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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hansstramm am 17. Juni 2024, 21:00:06

Titel: Rückforderung JC berechtigt? / Unterjubeln von Kindern
Beitrag von: hansstramm am 17. Juni 2024, 21:00:06
Moin Freunde,
ich bin in einer Ausbildung zum Fachinformatiker.
Zur Aufstockung bekomme ich Geld vom JC.

Nun möchten sie Geld zurück für den Monat 12.2023.
Für den Monat 12.2023 habe ich am 30.11.2023 Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.265.48€ bekommen.
 (Inkl. Weihnachtsgeld)
Normalerweise bekomme ich 951.11€ Ausbildungsvergütung.

Ich würde mich freuen, wenn da mal jemand drüberschauen könnte.  :help:
Muss ich das jetzt tatsächlich zurück überweisen?

Generell kann da schon was nicht stimmen,
denn sie schreiben was von minderjährigen Kindern.
Es leben keine Minderjährigen Kinder in der Wohnung.
Nur meine Mutter (volljährig),
und ich (volljährig).

Wie würdet ihr am besten vorgehen?  :scratch:

Im Anhang ist das Schreiben und der JC Bescheid für das Jahr 2023 zu finden.

Mfg





Titel: Aw: Rückforderung JC berechtigt? / Unterjubeln von Kindern
Beitrag von: TripleH am 17. Juni 2024, 21:56:19
Nun ja, zurück zahlen wirst du wohl müssen, du hattest nunmal im Dezember mehr Einkommen, als vom Jobcenter berücksichtigt wurde. Allerdings ist das, was das JC formell macht, falsch. Rechtsgrundlage der Rückforderung muss vorliegend § 41a Absatz 6 SGB II sein, weil die Leistungen ursprünglich nur vorläufig bewilligt waren. Und nicht § 48 iVm. § 50 SGB X, wie es das Jobcenter anscheinend machen will.

Titel: Aw: Rückforderung JC berechtigt? / Unterjubeln von Kindern
Beitrag von: hansstramm am 18. Juni 2024, 09:55:48
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sollte ich auf das Schreiben überhaupt antworten oder lohnt sich der Aufwand nicht?
Es stimmt wie erwähnt ja auch nicht, das minderjärige Kinder in der Wohnung leben.
Bekomme ich deswegen evtl. Geld das mir nicht zusteht?

Mfg
Titel: Aw: Rückforderung JC berechtigt? / Unterjubeln von Kindern
Beitrag von: Sheherazade am 18. Juni 2024, 10:49:00
Zitat von: hansstramm am 18. Juni 2024, 09:55:48Es stimmt wie erwähnt ja auch nicht, das minderjärige Kinder in der Wohnung leben.

Offensichtlich ein Datenbankfehler aus der Geschichte vom letzten Jahr. (https://hartz.info/index.php/topic,130835.msg1567731.html#msg1567731)
Titel: Aw: Rückforderung JC berechtigt? / Unterjubeln von Kindern
Beitrag von: hansstramm am 19. Juni 2024, 21:25:09
Danke für die Antwort.
Aber eigentlich kann das nicht sein, denn anderer Wohnort, anderes JC :D.
Außerdem wurde das ja damals geklärt.
Ich mache einfach mal nichts, die melden sich schon, wenn sie Geld zurückmöchten  :yes:.
Titel: Aw: Rückforderung JC berechtigt? / Unterjubeln von Kindern
Beitrag von: Bimimaus5421 am 21. Juni 2024, 14:44:47
Zitat von: hansstramm am 19. Juni 2024, 21:25:09Danke für die Antwort.
Aber eigentlich kann das nicht sein, denn anderer Wohnort, anderes JC :D.
Außerdem wurde das ja damals geklärt.
Ich mache einfach mal nichts, die melden sich schon, wenn sie Geld zurückmöchten  :yes:.

Man kann auch Widerspruch einlegen und dann wenn es abgelehnt wird dem Sozialgericht mit Klage entscheiden lassen ist dein gutes Recht nach Art 19 gg Abs 4
Titel: Aw: Rückforderung JC berechtigt? / Unterjubeln von Kindern
Beitrag von: Rotti am 21. Juni 2024, 16:01:49
Zitat von: TripleH am 17. Juni 2024, 21:56:19Und nicht § 48 iVm. § 50 SGB X,
Aufhebung des Verwaltungsaktes und Änderungsbescheid mit Anrechnung und vorläufige Bewilligung ich vermisse noch im Anhörungsschreiben grobfahrlässig weil nicht gemeldet.
Titel: Aw: Rückforderung JC berechtigt? / Unterjubeln von Kindern
Beitrag von: hansstramm am 07. Juli 2024, 19:41:02
Danke für eute Hilfe.
Ich hab jetzt einfach das Anhörungsschreiben per E-Mail zurückgeschickt.
Angekreuzt habe ich nur "Ratenzahlung" in Höhe von 50€.
Des Weiteren habe ich einen Dauerauftrag von meiner Bank mitgeschickt.
Gezahlt wird von 01.08.2024 - 01.11.2024.

Bin mal gespannt, was zurückkommt.

Mfg