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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Catzlover am 20. Juni 2024, 23:16:44

Titel: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Catzlover am 20. Juni 2024, 23:16:44
Hallo,

Ich beziehe seit Januar 2024 zum Erwerbseinkommen aufstockende SGBII Leistungen. Ich habe die NK Abrechnung von 2023 bekommen mit erheblichem Guthaben und könnte es ziemlich gut für den Tierarzt brauchen, statt das Geld ans JC abzugeben.

Kann ich dieses Geld irgendwie retten? Gibt's hierzu vielleicht Urteile?

Vielen Dank.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: malsumis am 21. Juni 2024, 01:05:58
Bist wohl ein ganz Schlauer. Und wenn es eine erhebliche Nachzahlung wäre, würdest du fragen, ob nicht das JC diese übernehmen muss. Tiere sind ohnehin Luxus, wenn man dem Staat auf der Tasche liegt.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2024, 08:39:32
Zitat von: Catzlover am 20. Juni 2024, 23:16:44Kann ich dieses Geld irgendwie retten?

Leider nein. Das Guthaben mindert im Monat nach der Gutschrift die Kosten der Unterkunft.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Unwissender am 21. Juni 2024, 09:02:51
Zitat von: malsumis am 21. Juni 2024, 01:05:58Und wenn es eine erhebliche Nachzahlung wäre, würdest du fragen, ob nicht das JC diese übernehmen muss.

Wer sagt das? Ich habe schon mehrfach erlebt, das nix nachgezahlt wurde und um Anrechnung von Guthaben gestritten wurde!
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Ronald BW am 21. Juni 2024, 09:55:34
Meine Logik sagt mir das dieses Guthaben keine Einnahme ist.
Nur ob das auch das JC so sieht ist was anderes.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2024, 10:08:52
Zitat von: Ronald BW am 21. Juni 2024, 09:55:34Meine Logik sagt mir das dieses Guthaben keine Einnahme ist.

Das ist korrekt, keine Einnahme bzw. kein Einkommen. Aber: Wie ich schon oben geschrieben habe, mindert das Guthaben im Monat nach der Gutschrift die Kosten der Unterkunft.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Ronald BW am 21. Juni 2024, 10:18:42
Warum es dann aber nicht Teil des Vermögens wird scheint mir unlogisch zu sein.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2024, 10:47:37
Für Betriebskosten gilt:
Zitat(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
§22 SGB2 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html)

Anders herum besteht ggf. Anspruch auf Übernahme einer Nachzahlung auch wenn sie aus Zeiten ohne Leistungsbezug resultiert.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Ronald BW am 21. Juni 2024, 11:34:08
Für einen Vorteil muss dann auch ein Nachteil mit genommen werden.
Ab da ist es dann logisch.
Eine große Rückzahlung wird eher selten sein, eine satte Nachzahlung ist wahrscheinlicher.
So gesehen eher großzügige soziale Regelung.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 12:10:49
Zitat von: Ronald BW am 21. Juni 2024, 11:34:08Eine große Rückzahlung wird eher selten sein, eine satte Nachzahlung ist wahrscheinlicher.
So gesehen eher großzügige soziale Regelung.


Aber mit Grenzen. Wer zuviel verbraucht, z. B. Wasser oder Heizung, bekommt es nur im Rahmen der Festlegung erstattet, den Rest zahlt man selbst. Also sooo großzügig auch wieder nicht.  :zwinker: 
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: OLD-MAN am 21. Juni 2024, 12:44:57
.... und wieder einmal entbrennt hier eine unnötige Diskussion!

Wie @sheherazade geschrieben und auch belegt hat, mindert/erhöht eine Gutschrift/Nachzahlung der Betriebskosten die KDU und wird angerechnet!

Es gibt hier im Forum viele, viele gleichlautende Fragen/Beiträge, die nichts anderes im Ergebnis haben, als das, was im § 22, Abs. 3, SGB II steht.

Ob der eine oder andere das nun logisch findet oder ungerecht ist völlig irrelevant, denn das Gesetz ist hier mehr als eindeutig zu lesen und zu verstehen!
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: TripleH am 21. Juni 2024, 12:58:46
Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2024, 10:08:52Das ist korrekt, keine Einnahme bzw. kein Einkommen.

Bereits mehrfach diskutiert: natürlich ist das Einkommen. § 22 Absatz 3 SGB II ist nur eine vom Zuflussprinzip abweichende Anrechnungsnorm. Damit wird die sonst geltende Anrechnung im Monat des Zuflusses durchbrochen, dass es 30 Euro Versicherungspauschale gibt, falls kein weiteres Einkommen vorhanden ist und die Regelung, dass Einkommen zuerst auf die Bundesleistungen angerechnet wird.

Zitat von: Ronald BW am 21. Juni 2024, 09:55:34Meine Logik sagt mir das dieses Guthaben keine Einnahme ist.

Mit dieser Logik hättest du bis - glaube 1994 - argumentieren können. Bis dahin galt die Identitätstheorie.

Angesichts der vielen gleichartigen Themen im Forum sollte dir aber bewusst sein, dass deine Logik niemandem weiterhilft, da die Rechtslage anders aussieht.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 13:20:07
Zitat von: Catzlover am 20. Juni 2024, 23:16:44Hallo,

Ich beziehe seit Januar 2024 zum Erwerbseinkommen aufstockende SGBII Leistungen. Ich habe die NK Abrechnung von 2023 bekommen mit erheblichem Guthaben und könnte es ziemlich gut für den Tierarzt brauchen, statt das Geld ans JC abzugeben.

Kann ich dieses Geld irgendwie retten? Gibt's hierzu vielleicht Urteile?

Vielen Dank.


https://hartz4widerspruch.de/news/kostenrueckerstattung-ist-kein-einkommen/


Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2024, 14:50:22
@Leeres Portemonnaie: Es ist sinnvoll, den Link zur Revision vor dem BSG (https://openjur.de/u/2366312.html) auch zu verlinken.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: TripleH am 21. Juni 2024, 18:04:57
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 13:20:07
Zitat von: Catzlover am 20. Juni 2024, 23:16:44Hallo,

Ich beziehe seit Januar 2024 zum Erwerbseinkommen aufstockende SGBII Leistungen. Ich habe die NK Abrechnung von 2023 bekommen mit erheblichem Guthaben und könnte es ziemlich gut für den Tierarzt brauchen, statt das Geld ans JC abzugeben.

Kann ich dieses Geld irgendwie retten? Gibt's hierzu vielleicht Urteile?

Vielen Dank.


https://hartz4widerspruch.de/news/kostenrueckerstattung-ist-kein-einkommen/




Ja, das spricht sehr für die Seriösität dieser "Anwälte". Dass das Urteil des, SG Bayreuth vom BSG aufgehoben wurde, wird natürlich verschwiegen:

ZitatAuf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 19. September 2019 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten beider Rechtszüge nicht zu erstatten.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/213053
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 19:43:05

Zitat von: TripleHJa, das spricht sehr für die Seriösität dieser "Anwälte". Dass das Urteil des, SG Bayreuth vom BSG aufgehoben wurde, wird natürlich verschwiegen:

ZitatAuf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 19. September 2019 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten beider Rechtszüge nicht zu erstatten.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/213053


Da sieht man deutlich, wie dusselig ich sein kann. Und das war nicht gestellt.  :schaem:
Ob das ein AG genauso sieht?  :scratch: 

Dennoch, eine Frage hätte ich noch: TE schreibt, er / sie ist Aufstocker. Wenn es nur wenig ist, was dazu gegeben wird vom JC, kann es doch auch sein, es darf gar nicht komplett verrechnet werden. Oder sehe ich das falsch?
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Sensoriker am 21. Juni 2024, 20:14:25
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 19:43:05Wenn es nur wenig ist, was dazu gegeben wird vom JC, kann es doch auch sein, es darf gar nicht komplett verrechnet werden
Nützt auch nichts. Wird der Rest eben im darauffolgenden Monat(e) angerechnet.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 20:16:42
Zitat von: Sensoriker am 21. Juni 2024, 20:14:25
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 19:43:05Wenn es nur wenig ist, was dazu gegeben wird vom JC, kann es doch auch sein, es darf gar nicht komplett verrechnet werden
Nützt auch nichts. Wird der Rest eben im darauffolgenden Monat(e) angerechnet.


Ich dachte, das geht nicht.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: TripleH am 21. Juni 2024, 21:40:34
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 19:43:05Ob das ein AG genauso sieht?

AG = Amtsgericht? Arbeitgeber? Wen meinst du damit?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 19:43:05Wenn es nur wenig ist, was dazu gegeben wird vom JC, kann es doch auch sein, es darf gar nicht komplett verrechnet werden. Oder sehe ich das falsch?

Wenn durch das Guthaben im Monat nach Zufluss kein Bürgergeldanspruch besteht, dann ist das quasi übersteigende Einkommen seins

Beispiel:

563 Euro Regelsatz
+ 500 Euro Miete
= 1063 Euro Bedarf

- 700 Euro anrechenbarer Lohn

= 363 Euro Bürgergeld

Jetzt gibt es z. B. 800 Euro Guthaben. Dann sieht es so aus:

1. Monat nach Zufluss Guthaben

563,00 Euro Regelsatz
+ 500 Euro Miete
- 500 Euro Guthaben
= 563,00 Euro Bedarf

- 700 Euro Lohn

= 0,00 Euro Bürgergeld, 137,00 Euro übersteigendes Einkommen

Vom Guthaben sind noch 300 Euro übrig.

2. Monat

563,00 Euro Regelsatz
+ 500,00 Euro Miete
- 300,00 Euro Guthaben
= 763,00 Euro Bedarf

- 700,00 Euro Einkommen

= 63,00 Euro Bürgergeld.



 
 
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Catzlover am 21. Juni 2024, 22:13:29
Zitathttp://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/213053

Danke schön!  Damit ist die Frage abschließend beantwortet.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 22. Juni 2024, 15:54:46
Zitat von: TripleH am 21. Juni 2024, 21:40:34
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 19:43:05Ob das ein AG genauso sieht?

AG = Amtsgericht? Arbeitgeber? Wen meinst du damit?



Arbeitgeber.



https://www.buergergeld.org/nebenkostenerstattung/

Das meinte ich so, wie hier beschrieben.
Bekommt TE lediglich z. B. 100€ für KdU vom JC, erhält aber ein Guthaben von z. B. 200€ ... und die Rechnung dazu. Der Artikel beantwortet es gut.
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: TripleH am 22. Juni 2024, 16:44:05
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juni 2024, 15:54:46Arbeitgeber

Was hat ein Arbeitgeber mit dem Betriebskostenguthaben zu tun?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juni 2024, 15:54:46Bekommt TE lediglich z. B. 100€ für KdU vom JC, erhält aber ein Guthaben von z. B. 200€ ...

Das hat doch mit dem Sachverhalt hier gar nichts zu tun:

Zitat von: Catzlover am 20. Juni 2024, 23:16:44Ich beziehe seit Januar 2024 zum Erwerbseinkommen aufstockende SGBII Leistungen. Ich habe die NK Abrechnung von 2023 bekommen

2023 hat das Jobcenter gar nichts gezahlt, wenn er erst seit 2024 Bürgergeld bezieht.


 
Titel: Aw: Urteile zu Guthaben Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor dem Bezug gesucht.
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 22. Juni 2024, 17:44:47
Zitat von: TripleH am 22. Juni 2024, 16:44:05
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juni 2024, 15:54:46Arbeitgeber

Was hat ein Arbeitgeber mit dem Betriebskostenguthaben zu tun?
 


Oh man ...  :flag:
Wenn ich mich dusselig anstelle, hat das nichts mit dem Betriebskostenguthaben zu tun. Das war ein kleiner gedanklicher Ausschweif in die große weite Welt ausserhalb von Betriebsguthaben hin zu potentiellen Arbeitgebern.
Ich dachte nicht daran, wie klein der Diskussionsrahmen in manchen Threads ist. Manchmal hüpfen manchen Menschen wie mir beim nachdenken und schreiben halt noch andere Gedanken über den Tellerrand. :sorry: