ALG I - Berechnung bei einem Honorarvertrag

Begonnen von FAX, 13. September 2024, 17:25:45

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FAX

Wer mindestens zwei Jahre gearbeitet hat, der hat meines Wissens Anspruch auf 6 Monate oder sogar ein Jahr ALG I. Meine zwei Fragen: Wie berechnet sich das ALG I, wenn jemand auf der Basis eines Honorarvertrages (also nicht fest angestellt) gearbeitet hat? Bekommt man dann überhaupt ALG I?

TripleH

Da wahrscheinlich niemand Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt hat, besteht kein Anspruch.

Sheherazade

Ich habe mal den fehlenden Begriff eingefügt in rot.

Zitat von: FAX am 13. September 2024, 17:25:45Wer mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, der hat meines Wissens Anspruch auf 6 Monate oder sogar ein Jahr ALG I.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
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