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Ablehnung der Übernahme der erhöhten Betriebskostenvorauszahlung

Begonnen von kkc1945, 21. September 2024, 15:57:56

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kkc1945

#15
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. September 2024, 14:08:24kkc1945

Im Musterschreiben ist noch ein Bestätigungsschreiben angehängt.
Da steht ja deutlich das Ihr zahlen müsst.
Hat das JC dieses Schreiben auch bekommen? Scheint ja später gekommen zu sein.

Was den Widerspruch angeht kommt es darauf an.

Wenn es so ist brauchst du den Widerspruch nicht, sondern schickst dieses Schreiben im Sinne deiner Mitwirkungspflicht als Erhöhung deiner KdUH.

Mit der Ablehnung aufgrund des ersten Schreibens hat das JC Recht weil da geht es inhaltlich eben um einen Vorschlag.
Kommt also auf die Beantwortung der oberen Fragen an.

Nebenbei bei einem Widerspruch bittet man nicht wenn man sich im Recht fühlt/hat sondern "fordert auf".

MfG FN

Das Musterschreiben ist, wie der Name schon sagt ein Muster, das noch nicht abgeschickt worden ist sondern nur ein Beispiel, wie sowas aussehen könnte ;)

Deshalb bat ich ja drum, ob das so passt oder ob dies noch geändert werden müsste.

Und danke für den Hinweis das JC aufzufordern und nicht zu bitten  :mail:


Zitat von: Sheherazade am 22. September 2024, 15:21:44Meinst du die Pdf-Datei Schreiben Vermieter? Doch, ich bin darauf eingegangen in Beitrag #6. Ansonsten google mal nach "Musterschreiben für Erhöhung der Betriebskosten" - wenn dein Vermieter dazu schon nicht in der Lage ist.

Oh.. mein Fehler. Vielen Dank!

Fettnäpfchen

kkc1945

Zitat von: kkc1945 am 22. September 2024, 15:23:20Das Musterschreiben ist, wie der Name schon sagt ein Muster, das noch nicht abgeschickt worden ist sondern nur ein Beispiel, wie sowas aussehen könnte ;)
Bei meiner Nachfrage ging es aber nicht um dein Musterschreiben sondern um
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. September 2024, 14:08:24Im Musterschreiben ist noch ein Bestätigungsschreiben angehängt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. September 2024, 14:08:24Was den Widerspruch angeht kommt es darauf an.
also vllt mal aufmerksamer lesen und dann die Frage beantworten.

MfG FN
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hko

der Vermieter hat sich doch recht ungeschickt ausgedrückt.
Er ist berechtigt, die neuen Nebenkosten festzusetzen, und braucht auch keine Zustimmung vom Mieter.
Neue NK = alte NK +  Nachforderung / 12
das ist ganz richtig eine Erhöhung um 80 €.
Er sollte sein Schreiben noch einmal in geänderter Formulierung schicken. Das dann an das Amt geben, die Erhöhung ist dann nicht freiwillig und muss bewilligt werden!

Gruß hko

jens123

Zitat von: kkc1945 am 21. September 2024, 21:19:28
Zitat von: turbulent am 21. September 2024, 20:04:47Eine Erhöhung der Miete steht nicht im Raum! Es geht ausschließlich um die Erhöhung der Abschläge, der Nebenkostenvorauszahlung.

Richtig. Es geht nur um die Betriebskostenvorauszahlung.
Selbstverständlich erhöht sich die Miete: die Gesamtmiete (Grundmiete + Betriebskosten + Heizkosten). Die Nebenkosten sind Bestandteil der Miete, auch die erhöhten.

Rotti

Zitat von: kkc1945 am 21. September 2024, 15:57:56und meine Mutter bezieht derzeit aufgrund ihrer Erkrankung Bürgergeld. Sie hat Pflegestufe 3 und ich habe bereits einen Antrag auf Behinderung gestellt.
wie kann es sein das die Mutter da noch im Bürgergeld ist Pflegestufe 3 ist ja eine Hausnummer ?

Kleene1980

Zitat von: Rotti am 25. September 2024, 16:29:13wie kann es sein das die Mutter da noch im Bürgergeld ist Pflegestufe 3 ist ja eine Hausnummer ?

Ein Pflegegrad sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit aus.