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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06

Titel: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06
Hallo ich Habe Heute folgenden Brief von der Neuen Vermieterin bekommen in dem steht:

Sehr Geehrter Herr xxx

wie sie wissen, habe ich die Immobilie xxxStrase käuflich erworben und werde dadurch zum 1.Oktober 2024 ihre Vermiterin.

Herr xxx(vorheriger Vermieter) hat ihnen allerdings eine Kündigung zum 31.12.2024 ausgesprochen.

Hiermit Bestätige und bekräftige ich ausdrücklich das Kündigungsschreiben, welches Sie erhalten haben.

Im Persönlichen Gespräch sagten sie ja, dass sie aktiv eine neue Wohnung suchen üür Januar 2025.

Solange dieser Auszug nicht erfolgt , zahlen sie die monatliche Miete bitte jeweils zu Beginn des Monats auf folgendes Konto.

xxxx

HiermitInformiere ich sie auch darüber, dass ab Oktober bauliche Maßnahmen sowohl am Grundstück als auch an den Wohneinheiten selbst vorgenommen werden.

Im beiderseitigen Interesse bitte ich um eine gute Zusammenarbeit und verbleibe mit freundlichen grüsen.

xxxxx

Die sache ist die mein vorheriger Vermieter hat mir folgende kündigung in den Briefkasten geworfen:

Kündigung

Sehr Geehrte Herr xxx

Hiermit Kündige ich Fristgemäß den Mietvertrag vom 01.10.2017 für das von ihnen angemietete Haus xxx Strase xx in xxx Stadt, bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, 1Diele, 1 Bad/Duschraum und 1 keller.

ich habe ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorzuweisen:

Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.

Das Mietverhältnis endet demnach zum nächstmöglichen terim.

Mit Freundlichen Grüsen xxx

Seine Kündigung ist ungültig das hatte ich auch der neuen Vermieterin erklärt das sie ungültig ist und sinbefreit vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht und er nicht in deren namen Kündigen kann.

Und nach: § 566 (1) BGB

Das heist die müssen von sich aus ab dem 01.10.2024 kündigen und brauchen noch einen Guten Grund dafür wie Eigenbedarf oder ähnlichem.

Das scheinen die wohl nicht mit Absicht verstehen zu wollen.

Das würde ich denen aber erst Später mitteilen mit dem: § 566 (1) BGB.

Und denen eine Kopie der Kündigung des alten Vermieter geben das er wohl selber nicht getan hat.

Und das mit dem Umbauten?

Mus ich die neue Vermieterin reinlassen wenn die was umbauen wollen wenn ich noch hier Wohne?

Die Hälfte der Miete zahle ich nur noch weil mein Nachbar ständig Lärmbelästigung begeht das hatte ich auch dem Vorigen Vemieter mitgeteilt.

Und die Nebenkosten behalte ich auch ein weil der Vorige Vermieter mir nur die Nebenkostenabrechnung gab wenn ich einen Anwalt damit beauftragt hatte sich darum zu kümmern.

Ich denke ich kann der Neuen Vermieterin das so auch mitteilen das ich die Hälfte der Miete einbehalte solange der krach noch statfindet ein Lärmprotokol von über 611 Störzeiten habe ich auch.

Dem Nachbar wurde Fristlos gekündigt statt ihn per Räumungsklage rauszuholen hat der vorige Vermieter die Häuser verkauft.

Insgesamt sind es 3 kleine Alte fachwerkhäuser die die neue Vermieterin gekauft hat das Vordherhaus wollen die Abreisen für eien Parkplatz.

Diese Kündigung ist wie schon geschrieben meienr Meinung Ungültig und die Jobkomm wird mir auch Miteilen das sie so nicht Richtig ist oder liege ich da Falsch?

Wieviel an Miete wird den Aktuell im Wetterau Maximal Gezahlt also kalt in Hessen Wetteraukreis ich finde da immer wieder unterschiedliche zahlen?

Danke für das lesen und die Antworten im Voraus.

Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Ronald BW am 02. Oktober 2024, 16:55:47
Wenn du sagst du suchst aktiv eine neue Wohnung willst du ja ausziehen.
Hast also der Kündigung zugestimmt.
Die Kündigung ist ja auch fristgerecht erfolgt.
Kündigen können beide Parteien fristgerecht ohne Angabe von Gründen.
Ich verstehe auch nicht was du erreichen willst.
Die Objekte werden saniert und umgebaut, willst du ernsthaft auf einer Baustelle wohnen.
Mehr als denen den Bau verzögern wirst du nicht erreichen.
Dein Vermieter kann nicht im Namen der neuen Eigentümer kündigen, es wird ziemlich sicher so
gewesen sein das die zum Zeitpunkt der Kündigung noch gar nicht im Grundbuch standen,
also rechtlich das Eigentum nicht hatten.

Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Oktober 2024, 18:20:34
Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht
Wenn ich es richtig sehe, hat dir der bisherige VM gekündigt, schon vor dem Verkauf.
Damit geht der Vertrag, so wie er ist, auf den Käufer über.
Da muss nicht extra dessen Name drin stehen.

Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06Mus ich die neue Vermieterin reinlassen wenn die was umbauen wollen wenn ich noch hier Wohne?
Nicht unbedingt, kommt etwas darauf an, was umgebaut werden soll.

Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06Diese Kündigung ist wie schon geschrieben meienr Meinung Ungültig
Dann musst du dagegen vorgehen und der Kündigung widersprechen.
Da es einen Eigentümerwechsel gab, am besten an beide das gleiche Schreiben schicken.

Die Kündigung dürfte schon deshalb falsch sein, weil der alte VM innerhalb von 3 Monaten gekündigt hat.
Der muss aber eine Frist von mind. 6 Monaten einhalten, bei deiner Mietzeit.

Es hat nichts mit deiner Äußerung zu tun, dass du dir eine neue Wohnung suchen möchtest.

Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06oder liege ich da Falsch?
Ja, denn das JC kann die Richtigkeit der Kündigung gar nicht prüfen.

Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Rotti am 02. Oktober 2024, 22:47:33
Zitat von: Ronald BW am 02. Oktober 2024, 16:55:47Wenn du sagst du suchst aktiv eine neue Wohnung willst du ja ausziehen. Hast also der Kündigung zugestimmt. Die Kündigung ist ja auch fristgerecht erfolgt. Kündigen können beide Parteien fristgerecht ohne Angabe von Gründen. Ich verstehe auch nicht was du erreichen willst.
solche aussagen zu machen wie der TE schreibt war ja richtig fahrlässig wenigsten hätte ich gesagt sobald ich eine neue Wohnung finde ziehe ich aus und zu den Umbauten könnte auch eine Mietminderung eingefordert werden oder man bieten eine andere Wohnung zum Umzug an.
Meistens ist es ja so das im Haus mehrere Wohnungen restauriert werden und wenn eine fertig man in diese dann ziehen kann und das Jc muss weiter die neue Miete zahlen, wenn angemessen.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Ronald BW am 03. Oktober 2024, 07:29:29
Wenn ich das richtig verstehe will die Käuferin das ganz nutzen.
Und es soll mit Bauarbeiten begonnen werden.
Auch der Abriss von einem Haus ist geplant.
Was bedeuten kann das du zeitweise ohne Wasser und Strom bist, wenn das blöd gebaut ist.
Das müsste nicht mal Absicht sein.

Egal welche Rechte da der Mieter noch hat, ich würde zu sehen möglichst schnell da raus zu kommen.
Schöner wohnen wird das bestimmt nicht mehr für dich.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Sheherazade am 03. Oktober 2024, 09:03:18
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Oktober 2024, 18:20:34Wenn ich es richtig sehe, hat dir der bisherige VM gekündigt, schon vor dem Verkauf.

Und wenn ich es richtig verstehe, hat der TE der Kündigung nicht nachweislich und fristgerecht widersprochen.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Oktober 2024, 18:30:11
Zitat von: Sheherazade am 03. Oktober 2024, 09:03:18wenn ich es richtig verstehe, hat der TE der Kündigung nicht nachweislich und fristgerecht widersprochen.
Sind eben wieder mal, zu wenige Informationen.

Wann hat @TE die Kündigung denn bekommen?
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Andre am 04. Oktober 2024, 14:30:41
Am 30.05.2024
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Ronald BW am 04. Oktober 2024, 15:05:36
ja und widersprochen wann?
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. Oktober 2024, 16:21:46
Zitat von: Andre am 04. Oktober 2024, 14:30:41Am 30.05.2024
Dann wäre zumindest die Frist korrekt.

Alles andere kannst nur du selbst prüfen, ob die Kündigung rechtens ist usw.

Evtl. hast du ja Glück und findest was anderes, was hier sicher eh das Beste sein dürfte.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Andre am 05. Oktober 2024, 13:51:26
Ich habe der Vermieterin am 03.10.2024 folgende Mail geschrieben:

Wegen der Kündigung von Herrn xxx (vorigen Vermieter):

Verkauf ist kein zulässiger Kündigungsgrund.

Der alte Vermieter (Verkäufer) kann nicht für den neuen Vermieter (Käufer) wegen Eigenbedarf kündigen.

Das kann nur der neue Vermieter selbst.

Wenn er im Grundbuch eingetragen ist.

Kurz die Kündigung ist schlicht unwirksam.

Bitte Verstehen sie mich nicht Falsch Deswegen wenn ich eine neue Wohnung finde ziehe ich aus.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Sheherazade am 05. Oktober 2024, 14:56:14
Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06Seine Kündigung ist ungültig das hatte ich auch der neuen Vermieterin erklärt das sie ungültig ist und sinbefreit vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht und er nicht in deren namen Kündigen kann.

Dein Ex-Vermieter hat form- und fristgerecht in seinem eigenen Namen gekündigt, er hat sogar sein berechtigtes Interesse genannt (ob die Gründe rechtens sind, lasse ich mal dahingestellt). Was du da jetzt an die neue Eigentümerin verfasst hast, läuft ins Leere, du hättest gleich Anfang Juni auf die Kündigung deines Ex-Vermieters mit einem schrifltichen Widerspruch reagieren müssen. Ich denke mal, dass jetzt der Zug abgefahren ist.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Andre am 06. Oktober 2024, 13:33:42
Habe jetzt genauer nachgeschaut.

Kann ein Eigentümer bei einem Hauskauf dem Mieter kündigen?

Bei einem geplanten Hausverkauf kann der Eigentümer seinem Mieter nicht kündigen. Gesetzlichen Regelungen nach tritt der Käufer und neue Eigentümer die Rechtsnachfolge an, der Mietvertrag besteht weiter. Zudem gilt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss den Mieter entsprechend informieren und die Wohnung oder das Haus zum Kauf anbieten.

Hauskauf Mieter kündigen: Ist der neue Eigentümer zur Kündigung berechtigt?

Bei einem Eigentümerwechsel gilt der Grundsatz ,,Kauf bricht nicht Miete", das Mietverhältnis geht auf den neuen Eigentümer über. Der Erwerber kann dem Mieter nur kündigen, wenn ein gesetzlich zulässiger Kündigungsgrund vorliegt.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Sheherazade am 06. Oktober 2024, 13:36:36
Zitat von: Andre am 06. Oktober 2024, 13:33:42Bei einem geplanten Hausverkauf kann der Eigentümer seinem Mieter nicht kündigen.

Das ist soweit ja auch richtig. Du hast aber bei Erhalt der Kündigung nicht der Rechtmäßigkeit widersprochen und die Kündigung somit wirksam werden lassen.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Andre am 06. Oktober 2024, 15:56:35
Will Ihr Mieter sich darauf berufen, muss er Ihrer Kündigung schriftlich widersprechen. Sein Widerspruchsschreiben muss spätestens 2 Monate vor Mietvertragsende bei Ihnen sein (§ 574 b Abs. 2 BGB). Sie als Vermieter müssten nun ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nachweisen.

Da die Neue Vermieterin ja selber geschrieben hat: Herr xxx(vorheriger Vermieter) hat ihnen allerdings eine Kündigung zum 31.12.2024 ausgesprochen.

Gäbe es genug Zeit um der Kündigung zu Wiedersprechen oder liege ich da falsch?
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Sheherazade am 06. Oktober 2024, 16:45:11
Ja, da liegst du falsch. Denn zwischenzeitlich (scheinbar weit nach der Zustellung der Kündigung) wurde das Haus verkauft und ein Widerspruch gegen den Ex-Vermieter läuft ins Leere. Beim neuen Eigentümer kannst du keinen Widerspruch gegen die Kündigung vom Ex-Vermieter einlegen.

Die haben dich volle Pulle vor die Wand laufen lassen.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Oktober 2024, 17:30:44
Zitat von: Andre am 06. Oktober 2024, 13:33:42der Mietvertrag besteht weiter. Zudem gilt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Klar gilt der (gekündigte) MV weiter, aber inkl. eben der Kündigung.

Darum ja, nur du kannst prüfen, ob noch was dagegen zu machen ist.
Willst du das Haus denn Kaufen?
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Sheherazade am 06. Oktober 2024, 18:51:42
Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Oktober 2024, 17:30:44Willst du das Haus denn Kaufen?

Das Haus ist schon verkauft und die neue Vermieterin hat sich pünktlich zu Anfang Oktober gemeldet - siehe Eingangsbeitrag.
 
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: malsumis am 06. Oktober 2024, 20:03:55
Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06ich habe ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorzuweisen: Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.
Die Kündigung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam und bedarf eines Widerspruchs nicht.
Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt berechtigtes Interesse des Vermieters vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Käufer fällt nicht hierunter. Die neue Vermieterin muss ihren angeblichen Eigenbedarf selbst geltend machen.
Und der einfach hingeklatschte "Verkauf des Hauses" ist auch nicht ausreichend.
TE sollte mal beim Mieterverein Beratung holen.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Sheherazade am 07. Oktober 2024, 09:01:34
Das sehe ich immer noch anders.

ZitatEine Kündigung der Wohnung aufgrund berechtigter Vermieter-Interessen kommt dann in Betracht, wenn der Vermieter das Mietverhältnis auflösen möchte, um bestimmte Ziele zu erreichen, die ihm wichtig sind. Dazu zählen zum Beispiel die Modernisierung der Wohnung, der Verkauf der Wohnung oder der Eigenbedarf des Vermieters. Eine weitere Möglichkeit ist die Zweckentfremdung der Wohnung, also der Missbrauch der Wohnung für andere Zwecke als den Wohnungsgebrauch.
und
ZitatEin weiterer Grund für eine Kündigung aufgrund von berechtigten Vermieter-Interessen ist der Verkauf der Wohnung. Wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen möchte, muss er den Mieter ebenfalls rechtzeitig und schriftlich über den Verkauf informieren und ihm eine Kündigung aussprechen. Der Mieter hat dann das Recht, sich gegen die Kündigung zu wehren und zum Beispiel eine Einigung mit dem Vermieter zu suchen.

Quelle (https://beglaubigt.de/blog/vermieter-interessen)

Dem TE wurde Anfang Juni aus berechtigtem Interesse (hier Verkaufsabsichten) fristgerecht zum Jahresende gekündigt.

Daraufhin hat der TE genau NICHTS unternommen bis sich die neue Eigentümerin/Vermieterin Anfang Oktober nach Grundbucheintrag bei ihm gemeldet hat.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Ottokar am 07. Oktober 2024, 09:32:15
Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06Seine Kündigung ist ungültig das hatte ich auch der neuen Vermieterin erklärt das sie ungültig ist und sinbefreit vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht und er nicht in deren namen Kündigen kann.
Das sehe ich auch so.

Zitat von: Ronald BW am 02. Oktober 2024, 16:55:47Hast also der Kündigung zugestimmt.
Einer rechtlich unwirksamen Kündigung kann man nicht zustimmen, diese ist und bleibt unwirksam, auch ohne das man dagegen Widerspruch einlegt.

Solange der neue Vermieter nicht selbst begründet wegen Eigenbedarf kündigt, besteht der Mietvertrag fort.
https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/unwirksame-kuendigung/

Sollte der neue Vermieter eine Räumungsklage führen, nimm dir ruhig einen Anwalt für Mietrecht der dich dann vertritt, den darf dann der neue Vermieter zahlen, da die Klage wegen nicht erfolgter Kündigung abgewiesen werden wird.

Die baulichen Maßnahmen musst du nur dulden, sofern es sich um Instandhaltungen handelt. Handelt es sich um Modernisierungen, muss der Vermieter diese 3 Monate vorher ankündigen und deine Zustimmung einholen.

Ich würde hier gegenüber dem neuen Vermieter folgendes schriftlich klarstellen:

1. Die Kündigung des ehemaligen Vermieters ist rechtlich wirkungslos, der Mietvertrag besteht fort.
2. Sofern es sich bei den angekündigten Baumaßnahmen um Modernisierungen handelt, müssen diese 3 Monate vorher unter Mitteilung der konkret geplanten Arbeiten, deren Dauer und Auswirkungen auf die Miete angekündigt werden und ich mus dem zustimmen. Eine derartige Modernisierungsankündigung habe ich bislang nicht erhalten und ich werden deshalb niemandem den Zutritt zu meinen Wohnräumen gestatten.
Auch Instandhaltungsmaßnahmen sind vorher entsprechend anzukündigen und erst dann zu dulden.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Andre am 07. Oktober 2024, 14:44:16
Danke Ottokar. :ok:
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Oktober 2024, 17:10:19
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2024, 09:32:15Sollte der neue Vermieter eine Räumungsklage führen
Er dürfte wohl eher eine erneute Kündigung los lassen.

Mehr als Zeit hat @TE aber damit nicht gewonnen.

Kürzlich gab es hier auch so einen Fall.
Hausbesitzer hat dem Mieter gekündigt, weil er das Haus verkaufen wollte.

Haus verkauft an neuen Eigentümer, der hat dem Mieter erneut gekündigt.
(weil er selbst einziehen will)

Mieter hat sich auch geweigert, am Ende kam die Zwangsräumung. (hier mit Polizeieinsatz)

@TE dürfte ohne Rechtsbeistand hier wohl relativ hilflos sein.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Sheherazade am 07. Oktober 2024, 17:29:57
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Oktober 2024, 17:10:19Mehr als Zeit hat @TE aber damit nicht gewonnen.

Aber auch nicht viel, eventuell 1 oder 2 Monate länger. Sein Ex-Vermieter hat mit 6 Monaten Kündigungsfrist zum Ende des Jahres gekündigt, der neue Eigentümer kann das mit 3 Monaten Frist erledigen.
 
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Oktober 2024, 17:41:24
Ottokar

Nur vorsichtshalber, nicht das einfach kopiert und eingefügt wird vom TE.
Fehlt da im fett markierten nicht ein nicht?
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2024, 09:32:152. Sofern es sich bei den angekündigten Baumaßnahmen um Modernisierungen handelt, müssen diese 3 Monate vorher unter Mitteilung der konkret geplanten Arbeiten, deren Dauer und Auswirkungen auf die Miete angekündigt werden und ich mus dem zustimmen. Eine derartige Modernisierungsankündigung habe ich bislang hier meine ich erhalten und ich werden deshalb niemandem den Zutritt zu meinen Wohnräumen gestatten. Auch Instandhaltungsmaßnahmen sind vorher entsprechend anzukündigen und erst dann zu dulden.

MfG FN
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Ottokar am 08. Oktober 2024, 10:07:11
Danke für den Hinweis, habs ergänzt.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Andre am 08. Oktober 2024, 14:35:45
Vielen dank für die Hilfe.
Die neue Vermieterin hat mir erzählt das erst mal ein neues Hofttor eingesetzt wird und ich einen neuen Briefkasten bekomme.
Auserdem wird die Gartenmauer (etwa brusthöhe) eingerissen um aus einem teil des Garten einen Parkplatz zu machen was mich nicht stört wächst ja eh nichts mehr dort.

Was sie mir auch erzählt hat das die Häuser auch meins auf dem Grundstück Abgerissen werden wenn wir Ausgezogen sind weil eine Sanierung das 4 Fache vom Kaufpreis Kosten würde.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Oktober 2024, 17:01:54
Zitat von: Andre am 08. Oktober 2024, 14:35:45das die Häuser auch meins auf dem Grundstück Abgerissen werden wenn wir Ausgezogen sind
Damit wird sie sicherlich nicht ewig warten, weil womöglich ein Neubau her soll?

Wenn du was Neues gefunden haben solltest, versuche doch wenigstens, mit der neuen Eigentümerin eine Vereinbarung zu treffen, dass du keine doppelten Mieten hast.

Viele machen es so, weil sie so auch den Mieter eher los sind.
Für dich auch gut, weil manchmal ein Angebot plötzlich kommen kann.
Im Hinterkopf dann nicht noch die doppelten Mieten sind. 
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Ottokar am 09. Oktober 2024, 11:54:11
Zitat von: Andre am 08. Oktober 2024, 14:35:45Was sie mir auch erzählt hat das die Häuser auch meins auf dem Grundstück Abgerissen werden wenn wir Ausgezogen sind
Super, das noch schriftlich und eine Kündigung wegen Eigenbedarf würde von jedem Gericht verworfen.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Andre am 09. Oktober 2024, 18:46:48
Ok ich Mache mir halt noch gedanken das die mir bisher nicht normal gekündigt haben obwohl sie wissen das die kündigung vom vorigen vermieter ungültig ist.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: turbulent am 09. Oktober 2024, 19:48:16
Ich an Deiner Stelle würde das nochmal checken lassen. Von Leuten, die Du siehst. Natürlich gehe ich auch davon aus, dass vieles von dem hier Geschriebenen richtig ist. Aber in Deiner jetzigen Position solltest Du Dich nicht nur darauf verlassen, dass Anonyme, von denen Du nichts weißt, Recht haben, es steht viel auf dem Spiel.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Andre am 09. Oktober 2024, 22:19:37
Darf man nicht wegen eigenbedarf kündigen wenn das Haus Abgerissen wird?
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Oktober 2024, 16:45:19
Zitat von: Andre am 09. Oktober 2024, 22:19:37Darf man nicht wegen eigenbedarf kündigen wenn das Haus Abgerissen wird?
Nein, was soll dann der Eigenbedarf sein, wenn die Hütte weg soll?
Alternativ ist aber eine Verwertungskündigung möglich.

Bei deiner Problematik hilft nur kompetente Hilfe zu suchen.
Niemand weiß hier, wie genau bei dir bisher alles abgelaufen ist.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Oktavius am 13. Oktober 2024, 00:17:40
Zitat von: Andre am 09. Oktober 2024, 22:19:37Darf man nicht wegen eigenbedarf kündigen wenn das Haus Abgerissen wird?
nö, aber bei
Zitat von: Andre am 09. Oktober 2024, 22:19:37Ich denke ich kann der Neuen Vermieterin das so auch mitteilen das ich die Hälfte der Miete einbehalte solange der krach noch statfindet ein Lärmprotokol von über 611 Störzeiten habe ich auch.
lieferst Du einen anderen Grund frei Haus. Die Kündigungsfrist dauert halt nochmals ein paar Monate, die Zeit gewinnt man vielleicht
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Andre am 15. Oktober 2024, 14:22:18
Ich habe mich mit der Vermieterin unterhalten und nachgefragt wo den meine Kaution zugriffssicher angelegt ist.

Sie schaute mich verwundert an und fragte: Was für eine kaution?
Ich habe ihr gesagt das der Vorige Vermieter diese mit dem Verkauf des Hauses zu überweisen hat.

Sie sagte mir das sie sich darüm kümmert.
Titel: Aw: Neue Vermieterin.
Beitrag von: Ronald BW am 15. Oktober 2024, 15:01:17
Darum macht man selber ein Kautionskonto
und gewährt dem Vermieter zugriff