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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16

Titel: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16
Hallo,
nachdem ich diesen Thread (https://hartz.info/index.php/topic,134664.0.html) durch Zufall gelesen habe, brauche ich dringend eine Beratung.

Mein Vater ist leider verstorben. Meine Mutter (Rentnerin) hat ein neues Konto eröffnet und wir haben und gegenseitig eine Vollmacht für Alles(alle Zugriffe, Abhebungen usw) wegen der Einfachheit(Meine Mutter hatte vollen Zugriff auf Vaters Konto) für unsere Konten ausgestellt. Jetzt lese ich (BG-Empfänger), dass es bei einer Abfrage bei mir zu Problemen kommen kann. Ich denke, dass zumindest meine Vollmacht widerrufen werden muss.
Welche Vollmacht wäre denn für folgenden Anforderungen geeignet?
-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall
-will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Postmortale?

Hat es eine Auswirkung, dass meine Mutter auch eine Vollmacht für mein Konto hat? Muss ich das auch widerrufen?
MfG
Kikiriki
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Sheherazade am 05. September 2024, 14:36:12
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Welche Vollmacht wäre denn für folgenden Anforderungen geeignet?
-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall
-will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Postmortale?

ZitatWenn Sie eine Bankvollmacht ausstellen, ist sie so lange gültig, wie Sie es festlegen. Dabei unterscheiden die Banken folgende drei Arten von Bankvollmachten:
Transmortale Bankvollmacht

Damit eine Bankvollmacht über den Tod hinaus gültig ist, muss eine transmortale Bankvollmacht ausgestellt werden. Die Vollmacht erlischt nicht, wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt. Diese Art der Bankvollmacht kann nur von den Erben des oder der Kontoinhaber:in aufgelöst werden.
Prämortale Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht, die nur vor dem Tod des oder der Vollmachtgeber:in gültig ist, heißt prämortale Vollmacht. In diesem Falle erlischt die Vollmacht für den oder die Bevollmächtigte:n wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt.
Postmortale Bankvollmacht

Möchten Sie eine Kontovollmacht, die erst nach dem Tod gültig ist, ausstellen, wählen Sie eine Postmortale Bankvollmacht. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt. Erbende Bevollmächtigte haben dann direkt nach dem Tod des oder der Vollmachtgeber:in Zugriff auf das Konto. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass die Vollmacht nicht das Testament ersetzt.
Quelle und mehr Infos (https://pflegebox.de/ratgeber/leben-im-alter/vorsorge/bankvollmacht/)

ZitatHat es eine Auswirkung, dass meine Mutter auch eine Vollmacht für mein Konto hat?
Nein, nicht solange sie keine Sozialleistungen bezieht.

Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kikiriki am 05. September 2024, 16:00:37
Edit:
Es sollte klar sein, dass die neue Vollmacht keinen Streß mit dem Jobcenter verursachen soll.


Zitat von: Sheherazade am 05. September 2024, 14:36:12
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Welche Vollmacht wäre denn für folgenden Anforderungen geeignet?
-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall
-will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Postmortale?

ZitatWenn Sie eine Bankvollmacht ausstellen, ist sie so lange gültig, wie Sie es festlegen. Dabei unterscheiden die Banken folgende drei Arten von Bankvollmachten:
Transmortale Bankvollmacht

Damit eine Bankvollmacht über den Tod hinaus gültig ist, muss eine transmortale Bankvollmacht ausgestellt werden. Die Vollmacht erlischt nicht, wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt. Diese Art der Bankvollmacht kann nur von den Erben des oder der Kontoinhaber:in aufgelöst werden.
Prämortale Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht, die nur vor dem Tod des oder der Vollmachtgeber:in gültig ist, heißt prämortale Vollmacht. In diesem Falle erlischt die Vollmacht für den oder die Bevollmächtigte:n wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt.
Postmortale Bankvollmacht

Möchten Sie eine Kontovollmacht, die erst nach dem Tod gültig ist, ausstellen, wählen Sie eine Postmortale Bankvollmacht. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt. Erbende Bevollmächtigte haben dann direkt nach dem Tod des oder der Vollmachtgeber:in Zugriff auf das Konto. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass die Vollmacht nicht das Testament ersetzt.
Quelle und mehr Infos (https://pflegebox.de/ratgeber/leben-im-alter/vorsorge/bankvollmacht/)

ZitatHat es eine Auswirkung, dass meine Mutter auch eine Vollmacht für mein Konto hat?
Nein, nicht solange sie keine Sozialleistungen bezieht.


Da Wohngeld welches sie derzeit bezieht als Sozialleistung zählt, werde ich wohl auch das ändern müssen.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: turbulent am 05. September 2024, 16:20:04
Mach mal langsam. Du solltest genau abwägen, was Dir das Leben am Leichtesten macht. Denn die (gegenseitige) Vollmacht ist wichtig.
Bitte übereile nichts. Auch das JC weiß, dass Du mit einer Vollmacht nur der Bank gegenüber das Recht hast, über das Geld zu verfügen. Mit Deiner Mutter ist abgesprochen, dass das für Notfälle gilt.
Und selbstverständlich solltet Ihr nichts hin- und her-überweisen.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. September 2024, 16:49:20
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 16:00:37Da Wohngeld welches sie derzeit bezieht als Sozialleistung zählt, werde ich wohl auch das ändern müssen
Wozu?

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall -will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Genau darum geht es, man braucht den in diesem Fall sinnlosen Erbschein nicht.

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Hat es eine Auswirkung, dass meine Mutter auch eine Vollmacht für mein Konto hat?
Vermutlich ist sie Rentnerin und bekommt halt Wohngeld, das hat keine Auswirkung.

Solange vom JC keine Nachfrage kommt, muss rein gar nichts gemacht werden.

Notfalls setzt deine Mutter ein Schreiben auf, diese Vollmacht ist nur für extreme Notfälle.
Wenn sie z.B. mal länger in ein KH müsste, um Zahlungsverpflichtungen zu erledigen.

Ansonsten hast du keinerlei Zugriff auf das Konto, die Auszüge sowie dem Kontostand.
Auch bist du nicht in Besitz von Karten zum Geldabheben.
Selbstverständlich darfst du auch nichts für dich über das Konto laufen lassen.

Habe auch eine Vollmacht, wurde direkt in der Bank erledigt, vom JC kam noch nie eine Nachfrage.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kikiriki am 05. September 2024, 18:01:29
Zitat von: turbulent am 05. September 2024, 16:20:04Mach mal langsam. Du solltest genau abwägen, was Dir das Leben am Leichtesten macht. Denn die (gegenseitige) Vollmacht ist wichtig.
Bitte übereile nichts. Auch das JC weiß, dass Du mit einer Vollmacht nur der Bank gegenüber das Recht hast, über das Geld zu verfügen. Mit Deiner Mutter ist abgesprochen, dass das für Notfälle gilt.
Und selbstverständlich solltet Ihr nichts hin- und her-überweisen.

Das ist klar. Wir haben das nur gwmacht, weil es eben extrem unkompliziert ist im Not-/Todesfall.

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. September 2024, 16:49:20
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 16:00:37Da Wohngeld welches sie derzeit bezieht als Sozialleistung zählt, werde ich wohl auch das ändern müssen
Wozu?

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall -will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Genau darum geht es, man braucht den in diesem Fall sinnlosen Erbschein nicht.

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Hat es eine Auswirkung, dass meine Mutter auch eine Vollmacht für mein Konto hat?
Vermutlich ist sie Rentnerin und bekommt halt Wohngeld, das hat keine Auswirkung.

Solange vom JC keine Nachfrage kommt, muss rein gar nichts gemacht werden.

Notfalls setzt deine Mutter ein Schreiben auf, diese Vollmacht ist nur für extreme Notfälle.
Wenn sie z.B. mal länger in ein KH müsste, um Zahlungsverpflichtungen zu erledigen.

Ansonsten hast du keinerlei Zugriff auf das Konto, die Auszüge sowie dem Kontostand.
Auch bist du nicht in Besitz von Karten zum Geldabheben.
Selbstverständlich darfst du auch nichts für dich über das Konto laufen lassen.

Habe auch eine Vollmacht, wurde direkt in der Bank erledigt, vom JC kam noch nie eine Nachfrage.
.

Das mit dem Erbschein habe ich wohl damals missverstanden, weil er bei einem Vertrag für die Überschreibung auf meine Mutter verlangt wurde.

Natürlich heb ich da nix ab, oder schieb was um oder sonstwas. Ist ausschliesslich für den Notfall.
Will hauptsächlich keinen Streß für uns beide, deswegen der Thread.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Ottokar am 05. September 2024, 18:23:34
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Meine Mutter (Rentnerin) hat ein neues Konto eröffnet und wir haben und gegenseitig eine Vollmacht für Alles(alle Zugriffe, Abhebungen usw) wegen der Einfachheit(Meine Mutter hatte vollen Zugriff auf Vaters Konto) für unsere Konten ausgestellt.
In welcher Form wurden die Vollmachten erteilt?
Wurde die Vollmacht selbst aufgesetzt um sie bei Bedarf vorzeigen zu können?
Oder wurde bei der Bank die Vollmacht/Verfügungsberechtigung in den Kontostammdaten eingetragen?
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kikiriki am 05. September 2024, 18:42:41
Zitat von: Ottokar am 05. September 2024, 18:23:34
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Meine Mutter (Rentnerin) hat ein neues Konto eröffnet und wir haben und gegenseitig eine Vollmacht für Alles(alle Zugriffe, Abhebungen usw) wegen der Einfachheit(Meine Mutter hatte vollen Zugriff auf Vaters Konto) für unsere Konten ausgestellt.
In welcher Form wurden die Vollmachten erteilt?
Wurde die Vollmacht selbst aufgesetzt um sie bei Bedarf vorzeigen zu können?
Oder wurde bei der Bank die Vollmacht/Verfügungsberechtigung in den Kontostammdaten eingetragen?
Wir waren bei der Bank.
Da steht :die Daten des Bevollmächtigten werden gespeichert. Wo sie gespeichert werden steht da nicht drin.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Sheherazade am 05. September 2024, 19:21:26
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 16:00:37Da Wohngeld welches sie derzeit bezieht als Sozialleistung zählt, werde ich wohl auch das ändern müssen.

Nein, musst du nicht, die Wohngeldstelle interessiert sich nicht für solche Dinge.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Ottokar am 06. September 2024, 13:41:21
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 18:42:41Wir waren bei der Bank.
Da steht :die Daten des Bevollmächtigten werden gespeichert. Wo sie gespeichert werden steht da nicht drin.
Also wurde bei der Bank die Vollmacht/Verfügungsberechtigung in den Kontostammdaten eingetragen, damit erfährt jede Behörde davon, welche Kontenstammdaten abfragen darf (§ 93 Abs. 8 AO). Dazu gehören auch JC und Wohngeldstelle.
Nach § 33 Abs. 5 WoGG darf die Wohngeldstelle die Kontenstammdaten deiner Mutter an das JC übermitteln, sofern das für die Aufgabenerfüllung des JC erforderlich ist, was der Fall ist, wenn du als Bezieher von Leistungen des SGB II dort als Verfügungsberechtigter aufgeführt wirst.
Das JC kann dir so unterstellen, frei über das Guthaben des Kontos deiner Mutter verfügen zu können.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kikiriki am 06. September 2024, 15:05:40
Zitat von: Ottokar am 06. September 2024, 13:41:21
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 18:42:41Wir waren bei der Bank.
Da steht :die Daten des Bevollmächtigten werden gespeichert. Wo sie gespeichert werden steht da nicht drin.
Also wurde bei der Bank die Vollmacht/Verfügungsberechtigung in den Kontostammdaten eingetragen, damit erfährt jede Behörde davon, welche Kontenstammdaten abfragen darf (§ 93 Abs. 8 AO). Dazu gehören auch JC und Wohngeldstelle.
Nach § 33 Abs. 5 WoGG darf die Wohngeldstelle die Kontenstammdaten deiner Mutter an das JC übermitteln, sofern das für die Aufgabenerfüllung des JC erforderlich ist, was der Fall ist, wenn du als Bezieher von Leistungen des SGB II dort als Verfügungsberechtigter aufgeführt wirst.
Das JC kann dir so unterstellen, frei über das Guthaben des Kontos deiner Mutter verfügen zu können.
Genau das habe ich so aus dem anderen Thread und den Links hier herausgelesen. Und deswegen auch meine Bedenken.
Was wäre jetzt die beste Alternative, die mich vom Jobcentersreß fernhält und meinen Anforderungen entspricht?
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Ottokar am 07. September 2024, 11:37:25
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Welche Vollmacht wäre denn für folgenden Anforderungen geeignet?
-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall
-will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Postmortale?
Hier sollte eine Vorsorgevollmacht (https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/vorsorgevollmacht/vorsorgevollmacht_node.html) das richtige Mittel sein (Download (https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_artikel.html?nn=17628)).
Die Vollmacht/Verfügungsberechtigung bei den Banken würde ich zeitnah widerrufen, am Besten hingehen und direkt löschen lassen.
Eine solche Vollmacht nur als postmortale Vollmacht zu erstellen, die nur nach dem Tod gilt, macht imho keinen Sinn, da im Fall einer Handlungsunfähigkeit wegen Krankheit etc. eine weitere Vollmacht erforderlich wird.
Behörden geht die Existenz dieser Vollmacht nichts an, nur wenn man als Bevollmächtigter tätig wird, muss man sie vorlegen, und auch Banken müssen diese bei Vorlage anerkennen.
Man kann bei der zuständigen Betreuungsbehörde einen Termin zur Beglaubigung der Vorsorgevollmacht (https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Beglaubigung_durch_Betreuungsbeh%C3%B6rde) vereinbaren. Der Vollmachtgeber unterzeichnet im Beisein der Urkundsperson die Vollmacht und diese beglaubigt das anschließend auf der Vollmacht. Niemand wird eine amtlich beglaubigte Vorsorgevollmacht zurückweisen.

Anbei noch eine konsolidierte Fassung der Vorsorgevollmacht. Diese basiert auf dem Muster des BMJ und passt auf ein Blatt (Vor- und Rückseite). Sie kann so z.B. zum Schutz laminiert werden.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. September 2024, 17:58:08
Zitat von: Ottokar am 07. September 2024, 11:37:25und auch Banken müssen diese bei Vorlage anerkennen.
Aber genau das machen viel Banken eben nicht, wenn es um die Finanzen geht.
Die wollen dann einen Erbschein, welcher als Alleinerbe ja Schwachsinn ist.
Zumindest bei einer nicht extra beglaubigten Vollmacht.

https://emagazine.psd-nuernberg.de/leben-und-finanzen/bankvollmacht

https://emagazine.psd-nuernberg.de/leben-und-finanzen/vorsorgevollmacht

Ist jedenfalls günstiger, als eine Vollmacht extra beglaubigen zu lassen.

Am Ende aber muss jeder selbst entscheiden, was das Bessere ist.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Hary am 07. September 2024, 18:35:27
Warum sind die Behörden eigentlich so scharf auf eine Kontovollmacht? Im Grunde bedeutet dies ja nur, dass man im Auftrag des Kontoinhabers Dinge erledigen darf. Eine Vollmacht ist ja keine Verfügungsvollmacht über das Vermögen. Selbst wenn mir eine Vollmacht für ein Konto mit mehreren Millionen Euro Guthaben vorliegt, es gehört mir ja nicht und ich darf ohne Zustimmung nicht darüber verfügen.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. September 2024, 18:56:17
Zitat von: Hary am 07. September 2024, 18:35:27Warum sind die Behörden eigentlich so scharf auf eine Kontovollmacht?
Weil die bei den Einheimischen gern die volle Kontrolle darüber haben möchten.
Man sieht es öfter mal, 10 Jahre werden dann schon mal zurückgefordert.
Selbst wenn es das Sparbuch für das Enkelkind ist, was Oma und Opa bedient haben.

Dazu wird jeder auch noch als potenzieller Betrüger angesehen.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Ottokar am 08. September 2024, 08:50:27
Was
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. September 2024, 17:58:08Aber genau das machen viel Banken eben nicht, wenn es um die Finanzen geht.
Müssen sie aber. Wenn die Bank rumzickt, Beschwerde bei der Bafin.
Deine Links raten genau zu der Vollmacht, welche in die Kontenstammdaten eingetragen wird, was hier bereits gemacht wurde und was dann auch das JC erfährt. Genau das will der TE aber vermeiden.

Auf der o.g. Downloadseite (https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_artikel.html?nn=17628) gibt es auch eine "Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht", wenn man nur diesen Teil regeln möchte.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kikiriki am 08. September 2024, 14:52:01
Hallo,
vielen Dank für die Tipps. Als erstes werde ich schnellmöglichst die jetztigen Vollmachten widerrufen.

Dann muss ich mal sehen was für uns passt.
Gruß
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. September 2024, 17:43:38
Zitat von: Ottokar am 08. September 2024, 08:50:27Deine Links raten genau zu der Vollmacht, welche in die Kontenstammdaten eingetragen wird
Ja, aber es muss eben jeder selbst entscheiden, was man da wie am besten macht.

Zitat von: Ottokar am 08. September 2024, 08:50:27Müssen sie aber
Machen sie leider aber oft nicht, vor allem wenn es keine beglaubigte Vollmacht gibt.

Darum kann es nicht falsch sein, das direkt in der Bank zu regeln.
Dann gibt es auch später kein Problem mit der Bank.

Zitat von: Ottokar am 08. September 2024, 08:50:27gibt es auch eine "Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht
Aber da wird doch auch dazu geraten, in die Bank zu gehen?

Meine Vollmacht ist schon vor ca.10 Jahren bei der Bank gemacht worden.
Das JC wollte deswegen noch nichts wissen, evtl. Glück gehabt?
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Ottokar am 09. September 2024, 12:14:00
Eine Verfügungsberechtigung wird generell in den Kontenstammdaten eingetragen, eine Bankvollmacht nicht.
Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob
a) eine andere Person eine Verfügungsberechtigung über das Konto des Bürgergeldbeziehers hat, oder
b) der Bürgergeldbezieher eine Verfügungsberechtigung über das Konto einer anderen Person hat.
Wenn eine andere Person eine Verfügungsberechtigung über das Konto des Bürgergeldbeziehers hat, kann das Jobcenter dem Bürgergeldbezieher unterstellen, diese andere Person i.S. einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu unterstützen.
Wenn der Bürgergeldbezieher eine Verfügungsberechtigung über das Konto einer anderen Person hat, kann das Jobcenter dem Bürgergeldbezieher unterstellen, von dieser Person finanziell unterstützt zu werden.
Über a) erhält das Jobcenter Kenntnis im Zuge einer Kontenstammdatenabfrage, über b) erhält das Jobcenter nur in Ausnahmefällen Kenntnis, z.B. wenn die andere Person Sozialleistungen beantragt, die zuständige Behörde eine Kontenstammdatenabfrage durchführt, gesetzlich dazu berechtigt ist, diese Daten dem Jobcenter zu übermitteln und dies auch tut.

Bei der "Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht" wird ganz am Ende in roter Schrift geraten, dass sich der Bevollmächtigte im Beisein des Vollmachtgebers bei der Bank identifiziert. Das ist aber nicht erforderlich, da sich jeder Bevollmächtigte bei Vorlage einer Vollmacht mit einem gültigen Ausweisdokument identifizieren muss.

Dazu auch lesenswert:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/warum-erkennen-banken-oft-eine-vorsorgevollmacht-nicht-an-191326.html
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. September 2024, 17:52:26
Zitat von: Ottokar am 09. September 2024, 12:14:00Eine Verfügungsberechtigung wird generell in den Kontenstammdaten eingetragen, eine Bankvollmacht nicht.
Das hatte mich verwirrt, da es eben diese Bankvollmacht gibt, wo auf das Konto Zugriff besteht.
Eigentlich wie beim @TE auch oder?

Es ist ja keine Verfügungsberechtigung, sondern eben eine Bankvollmacht.
Also wird das vom JC gar nicht über eine Kontenabfrage gesehen?

Aber das hatte ich angenommen, eben weil mir ein Zugriff auf das Konto möglich ist.
Da damals alles in der Bank direkt erledigt wurde.

Da steht auch dabei, dass diese Daten bei der Bank gespeichert sind.

Ob ich das jetzt so richtig kapiert habe?
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Ottokar am 10. September 2024, 10:58:23
Eine Bankvollmacht ist eine Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber als Vollmachtgeber und einer zweiten Person als Vollmachtnehmer/Bevollmächtigter. Dabei werden von der Bank keine Daten gespeichert und dürfen auch nicht gespeichert werden.
Bei Bankgeschäften muss der Bevollmächtigte die Vollmacht im Original vorlegen und sich ausweisen.
Der Vollmachtgeber kann die Bankvollmacht jederzeit gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen, der Bevollmächtigte muss die Originalvollmacht dann unverzüglich dem Vollmachtgeber zurückgeben. Gibt der Bevollmächtigte die Originalvollmacht nicht zurück, muss der Vollmachtgeber seine Bank über den erfolgten Widerruf der Vollmacht (möglichst schriftlich) unterrichten, womit die Bank die Vollmacht bei Vorlage nicht mehr anerkennen darf.

Eine Verfügungsberechtigung ist eine Zusatzvereinbarung zum Kontovertrag zwischen der Bank und dem Kontoinhaber, mit welcher der Kontoinhaber einer weiteren Person Zugriff auf das Konto erlaubt und diese weitere Person der Bank die Speicherung ihrer Daten einschl. einer Unterschriftprobe erlaubt. Hierbei werden die persönlichen Daten des Verfügungsberechtigten von der Bank in den Kontenstammdaten des Kontoinhabers gespeichert.
Bei Bankgeschäften wird der Verfügungsberechtigte dann genau so wie der Kontoinhaber behandelt, d.h. es reicht i.d.R. die Unterschrift.
Der Kontoinhaber kann diese Verfügungsberechtigung bei der Bank jederzeit widerrufen, dann wird sie aus den Kontenstammdaten gelöscht, die Bank darf die Daten des Verfügungsberechtigten aber intern (d.h. gegen Verwendung gesperrt) noch 10 Jahre speichern.

Das was du da schilderst
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. September 2024, 17:52:26Da steht auch dabei, dass diese Daten bei der Bank gespeichert sind.
ist imho eine Verfügungsberechtigung.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. September 2024, 16:50:58
Zitat von: Ottokar am 10. September 2024, 10:58:23Eine Verfügungsberechtigung ist eine Zusatzvereinbarung
Das haben wir aber nicht gemacht, dachte ich zumindest.
Weil von einer Verfügungsberechtigung steht da nirgendwo etwas.
Hab es mal reingestellt, das nennt sich auch nicht Bankvollmacht, sondern Vorsorgevollmacht.
Ob ich da was durcheinander gebracht habe?

Kopie 10.09.2024.jpg
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Ottokar am 11. September 2024, 09:44:22
Deine Frage kann man so nicht beantworten, da ich nicht weis, was da alles konkret von der Bank gemacht wurde.
Das Formular ist die schon erwähnte "Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht", ob die Bank zusätzlich auch eine Verfügungsberechtigung in die Kontenstammdaten eingetragen hat, muss der Kontoinhaber bei der Bank erfragen. Die muss dem Kontoinhaber die Kontenstammdaten offenlegen (ausdrucken).
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. September 2024, 17:37:58
Zitat von: Ottokar am 11. September 2024, 09:44:22da ich nicht weis, was da alles konkret von der Bank gemacht wurde
Darum auch meine Verwirrung.

Zitat von: Ottokar am 11. September 2024, 09:44:22ob die Bank zusätzlich auch eine Verfügungsberechtigung in die Kontenstammdaten eingetragen hat
Das darf sie aber nicht ungefragt, oder?

So ganz ohne Unterschrift, die ist nur auf diesem Formular.

Was anderes, oder weitere Formulare, wurden in der Bank nicht unterzeichnet.
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Ottokar am 12. September 2024, 12:47:46
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. September 2024, 17:37:58Das darf sie aber nicht ungefragt
nein
Titel: Aw: Vollmacht für Bankkonto
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. September 2024, 17:12:05
Zitat von: Ottokar am 12. September 2024, 12:47:46nein
Gut, dann haben die das auch nicht gemacht.

Somit wurde vom JC wohl deswegen noch nie nachgefragt, also geht diese Vollmacht für mich i.O.
Eventuell auch für andere, die Bürgergeld bekommen und doch den@TE?