Hallo ich hab mich heute neu angemeldet weil ich eine Frage habe:
Ein Ü18 Kind und wohnt nicht mehr bei den Eltern, ist von der Schule abgegangen weil meinte schafft es nicht weiter. Um eine Ausbildung wurde sich nicht bemüht. Sagt kann nicht arbeiten.
War Bürgergeld beantragen und die meinten die Eltern müssen bis 25 Unterhalt zahlen?
Ist es wirklich so dass ein arbeitsunwilliges Kind bis 25 den kompletten Unterhalt bekommt?
Sind die Eltern wirklich komplett der Unlust ausgeliefert?
Vielen Dank
Zitat von: BlaueWolke am 29. Juli 2024, 13:03:51Sind die Eltern wirklich komplett der Unlust ausgeliefert?
Ja!
Oder hat der Staat/die Allgemeinheit dem Kind das vermittelt während der letzten 18 Jahre?
ZitatDer Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes ist an keine Altersgrenze gebunden. Grundsätzlich schulden die Eltern Unterhalt für eine begabungsbezogene Berufsausbildung ihres Kindes. Je nach Lebenslauf und eingeschlagenem Bildungsweg können daher auch ältere Kinder noch Unterhalt beanspruchen, allerdings setzt die Pflicht zur Zielstrebigkeit Zumutbarkeitsgrenzen.
Der Unterhaltsanspruch eines Kindes endet weder mit dem Erreichen der Volljährigkeit, noch mit dem Schulabschluss. Eltern sind unterhaltspflichtig für die Kosten einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung, die in aller Regel erst nach der Volljährigkeit abgeschlossen wird. Während der Dauer der Ausbildung ist das volljährige Kind dem Grundsatz nach weiter unterhaltsbedürftig – unabhängig davon, wie alt es ist und wie lange die Ausbildung dauert. Es gibt davon allerdings Ausnahmen und es gibt Grenzen für diesen Anspruch.
Quelle und weiterführende Infos (https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/wie-lange-muessen-eltern-fuer-erwachsene-kinder-unterhalt-zahlen_220_542082.html)
Der Link hilft mir leider nicht weil es nicht Bürgergeld betrifft.
Ihm wurde eine Arbeitsstelle angeboten die er auch ablehnte (in unserer Firma)
Dann könnten doch alle Zuhause bleiben und Party machen auf den Kosten der Eltern. Irgenwie müssen die doch auch geschützt werden
Zitat von: BlaueWolke am 29. Juli 2024, 14:05:23Der Link hilft mir leider nicht weil es nicht Bürgergeld betrifft.
Die Eltern müssen Unterhalt zahlen. Wenn das nicht reicht, steht ihm evtl. Bürgergeld zu. Welche Informationen fehlen noch?
Zitat von: BlaueWolke am 29. Juli 2024, 14:05:23Der Link hilft mir leider nicht weil es nicht Bürgergeld betrifft.
Der Link sollte dir aber weiter helfen, denn der Unterhaltsanspruch des jungen Erwachsenen gegenüber seinen Eltern ist vorrangig dem Bürgergeld in Anspruch zu nehmen.
@turbulent
Die Eltern müssen nur Unterhalt zahlen soweit sie finanziell dazu in der Lage sind, wenn er bis zum 25. Lebensjahr zuhause lebt, reicht Essen Trinken, Kleidergeld, Taschengeld. Richtiger Unterhalt würde nur anfallen wenn derjenige auszieht.
Jedenfalls kenne ich so einen Fall. Aber jeder Fall ist anders. Wenn Eltern das Zimmer zum Leben stellen und JC die Regelleistung, sowas gibt es auch.
Er wohnt ja aber nicht bei seinen Eltern.
Ogott, sry. Das habe ich total überlesen.
Nur so eine Idee aber
könnten die Eltern verlangen, dass das Kind aus Kostengründen wieder Zuhause einzieht?
Ja, können sie.
Es steht noch die ungestellte Frage im Raum, wer bisher für den Lebensunterhalt des volljährigen Kindes aufgekommen ist.
Ist es wirklich so dass ein arbeitsunwilliges Kind bis 25 den kompletten Unterhalt bekommt?
Nein!
Er hat seinen Unterhalt verwirkt. Erst wenn er eine Ausbildung aufnimmt, steht ihm Unterhalt wieder zu.
Sheherazade stellt ne wichtige Frage: Wer ist bisher für den Lebensunterhalt des jungen Mannes aufgekommen?
Ein Jobangebot scheint er ja schon sausen gelassen zu haben, wie BlaueWolke oben geschrieben hat.
Viele scheinen ihm helfen zu wollen. Die Eltern werden ihn nicht im Stich lassen wollen.
Zitat von: Quinky am 29. Juli 2024, 18:59:16Er hat seinen Unterhalt verwirkt.
Blödsinn (zumal hier niemand weiß, wieviel über 18 das betreffende Kind ist). Klick mal den Link in #2 an und lies vollständig.
Zitat von: Quinky am 29. Juli 2024, 18:59:16Er hat seinen Unterhalt verwirkt. Erst wenn er eine Ausbildung aufnimmt, steht ihm Unterhalt wieder zu.
wodurch verwirkt? seit wann also? und: warum?
Als Pendant zur Unterhaltspflicht der Eltern besteht die Pflicht des Kindes, seine Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit zu betreiben. Die Ausbildung ist innerhalb der angemessenen und üblichen Dauer zu absolvieren, damit sich das Kind anschließend selbst unterhalten kann.
Die Ausbildung planvoll und zielstrebig durchzuziehen
Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt also dann, wenn das Kind seine Obliegenheiten nachhaltig verletzt, die Ausbildung planvoll und zielstrebig durchzuführen. Das insoweit geltende Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme soll sicherstellen, dass ein Kind den Unterhalt nicht missbräuchlich geltend macht. Ist das Kind also z. B. nur für ein Studium eingeschrieben, hat die Universität aber kaum ,,von innen gesehen", dann hat es wegen dieser Obliegenheitsverletzung keinen Anspruch darauf, von den Eltern weiter finanziert zu werden. Das Kind muss vielmehr an den Studienveranstaltungen teilnehmen und die erforderlichen Prüfungen ablegen.
Hier im Thread WILL ein Kind nicht arbeiten sondern faulenzen. In dem Augenblick entfällt die Unterhaltspflicht,
WARUM?
Die Eltern sind mit der Volljährigkeit nicht mehr weisungsbefugt, somit muß das volljährige Kind für sich selbst sorgen.
Die Eltern sind aufgekommen und nun nach Abbruch der Schule und Ü18 dachten sie er muss selbst für sich aufkommen. Aber die vom Jobcenter sagen bis 25 müssen die Eltern Unterhalt zahlen wenn er Bürgergeld beantragt. Meine Frage war nur ob man das erfolgreich abwehren kann weil er absichtlich nicht will
Zitat von: BlaueWolke am 29. Juli 2024, 22:38:56Meine Frage war nur ob man das erfolgreich abwehren kann weil er absichtlich nicht will
Darauf hat @Quinky bestimmt eine (mit Rechtsgrundlagen fundierte) Antwort, offensichtlich weiß er/sie mehr als die gängige Rechtssprechung.
Kannst du mal bitte das Alter des Kindes präzisieren?
§ 1611 BGB
sagt aus, das es unbillig ist, Unterhaltspflichtige in Anspruch zu nehmen
P.S. Was sollen Eltern machen, wenn das volljährige Kind (zwar unter 25 Jahren) einfach nichts machen will. Sollen Eltern, die laut Gesetz NICHTS daran ändern können bezahlen bis "sie schwarz werden". Sie sind gegenüber ihrem Kind nicht weisungsbefugt, das hat das Gesetz VERBOTEN!!!
Ein solches Kind hat den Unterhaltsanspruch verwirkt!
Zitat von: Quinky am 30. Juli 2024, 11:10:50Ein solches Kind hat den Unterhaltsanspruch verwirkt!
Wenn du meinst.
Dessen ungeachtet wird der junge Erwachsene jetzt vom Jobcenter aufgefordert werden, den Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern geltend zu machen - dafür reicht ein für den Mandanten kostenfreier Besuch beim Rechtsanwalt für Familienrecht, der veranlasst alles weitere. Mit der Kopie des Schreibens des Rechtsanwaltes an seine Eltern wird der junge Mann dann Bürgergeld bekommen, nachdem er seine Unterhaltsansprüche an das Jobcenter abgetreten hat. Das Jobcenter wiederum wird sich das Geld bei den Eltern wieder holen. Spätestens an diesem Punkt kannst du die Eltern ja entsprechend deiner Rechtsauffassung insofern beraten, dass sie sich aus der Verantwortung für ihr erwachsenes Kind rausreden können.
Jup genau so sieht es aus. Die Eltern werden aber nicht ihre Konten an irgendwelche Jobcenter Mitarbeiter offen legen. Das darf doch nicht wahr sein dass das möglich sein darf. Aber besser es läuft über das Jobcenter weil dann wird er aufgefordert was zu tun anstatt er das von den Eltern einfach so bekommt
Zitat von: BlaueWolke am 29. Juli 2024, 13:03:51Ein Ü18 Kind und wohnt nicht mehr bei den Eltern, ist von der Schule abgegangen weil meinte schafft es nicht weiter. Um eine Ausbildung wurde sich nicht bemüht. Sagt kann nicht arbeiten.
warum kann er denn nicht? Keine Lust oder orientiert er sich noch? So eine Phase wird der Jugend zugestanden. Verzögert er absichtlich eine Ausbildung, siehts schon wieder anders aus. Wie lange bummelt er denn schon rum?
Habe gelesen
Unterhaltsverpflichtete bestimmen, wie der Unterhalt gewährt wird. Die Eltern sollten das Kind zurück ins Elternhaus holen. Warum sollten die eine Wohnung zahlen müssen, obwohl das Kind günstiger Zuhause wohnen kann. Selbst das ist schon ganz schön lästig, wenn der Bengel sich zu keinerlei Tätigkeit überreden lässt.
Weiß nich ob das weiterhilft aber guck mal
https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
Ja keine Lust, nicht beworben erst für eine Ausbildung. Probetag hatten Eltern organisiert und ist er nicht hin
Ist er arbeitsunwillig oder hat er evtl. auch psych. Probleme?
Perspektivlosigkeit in der aktuellen Gesellschaft? Sinn des Lebens?
Nach psych. Unterstützung fragen (Soz Amt, Soz-Psych Dienst).