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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Jacky am 20. Juli 2024, 10:39:05

Titel: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Jacky am 20. Juli 2024, 10:39:05
Hallo,

ich bitte euch hiermit um euere Hilfe.
Da mein Mann durch eine Krankheit momentan arbeitslos und unsere Familie möglicherweise bald
Bürgergeldempfänger wird, ein Frage.
Kann man zukünftiges Schonvermögen in der momentanen Phase der Arbeitslosikeit noch problemlos
ausgeben, eventuell auch an Verwandte/Eltern verschenken, um unter die Freigrenzen zu kommen?
Auch eine Einzahlung in eine Pensionskasse käme in Frage. Es ist noch kein Antrag auf Bürgergeld gestellt.
Wer kann weiterhelfen?
danke
Jacky
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Juli 2024, 10:58:22
Ausgeben ja, auch in Pensionsfonds einzahlen - nur Verschenken ist nicht drin, das gibt Probleme. Ggf. kommt aber die Umverteilung auf eigene Kinder in Frage.
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Jacky am 20. Juli 2024, 11:05:12
Danke für deine Antwort.
Könntest du mit die Probleme beim Verschenken (an Eltern ist angedacht, Betrag unter der Schenkungssteuer von 20.000€) bitte erklären?



Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: 180 am 20. Juli 2024, 11:12:27
Hallo,
es kommt auf ihre persönliche Einstellung drauf an. Wenn sie alles zu 200% korrekt machen möchte, dann sollte sie das Geld sinnvoll investieren:
- Wohnung/Haus renovieren
- ggf. Auto, alte technische Geräte (Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, usw.), etc. durch neues ersetzen
- Vorräte anlegen nach Platz
- Rente: durchrechnen, ob sie später mehr als Sozialhilfe erwarten kann. Nur dann lohnt es sich auch nur 1 Cent in die Rente zu investieren. Sie kann freiwillig in die Rentenkasse einzahlen oder private Angebote nutzen. Es muss ausgeschlossen sein, dass sie früher an das Geld rankommen kann.

Wenn sie es nicht so genau nimmt:
Systematisch Bargeld abheben. Ob sie das im Sparstrumpf hat, verschenkt hat, davon im Bordell war oder vergoldete Steaks gegessen hat, kann niemand nachweisen - so lange sie schweigt.
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Ottokar am 20. Juli 2024, 12:45:40
Lt. BGB kann eine Schenkung bei später eintretender Bedürftigkeit des Schenkenden zurückgefordert werden.
Sofern du also nicht möchtest, dass das JC gegen deine Eltern auf Herausgabe der Schenkung prozessiert, solltest du diese unterlassen.

Zulässig sind z.B.
- Umverteilung des Vermögens, z.B. vom Girokonto in eine geschützte Altersvorsorge,
- Tilgung bestehender Schulden,
- Ersatzkauf von Haushaltgeräten und Wohnungsausstattung,
- Kauf eines Kfz für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person im Wert von jeweils bis zu 15.000€,
- ein Urlaub.
Alles sollte gut belegt sein, denn das JC wird die Ausgaben prüfen.
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Juli 2024, 16:58:06
Jacky

Ich reiche mal den Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27) nach.
Die Freibeträge sind ja nach Corona wieder extrem gesenkt worden aber immer noch wesentlich höher als vor Corona.

Zu beachten ist dabei das die Werte nach einem Jahr, wenn es nicht geändert wird, sich wiederum reduzieren zumindest für den Hauptantragsteller der ja im ersten Jahr noch 40 000.- besitzen darf.

MfG FN
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Chefkoch am 20. Juli 2024, 17:26:05
Was hat es das JC zu interessieren, was man VOR dem Leistungsbezug mit SEINEM Geld macht? Geld ist nunmal zum ausgeben da
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: 180 am 20. Juli 2024, 17:39:09
Es werden die Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate vor Antragsstellunge geprüft und im Antrag wird abgefragt, wieviel Bargeld vorhanden ist und ob man in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt hat.

Wieviel Geld davor auf dem Konto war, kann das JC nicht prüfen und wird es auch nicht, so lange die Kontoauszüge keine Indizien liefern oder der Kunde zu viel erzählt.
Ob die Angaben zum Bargeld stimmen, kann das JC sowieso nicht prüfen.
Und ob in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt wurde ist auch kaum überprüfbar, wenn der Kunde das nicht angibt.

Das muss jeder für sich selbst entscheiden, wie ehrlich er oder sie gegenüber dem Staat ist.
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Juli 2024, 17:49:04
Zitat von: 180 am 20. Juli 2024, 17:39:09Wieviel Geld davor auf dem Konto war, kann das JC nicht prüfen und wird es auch nicht, so lange die Kontoauszüge keine Indizien liefern oder der Kunde zu viel erzählt.

Du vergisst den automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcenter und Finanzamt (Stichwort: Kapitalerträge). Ganz so einfach ist es nun auch nicht wie du denkst.
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: 180 am 20. Juli 2024, 17:52:50
Kapitalerträge gibt es nur auf verzinstes Geld.
Wenn das Geld auf dem Girokonto liegt, erfährt davon weder das Finanzamt noch das JC etwas. Die können nur von der Existenz des Kontos erfahren, aber nicht, wieviel drauf ist.
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Juli 2024, 17:55:39
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Juli 2024, 16:58:06der ja im ersten Jahr noch 40 000.- besitzen darf
Für mich fiese Falle, damit es eine "bessere" Kontrolle gibt.

Was haste damit denn gemacht usw. darum, geschickt dafür sorgen es vorher "korrekt" auszugeben.
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Juli 2024, 18:15:27
 :flag:

Zitat von: 180 am 20. Juli 2024, 17:39:09Es werden die Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate
Drei Monate und für alles andere muss es das JC rechtlich begründen können, also einen Betrugsvorwurf!

Zitat von: 180 am 20. Juli 2024, 17:39:09Das muss jeder für sich selbst entscheiden, wie ehrlich er oder sie gegenüber dem Staat ist.
Genau und unter Umständen dann auch die Konsequenzen tragen.
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben (http://hartz.info/index.php?topic=47341.msg436484#msg436484)

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Juli 2024, 17:55:39Für mich fiese Falle, damit es eine "bessere" Kontrolle gibt.
Ist ja eine sogenannte Selbstauskunft und daher hat das JC hinterher keine rechtliche Begründung diese Art der "eidesstaatlichen Erklärung" anzuzweifeln.


Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Juli 2024, 18:17:30
Zitat von: 180 am 20. Juli 2024, 17:52:50Kapitalerträge gibt es nur auf verzinstes Geld.

Ah ja. Und welcher Schwachkopf lässt Vermögen weit oberhalb der Freigrenzen auf dem Girokonto rumliegen? Das mindeste ist wohl ein Tagesgeldkonto und da gibt es Zinsen.
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Tomatenstaude am 21. Juli 2024, 07:31:00
Zitat von: Chefkoch am 20. Juli 2024, 17:26:05Was hat es das JC zu interessieren, was man VOR dem Leistungsbezug mit SEINEM Geld macht?
Nichts, solange man nicht erst hierdurch hilfebedürftig wird

Zitat von: Chefkoch am 20. Juli 2024, 17:26:05Geld ist nunmal zum ausgeben da
korrekt- wenn dann allerdings staatliche Hilfe notwendig wird, möchte man halt wissen, wohin das Geld "verschenkt" wurde
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Rotti am 25. Juli 2024, 21:01:56
Zitat von: Chefkoch am 20. Juli 2024, 17:26:05Was hat es das JC zu interessieren, was man VOR dem Leistungsbezug mit SEINEM Geld macht? Geld ist nunmal zum ausgeben da

Zitat von: Jacky am 20. Juli 2024, 10:39:05Da mein Mann durch eine Krankheit momentan arbeitslos und unsere Familie möglicherweise bald Bürgergeldempfänger wird, ein Frage. Kann man zukünftiges Schonvermögen in der momentanen Phase der Arbeitslosikeit noch problemlos ausgeben, eventuell auch an Verwandte/Eltern verschenken, um unter die Freigrenzen zu kommen?
wenn die einen nachweisen, das da geplant wird, sich das Bürgergeld zu erschleichen wäre natürlich fatal.
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: turbulent am 25. Juli 2024, 22:40:18
Warum, zum Teufel, willst Du unbedingt Bürgergeld beziehen, wenn Du das nicht müssest????
Oder willst Du das Geld gar nicht wirklich verschenken, sondern nur pro forma und dann Vermögen haben UND gleichzeitig Bürgergeld beziehen, also betrügen?
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Juli 2024, 14:37:03
turbulent

Zitat von: turbulent am 25. Juli 2024, 22:40:18Warum, zum Teufel, willst Du unbedingt Bürgergeld beziehen, wenn Du das nicht müssest???? Oder willst Du das Geld gar nicht wirklich verschenken, sondern nur pro forma und dann Vermögen haben UND gleichzeitig Bürgergeld beziehen, also betrügen?
Jetzt aber mal langsam. Wieso machst du die TE so doof an?
Sie fragt lediglich nach was im Rahmen der Gesetze machbar und erlaubt ist. Und das darf sie auch. Oder findest du es in Ordnung wenn das nur für die Bonzen gelten soll die den Staat Milliardenbeträge kosten weil sie rechtliche und manchmal auch andere Möglichkeiten nutzen um so wenig wie möglich an den Staat zahlen zu müssen.
Stell dir vor jeder der Bedürftig ist darf tatsächlich Vermögen besitzen und BG beziehen.
Während Corona sogar 60 000.- Euro + 15 000.- Kfz + plus angemessene Wohnung/Haus.
Da hat sich jeder Reiche Geschäftsmann/frau gefreut der seinen Laden sowieso schließen wollte oder wegen der Marktlage musste.

Ein Normalo hätte bei der Regelung vor Corona und bei einem Freibetrag von 150/LJ also 400 Jahre alt sein müssen um Hartz 4 beantragen zu dürfen. (jetzt beim BG sind die Beträge ein bißerl nach unten gegangen.)
In Euro gesehen wären das vom Rentenalter mit 67 ausgehend ein Schonvermögen von 10050 Euro besitzen dürfen, wobei ja nur bis
9 Tausend und a bißerl Kleingeld als max. galten.

MfG FN
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: eddie am 26. Juli 2024, 15:21:29
Zitat von: turbulent am 25. Juli 2024, 22:40:18betrügen?
Es macht sich nicht gut in einem HilfeForum, wenn Hilfesteller grundsätzlich böses unterstellen.
Hier macht sich ein User Gedanken und sucht den legalen Weg, mehr nicht. Wenn legale Schlupflöcher bestehen, sollten die auch genutzt werden dürfen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Juli 2024, 14:37:03Bonzen
haben da auch keine Skrupel
 
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Tomatenstude am 12. August 2024, 08:34:50
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Juli 2024, 14:37:03Stell dir vor jeder der Bedürftig ist darf tatsächlich Vermögen besitzen und BG beziehen.
Während Corona sogar 60 000.- Euro + 15 000.- Kfz + plus angemessene Wohnung/Haus.
Da hat sich jeder Reiche Geschäftsmann/frau gefreut der seinen Laden sowieso schließen wollte oder wegen der Marktlage musste.
Nur am Rande noch, das Thema ist ja beantwortet: Mit 60 000 Barvermögen ist man nicht "reich" oder vermögend.

Das Geld ist auch schnell aufgebraucht, wenn man es komplett für den Lebensunterhalt aufbringen müsste, den Laden von heute auf morgen schließen muss wegen der staatlichen Auflagen und Null Umsatz = Null Einkommen hat.

Miete für den Laden und alle Kosten, Miete privat und alle Kosten, da kommt man mit 60 000 nicht weit.

Mag sein, dass der ein oder andere kurz vor der ohnehin geplanten Schließung profitiert hat, aber sicher nicht das Gros der Kaufleute, Gastronomen und Co, die im laufenden Betrieb von einem Tag auf den anderen vor dem Nichts standen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Juli 2024, 14:37:03Ein Normalo hätte bei der Regelung vor Corona und bei einem Freibetrag von 150/LJ also 400 Jahre alt sein müssen um Hartz 4 beantragen zu dürfen. (jetzt beim BG sind die Beträge ein bißerl nach unten gegangen.)
Jeder Ladeninhaber ist ein "Normalo".

Außerdem darf jeder Hartz 4/Bürgergeld beantragen. Die Beträge zum Schonvermögen geben nur wieder, was man vorher nicht für seinen Lebensunterhalt ausgegeben haben muss, um als bedürftig zu gelten

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Juli 2024, 14:37:03In Euro gesehen wären das vom Rentenalter mit 67 ausgehend ein Schonvermögen von 10050 Euro besitzen dürfen, wobei ja nur bis
9 Tausend und a bißerl Kleingeld als max. galten.
Man darf als Normalo besitzen, was man gespart, geerbt oder sonst wie bekommen hat. Die Frage ist nur, wann der Staat einspringt, wenn die laufenden Bezüge nicht für den Unterhalt reichen.
 :flag:
Titel: Aw: Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. August 2024, 18:06:59
Zitat von: Tomatenstude am 12. August 2024, 08:34:50Die Frage ist nur, wann der Staat einspringt, wenn die laufenden Bezüge nicht für den Unterhalt reichen.
Wenn man unter sein Schonvermögen kommt, ab da hat man Anspruch.