Antwort auf Widerspruch rechtens?

Begonnen von szaros 25, 10. Juli 2024, 11:26:47

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Sheherazade

Zitat von: szaros 25 am 12. Februar 2025, 18:30:40was mich ärgert ist,das sie die genehmigten Nebenkosten von 120,-€ auf 102,50 € gesenkt haben

Dafür ist die Grundmiete gleichlautend angehoben worden. Unterm Strich also genau dasselbe, du hättest keinen Cent mehr bekommen als diese 550,20€, alles was darüber ist, müsst ihr aus dem Regelsatz zahlen. Du klamüserst das nur alles auseinander, deshalb hast du das Gefühl, man enthält dir bzw. euch etwas vor.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

szaros 25

Ja die haben sie angehoben, doch wofür? Ein Umzug ist nicht vorgesehen, könnten wir auch nicht. Ich habe ja auch einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt (bis jetzt nicht beantwortet) wegen Alter,Krankheit und Behinderung. Ich finde das dies willkürlich geschehen ist, denn die Dame ist uns gegenüber sehr "unfreundlich", um es mal angenehm auszudrücken.Ich dachte immer das man die bewilligten Nebenkosten nicht einfach so senken kann.
szaros25

Ottokar

Die Formulierung "die Bruttokaltmiete wurde erhöht" ist natürlich quatsch.
Korrekt wäre, dass sich - ausgehend von der angemessenen Bruttokaltmiete von 550,20 Euro - der darin verfügbare Kostenanteil für die KM erhöht, wenn sich die NK verringern.
Das die an ihrer BKM festhalten, war klar. Jede Kommune, deren Angemessenheitswerte vom Gericht für unzulässig erklärt wurden, hat zuvor behauptet, dass sie korrekt und zulässig wären.
Ob die hier festgelegte BKM den Vorgaben des BSG entspricht, kann ich nicht beurteilen. Dazu muss ein Fachanwalt die zugrunde liegenden Datenerhebungen und Berechnungen der Kommune prüfen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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