Folgende Situation:
Ich unterstütze eine mehrfach behinderte junge ausl. Frau. Sie ist 21 J. alt und bekommt Geld vom JC und muß 300 Std. Integrationskurs wiederholen. GdB 70 vorhanden.
Danach wäre sie ja ohne Behinderung im 1. Arbeitsmarkt verfügbar bzw. könnte sie eine Ausbildung beginnen. Da sie re. armamputiert ist und ein Anfallsleiden hat, sowie weitere Beeinträchtigungen ist das nicht der Fall.
Wie geht das JC dann weiter vor? Begutachtung beim MD und Überleitung in SGB XII? Welche Möglichkeiten gibt es? Ich denke, mit einer pers. Assistenz wäre einiges (evtl. Ausbildung) möglich. Was raten die Experten hier?
Warum muss sie die 300 Stunden wiederholen? Vielleicht erstmal den Abschluß dieses Kurses abwarten. Ansonsten findest du jede Menge Links bei Google bezüglich dieses Themas, einfach mal "berufsausbildung für behinderte" eingeben und loslesen.
Zitat von: TG am 12. August 2024, 08:50:42Danach wäre sie ja ohne Behinderung im 1. Arbeitsmarkt verfügbar bzw. könnte sie eine Ausbildung beginnen. Da sie re. armamputiert ist und ein Anfallsleiden hat, sowie weitere Beeinträchtigungen ist das nicht der Fall.
Die Behinderungen schließen eine Ausbildung gerade in dem Alter nicht aus. Z.B . aus der Zeit der Conterganopfer gab und gibt es noch Menschen, denen beide Arme fehlen und die im 1. Arbeitsmarkt integriert sind.
Das Thema mangelnde Sprachkenntnisse könnte eher ein Hindernis sein, so noch erheblich vorhanden.
Zitat von: TG am 12. August 2024, 08:50:42...Ich denke, mit einer pers. Assistenz wäre einiges (evtl. Ausbildung) möglich. Was raten die Experten hier?
Es kommt auf die Ausbildung an. Ob sie eine persönliche Assistenz oder einen Nachteilausgleich benötigt und ob sie unbedingt einen Job machen will, bei dem sie beide Arme benötigt.
Zitat von: Sheherazade am 12. August 2024, 08:55:05Warum muss sie die 300 Stunden wiederholen? Vielleicht erstmal den Abschluß dieses Kurses abwarten. Ansonsten findest du jede Menge Links bei Google bezüglich dieses Themas, einfach mal "berufsausbildung für behinderte" eingeben und loslesen.
Ihr Sprachniveau ist unter A1. Sie ist außerdem Analphabetin. In der Integrationsklasse wurde das leider nicht festgestellt.
Die links habe ich alle bereits gelesen. Hier liegt die Situation aber ganz anders. Für eine Ausbildung ist ja mindestens ein Hauptschulabschluß notwendig. Dieser ist nicht vorhanden. Die Frau ging nur 6J. in ihrer Heimat zur Schule.
Zitat von: TG am 12. August 2024, 11:12:28Ihr Sprachniveau ist unter A1. Sie ist außerdem Analphabetin.
Dann sollte man vielleicht erst diese beiden Problemstellen abarbeiten und dann an eine -wie auch immer geartete- Ausbildung denken. Denn so ist sie nicht ausbildungsfähig, ganz unabhängig von ihrer Körperbehinderung.
Um zu meiner Ausgangsfrage zurück zu kommen, wie ist das Procedere von seiten des JC? Ich habe keine Ahnung davon, was nach dem I-Kurs kommen kann/wird, möchte aber vorbereitet sein, da Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Zitat von: TG am 12. August 2024, 12:09:51Ich habe keine Ahnung davon, was nach dem I-Kurs kommen kann/wird, möchte aber vorbereitet sein, da Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Kommt auf das Ergebnis des Integrationskurses an.
Im schlimmsten Falle (wenn sie nicht ausbildungsfähig ist) wird sie einfach zu irgendwelchen Hilfsarbeiterjobs, die man auch mit einem Arm erledigen kann, gedrängt. Ungebildete Körperbehinderte können genauso verheizt werden wie ungebildete nicht körperbehinderte Menschen.
Du kannst dich ja mal erkundigen wie die Voraussetzungen für eine Aufnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sind.
Deshalb mein dringender Hinweis, die genannten Probleme (Analphabethismus und Integrationskurs) anzupacken.
Zitat von: Sheherazade am 12. August 2024, 12:19:32Im schlimmsten Falle (wenn sie nicht ausbildungsfähig ist) wird sie einfach zu irgendwelchen Hilfsarbeiterjobs, die man auch mit einem Arm erledigen kann, gedrängt
Das wird vermutlich aufgrund weiterer Behinderungen nicht möglich sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich nur minimale Chancen für ihre Zukunft.
TG
Ist nicht so meine Materie:
Zitat von: TG am 12. August 2024, 08:50:42Wie geht das JC dann weiter vor? Begutachtung beim MD und Überleitung in SGB XII? Welche Möglichkeiten gibt es?
Hätte sie denn Anspruch auf so Leistung wie SGB 12.
Wenn es so wäre und sie kein Problem damit hätte im SGB 12 verankert zu sein könnte man ja auf eine ÄAUntersuchung bestehen oder sie selber beantragen.
RV dürfte ja aussen vor sein bei dem Alter von 21J. .
Und wenn es durchgeht dann halt schauen ob man etwas nebenbei machen kann das passend für sie wäre.
MfG FN
Zitat von: TG am 12. August 2024, 08:50:42Wie geht das JC dann weiter vor? Begutachtung beim MD und Überleitung in SGB XII?
Ist eine Möglichkeit, dass JC stellt fest, inwieweit sie überhaupt Arbeitsfähig ist.
Wenn nicht, wird sie zum SA gehen müssen, da JC nicht zuständig.
Zitat von: TG am 12. August 2024, 15:24:08Das wird vermutlich aufgrund weiterer Behinderungen nicht möglich sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich nur minimale Chancen für ihre Zukunft.
Mir ist die Frage nicht klar, bei:
Zitat von: TG am 12. August 2024, 15:24:08Um zu meiner Ausgangsfrage zurück zu kommen, wie ist das Procedere von seiten des JC? Ich habe keine Ahnung davon, was nach dem I-Kurs kommen kann/wird, möchte aber vorbereitet sein, da Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Denn das
Zitat von: TG am 12. August 2024, 15:24:08Welche Möglichkeiten gibt es? Ich denke, mit einer pers. Assistenz wäre einiges (evtl. Ausbildung) möglich.
ist wieder im Gegensatz zu
Zitat von: TG am 12. August 2024, 15:24:08Ihr Sprachniveau ist unter A1. Sie ist außerdem Analphabetin. In der Integrationsklasse wurde das leider nicht festgestellt.
oder auch das hier
Zitat von: TG am 12. August 2024, 15:24:08Für eine Ausbildung ist ja mindestens ein Hauptschulabschluß notwendig. Dieser ist nicht vorhanden. Die Frau ging nur 6J. in ihrer Heimat zur Schule.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. August 2024, 17:02:03Hätte sie denn Anspruch auf so Leistung wie SGB 12.
Ja, ich glaube kaum, dass sie mit den multiplen gesundheitlichen Beeinträchtigungen 3 Std. arbeiten könnte. Sie ist bei 4 Ärzten unterschiedlicher Fachrichtung in Behandlung, und das wird lebenslang so sein. Die Behinderungen werden sich nicht verändern. Das ist Fakt.
Mit Hilfe der Eingliederungshilfe nach SGB IX könnte sie jedoch ihre Lebenssituation dahingehend verändern, dass sie eine Assistenz zur Teilhabe an Bildung und Soziales bekommt.
Mit SGB XII und SGB II bekommt sie diese Leistungen auch.
Ich muß nochmal intensiver darüber nachdenken.
Glauben kannst du vieles, aber weder du noch sie bestimmt, ob sie erwerbsfähig ist. Und im Übrigen bedeuten Behinderungen nicht automatisch Erwerbsunfähigkeit.
Zitat von: malsumis am 12. August 2024, 18:34:03Und im Übrigen bedeuten Behinderungen nicht automatisch Erwerbsunfähigkeit.
Das SGB IX war mein Berufsfeld.
Die beschriebene Situation ist sehr komplex und deshalb auch schwierig zu handeln.
Zitat von: TG am 12. August 2024, 18:53:56Situation ist sehr komplex und deshalb auch schwierig zu handeln
Eben, weil keiner hier genaues dazu weiß, kann man auch kaum passende Antworten liefern.
TG
Zitat von: TG am 12. August 2024, 17:51:02Zitat von: Zitat von: Fettnäpfchen am 12. August 2024, 17:02:03Hätte sie denn Anspruch auf so Leistung wie SGB 12.
Ja, ich glaube kaum, dass sie mit den multiplen gesundheitlichen Beeinträchtigungen 3 Std. arbeiten könnte.
Wenn das sicher ist dann lässt man entweder vom JC über einen
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit oder stellt einen Antrag direkt beim RV Träger.
Ob der allerdings überhaupt eine Untersuchung macht wenn durch die fehlenden Beitragszeiten kein Anspruch besteht das weiß ich mangels Wissen nicht. Traue mich aber zu behaupten das es nicht gemacht wird und auf einen anderen Leistungsträger verwiesen wird.
MfG FN
Zitat von: TG am 12. August 2024, 18:53:56Die beschriebene Situation ist sehr komplex und deshalb auch schwierig zu handeln.
Die junge Frau kommt als Flüchtling (?) aus einem anderen Land, spricht die Sprache noch nicht hinreichend, ist trotz 6 Schuljahren Analphabetin, hat auf jeden Fall keinen Hauptschulabschluss, ihr fehlt ein Arm und sie hat ein Anfallsleiden.
Was ist denn ihr Aufenthaltsstatus?
Zitat von: Tomatenstude am 13. August 2024, 17:23:00Was ist denn ihr Aufenthaltsstatus?
Laut @TE bekommt sie Leistungen vom JC, daher dürfte das geklärt sein.
Zitat von: TG am 12. August 2024, 11:12:28... Sie ist außerdem Analphabetin... Die Frau ging nur 6J. in ihrer Heimat zur Schule.
Das erscheint nicht logisch: Wer 6 Jahre eine Schule besucht hat, kann kaum Analphabet sein, egal aus welchem Land man kommt. In keiner Schule der Welt wird man 6 Jahre lang nur Bilder oder Männchen malen.
Perspektivisch müsste eben die deutsche Sprache erlernt werden und ein grundlegender Schulabschluss nachgeholt werden, um Zugangsvoraussetzungen für eine Berufsausbildung o. ä. zu erhalten. Soweit eben machbar, im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten. Ein GdB 70 ändert an der Sachlage an sich garnichts.
Man fragt sich hier auch, wie bei einer einseitig armamputierten Person ein (niedriger) GdP von 70 zustandekommt und ob aufgrund der zwangsläufig körperlichen Einschränkungen überhaupt Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Zitat von: jens123 am 13. August 2024, 18:18:12wie bei einer einseitig armamputierten Person ein (niedriger) GdP von 70 zustandekommt
Ich finde den nicht so niedrig.
https://www.enableme.de/de/artikel/grad-der-behinderung-tabelle-10731
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2024, 17:35:54Zitat von: Tomatenstude am 13. August 2024, 17:23:00Was ist denn ihr Aufenthaltsstatus?
Laut @TE bekommt sie Leistungen vom JC, daher dürfte das geklärt sein.
Gut, sie hat das Asylverfahren hinter sich. Aber das beantwortet nicht die Frage nach dem Aufenthaltsstatus.