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Frage zum Lastenzuschuss

Begonnen von Jeff, 02. September 2024, 11:46:06

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Jeff

Guten Tag,

ich bin neu hier, vielleicht kann mir jemand helfen.
Wir bekommen derzeit Lastenzuschuss , weil das Einkommen gering ist, aber kein Bürgergeld. Vor unserem Haus müssten dringend neue Pflastersteine verlegt werden, Kosten : ca. 4000 €, meine Frage : Bekommen wir das erstattet, ist ja eine Reparatur und Reparaturen sollen wir erstattet bekommen(Heizungsreparatur über 500 euro wurden erstattet )?

Ronald BW

#1
Ich kann mir kaum vorstellen das Pflastersteine bezahlt werden.
Pflastersteine ist Luxus.
Vor allem warum Neue, Pflastersteine gehen nicht kaputt.
Sinnvoller und erheblich günstiger wäre es einen Schotterrasen herzustellen
Das ist auch günstiger als die alten neu zu verlegen.
Noch günstiger wäre es erhebliche Senkungen einfach mit 16 Mineralbeton auszugleichen

Neue Pflastersteine verlegen ist auch keine Reparatur, das wäre eine Umgestaltung oder Sanierung.
Als Reparatur würde das aufnehmen der schlimmsten Senkungen durchgehen.
Die sollten dann aber mehr als 10 cm betragen.
Ist der Zugang zum Haus zu Fuß einigermaßen gesichert ist auch das hinfällig.

Anders könnte es sich verhalten wenn Bewohner im Haus schwer gehbehindert sind und den entsprechenden Ausweis haben

Sheherazade

Zitat von: Jeff am 02. September 2024, 11:46:06(Heizungsreparatur über 500 euro wurden erstattet )?

Ihr habt die Heizungsreparatur (gegen Rechnung vom Fachbetrieb) 1:1 erstattet (=überwiesen) bekommen beim Lastenzuschuss oder wurde diese Ausgabe nur bei den Hausbelastungen berücksichtigt bei der Berechnung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jeff

Werden denn Sanierungen auch bezahlt ( wir müssen den Flur sanieren, Schimmel entfernen,etc)?

Sheherazade

Mir scheint, du hast das Prinzip vom Lastenzuschuss nicht verstanden. Hier wird gar nichts direkt bezahlt, sondern nur Zuschüsse zu Ausgaben, die du bereits getätigt hast, gegeben.

ZitatAls Immobilieneigentümer können Sie den Lastenzuschuss für die folgenden zuschussfähigen Belastungen beantragen:

    Ausgaben für Zinsen und Tilgung von Immobilienkrediten, die dem Bau, dem Erwerb oder der Verbesserung von Wohneigentum dienen
    Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
    Grundsteuer
    Sonstige Grundbesitzabgaben
    Versicherungsbeiträge, die dem Eigenheim dienen
    Heizkosten
    Verwaltungskosten
Quelle und mehr Infos

Das bedeutet also, dass du die o. g. Posten bereits bezahlt haben musst, damit sie sich in der Berechnung für den Lastenzuschuss erhöhend auswirken.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"