Vollmacht für Bankkonto

Begonnen von Kikiriki, 05. September 2024, 14:31:16

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Ottokar

Was
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. September 2024, 17:58:08Aber genau das machen viel Banken eben nicht, wenn es um die Finanzen geht.
Müssen sie aber. Wenn die Bank rumzickt, Beschwerde bei der Bafin.
Deine Links raten genau zu der Vollmacht, welche in die Kontenstammdaten eingetragen wird, was hier bereits gemacht wurde und was dann auch das JC erfährt. Genau das will der TE aber vermeiden.

Auf der o.g. Downloadseite gibt es auch eine "Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht", wenn man nur diesen Teil regeln möchte.
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Kikiriki

Hallo,
vielen Dank für die Tipps. Als erstes werde ich schnellmöglichst die jetztigen Vollmachten widerrufen.

Dann muss ich mal sehen was für uns passt.
Gruß

Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 08. September 2024, 08:50:27Deine Links raten genau zu der Vollmacht, welche in die Kontenstammdaten eingetragen wird
Ja, aber es muss eben jeder selbst entscheiden, was man da wie am besten macht.

Zitat von: Ottokar am 08. September 2024, 08:50:27Müssen sie aber
Machen sie leider aber oft nicht, vor allem wenn es keine beglaubigte Vollmacht gibt.

Darum kann es nicht falsch sein, das direkt in der Bank zu regeln.
Dann gibt es auch später kein Problem mit der Bank.

Zitat von: Ottokar am 08. September 2024, 08:50:27gibt es auch eine "Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht
Aber da wird doch auch dazu geraten, in die Bank zu gehen?

Meine Vollmacht ist schon vor ca.10 Jahren bei der Bank gemacht worden.
Das JC wollte deswegen noch nichts wissen, evtl. Glück gehabt?

Ottokar

Eine Verfügungsberechtigung wird generell in den Kontenstammdaten eingetragen, eine Bankvollmacht nicht.
Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob
a) eine andere Person eine Verfügungsberechtigung über das Konto des Bürgergeldbeziehers hat, oder
b) der Bürgergeldbezieher eine Verfügungsberechtigung über das Konto einer anderen Person hat.
Wenn eine andere Person eine Verfügungsberechtigung über das Konto des Bürgergeldbeziehers hat, kann das Jobcenter dem Bürgergeldbezieher unterstellen, diese andere Person i.S. einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu unterstützen.
Wenn der Bürgergeldbezieher eine Verfügungsberechtigung über das Konto einer anderen Person hat, kann das Jobcenter dem Bürgergeldbezieher unterstellen, von dieser Person finanziell unterstützt zu werden.
Über a) erhält das Jobcenter Kenntnis im Zuge einer Kontenstammdatenabfrage, über b) erhält das Jobcenter nur in Ausnahmefällen Kenntnis, z.B. wenn die andere Person Sozialleistungen beantragt, die zuständige Behörde eine Kontenstammdatenabfrage durchführt, gesetzlich dazu berechtigt ist, diese Daten dem Jobcenter zu übermitteln und dies auch tut.

Bei der "Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht" wird ganz am Ende in roter Schrift geraten, dass sich der Bevollmächtigte im Beisein des Vollmachtgebers bei der Bank identifiziert. Das ist aber nicht erforderlich, da sich jeder Bevollmächtigte bei Vorlage einer Vollmacht mit einem gültigen Ausweisdokument identifizieren muss.

Dazu auch lesenswert:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/warum-erkennen-banken-oft-eine-vorsorgevollmacht-nicht-an-191326.html
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Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 09. September 2024, 12:14:00Eine Verfügungsberechtigung wird generell in den Kontenstammdaten eingetragen, eine Bankvollmacht nicht.
Das hatte mich verwirrt, da es eben diese Bankvollmacht gibt, wo auf das Konto Zugriff besteht.
Eigentlich wie beim @TE auch oder?

Es ist ja keine Verfügungsberechtigung, sondern eben eine Bankvollmacht.
Also wird das vom JC gar nicht über eine Kontenabfrage gesehen?

Aber das hatte ich angenommen, eben weil mir ein Zugriff auf das Konto möglich ist.
Da damals alles in der Bank direkt erledigt wurde.

Da steht auch dabei, dass diese Daten bei der Bank gespeichert sind.

Ob ich das jetzt so richtig kapiert habe?

Ottokar

#20
Eine Bankvollmacht ist eine Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber als Vollmachtgeber und einer zweiten Person als Vollmachtnehmer/Bevollmächtigter. Dabei werden von der Bank keine Daten gespeichert und dürfen auch nicht gespeichert werden.
Bei Bankgeschäften muss der Bevollmächtigte die Vollmacht im Original vorlegen und sich ausweisen.
Der Vollmachtgeber kann die Bankvollmacht jederzeit gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen, der Bevollmächtigte muss die Originalvollmacht dann unverzüglich dem Vollmachtgeber zurückgeben. Gibt der Bevollmächtigte die Originalvollmacht nicht zurück, muss der Vollmachtgeber seine Bank über den erfolgten Widerruf der Vollmacht (möglichst schriftlich) unterrichten, womit die Bank die Vollmacht bei Vorlage nicht mehr anerkennen darf.

Eine Verfügungsberechtigung ist eine Zusatzvereinbarung zum Kontovertrag zwischen der Bank und dem Kontoinhaber, mit welcher der Kontoinhaber einer weiteren Person Zugriff auf das Konto erlaubt und diese weitere Person der Bank die Speicherung ihrer Daten einschl. einer Unterschriftprobe erlaubt. Hierbei werden die persönlichen Daten des Verfügungsberechtigten von der Bank in den Kontenstammdaten des Kontoinhabers gespeichert.
Bei Bankgeschäften wird der Verfügungsberechtigte dann genau so wie der Kontoinhaber behandelt, d.h. es reicht i.d.R. die Unterschrift.
Der Kontoinhaber kann diese Verfügungsberechtigung bei der Bank jederzeit widerrufen, dann wird sie aus den Kontenstammdaten gelöscht, die Bank darf die Daten des Verfügungsberechtigten aber intern (d.h. gegen Verwendung gesperrt) noch 10 Jahre speichern.

Das was du da schilderst
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. September 2024, 17:52:26Da steht auch dabei, dass diese Daten bei der Bank gespeichert sind.
ist imho eine Verfügungsberechtigung.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 10. September 2024, 10:58:23Eine Verfügungsberechtigung ist eine Zusatzvereinbarung
Das haben wir aber nicht gemacht, dachte ich zumindest.
Weil von einer Verfügungsberechtigung steht da nirgendwo etwas.
Hab es mal reingestellt, das nennt sich auch nicht Bankvollmacht, sondern Vorsorgevollmacht.
Ob ich da was durcheinander gebracht habe?

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Ottokar

Deine Frage kann man so nicht beantworten, da ich nicht weis, was da alles konkret von der Bank gemacht wurde.
Das Formular ist die schon erwähnte "Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht", ob die Bank zusätzlich auch eine Verfügungsberechtigung in die Kontenstammdaten eingetragen hat, muss der Kontoinhaber bei der Bank erfragen. Die muss dem Kontoinhaber die Kontenstammdaten offenlegen (ausdrucken).
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Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 11. September 2024, 09:44:22da ich nicht weis, was da alles konkret von der Bank gemacht wurde
Darum auch meine Verwirrung.

Zitat von: Ottokar am 11. September 2024, 09:44:22ob die Bank zusätzlich auch eine Verfügungsberechtigung in die Kontenstammdaten eingetragen hat
Das darf sie aber nicht ungefragt, oder?

So ganz ohne Unterschrift, die ist nur auf diesem Formular.

Was anderes, oder weitere Formulare, wurden in der Bank nicht unterzeichnet.

Ottokar

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Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 12. September 2024, 12:47:46nein
Gut, dann haben die das auch nicht gemacht.

Somit wurde vom JC wohl deswegen noch nie nachgefragt, also geht diese Vollmacht für mich i.O.
Eventuell auch für andere, die Bürgergeld bekommen und doch den@TE?