Hallo liebes Forum,
kurz zu den Umständen: Meine Mutter und ich leben zusammen in einer Wohnung. Ich gehe einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach (bin nicht auf Sozialleistungen angewiesen) und meine Mutter bezieht derzeit aufgrund ihrer Erkrankung Bürgergeld. Sie hat Pflegestufe 3 und ich habe bereits einen Antrag auf Behinderung gestellt.
Wir haben vor ca. einem Monat die Betriebskostenabrechnung 2023 von unserem Vermieter erhalten. Die Nachzahlung beträgt 978,10 €.
Nun hat unser Vermieter vorgeschlagen, dass wir die Nebenkosten von derzeit 160 € auf 240 € erhöhen, um eine weitere erhöhte Nachzahlung wie jetzt zu vermeiden, siehe Anlage - Schreiben Vermieter.
Dieses Schreiben (des Vermieters) und die Nebenkostenabrechnung 2023 habe ich an das Jobcenter geschickt mit der Bitte um (anteilige) Übernahme der (Betriebsneben-)Kosten für meine Mutter. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass sich die Nebenkosten auf jetzt 240 € erhöht haben. Ich habe darin auch erklärt, dass trotz Einsparungen unsererseits bei Wasser, Müllabfuhr usw. der Haupttreiber die Gebäudeversicherung und die Grundsteuer sind.
Nun haben wir ein Schreiben vom Jobcenter erhalten, in dem die Übernahme der Nebenkosten von derzeit 160 € auf 240 € abgelehnt wird mit der Begründung, dass es sich bei der Erhöhung der Nebenkosten nur um einen "Vorschlag" des Vermieters handelt, siehe Anlage - Ablehnungsbescheid
Ich halte diese Begründung für nicht nachvollziehbar, da die Nebenkosten, u.a. Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc. in jedem Fall weiter steigen werden und damit auch die Höhe der jährlichen Nachzahlungen, also +1000 € !!
Ich habe mal einen Widerspruch sowie eine Mustervorlage für unseren Vermieter verfasst (siehe Anlage -Musterschreiben) und würde mich über Verbesserungsvorschläge freuen. :smile:
Liebe Grüße
kk
Zitat von: kkc1945 am 21. September 2024, 15:57:56Dieses Schreiben (des Vermieters) und die Nebenkostenabrechnung 2023 habe ich an das Jobcenter geschickt mit der Bitte um (anteilige) Übernahme der (Betriebsneben-)Kosten für meine Mutter.
Wurde die anteilige Übernahme der Nachzahlung auch abgelehnt?
Dazu liegen mir bisher keine Informationen vor. Für mich ist das sehr seltsam.
Zumal der Mieter, außer beim Wasserverbrauch (mit Wasseruhr!) keine Möglichkeit hat bei den "Betriebskosten" irgendwie etwas zu sparen.
Wir haben auch letzte Woche unsere "Abrechnung " bekommen. Zum "Glück" keine Nachzahlung .....
Zitat von: kkc1945 am 21. September 2024, 15:57:56Wir haben vor ca. einem Monat die Betriebskostenabrechnung 2023 von unserem Vermieter erhalten. Die Nachzahlung beträgt 978,10 €.
Nun hat unser Vermieter vorgeschlagen, dass wir die Nebenkosten von derzeit 160 € auf 240 € erhöhen, um eine weitere erhöhte Nachzahlung wie jetzt zu vermeiden, siehe Anlage - Schreiben Vermieter.
Normalerweise wird eine BK-Erhöhung nicht vorgeschlagen sondern es werden anhand der Betriebskostenabrechnung die Abschlagszahlungen einfach neu festgesetzt - da gibt es dann keine Wahlmöglichkeit, das habt ihr dann zu zahlen und das Jobcenter dann auch.
Jeglicher Widerspruch läuft derzeit ins Leere, freiwillig erhöhte Abschlagszahlungen können und dürfen nicht anerkannt werden. Euer Vermieter muss da schon "amtlich" werden und nicht vorschlagen.
Zitat von: Sheherazade am 21. September 2024, 16:36:30Jeglicher Widerspruch läuft derzeit ins Leere, freiwillig erhöhte Abschlagszahlungen können und dürfen nicht anerkannt werden. Euer Vermieter muss da schon "amtlich" werden und nicht vorschlagen.
Ich habe in der Anlage neben dem Widerspruch auch ein Musterschreiben für den Vermieter geschrieben. Wäre dieses Schreiben "amtlich" genug?
Zitat von: kkc1945 am 21. September 2024, 17:02:14Ich habe in der Anlage neben dem Widerspruch auch ein Musterschreiben für den Vermieter geschrieben. Wäre dieses Schreiben "amtlich" genug?
Ist ja wieder nur ein Vorschlag. Dein Vermieter muss schon schreiben, dass er sich aufgrund gestiegener Kosten gezwungen sieht, die Abschlagszahlungen ab Monat x in 2024 auf XX€ zu erhöhen - einen Fakt schaffen und keine Diskussionsgrundlage.
Zitat von: Sheherazade am 21. September 2024, 18:28:25Dein Vermieter muss schon schreiben, dass er sich aufgrund gestiegener Kosten gezwungen sieht, die Abschlagszahlungen ab Monat x in 2024 auf XX€ zu erhöhen
Ist nicht die einzige "gültige" Begründung die letzte Abrechnung, also im Prinzip eine Erhöhung nur um den gezwölftetelten Nachzahlungsbetrag möglich?
Zitat von: kkc1945 am 21. September 2024, 15:57:56da die Nebenkosten, u.a. Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc. in jedem Fall weiter steigen werden
Das ist ganz sicher keine zulässige Begründung für höhere Abschläge.
Wenn man sich das Schreiben des Vermieters durchliest, scheint der völlig ahnungslos zu sein, was er überhaupt macht. Der Vorschlag einer "zweiten Buchung" (???) usw. ist Unfug und klingt nach Änderung des Mietvertrages.
Der müsste einfach mitteilen, dass sich die Miete um xy erhöht hat. Bei der saftigen Nachzahlung nachvollziehbar. Dass das JC bei diesem Schreiben abwinkt, ist verständlich. Ein "Vorschlag" kann keine Mieterhöhung sein.
Zitat von: jens123 am 21. September 2024, 19:49:47Der müsste einfach mitteilen, dass sich die Miete um xy erhöht hat. Bei der saftigen Nachzahlung nachvollziehbar. Dass das JC bei diesem Schreiben abwinkt, ist verständlich. Ein "Vorschlag" kann keine Mieterhöhung sein.
Eine Erhöhung der Miete steht nicht im Raum! Es geht ausschließlich um die Erhöhung der Abschläge, der Nebenkostenvorauszahlung.
Zitat von: turbulent am 21. September 2024, 20:04:47Eine Erhöhung der Miete steht nicht im Raum! Es geht ausschließlich um die Erhöhung der Abschläge, der Nebenkostenvorauszahlung.
Richtig. Es geht nur um die Betriebskostenvorauszahlung.
Der Vermieter soll eine korrekte Abrechnung erstellen und die Vorauszahlungen entsprechend anpassen, aber so wie es aussieht, ist er wohl ein Laie und hat keine Ahnung. Ist aber seine Pflicht als Vermieter.
Das JC wird nichts übernehmen, wenn es mietrechtlich nicht korrekt gemacht ist und somit ist die Unfähigkeit des Vermieters nun auch euer Problem.
Wie ihr schon richtig angemerkt habt, ist unser Vermieter nicht wirklich ein Experte darin. Gibt es irgendwo ein Musterbeispiel für solch ein Schreiben? Ich selbst habe ja eines verfasst, darauf ist bisher niemand eingegangen.
kkc1945
Im Musterschreiben ist noch ein Bestätigungsschreiben angehängt.
Da steht ja deutlich das Ihr zahlen müsst.
Hat das JC dieses Schreiben auch bekommen? Scheint ja später gekommen zu sein.
Was den Widerspruch angeht kommt es darauf an.
Wenn es so ist brauchst du den Widerspruch nicht, sondern schickst dieses Schreiben im Sinne deiner Mitwirkungspflicht als Erhöhung deiner KdUH.
Mit der Ablehnung aufgrund des ersten Schreibens hat das JC Recht weil da geht es inhaltlich eben um einen Vorschlag.
Kommt also auf die Beantwortung der oberen Fragen an.
Nebenbei bei einem Widerspruch bittet man nicht wenn man sich im Recht fühlt/hat sondern "fordert auf".
MfG FN
Zitat von: kkc1945 am 22. September 2024, 08:35:48Gibt es irgendwo ein Musterbeispiel für solch ein Schreiben? Ich selbst habe ja eines verfasst, darauf ist bisher niemand eingegangen.
Meinst du die Pdf-Datei Schreiben Vermieter? Doch, ich bin darauf eingegangen in Beitrag #6. Ansonsten google mal nach "Musterschreiben für Erhöhung der Betriebskosten" - wenn dein Vermieter dazu schon nicht in der Lage ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. September 2024, 14:08:24kkc1945
Im Musterschreiben ist noch ein Bestätigungsschreiben angehängt.
Da steht ja deutlich das Ihr zahlen müsst.
Hat das JC dieses Schreiben auch bekommen? Scheint ja später gekommen zu sein.
Was den Widerspruch angeht kommt es darauf an.
Wenn es so ist brauchst du den Widerspruch nicht, sondern schickst dieses Schreiben im Sinne deiner Mitwirkungspflicht als Erhöhung deiner KdUH.
Mit der Ablehnung aufgrund des ersten Schreibens hat das JC Recht weil da geht es inhaltlich eben um einen Vorschlag.
Kommt also auf die Beantwortung der oberen Fragen an.
Nebenbei bei einem Widerspruch bittet man nicht wenn man sich im Recht fühlt/hat sondern "fordert auf".
MfG FN
Das Musterschreiben ist, wie der Name schon sagt ein Muster, das noch nicht abgeschickt worden ist sondern nur ein Beispiel, wie sowas aussehen könnte ;)
Deshalb bat ich ja drum, ob das so passt oder ob dies noch geändert werden müsste.
Und danke für den Hinweis das JC aufzufordern und nicht zu bitten :mail:
Zitat von: Sheherazade am 22. September 2024, 15:21:44Meinst du die Pdf-Datei Schreiben Vermieter? Doch, ich bin darauf eingegangen in Beitrag #6. Ansonsten google mal nach "Musterschreiben für Erhöhung der Betriebskosten" - wenn dein Vermieter dazu schon nicht in der Lage ist.
Oh.. mein Fehler. Vielen Dank!
kkc1945
Zitat von: kkc1945 am 22. September 2024, 15:23:20Das Musterschreiben ist, wie der Name schon sagt ein Muster, das noch nicht abgeschickt worden ist sondern nur ein Beispiel, wie sowas aussehen könnte ;)
Bei meiner Nachfrage ging es aber nicht um dein Musterschreiben sondern um
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. September 2024, 14:08:24Im Musterschreiben ist noch ein Bestätigungsschreiben angehängt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. September 2024, 14:08:24Was den Widerspruch angeht kommt es darauf an.
also vllt mal aufmerksamer lesen und dann die Frage beantworten.
MfG FN
der Vermieter hat sich doch recht ungeschickt ausgedrückt.
Er ist berechtigt, die neuen Nebenkosten festzusetzen, und braucht auch keine Zustimmung vom Mieter.
Neue NK = alte NK + Nachforderung / 12
das ist ganz richtig eine Erhöhung um 80 €.
Er sollte sein Schreiben noch einmal in geänderter Formulierung schicken. Das dann an das Amt geben, die Erhöhung ist dann nicht freiwillig und muss bewilligt werden!
Gruß hko
Zitat von: kkc1945 am 21. September 2024, 21:19:28Zitat von: turbulent am 21. September 2024, 20:04:47Eine Erhöhung der Miete steht nicht im Raum! Es geht ausschließlich um die Erhöhung der Abschläge, der Nebenkostenvorauszahlung.
Richtig. Es geht nur um die Betriebskostenvorauszahlung.
Selbstverständlich erhöht sich die Miete: die Gesamtmiete (Grundmiete + Betriebskosten + Heizkosten). Die Nebenkosten sind Bestandteil der Miete, auch die erhöhten.
Zitat von: kkc1945 am 21. September 2024, 15:57:56und meine Mutter bezieht derzeit aufgrund ihrer Erkrankung Bürgergeld. Sie hat Pflegestufe 3 und ich habe bereits einen Antrag auf Behinderung gestellt.
wie kann es sein das die Mutter da noch im Bürgergeld ist Pflegestufe 3 ist ja eine Hausnummer ?
Zitat von: Rotti am 25. September 2024, 16:29:13wie kann es sein das die Mutter da noch im Bürgergeld ist Pflegestufe 3 ist ja eine Hausnummer ?
Ein Pflegegrad sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit aus.