Guten Tag,
ich bin neu hier, vielleicht kann mir jemand helfen.
Wir bekommen derzeit Lastenzuschuss , weil das Einkommen gering ist, aber kein Bürgergeld. Vor unserem Haus müssten dringend neue Pflastersteine verlegt werden, Kosten : ca. 4000 €, meine Frage : Bekommen wir das erstattet, ist ja eine Reparatur und Reparaturen sollen wir erstattet bekommen(Heizungsreparatur über 500 euro wurden erstattet )?
Ich kann mir kaum vorstellen das Pflastersteine bezahlt werden.
Pflastersteine ist Luxus.
Vor allem warum Neue, Pflastersteine gehen nicht kaputt.
Sinnvoller und erheblich günstiger wäre es einen Schotterrasen herzustellen
Das ist auch günstiger als die alten neu zu verlegen.
Noch günstiger wäre es erhebliche Senkungen einfach mit 16 Mineralbeton auszugleichen
Neue Pflastersteine verlegen ist auch keine Reparatur, das wäre eine Umgestaltung oder Sanierung.
Als Reparatur würde das aufnehmen der schlimmsten Senkungen durchgehen.
Die sollten dann aber mehr als 10 cm betragen.
Ist der Zugang zum Haus zu Fuß einigermaßen gesichert ist auch das hinfällig.
Anders könnte es sich verhalten wenn Bewohner im Haus schwer gehbehindert sind und den entsprechenden Ausweis haben
Zitat von: Jeff am 02. September 2024, 11:46:06(Heizungsreparatur über 500 euro wurden erstattet )?
Ihr habt die Heizungsreparatur (gegen Rechnung vom Fachbetrieb) 1:1 erstattet (=überwiesen) bekommen beim Lastenzuschuss oder wurde diese Ausgabe nur bei den Hausbelastungen berücksichtigt bei der Berechnung?
Werden denn Sanierungen auch bezahlt ( wir müssen den Flur sanieren, Schimmel entfernen,etc)?
Mir scheint, du hast das Prinzip vom Lastenzuschuss nicht verstanden. Hier wird gar nichts direkt bezahlt, sondern nur Zuschüsse zu Ausgaben, die du bereits getätigt hast, gegeben.
ZitatAls Immobilieneigentümer können Sie den Lastenzuschuss für die folgenden zuschussfähigen Belastungen beantragen:
Ausgaben für Zinsen und Tilgung von Immobilienkrediten, die dem Bau, dem Erwerb oder der Verbesserung von Wohneigentum dienen
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
Grundsteuer
Sonstige Grundbesitzabgaben
Versicherungsbeiträge, die dem Eigenheim dienen
Heizkosten
Verwaltungskosten
Quelle und mehr Infos (https://www.baufinanzierungen.de/lastenzuschuss/)
Das bedeutet also, dass du die o. g. Posten bereits bezahlt haben musst, damit sie sich in der Berechnung für den Lastenzuschuss erhöhend auswirken.