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ALG I - Berechnung bei einem Honorarvertrag

Begonnen von FAX, 13. September 2024, 17:25:45

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FAX

Wer mindestens zwei Jahre gearbeitet hat, der hat meines Wissens Anspruch auf 6 Monate oder sogar ein Jahr ALG I. Meine zwei Fragen: Wie berechnet sich das ALG I, wenn jemand auf der Basis eines Honorarvertrages (also nicht fest angestellt) gearbeitet hat? Bekommt man dann überhaupt ALG I?

TripleH

Da wahrscheinlich niemand Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt hat, besteht kein Anspruch.

Sheherazade

Ich habe mal den fehlenden Begriff eingefügt in rot.

Zitat von: FAX am 13. September 2024, 17:25:45Wer mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, der hat meines Wissens Anspruch auf 6 Monate oder sogar ein Jahr ALG I.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"