Hallo,
wieder einmal Probleme mit der Kreisverwaltung Alzey.
Habe Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingereicht.Ich finde die Antworten nicht zutreffend. So kann ich keine Guthaben der Wasserkostenabrechnung an die KV überweisen, da dieses gleich mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet, wird.die Abschlagsrate für zwei Monate beträgt 45,-€ ( Erhöhungsbescheid liegt KV vor, die Übernahme erfolgt mit 22,50 € pro Monat,sie sagen da ist der Schornsteinfeger mit einberechnet.Wo denn? Die genehmigten Nebenkosten von 120,-€ wurden einfach auf 102,-€ gesenkt so das ich nicht weiß wie ich alles bezahlen soll.Sie wollten letztes Jahr wieder einmal eine Mietbescheinigung haben, welche ich aber abgelehnt habe,da dies nur eine weitere unnötige Datenerfassung gewesen wäre.Füge mal die Bescheide usw bei, vieleicht kann mir jemand eine Rat geben.Danke im Voraus
Nein, ist es nicht. Die Kosten, die du extra zahlen musst, also Wasser und Schornsteinfeger sind im Monat der Fälligkeit zu berücksichtigen und nicht auf 12 Monate zu verteilen.
Allerdings kann ich keine odt Datei öffnen, also auch nicht sehen, was du überhaupt angegriffen hast. Sollten die Kosten für 2023 erst jetzt gezahlt werden oder wären die Abschläge 2023 schon berücksichtigt worden? Dann hätte ja eigentlich das Guthaben berücksichtigt werden müssen nach § 11 iVm. § 22 Absatz 3 SGB II. Aber davon ist irgendwie keine Rede, nur, dass man die tatsächlichen Verbrauchskosten berücksichtigt? Oder nimmt man die und hat die durch 12 geteilt für 2024?
Wie gesagt: egal wie, das ist nicht richtig. Wasser ist in Höhe des Abschlags von 41 Euro dann zu berücksichtigen, wenn sie fällig sind, also für April, Juni usw. Und Schornsteinfeger auch dann, wenn er kommt und seine Rechnung bezahlt werden muss.
Du solltest also den Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle weiterleiten lassen.
hier noch einmal der Widerspruch von mir
Das ist wieder eine odt Datei, keine PDF.
noch einmal hoffentlich richtig
Wie schon geschrieben: das, was das JC rechnet, ist falsch. Das, was du willst, ist aber auch falsch. Es können noch keine Schornsteinfegerkosten berücksichtigt werden, wenn die noch gar nicht angefallen sind. Und die Wasserkosten sind eben nicht auf den Monat runterzurechnen, sondern nur in den Monaten zu berücksichtigen, in denen sie fällig sind. Das JC hat kein Recht, nur 102 Euro im Monat zu berücksichtigen und du kein Recht, 115 Euro zu wollen.
Hallo,
letztes Jahr wollte ich die ANGEFALLENEN sCHORNSTEINFEGERKOSTEN BEZAHLT HABEN UND DA WURDE MIR MITGETEILT DAS ALLES IN DEN NEBENKOSTEN BEREITS ABGEGEOLTEN SEI:SIE HABEN DIE wASSERKOSTEN AUFGETEILT UND DANN AUF DEN MONAT ABGERECHNET:ABER WIE IST DAS JETZT MIT DEN BEREITS VON MIR GEZAHLTEN WASSERKOSTEN? BLEIBE ICH DARAUF SITZEN? ES WERDEN JA IMMER 6 RATEN IM JAHR FÄLLIG UND NICHT NUR DAS WAS DIE KV RECHNET:
Ich weiß nicht, was bezahlt wurde oder nicht, es sind ja keine Bescheide zu sehen und wie sich die KdU zusammensetzt. Fakt ist einfach nur, dass sowohl du als auch das Jobcenter falsch rechnen.
Daran ändert jetzt dein unhöfliches Geschreie (Großbuchstaben!) nichts!
Zitat von: TripleH am 10. Juli 2024, 18:44:55Daran ändert jetzt dein unhöfliches Geschreie (Großbuchstaben!) nichts!
Wenn ich den Text u. die Buchstaben anschaue, hat der TE wohl einfach nur die Umschaltetaste im Eifer des Gefechts verstellt. :zwinker:
Genau, ich habe nicht geschrien,sondern einfach nicht darauf geachtet das ich in Großbuchstaben schreibe.Die Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen: 80,-€ für den Vermeiter, 45,-( alle 2 Monate) für Wasser und der Schornateinfeger ( ca. 85,-€ einmalig) Nur habe ich mehr Wasserkosten bezahlt als die KV mir erstattet,das war auch meine Frage und was ich tun kann um eine angemessene Nebenkostenerstattung zu bekommen.
Was du tun kannst? Steht eigentlich schon da. Den Widerspruch einfach weiter laufen lassen, damit er der zuständigen Widerspruchsstelle vorgelegt wird, die hoffentlich Ahnung hat, was richtig ist.
an meiner Sachlage hat sich nichts geändert, die Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey hat leider keine Lösung in dem Widerspruchsverfahren gefunden, so das alles an den Kreisrechtsausschuss weitergeleitet wurde. Habe am Dienstag Termin. Was soll das bringen? Ich verstehe denen Ihre Überlegungen nicht mehr, man kann doch ganz einfach ausrechnen was zu zahlen ist. Wenn ich jetzt nächstes Jahr mehr Wasser verbraucht habe oder die Nebenkostenabrechnung ist höher, wegen z.B.neuer höherer Grundsteuer, dann muss ich wieder alles alleine bezahlen? Das kann doch nicht sein, ich dachte es wird nach dem tatsächlichen Verbrauch usw. abgerechnet?Lege mal das Schreiben von der KV anbei, könnt ja mal darüber schauen, ich weiß nicht mehr womit noch argumentieren kann.
Da steht nichts anderes, als dass ihr schon die Höchsgrenze der Unterkunftskosten erhaltet und daher alle weiteren Unterkunftskosten nicht mehr berücksichtigt werden können.
Beispiel: die Richtlinie des JC oder Sozialamtes besagt, dass für 2 Personen 500 Euro Bruttokaltmiete angemessen sind. Tatsächlich habt ihr aber 520 Euro. Dann berücksichtigt das JC oder Sozialamt diese maximalen 500 Euro. 20 Euro im Monat müsst ihr dann selbst zahlen und natürlich alle weiteren Kosten, daher auch eine BK-Nachzahlung.
Voraussetzung ist natürlich, dass es irgendwann mal eine Kostensenkungsaufforderung gab oder eine Ablehnung der Zusicherung bei Umzug.
Hallo Triple H,
unsere Miete beträgt 500,-€, zzgl. 80,-Nebenkosten an den Vermieter zzg, Wasser und Schornsteinfegerkosten.Übernommen werden insgesamt 602,50 € Die angemessene Bruttokaltmiete liegt angeblich bei 550,20 € .Ich habe in den letzten Jahren bei jeder Nebenkostenabrechnung keine Erstattung der Nachzahlungen erhalten,mit der Aussage, in der Bruttokaltmiete ist alles enthalten.Die Nebenkosten wurden vorher mit 120,-€ Monat übernommen und jetzt gekürzt, das ich bei der Miete selbst zuzahlen muss ist klar,aber bei den Nebenkosten auch noch? Da kann ich doch so gut wie nichts sparen, lediglich Wasser und Abwasser geht nach Verbrauch, alles andere sind festgesetzte Gebühren, welche jetzt wieder erhöht werden ( Grundsteuer) . Ein Kostensenkungsverfahren habe ich noch nie gehabt , nur eben die Mitteilung das alles in der gewährten Bruttokaltmiete enthalten sei.in der Preisklasse findest du hier keine Wohnung mit nur 102,50 anerkannten Nebenkosten, es sei denn du bist UA
Die Angemessenheit bezieht sich auf die Bruttokaltmiete. Also Grundmiete + kalte Nebenkosten. Wenn die also 550,20 Euro ist, dann ist jeder Cent darüber hinaus von euch selbst zu bezahlen.
... außer die Angemessenheitsgrenze der Bruttokaltmiete ist rechtlich nicht haltbar.
Grundlage für die Angemessenheitsgrenze bildet die ortsübliche Kaltmiete zzgl. der Betriebskosten gemäß Betriebskostenspiegel DMB (https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/aktueller-betriebskostenspiegel-fuer-deutschland/), für 2022 sind das 1,663 Euro/qm ohne Kosten für Heizung und Warmwasser.
Bei 2 Personen sind i.d.R. 60qm angemessen, damit wären 99,78 Euro für die sog. kalten Betriebskosten angemessen.
Einige Bundesländer sehen bei 2 Personen 65qm als angemessen an, außerdem kann wegen Behinderung ein Zuschlag von 10% vorgenommen werden. Die angemessenen kalten Betriebskosten erhöhen sich dann entsprechend.
... oder ein Umzug zur Kostensenkung kann wegen Unzumutbarkeit nicht gefordert werden,
oder es gibt keinen freien Wohnraum zu den Angemessenheitskriterien.
In diesen Fällen muss das JC die tatsächlichen KdUH anerkennen, so die ständige Rechtsprechung des BSG.
Danke Ottokar :danke:
Hallo Ottokar, ist es rechtens das sie die zuvor bewilligten Nebenkosten von 120 auf 102,50 € gesenkt haben und ich somit gar keinen Spielraum mehr habe ? ( höheren Verbrauch, höhere Gebühren)und ich zahle 6 Abschläge für Wasser ,anerkannt werden nur fünf,bei der Abrechnung kommt ja immer gleich der folgende Abschlag hinzu,ich wurde beschuldigt eigenmächtig mit dem Versorger dies ausgehandelt zu haben,was natürlich Quatsch ist ,denn das ist so bei allen Versorgern,sei es Strom oder Gas usw. Die Kosten für den Schornsteinfeger kommen nirgens in der Berechnung vor,was eigentlich hätte sein müssen.Darüber wollen sie am Dienstag mit mir persönlich verhandeln.Was soll ich deiner Meinung nach tun?
Zitat von: szaros 25 am 27. Oktober 2024, 11:42:27ist es rechtens das sie die zuvor bewilligten Nebenkosten von 120 auf 102,50 € gesenkt haben
Nur wenn das im Rahmen der Absenkung der Bruttokaltmiete von der tatsächlichen auf die angemessene erfolgte.
Isoliert betrachtet dürfen die kalten Betriebskosten nicht begrenzt werden.
Abgesehen davon muss auch geprüft werden, ob die Gesamtmiete möglicherweise angemessen ist, auch wenn einzelne Bestandteile davon unangemessen sind, denn Maßstab für die Unangemessenheit nach § 22 SGB II sind immer die "Bedarfe für Unterkunft und Heizung", d.h. die Gesamtkosten = Warmmiete.
Ob das hier gemacht wurde, kann ich nicht erkennen.
Danke!
Hallo Ottokar,
gestern war der Termin beim Kreisrechtsausschuss, leider habe ich nichts erreicht!Meine gesamten Widersprüche wurden abgewiesen,es wurde argumentiert,was ich den wolle,die Summe um welche die Nebenkosten gekürzt wurden,wurde doch der Nettokaltmiete gutgeschrieben,so das ich doch die gleiche Summe erhalte, mein Widerspruch zwecklos sei.Die Schornsteinfegerkosten z.B. sind dann eben in der Miete enthalten.Ich würde keine Nachteile durch diese Berechnung haben.Musste dann meinen Widerspruch zurücknehmen.Habe ich jetzt alle Chancen verloren, oder gibt es noch eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Niemand muss seinen Widerspruch zurücknehmen.
Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, kannst du erneut Widerspruch einlegen. Ansonsten kannst du stattdessen einen Überprüfungsantrag stellen.
Leistungsklage ist hier nur möglich, wenn ein Widerspruchsbescheid erlassen wurde.
Hallo Ottokar,
ich hatte einen Widerspruchsbescheid vom 27.09.2024.Da ist ja die Widerspruchszeit abgelaufen.
Wie stelle ich einen Überprüfungsantrag und was soll er beinhalten? Vielleicht hast du ein paar Stichpunkte für mich.Ich bin total neben der Spur, dieses arrogante und hochnäsige Getue der Sachbearbeiterin geht mir nicht aus dem Kopf, das ist doch alles Trickserei was sie da machen, oder? Einfach die Nettomiete erhöhen , weil sie ja wissen das wir davon nichts haben, denn ein Umzug kommt für uns nicht in Frage und die Nebenkosten bleiben so gering wie möglich,nicht ausreichend um alles zu bezahlen.
Zitat von: szaros 25 am 30. Oktober 2024, 09:13:46ich hatte einen Widerspruchsbescheid vom 27.09.2024
Widerspruchsbescheid? Ich denke du hast den Widerspruch zurückgenommen? Oder meinst du einen Leistungsbescheid?
In einem Überprüfungsantrag beantragt man die Überprüfung eines konkret benannten Bescheides, oder aller Bescheide für einen konkret genannten Leistungszeitraum.
Die Begründung formauliert man wie bei einem Widerspruch.
szaros 25
Zitat von: Ottokar am 31. Oktober 2024, 10:14:28In einem Überprüfungsantrag beantragt man die Überprüfung eines konkret benannten Bescheides, oder aller Bescheide für einen konkret genannten Leistungszeitraum.
Hab mal im Anhang ein Muster reingereicht.
MfG FN]
Hallo,
habe von der Kreisverwaltung eine Ablehnung für den Überprüfungsantrag erhalten.da sind wieder diie falschen Behauptungen das alles rechtmäßig wäre,auch die Nebenkosten würden stimmen, aber ich kann mir nicht erklären wo die Kosten für den Schornsteinfeger versteckt sein sollen? Vermieter 80,- € Nebenkosten( Steuern, Versicherung, Müllabfuhr und Abwasser) 45,- € alle zwei Monate für Wasser, ca. 85,- € Schornsteinfeger ( manchmal kommt er zweimal im Jahr,wenn er die große Untersuchung macht und ein normaler Termin) kostet dann zusammen ca. 200,-€
Auch der Abschlag für das Wasser wurde als fester Bestandteil der NK berechnet.Habe die neue Abrechnung schon erhalten und da ändert sich die Abschlagzahlung,auch wurden im letzten Jahr die Preise angehoben,so das ich eine Nachzahlung habe.Ich habe keinerlei Spielraum für eine Erhöhung der Nebenkosten,jetzt kommt noch die schon letztes Jahr erhöhte Grundsteuer dazu, wie soll ich das bezahlen? Es sind doch fast alles außer Wasser Gebühren und Steuer, da habe ich keinen Einfluß drauf. Sie haben ja einfach die Nettomiete erhöht und die Nebenkosten gesenkt. Schaut mal drüber ob da alles rechtens ist. Danke im Voraus
Zitat von: TripleH am 26. Oktober 2024, 18:27:37Die Angemessenheit bezieht sich auf die Bruttokaltmiete. Also Grundmiete + kalte Nebenkosten. Wenn die also 550,20 Euro ist, dann ist jeder Cent darüber hinaus von euch selbst zu bezahlen.
ich Frage mich da was das für ein Getrickse vom VM ist Nebenkosten runter Nettomiete rauf.
Die Nebenkosten runter und Nettomiete rauf hat die Kreisverwaltung gemacht,nicht der VM
Letztendlich ist es egal, wer da was gemacht hat. Es gilt:
Zitat von: TripleH am 26. Oktober 2024, 18:27:37Die Angemessenheit bezieht sich auf die Bruttokaltmiete. Also Grundmiete + kalte Nebenkosten. Wenn die also 550,20 Euro ist, dann ist jeder Cent darüber hinaus von euch selbst zu bezahlen.
Das weiß ich Sheherezade, was mich ärgert ist,das sie die genehmigten Nebenkosten von 120,-€ auf
102,50 € gesenkt haben,so ist doch von Anfang an klar das ich alles was darüber liegt selbst bezahlen muss.Jede Erhöhung der Gebühren usw. Der Wasserverbrauch ist ja nicht immer der gleiche,so das sich da immer mal eine Änderung ergeben kann .Man hätte die gewährten Nebenkosten einfach so sein lassen sollen,dann wäre der ganze Ärger nicht.
Zitat von: szaros 25 am 12. Februar 2025, 18:30:40was mich ärgert ist,das sie die genehmigten Nebenkosten von 120,-€ auf 102,50 € gesenkt haben
Dafür ist die Grundmiete gleichlautend angehoben worden. Unterm Strich also genau dasselbe, du hättest keinen Cent mehr bekommen als diese 550,20€, alles was darüber ist, müsst ihr aus dem Regelsatz zahlen. Du klamüserst das nur alles auseinander, deshalb hast du das Gefühl, man enthält dir bzw. euch etwas vor.
Ja die haben sie angehoben, doch wofür? Ein Umzug ist nicht vorgesehen, könnten wir auch nicht. Ich habe ja auch einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt (bis jetzt nicht beantwortet) wegen Alter,Krankheit und Behinderung. Ich finde das dies willkürlich geschehen ist, denn die Dame ist uns gegenüber sehr "unfreundlich", um es mal angenehm auszudrücken.Ich dachte immer das man die bewilligten Nebenkosten nicht einfach so senken kann.
Die Formulierung "die Bruttokaltmiete wurde erhöht" ist natürlich quatsch.
Korrekt wäre, dass sich - ausgehend von der angemessenen Bruttokaltmiete von 550,20 Euro - der darin verfügbare Kostenanteil für die KM erhöht, wenn sich die NK verringern.
Das die an ihrer BKM festhalten, war klar. Jede Kommune, deren Angemessenheitswerte vom Gericht für unzulässig erklärt wurden, hat zuvor behauptet, dass sie korrekt und zulässig wären.
Ob die hier festgelegte BKM den Vorgaben des BSG entspricht, kann ich nicht beurteilen. Dazu muss ein Fachanwalt die zugrunde liegenden Datenerhebungen und Berechnungen der Kommune prüfen.