Unterhalt Ü18 nicht mehr Zuhause Arbeitsunwillig

Begonnen von BlaueWolke, 29. Juli 2024, 13:03:51

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Quinky

Als Pendant zur Unterhaltspflicht der Eltern besteht die Pflicht des Kindes, seine Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit zu betreiben. Die Ausbildung ist innerhalb der angemessenen und üblichen Dauer zu absolvieren, damit sich das Kind anschließend selbst unterhalten kann.

Die Ausbildung planvoll und zielstrebig durchzuziehen

Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt also dann, wenn das Kind seine Obliegenheiten nachhaltig verletzt, die Ausbildung planvoll und zielstrebig durchzuführen. Das insoweit geltende Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme soll sicherstellen, dass ein Kind den Unterhalt nicht missbräuchlich geltend macht. Ist das Kind also z. B. nur für ein Studium eingeschrieben, hat die Universität aber kaum ,,von innen gesehen", dann hat es wegen dieser Obliegenheitsverletzung keinen Anspruch darauf, von den Eltern weiter finanziert zu werden. Das Kind muss vielmehr an den Studienveranstaltungen teilnehmen und die erforderlichen Prüfungen ablegen.

Hier im Thread WILL ein Kind nicht arbeiten sondern faulenzen. In dem Augenblick entfällt die Unterhaltspflicht,
WARUM?
Die Eltern sind mit der Volljährigkeit nicht mehr weisungsbefugt, somit muß das volljährige Kind für sich selbst sorgen.

BlaueWolke

Die Eltern sind aufgekommen und nun nach Abbruch der Schule und Ü18 dachten sie er muss selbst für sich aufkommen. Aber die vom Jobcenter sagen bis 25 müssen die Eltern Unterhalt zahlen wenn er Bürgergeld beantragt. Meine Frage war nur ob man das erfolgreich abwehren kann weil er absichtlich nicht will

Sheherazade

Zitat von: BlaueWolke am 29. Juli 2024, 22:38:56Meine Frage war nur ob man das erfolgreich abwehren kann weil er absichtlich nicht will

Darauf hat @Quinky bestimmt eine (mit Rechtsgrundlagen fundierte) Antwort, offensichtlich weiß er/sie mehr als die gängige Rechtssprechung.

Kannst du mal bitte das Alter des Kindes präzisieren?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quinky

§ 1611 BGB
sagt aus, das es unbillig ist, Unterhaltspflichtige in Anspruch zu nehmen

P.S. Was sollen Eltern machen, wenn das volljährige Kind (zwar unter 25 Jahren) einfach nichts machen will. Sollen Eltern, die laut Gesetz NICHTS daran ändern können bezahlen bis "sie schwarz werden". Sie sind gegenüber ihrem Kind nicht weisungsbefugt, das hat das Gesetz VERBOTEN!!!
Ein solches Kind hat den Unterhaltsanspruch verwirkt!

Sheherazade

Zitat von: Quinky am 30. Juli 2024, 11:10:50Ein solches Kind hat den Unterhaltsanspruch verwirkt!

Wenn du meinst.

Dessen ungeachtet wird der junge Erwachsene jetzt vom Jobcenter aufgefordert werden, den Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern geltend zu machen - dafür reicht ein für den Mandanten kostenfreier Besuch beim Rechtsanwalt für Familienrecht, der veranlasst alles weitere. Mit der Kopie des Schreibens des Rechtsanwaltes an seine Eltern wird der junge Mann dann Bürgergeld bekommen, nachdem er seine Unterhaltsansprüche an das Jobcenter abgetreten hat. Das Jobcenter wiederum wird sich das Geld bei den Eltern wieder holen. Spätestens an diesem Punkt kannst du die Eltern ja entsprechend deiner Rechtsauffassung insofern beraten, dass sie sich aus der Verantwortung für ihr erwachsenes Kind rausreden können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BlaueWolke



Jup genau so sieht es aus. Die Eltern werden aber nicht ihre Konten  an irgendwelche Jobcenter Mitarbeiter offen legen. Das darf doch nicht wahr sein dass das möglich sein darf. Aber  besser es läuft über das Jobcenter weil dann wird er aufgefordert was zu tun anstatt er das von den Eltern einfach so bekommt

ijctsh

#21
Zitat von: BlaueWolke am 29. Juli 2024, 13:03:51Ein Ü18 Kind und wohnt nicht mehr bei den Eltern, ist von der Schule abgegangen weil meinte schafft es nicht weiter. Um eine Ausbildung wurde sich nicht bemüht. Sagt kann nicht arbeiten.
warum kann er denn nicht? Keine Lust oder orientiert er sich noch? So eine Phase wird der Jugend zugestanden. Verzögert er absichtlich eine Ausbildung, siehts schon wieder anders aus. Wie lange bummelt er denn schon rum?

Habe gelesen
Unterhaltsverpflichtete bestimmen, wie der Unterhalt gewährt wird. Die Eltern sollten das Kind zurück ins Elternhaus holen.  Warum sollten die eine Wohnung zahlen müssen, obwohl das Kind günstiger Zuhause wohnen kann. Selbst das ist schon ganz schön lästig, wenn der Bengel sich zu keinerlei Tätigkeit überreden lässt.

Weiß nich ob das weiterhilft aber guck mal
https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

BlaueWolke

Ja keine Lust, nicht beworben erst für eine Ausbildung. Probetag hatten Eltern organisiert und ist er nicht hin

Andromeda

Ist er arbeitsunwillig oder hat er evtl. auch psych. Probleme?
Perspektivlosigkeit in der aktuellen Gesellschaft? Sinn des Lebens?
Nach psych. Unterstützung fragen (Soz Amt, Soz-Psych Dienst).