ein gestohlenes Fahrrad, aus dem Keller ohne Einbruch ins Mehrfamilienhaus wird meistens nicht ersetzt. Allerdings gibt es Versicherer, die hier noch mal unterscheiden.)

Die Haftpflichtverischerung zahlt den Schaden anderer, den DU (grob) fahrlässig zugefügt hast. Bei Vorsatz natürlich nicht! Achtung bei geliehenen Sachen: Leihst Du Dir eine Bohrmaschine von Deinem Kumpel und lässt diese fallen (kaputt), zahlt Deine Haftpflichtversicherung nicht. Auch hier gibt es Versicherer mit Ausnahmen.

DEINE Haftpflicht rechnet mit dem Geschädigten den Zeitwert ab! Allerdings beist sich manchmal die AGB der Versicherung mit geltendem Recht. Denn der Geschädigte hat einen Anspruch auf den Zustand vor dem Schaden. §249 Abs 1. BGB. Das bedeutet das die Versicherung nicht immer nach Zeitwert abrechnen kann. Es kommt also auf den beschädigten Gegenstand an, wenn es ein Sachschaden war.
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Birgit63

Da den Schaden ein anderer verursacht hat (hier der Freund) zahlt seine Haftpflichtversicherung. Und die zahlt eben nur den Zeitwert.

SosoSoße

Zitat von: Birgit63 am 23. Mai 2024, 08:38:26Da den Schaden ein anderer verursacht hat (hier der Freund) zahlt seine Haftpflichtversicherung. Und die zahlt eben nur den Zeitwert.

ja stimmt war meine ich wirklich eine haftpflicht und nicht hausrat was der hatte, hatte mich da im anfangspost leider vertan also sry für die Verwirrung.

Rotti

Zitat von: dagrey am 23. Mai 2024, 07:58:27Haftpflichtversicherung zahlt keine Eigenschäden! Daher bekommst DU von DER auch keinen Wiederbeschaffungswert
bei Mama hab ich die Balkonglastüre eingeschlagen, weil ich gestolpert bin die ich auch wieder selber eingebaut hatte, wurde problemlos bezahlt, nicht damit gerechnet das die zahlen weil Familie.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

dagrey

"Bei Mama" = Mama hat einen eigenen Haushalt? Dann hast Du "Dritten" einen unbeabsichtigten Schaden zugefügt, der durch die Private Haftpflichversicherung gedeckt ist.

Aber pass auf, dass Du dich nicht auf Mama's Brille setzt! Eine Brille hat nichts auf dem Sofa zu suchen  :lol:
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