Hallo,,
Am Freitag wurde bei der Wartung unserer Heizung festgestellt , das (O-Ton) " die Öltanks sehr runtergefahren sind und es bald Dreck angesaugen wird"
Kann ich jetzt schon bei der Kreisverwaltung um einen Heizölzuschuss bitten? Ich bräuchte auch mehr Öl als das was uns genehmigt wird ( ca. 1300 L für Heizen und 200 L für die Warmwasseraufbereitung) Wir sind beide chronisch krank,ich schwerbehindert zur Zeit noch mit 30% die Aufstockung auf 50 % läuft ,auch für meinen Mann läuft der Antrag auf Schwerbehinderung schon seit einem Jahr- die Bürokratie-,und müssen in der Heizperiode am Heizen sparen.Jetzt ist die Heizung ganz aus,da wie gesagt sie bald nur noch Dreck ansaugen würde und dann hätten wir ein echtes Dilemma.Duschen geht nicht mehr und warmes Wasser mach ich auf dem Herd oder im Wasserkocher.Bis Oktober - wo der Heizkostenzuschuss gezahlt wird- wäre noch eine lange Zeit, wie sollen wir das überstehn?
Bräuchte euren Rat!
Irgendwie würde es reichen, wenn du dir eine alten Beiträge noch mal durchliest, so wie z. B. diesen hier (https://hartz.info/index.php/topic,127811.msg1523820.html#msg1523820)
Deine Probleme mit dem Heizöl und diesem Jobcenter sind tatsächlich wiederkehrender als die Programmwiederholungen bei ARD und ZDF.
1. Kontakt zur Kreisverwaltung und zum Sozialamt aufnehmen:
Heizkostenzuschuss: Ruf so schnell wie möglich bei der Kreisverwaltung oder dem zuständigen Sozialamt an. Erklär deine Situation und frag nach einem vorzeitigen Heizkostenzuschuss. Weisen dabei auf deine gesundheitliche Lage hin und betone, dass du auf die Heizung angewiesen bist.
Soforthilfe: Manche Kommunen bieten auch Soforthilfe oder Notfallzuschüsse an, wenn akute Gefahr besteht, dass das Heizen unmöglich wird.
2. Beratung bei sozialen Einrichtungen suchen:
Caritas, Diakonie oder andere Sozialdienste: Diese Organisationen bieten oft Beratung und Unterstützung in Notlagen an. Sie könnten dir vielleicht bei der Beschaffung von Heizöl oder bei der Beantragung weiterer Hilfe unterstützen.
3. Schwerbehindertenausweis und andere Hilfen:
Schwerbehindertenausweis: Gut, dass der Antrag auf Schwerbehinderung schon läuft. Ein höherer GdB (Grad der Behinderung) kann eventuell zusätzliche Unterstützungsleistungen ermöglichen.
Mehrbedarf bei chronischer Krankheit: Es könnte auch sein, dass du einen Mehrbedarf aufgrund deiner chronischen Erkrankung und Behinderung beantragen kannst, um zusätzliche Unterstützung zu erhalten.
4. Überbrückung bis Oktober:
Zwischenfinanzierung: Wenn es finanziell möglich ist, könntest du versuchen, eine kleine Menge Heizöl zu beschaffen, um die Zeit bis Oktober zu überbrücken. Vielleicht könntest du in der Zwischenzeit auch mit dem Öl-Lieferanten eine Ratenzahlung oder eine ähnliche Vereinbarung treffen.
Alternative Heizmethoden: Auch wenn es nicht ideal ist, könntest du übergangsweise elektrische Heizlüfter oder andere alternative Heizmethoden verwenden, um zumindest einzelne Räume zu heizen.
5. Schriftliche Dokumentation:
Alles dokumentieren: Notiere dir, wann du mit welchen Behörden und Organisationen gesprochen hast und was besprochen wurde. Das kann später hilfreich sein, um deinen Fall zu unterstützen.
Es ist wichtig, schnell zu handeln und alle möglichen Optionen auszuschöpfen. Ich hoffe, dass du bald eine Lösung findest und Unterstützung erhältst.
(Keine Rechtsberatung! Angaben ohne Gewähr.)
Hast Du gelesen, dass um Warmwasser geht momentan? Es mögen ja alles tolle Vorschläge sein. Aber es wirkt, als hättest Du nicht mal gesehen, was TE schrieb.
Zitat von: turbulent am 26. August 2024, 13:42:50Hast Du gelesen, dass um Warmwasser geht momentan? Es mögen ja alles tolle Vorschläge sein. Aber es wirkt, als hättest Du nicht mal gesehen, was TE schrieb.
Das habe ich gelesen. Aber ich weiß nicht warum ich das hier extra schreiben muss.
Und da hilft ein elektrischer Heizlüfter wie genau? Und ein GdB? Nein, musst Du nicht extra schreiben. Hast ja schon wahnsinnig viel geschrieben. Vielleicht ist in der Wand ja auch Hilfreiches bei, muss man halt nur suchen bei all dem Überflüssigen...
Zitat von: szaros 25 am 26. August 2024, 12:42:52Am Freitag wurde bei der Wartung unserer Heizung festgestellt , das (O-Ton) " die Öltanks sehr runtergefahren sind und es bald Dreck angesaugen wird"
eine Reinigung der Tanks habt ihr schon beantragt?
Habe die Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt,aber sie haben noch nicht reagiert.Bei der Kreisverwaltung habe ich einen Antrag auf vorzeitige Auszahlung der Heizkostenbeihilfe und Erhöhung dieses eingereicht.
Zitat von: szaros 25 am 26. August 2024, 18:26:25Bei der Kreisverwaltung habe ich einen Antrag auf vorzeitige Auszahlung der Heizkostenbeihilfe und Erhöhung dieses eingereicht.
Leistungen werden im Regelfall einmal jährlich erbracht. In Ausnahmefällen - z.B. aufgrund
ungewöhnlich langanhaltend niedriger Temperaturen - kommt eine Nachbewilligung in Be␂tracht. Eine Kostenübernahme für einmalige Heizkosten kommt nur dann in Betracht, wenn
nicht bereits laufende Heizkosten übernommen werden.
Die Heizperiode erstreckt sich über sieben Monate vom 01. Oktober bis zum 30. April. Leis␂tungen können grundsätzlich ganzjährig bewilligt werden
https://hartz.info/index.php/topic,134644.0.html
Zitat von: Rotti am 26. August 2024, 16:35:34Zitat von: szaros 25 am 26. August 2024, 12:42:52Am Freitag wurde bei der Wartung unserer Heizung festgestellt , das (O-Ton) " die Öltanks sehr runtergefahren sind und es bald Dreck angesaugen wird"
eine Reinigung der Tanks habt ihr schon beantragt?
Eine Tankreinigung ist Blödsinn. Weist du was die Kostet? Die Kommen mit einn LKW pumpen und - reinigen - und filtern das Öl zurückt.
da sind bei 3000l Tanks mal locker 1500€ fällig
Meine Tanks 6000l ins Bj'77. Nie gereinigt. Da ist min 15-20cm Schmodder rin. Egal.
Schwimmende Ölentnahme / Einstrang. Und ab und zu sollte man den Tankstand kontrollieren. Es gibt auch Ölstandanzeiger.
Und wenn die Kiste mal Schlamm ansaugt passiert auch nicht viel. geht auf Störung.
Ölfilter neu, Ölpumpen Filter sauber machen + neue Öldüse rein- 3x Enstörkopf ... und die Kiste läuft wieder- das wars. Material 20€ + 1h Arbeit!
Ups... vorher Öl Tanken und den Tank 24h "ruhen" lassen.
Öltankreinigung ist Geldmacherrei!
Kurti
Hallo,
habe von der Kreisverwaltung bis dato keinerlei Antwort auf meine Schreiben, Mahnung usw. erhalten. Gestern habe ich einen Bescheid bekommen, das mir Heizkostenbeihilfe gewährt wurde, aber nur für ca. 1000 L, da ich ja eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden bräuchte, kommt da noch ein Zuschlag auf den Ölpreis dazu. Das reicht vorne und hinten nicht, wenn ich jetzt wieder einen Widerspruch einlege, dann kann ich wieder warten bis man mir antwortet. Gibt es irgend etwas auf das ich mich berufen kann, damit man die Sache schneller bearbeitet und vor allem mir mehr Heizkostenbeihilfe gewährt. Man hat mir sogar die Leistungen gegenüber letzten Jahres gekürzt und nicht erhöht wie ich beantragt hatte. Wenn jemand helfen kann, dann bitte ich darum
Zitat von: szaros 25 am 29. September 2024, 22:03:18aber nur für ca. 1000 L, d
wir hatten früher auch nur 1000 l bis Ende Febr. Gebraucht bei 3 Ölöfen in der Wohnung mit 105qm bei ungedämmten Haus und sehr sparsamen verbrauch mit Elektroboiler im Bad und Küche als vergleich.
Eine Zentralheizung braucht sicher mehr und auch viel zu niedrig angesetzt vom JC.
Unser Haus ist Baujahr 1967 und ungedämmt,wir heizen nur die Räume wo wir uns aufhalten, trotzdem ist das zu wenig
Habe -wie bereits erwähnt-am 29.09.2024 von der Kreisverwaltung einen neuen Bewilligungsbescheid mit der Heizkostenbeihilfe sowie die Kosten für die Wartung. Erhalten habe ich gestern nur die Grundsicherung, alles andere wurde nicht angewiesen, obwohl laut Bescheid alles auf einmal hätte kommen müssen. Was nun?
Keine Heizkostenbeihilfe-kein Öl-keine Wärme und kein Warmwasser.Waskann ich tun? Untätigkeitsklage, da sie meinen Antrag auf höhere Heizkosten sowie sofortige Auszahlung nicht bearbeitet haben?
Zitat von: szaros 25 am 01. Oktober 2024, 12:30:50Unser Haus ist Baujahr 1967 und ungedämmt,wir heizen nur die Räume wo wir uns aufhalten, trotzdem ist das zu wenig
ich weiß das kann man bei dir mein Verbrauch so nicht vergleichen wie bei euch.
Zitat von: szaros 25 am 26. August 2024, 12:42:52Ich bräuchte auch mehr Öl als das was uns genehmigt wird ( ca. 1300 L für Heizen und 200 L für die Warmwasseraufbereitung) Wir sind beide chronisch krank,ich schwerbehindert
Das sollte das JC schon berücksichtigen.
Habe bis dato noch nichts weiter von der Kreisverwaltung über die Bearbeitung meines Antrages auf höheren Heizkostenzuschuss,wegen Alter,Behinderung und chronischen Krankheiten,gehört,außer das man mir für Warmwasser noch einmal 246,-€ überwiesen hat,das wären ca.200 L Öl.Nur das die Mindesbestellmenge bei 500,-L liegt.Dazu kam ein Brief ich möchte doch die Rechnung über eine zweite Öllieferung einsenden,damit eine erneute Prüfung unserer Heizkostenbeihilfe vorgenommen werden kann. Ich habe bis jetzt 1000 L Öl getankt,musste ja einen Zuschlag für die 48 Stunden Lieferung bezahlen.-Rechnung liegt der KV vor- Man weißt uns auch darauf hin das ,bei einer erneuten Öllieferung keine Expressbestellung notwendig ist, da ich ja am 05.10.2024 eine Lieferung von 1000 L erhalten habe und somit jetzt keine Notlage mehr besteht. Man hat uns ja wochenlang im Kalten gelassen, den Antrag auf eine Notlage wurde nicht beachtet und bearbeitet und jetzt weißt man uns darauf hin. Weiterhin mahnt man auch auf einen wirtschaflichen Verbrauch des Heizöl zu achten.Wie soll ich denn darauf achten wenn ich eine Mindermenge an Heizöl habe. Kann ich noch irgend etwas tun um eine angemessene Menge an Heizöl zu erhalten?
Zitat von: szaros 25 am 07. November 2024, 18:26:51Nur das die Mindesbestellmenge bei 500,-L liegt.
wir haben früher im Haus immer eine Sammelbestellung gemacht da kommt dann der Fahrer und drückt dir auch 200l in den Tank.
Tja ,das ist bestimmt möglich,aber wir wohnen alleine und die Nachbarn haben alle schon früher getankt
Ich stehe immer noch bei 1000 l Heizöl. Davon muss ich ja auch mindestens 100 L im Tank lassen und nicht wieder leerfahren. Die Kreisverwaltung ändert nichts an dieser Tatsache. Ich habe die 1000 L Öl ja mit Expresslieferung bekommen und den mir angewiesenen Zuschlag dafür verwendet, ich erhielt noch einmal einen 246,-€ Zuschlag,aber was kann ich damit anfangen? Ich kann nicht wie schon erwähnt 200 l Öl tanken und das wäre auch zuwenig für eine Heizperiode.Habe vor über zwei Monaten eine Antrag auf Mehrbedarf gestellt, aber bis dato auch von dort keine Antwort erhalten. Spätestens im Januar habe ich wieder kein Öl mehr, und dann ?...... Langsam denke ich das man uns auf dem Kieker hat
Hallo,
ich war bis gestern in der Reha und habe diesen Brief von der Kreisverwaltung vorgefunden. Wie soll ich mir das erklären? Warum wollen sie einen Hausbesuch bei uns machen? Dürfen sie das denn? Sie haben doch alle Rechnungen von uns erhalten und wurden auch anerkannt.Wir haben keinen erhöhten Heizölverbrauch, im Gegenteil bis dato habe ich 1000 LHeizöl erhalten, sowie einen Zuschuss für 200 L,welchen ich erst einlösen kann, wenn ich das Geld für 500 L Heizöl bekommen habe, da die Mindestbestellmenge ja bei 500 L liegt, das liegt alles der KV vor.Ich hatte einen Antrag auf Mehrbedarf, wegen Behinderung, Alter und chronische Krankheiten gestellt und nicht auf Minderung.Was kann ich tun? Langsam geht das Heizöl ja aus,tausend Liter reichen vorne und hinten nicht und das wissen sie auch,irgendwie haben die uns auf dem Kieker, obwohl ich mir der KV gegenüber nichts habe zu Schulden kommen lassen.Sie haben ja schon bei einem Telefonat mir gesagt das ich kein Recht bekommen werde, aber dafür gibt es ja keine Zeugen. Es ist zum Verzweifeln.
Man will schauen, ob euer Heizöltank wirklich leer ist. Und ja, Inaugenscheinnahme ist ein probates Mittel der Amtsermittlung, § 21 Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 SGB X.
Als er leer war habe ich das Schreiben der Heizungsfirma vorgelegt, worin alles bestätigt wird.Für mich ist das Schikane.Nicht das wir etwas zu verheimlichen haben, nur habe ich noch nicht gehört das jemand der für einen Heizölzuschuss berechtigt ist, auch einen Kontrollbesuch von der Kreisverwaltung bekommt. Wir haben ja noch nicht einmal die Menge Heizöl tanken können, welch und zustände.
In Deutschland steht jeder Deutsche, der Sozialleistungen beantragt, automatisch unter dem Generalverdacht des versuchten Sozialleistungsbetruges. Das hat das BSG (u.a. in seine Rechtsprechung zur Vorlagepflicht von Kontoauszügen) klargestellt.
Du wirst also nicht drum herum kommen, dem Außendienst des Sozialamtes deinen Heizöltank zu zeigen.
okay,danke
Zitat von: Ottokar am 11. Dezember 2024, 14:36:31In Deutschland steht jeder Deutsche, der Sozialleistungen beantragt, automatisch unter dem Generalverdacht des versuchten Sozialleistungsbetruges. Das hat das BSG (u.a. in seine Rechtsprechung zur Vorlagepflicht von Kontoauszügen) klargestellt.
Du wirst also nicht drum herum kommen, dem Außendienst des Sozialamtes deinen Heizöltank zu zeigen.
Das stimmt leider... das ist nur anders, wenn man z. B. aus Syrien oder der Ukraine kommt...
Zitat von: Akakino am 12. Dezember 2024, 13:58:10das ist nur anders, wenn man z. B. aus Syrien oder der Ukraine kommt...
Nein, ist es nicht. Auch die werden in den Jobcentern nicht anders behandelt.
Ja das stimmt, bei uns laufen die Ukrainer im T-Shirt und kurzen Hosen in der Wohnung, da kontrolliert niemand, bei uns will man nach Jahren auf einmal den Tank kontrollieren.
Wow, du bist also ständig zu Besuch bei allen Ukrainern in deiner Gegend? Oder professionelle Spannerin? Obwohl es noch nicht lange kalt ist und ihr x Wochen zur Kur wart? Also ich weiß z. B. nicht, wann meine direkten Nachbarn nackig durch die Bude rennen. Schon gar nicht, was die weiter entfernten angeht...
Über manche Aussagen kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Nein,als die Ukrainer hier her kamen haben wir sie alle unterstützt, auch wir.Seit dem besteht ein gutes Verhältnis mit Ihnen und ja sie wohnen direkt neben uns und wir sehen uns täglich,also lass deine dumme Bemerkung TripleH. Es gibt hier bestimmt auch andere welche genau wissen wie es bei den Ukrainern läuft.
Zitat von: szaros 25 am 13. Dezember 2024, 21:46:10sie wohnen direkt neben uns und wir sehen uns täglich,
Also 2+x Ukrainer von 1.235.000... Das ist natürlich sehr repräsentativ. Dessen ungeachtet, dass ihr als es kalt wurde, zur Reha wart...
Zitat von: szaros 25 am 13. Dezember 2024, 21:46:10lass deine dumme Bemerkung
Wer hier dumme Bemerkungen von sich gibt, ist eindeutig.
Die Aussage von "szaros 25" ist nur insoweit unzutreffend, als das er nur Ukrainer benennt.
Tatsächlich gibt es eine interne Weisung der BA, sämtliche von Ausländern gestellten Anträge auf Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag "durchzuwinken", d.h. ungeprüft zu bewilligen. Darüber hat u.a. die Bild schon im Oktober 2024 berichtet.
Während Deutsche sich bei Anträgen auf Sozialleistungen quasi nackig machen und ständig gegen Unterstellungen von Leistungsbetrug erwehren müssen, nicht selten Behörden dabei sogar vorsätzlich Gerichte belügen, werden Ausländer hofiert und man ist Bürger 2. Klasse im eigenen Land. Über die Gründe und Ursachen dafür kann man streiten, aber das es passiert ist leider ein Fakt.
Darüber sollte man allerdings keineswegs nur den Kopf schütteln.
Zitat von: Ottokar am 14. Dezember 2024, 10:52:59Darüber sollte man allerdings keineswegs nur den Kopf schütteln.
Sondern was tun? :weisnich:
Zitat von: szaros 25 am 12. Dezember 2024, 17:37:40Ja das stimmt, bei uns laufen die Ukrainer im T-Shirt und kurzen Hosen in der Wohnung, da kontrolliert niemand, bei uns will man nach Jahren auf einmal den Tank kontrollieren.
die Mehrheit der Leute sind da bestimmt nicht so vielleicht der ein oder andere Afrikaner wo es wärmer braucht.
Die BA kann soviele Weisungen heraus geben, wie sie möchte. Solange keine KI die Aufgabe der SBs macht, werden Ausländer genauso kontrolliert wie deutsche Antragsteller. Es ist nur eben nicht so einfach, da Datenabgleich, Amtshilfe etc. im Ausland entweder lange dauern oder gar nicht möglich sind. Natürlich erfährt man mit Datenabgleich z. B. über eine deutsche Rente, nicht aber über eine ausländische, so dass im Hinblick auf Ausländer die Ermittlungen wesentlich schwerer und damit zeitintensiver sind.
Im Übrigen ist mir nur eine Weisung zu Ukrainern bekannt und da ging es um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Hallo,
wollte nur mal fragen, was ich nun tun kann: Die Kreisverwaltung Alzey reagiert nicht auf Ü-Antrag, Schreiben usw. Wie ich berichtet habe, habe ich nur 1000l Heizöl bekommen, jetzt geht es wieder zur Neige,unsere Vermieter haben aus diesem Grund Öl getankt damit wir die Heizung nicht wieder leer fahren, sie haben das Öl klar als ihr Eigentum deklariert und wir haben es schriftlich auch zur Kenntnis genommen. Jeder Verbrauch dieses Heizöls durch uns, muss nachgetankt werden.Schreiben liegt der KV auch vor.Was können wir tun? wir müssen auf dieses Öl zugreifen, da wir ja nur eine Mindermenge bezahlt bekommen haben.
Wenn das JC Anträge auf HK Anerkennung trotz Mahnung nicht bearbeitet, wäre der nächste Schritt eine einstweilige Anordnung beim SG.
Danke Ottokar, das werde ich wohl machen müssen, Anträge auf Heizkosten wurden seit dem 12.09.2024 nicht bearbeitet. Auch der angekündigte Hausbesuch blieb aus.
Wie soll ich das Schreiben an das SG formulieren? Könnte ein paar Ratschläge gebrauchen, Danke
Euer Vermieter hat getankt und ihr nutzt dieses Öl, oder? Wo ist die Eilbedürftigkeit?
wir hatten im November noch ca. 300 l Öl, das Öl was der Vermieter getankt hat ist nur für den Notfall gedacht, da die Kreisverwaltung sich schwer tut uns die angemessene Menge an Heizöl zu gewähren und ein erneutes Leerfahren der Heizung so vermieden werden soll.
Das Öl ist im Tank, oder? Ihr könnt darauf zugreifen. Oder ist das ein extra Tank? Pumpen die Vermieter morgen 1000 Liter ab, wenn die Kreisverwaltung euch 1000 Liter bewilligt? Sicher nicht.
Die Vermieter müssen euch die Öllieferung in Rechnung stellen (rechtlich wahrscheinlich als Schadensersatz, da nicht mietvertraglich vereinbart). Das reicht ihr ein. Wenn der Antrag abgelehnt wird, steht euch Widerspruch und Klage offen.
Für eine Einstweilige Anordnung sehe ich nur Raum, wenn ihr derzeit von a) Kälte wegen Ausfall der Heizung oder b) Wohnungslosigkeit bedroht seid, weil der Vermieter wegen Mietschulden kündigt. Allerdings zählen die Ölkosten eben nicht zur Miete.
Nein,kein extra Tank,wir haben drei Tanks die miteinander verbunden sind. Werde dem vermieter sagen,daser uns das Öl in Rechnung stellen sol und ich reiche es bei der KV ein.Mal sehen wie sie reagieren.Als unser Tank leer war und wir weder Heizung noch Warmwasser hatten,Antrag auf Heizöl und Mehrbedarf gestellt doch haben sie fast 4 Wochen gewartet bis zur Zahlung eines Heizkostenzuschusses.
Zitat von: szaros 25 am 13. Januar 2025, 19:56:21Nein,kein extra Tank,wir haben drei Tanks die miteinander verbunden sind.
Und wie wird kontrolliert, wer wieviel Öl verbraucht?
Ich verstehe hier mittlerweile gar nichts mehr. 2021 hast du noch geschrieben, dass ihr alleine ein Haus bewohnt, mit keinem Wort hast du geschrieben, dass ihr gemeinsame Öltanks mit eurem Vermieter habt.
Zitat von: TripleH am 13. Januar 2025, 18:28:42Allerdings zählen die Ölkosten eben nicht zur Miete.
Natürlich zählen auch Heizkosten zur Miete, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter die Betriebskosten trägt.
Nicht gezahlte Betriebskosten können genau so zu einer Kündigung führen wie nicht gezahlte Kaltmiete.
Zitat von: szaros 25 am 13. Januar 2025, 19:56:21Werde dem vermieter sagen,daser uns das Öl in Rechnung stellen sol und ich reiche es bei der KV ein.
Ich hatte das so verstanden, dass das bereits passiert ist, ansonsten macht das Ganze hier überhaupt keinen Sinn.
Zitat von: szaros 25 am 13. Januar 2025, 19:56:21Als unser Tank leer war und wir weder Heizung noch Warmwasser hatten,Antrag auf Heizöl und Mehrbedarf gestellt doch haben sie fast 4 Wochen gewartet bis zur Zahlung eines Heizkostenzuschusses.
Üblicherweise kauft man Brennstoff und das JC trägt dann die Kosten.
Es ist rechtlich nicht erforderlich, die Übernahme von Heizkosten vorher zu beantragen.
Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, gehören die Heizkosten zu den Kosten nach § 22 Abs. 1 SGB II und werden dem Grunde nach bereits mit dem Bürgergeldantrag mit beantragt und bewilligt. Das ist auch höchstrichterlich geklärt.
Es reicht hier, dem JC die Brennstoffrechnung zuzusenden, das JC muss diese Kosten dann gemäß § 22 Abs. 1 SGB II anerkennen und zahlen.
Tut es das nicht, kann man eine EA beim SG beantragen, da 1. der Anspruch feststeht und 2. dem Leistungsempfänger erhebliche Nachteile drohen (Mahnverfahren, Zinsen, Pfändung, bei Eigentumsvorbehalt holt der Händler den Brennstoff wieder ab) die nicht so ohne Weiteres wieder rückgängig zu machen sind und zudem zu weiteren Rechtsstreitigkeiten wegen Schadenersatz mit dem JC führen würden.
Hallo ,
Dankefür die Antworten.
Sheherezade: wir wohnen immer noch alleine in dem Haus, nur sind hier drei Öltanks mit einem Fassungsvermögen von je 1500 l. Eine Meßanzeige haben wir auch, so das der Verbrauch abgelesen werden kann.
Ottokar:
wir haben Heizöl bei der KV beantragt, nur haben sie uns viel zu wenig genehmigt, so das die Vermieter jetzt nachgetankt haben,da sonst wieder die Heizung leergefahren würde. Was sollten wir denn sonst tun, wenn die KV sich quer stellt? Wieder ohne Heizung und Warmwasser? Wir hatten auch einen Mehrbedarf beantragt, es ist aber nichts geschehen.
Das normale Prozedere hatte ich bereits erklärt:
1. Öl tanken
2. Rechnung dem JC einreichen
3. wenn das JC bummelt, EA beim SG
Hallo,
haben gestern getankt und die Rechnung heute an die KV gesendet.Jetzt bekam ich eine Mail, das sie am Montag Nachmittag einen Hausbesuch bei tätigen werden. Es geht ja um das Heizöl,reicht es wenn ich sie in den Heizungskeller lasse zwecks Kontrolle oder muss ich denen das ganze Haus zeigen? Es heißt ja in Ihrer Ankündigung: Hausbesuch.Muss ich denen wirklich alles zeigen?
Zitat von: szaros 25 am 17. Januar 2025, 17:24:21Muss ich denen wirklich alles zeigen?
Selbstverständlich musst Du überhaupt nichts.
Lass Dir doch von ihnen begründen, was sie warum sehen wollen. Du darfst alles selber frei entscheiden. Mir (!) wäre eine warme Wohnung wichtiger als meine Rechte...
Ich habe kein Problem damit Ihnen alles zu zeigen,nur wundert es mich was für einen Grund es dafür gibt. Wir wohnen über sieben Jahre in dem Haus und auf einmal ein Kontrollhausbesuch?
Zitat von: szaros 25 am 17. Januar 2025, 21:47:42Wir wohnen über sieben Jahre in dem Haus und auf einmal ein Kontrollhausbesuch?
Und seit wievielen Jahren hast du jetzt Probleme mit denen wegen der Öltankerei, sind es schon 5 Jahre? Wenn ich mich nicht irre, war das doch ab dem Zeitpunkt als euer Vermieter euch zu Selbstzahlern gemacht hat und den Mietvertrag geändert hat.
Ja, da hast du Recht, seit dem gibt es immer wieder Ärger mit der Zahlung der Heizkosten.Angeblich wollen sie ja durch den Hausbesuch schauen, ob eine erneute Betankung bewilligt werden könnte-Aussage vom 25.11.2024-seitdemist ja getankt worden, ohne Einverständnis der KV
Hatten den Hausbesuch von der KV, alles gut verlaufen,haben uns insgesamt 1500 L Heizöl bewilligt.
Zitat von: szaros 25 am 17. Januar 2025, 21:47:42Ich habe kein Problem damit Ihnen alles zu zeigen,nur wundert es mich was für einen Grund es dafür gibt. Wir wohnen über sieben Jahre in dem Haus und auf einmal ein Kontrollhausbesuch?
geh doch öfter mal als Fürsprecher ins Amt für einen Besuch, das erweckt mehr Vertrauen in deine Person.
Zitat von: szaros 25 am 12. Februar 2025, 16:47:27haben uns insgesamt 1500 L Heizöl bewilligt.
Für welchen Zeitraum?
für die Heizperiode Okt-Apr
Also genau das, was du sonst auch bekommen hast?
Zitat von: szaros 25 am 26. August 2024, 12:42:52Ich bräuchte auch mehr Öl als das was uns genehmigt wird ( ca. 1300 L für Heizen und 200 L für die Warmwasseraufbereitung)