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Antwort auf Widerspruch rechtens?

Begonnen von szaros 25, 10. Juli 2024, 11:26:47

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szaros 25

Hallo,

wieder einmal Probleme mit der Kreisverwaltung Alzey.
 Habe Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingereicht.Ich finde die Antworten nicht zutreffend. So kann ich keine Guthaben der Wasserkostenabrechnung an die KV überweisen, da dieses gleich mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet, wird.die Abschlagsrate für zwei Monate beträgt 45,-€ ( Erhöhungsbescheid liegt KV vor, die Übernahme erfolgt mit 22,50 € pro Monat,sie sagen da ist der Schornsteinfeger mit einberechnet.Wo denn?  Die genehmigten Nebenkosten von 120,-€ wurden einfach auf 102,-€ gesenkt so das ich nicht weiß wie ich alles bezahlen soll.Sie wollten letztes Jahr wieder einmal eine Mietbescheinigung haben, welche ich aber abgelehnt habe,da dies nur eine weitere unnötige Datenerfassung gewesen wäre.Füge mal die Bescheide usw bei, vieleicht kann mir jemand eine Rat geben.Danke im Voraus
szaros25

TripleH

Nein, ist es nicht. Die Kosten, die du extra zahlen musst, also Wasser und Schornsteinfeger sind im Monat der Fälligkeit zu berücksichtigen und nicht auf 12 Monate zu verteilen.

Allerdings kann ich keine odt Datei öffnen, also auch nicht sehen, was du überhaupt angegriffen hast. Sollten die Kosten für 2023 erst jetzt gezahlt werden oder wären die Abschläge 2023 schon berücksichtigt worden? Dann hätte ja eigentlich das Guthaben berücksichtigt werden müssen nach § 11 iVm. § 22 Absatz 3 SGB II. Aber davon ist irgendwie keine Rede, nur, dass man die tatsächlichen Verbrauchskosten berücksichtigt? Oder nimmt man die und hat die durch 12 geteilt für 2024?

Wie gesagt: egal wie, das ist nicht richtig. Wasser ist in Höhe des Abschlags von 41 Euro dann zu berücksichtigen, wenn sie fällig sind, also für April, Juni usw. Und Schornsteinfeger auch dann, wenn er kommt und seine Rechnung bezahlt werden muss.

Du solltest also den Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle weiterleiten lassen.

szaros 25

hier noch einmal der Widerspruch von mir
szaros25

TripleH

Das ist wieder eine odt Datei, keine PDF.

szaros 25

szaros25

TripleH

Wie schon geschrieben: das, was das JC rechnet, ist falsch. Das, was du willst, ist aber auch falsch. Es können noch keine Schornsteinfegerkosten berücksichtigt werden, wenn die noch gar nicht angefallen sind. Und die Wasserkosten sind eben nicht auf den Monat runterzurechnen, sondern nur in den Monaten zu berücksichtigen, in denen sie fällig sind. Das JC hat kein Recht, nur 102 Euro im Monat zu berücksichtigen und du kein Recht, 115 Euro zu wollen.

szaros 25

Hallo,

letztes Jahr wollte ich die ANGEFALLENEN sCHORNSTEINFEGERKOSTEN BEZAHLT HABEN UND DA WURDE MIR MITGETEILT DAS  ALLES IN DEN NEBENKOSTEN BEREITS ABGEGEOLTEN SEI:SIE HABEN DIE wASSERKOSTEN AUFGETEILT UND DANN AUF DEN MONAT ABGERECHNET:ABER WIE IST DAS JETZT MIT DEN BEREITS VON MIR GEZAHLTEN WASSERKOSTEN? BLEIBE ICH DARAUF SITZEN? ES WERDEN JA  IMMER 6 RATEN IM JAHR FÄLLIG UND NICHT NUR DAS WAS DIE KV RECHNET:
szaros25

TripleH

Ich weiß nicht, was bezahlt wurde oder nicht, es sind ja keine Bescheide zu sehen und wie sich die KdU zusammensetzt. Fakt ist einfach nur, dass sowohl du als auch das Jobcenter falsch rechnen.

Daran ändert jetzt dein unhöfliches Geschreie (Großbuchstaben!) nichts!

Leeres Portemonnaie

Zitat von: TripleH am 10. Juli 2024, 18:44:55Daran ändert jetzt dein unhöfliches Geschreie (Großbuchstaben!) nichts!


Wenn ich den Text u. die Buchstaben anschaue, hat der TE wohl einfach nur die Umschaltetaste im Eifer des Gefechts verstellt.  :zwinker: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

szaros 25

Genau, ich habe nicht geschrien,sondern einfach nicht darauf geachtet das ich in Großbuchstaben schreibe.Die Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen: 80,-€ für den Vermeiter, 45,-( alle 2 Monate) für Wasser und der Schornateinfeger ( ca. 85,-€ einmalig) Nur habe ich mehr Wasserkosten bezahlt als die KV mir erstattet,das war auch meine Frage und was ich tun kann um eine angemessene Nebenkostenerstattung zu bekommen.
szaros25

TripleH

Was du tun kannst? Steht eigentlich schon da. Den Widerspruch einfach weiter laufen lassen, damit er der zuständigen Widerspruchsstelle vorgelegt wird, die hoffentlich Ahnung hat, was richtig ist.

szaros 25

an meiner Sachlage hat sich nichts geändert, die Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey hat leider keine Lösung in dem Widerspruchsverfahren gefunden, so das alles an den Kreisrechtsausschuss weitergeleitet wurde. Habe am Dienstag Termin. Was soll das bringen? Ich verstehe denen Ihre Überlegungen nicht mehr, man kann doch ganz einfach ausrechnen was zu zahlen ist. Wenn ich jetzt nächstes Jahr mehr Wasser verbraucht habe oder die Nebenkostenabrechnung ist höher, wegen z.B.neuer höherer Grundsteuer, dann muss ich wieder alles alleine bezahlen? Das kann doch nicht sein, ich dachte es wird nach dem tatsächlichen Verbrauch usw. abgerechnet?Lege  mal das Schreiben von der KV anbei, könnt ja mal darüber schauen, ich weiß nicht mehr womit noch argumentieren kann.
szaros25

TripleH

Da steht nichts anderes, als dass ihr schon die Höchsgrenze der Unterkunftskosten erhaltet und daher alle weiteren Unterkunftskosten nicht mehr berücksichtigt werden können.

Beispiel: die Richtlinie des JC oder Sozialamtes besagt, dass für 2 Personen 500 Euro Bruttokaltmiete angemessen sind. Tatsächlich habt ihr aber 520 Euro. Dann berücksichtigt das JC oder Sozialamt diese maximalen 500 Euro. 20 Euro im Monat müsst ihr dann selbst zahlen und natürlich alle weiteren Kosten, daher auch eine BK-Nachzahlung.

Voraussetzung ist natürlich, dass es irgendwann mal eine Kostensenkungsaufforderung gab oder eine Ablehnung der Zusicherung bei Umzug.

szaros 25

Hallo Triple H,

unsere Miete beträgt 500,-€, zzgl. 80,-Nebenkosten an den Vermieter zzg, Wasser und Schornsteinfegerkosten.Übernommen werden insgesamt 602,50 € Die angemessene Bruttokaltmiete liegt angeblich bei 550,20 € .Ich habe in den letzten Jahren bei jeder Nebenkostenabrechnung keine Erstattung der Nachzahlungen erhalten,mit der Aussage, in der Bruttokaltmiete ist alles enthalten.Die Nebenkosten wurden vorher mit 120,-€ Monat übernommen und jetzt gekürzt, das ich bei der Miete selbst zuzahlen muss ist klar,aber bei den Nebenkosten auch noch? Da kann ich doch so gut wie nichts sparen, lediglich Wasser und Abwasser geht nach Verbrauch, alles andere sind festgesetzte Gebühren, welche jetzt wieder erhöht werden ( Grundsteuer) . Ein Kostensenkungsverfahren habe ich noch nie gehabt , nur eben die Mitteilung das alles in der gewährten Bruttokaltmiete enthalten sei.in der Preisklasse findest du hier keine Wohnung mit nur 102,50 anerkannten Nebenkosten, es sei denn du bist UA
szaros25

TripleH

Die Angemessenheit bezieht sich auf die Bruttokaltmiete. Also Grundmiete + kalte Nebenkosten. Wenn die also 550,20 Euro ist, dann ist jeder Cent darüber hinaus von euch selbst zu bezahlen.