Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?

Begonnen von Jacky, 20. Juli 2024, 10:39:05

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turbulent

Warum, zum Teufel, willst Du unbedingt Bürgergeld beziehen, wenn Du das nicht müssest????
Oder willst Du das Geld gar nicht wirklich verschenken, sondern nur pro forma und dann Vermögen haben UND gleichzeitig Bürgergeld beziehen, also betrügen?

Fettnäpfchen

turbulent

Zitat von: turbulent am 25. Juli 2024, 22:40:18Warum, zum Teufel, willst Du unbedingt Bürgergeld beziehen, wenn Du das nicht müssest???? Oder willst Du das Geld gar nicht wirklich verschenken, sondern nur pro forma und dann Vermögen haben UND gleichzeitig Bürgergeld beziehen, also betrügen?
Jetzt aber mal langsam. Wieso machst du die TE so doof an?
Sie fragt lediglich nach was im Rahmen der Gesetze machbar und erlaubt ist. Und das darf sie auch. Oder findest du es in Ordnung wenn das nur für die Bonzen gelten soll die den Staat Milliardenbeträge kosten weil sie rechtliche und manchmal auch andere Möglichkeiten nutzen um so wenig wie möglich an den Staat zahlen zu müssen.
Stell dir vor jeder der Bedürftig ist darf tatsächlich Vermögen besitzen und BG beziehen.
Während Corona sogar 60 000.- Euro + 15 000.- Kfz + plus angemessene Wohnung/Haus.
Da hat sich jeder Reiche Geschäftsmann/frau gefreut der seinen Laden sowieso schließen wollte oder wegen der Marktlage musste.

Ein Normalo hätte bei der Regelung vor Corona und bei einem Freibetrag von 150/LJ also 400 Jahre alt sein müssen um Hartz 4 beantragen zu dürfen. (jetzt beim BG sind die Beträge ein bißerl nach unten gegangen.)
In Euro gesehen wären das vom Rentenalter mit 67 ausgehend ein Schonvermögen von 10050 Euro besitzen dürfen, wobei ja nur bis
9 Tausend und a bißerl Kleingeld als max. galten.

MfG FN
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eddie

Zitat von: turbulent am 25. Juli 2024, 22:40:18betrügen?
Es macht sich nicht gut in einem HilfeForum, wenn Hilfesteller grundsätzlich böses unterstellen.
Hier macht sich ein User Gedanken und sucht den legalen Weg, mehr nicht. Wenn legale Schlupflöcher bestehen, sollten die auch genutzt werden dürfen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Juli 2024, 14:37:03Bonzen
haben da auch keine Skrupel
 

Tomatenstude

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Juli 2024, 14:37:03Stell dir vor jeder der Bedürftig ist darf tatsächlich Vermögen besitzen und BG beziehen.
Während Corona sogar 60 000.- Euro + 15 000.- Kfz + plus angemessene Wohnung/Haus.
Da hat sich jeder Reiche Geschäftsmann/frau gefreut der seinen Laden sowieso schließen wollte oder wegen der Marktlage musste.
Nur am Rande noch, das Thema ist ja beantwortet: Mit 60 000 Barvermögen ist man nicht "reich" oder vermögend.

Das Geld ist auch schnell aufgebraucht, wenn man es komplett für den Lebensunterhalt aufbringen müsste, den Laden von heute auf morgen schließen muss wegen der staatlichen Auflagen und Null Umsatz = Null Einkommen hat.

Miete für den Laden und alle Kosten, Miete privat und alle Kosten, da kommt man mit 60 000 nicht weit.

Mag sein, dass der ein oder andere kurz vor der ohnehin geplanten Schließung profitiert hat, aber sicher nicht das Gros der Kaufleute, Gastronomen und Co, die im laufenden Betrieb von einem Tag auf den anderen vor dem Nichts standen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Juli 2024, 14:37:03Ein Normalo hätte bei der Regelung vor Corona und bei einem Freibetrag von 150/LJ also 400 Jahre alt sein müssen um Hartz 4 beantragen zu dürfen. (jetzt beim BG sind die Beträge ein bißerl nach unten gegangen.)
Jeder Ladeninhaber ist ein "Normalo".

Außerdem darf jeder Hartz 4/Bürgergeld beantragen. Die Beträge zum Schonvermögen geben nur wieder, was man vorher nicht für seinen Lebensunterhalt ausgegeben haben muss, um als bedürftig zu gelten

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Juli 2024, 14:37:03In Euro gesehen wären das vom Rentenalter mit 67 ausgehend ein Schonvermögen von 10050 Euro besitzen dürfen, wobei ja nur bis
9 Tausend und a bißerl Kleingeld als max. galten.
Man darf als Normalo besitzen, was man gespart, geerbt oder sonst wie bekommen hat. Die Frage ist nur, wann der Staat einspringt, wenn die laufenden Bezüge nicht für den Unterhalt reichen.
 :flag:

Kopfbahnhof

Zitat von: Tomatenstude am 12. August 2024, 08:34:50Die Frage ist nur, wann der Staat einspringt, wenn die laufenden Bezüge nicht für den Unterhalt reichen.
Wenn man unter sein Schonvermögen kommt, ab da hat man Anspruch.