Neue Vermieterin.

Begonnen von Andre, 02. Oktober 2024, 01:27:06

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Sheherazade

Ja, da liegst du falsch. Denn zwischenzeitlich (scheinbar weit nach der Zustellung der Kündigung) wurde das Haus verkauft und ein Widerspruch gegen den Ex-Vermieter läuft ins Leere. Beim neuen Eigentümer kannst du keinen Widerspruch gegen die Kündigung vom Ex-Vermieter einlegen.

Die haben dich volle Pulle vor die Wand laufen lassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 06. Oktober 2024, 13:33:42der Mietvertrag besteht weiter. Zudem gilt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Klar gilt der (gekündigte) MV weiter, aber inkl. eben der Kündigung.

Darum ja, nur du kannst prüfen, ob noch was dagegen zu machen ist.
Willst du das Haus denn Kaufen?

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Oktober 2024, 17:30:44Willst du das Haus denn Kaufen?

Das Haus ist schon verkauft und die neue Vermieterin hat sich pünktlich zu Anfang Oktober gemeldet - siehe Eingangsbeitrag.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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malsumis

Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06ich habe ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorzuweisen: Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.
Die Kündigung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam und bedarf eines Widerspruchs nicht.
Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt berechtigtes Interesse des Vermieters vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Käufer fällt nicht hierunter. Die neue Vermieterin muss ihren angeblichen Eigenbedarf selbst geltend machen.
Und der einfach hingeklatschte "Verkauf des Hauses" ist auch nicht ausreichend.
TE sollte mal beim Mieterverein Beratung holen.

Sheherazade

Das sehe ich immer noch anders.

ZitatEine Kündigung der Wohnung aufgrund berechtigter Vermieter-Interessen kommt dann in Betracht, wenn der Vermieter das Mietverhältnis auflösen möchte, um bestimmte Ziele zu erreichen, die ihm wichtig sind. Dazu zählen zum Beispiel die Modernisierung der Wohnung, der Verkauf der Wohnung oder der Eigenbedarf des Vermieters. Eine weitere Möglichkeit ist die Zweckentfremdung der Wohnung, also der Missbrauch der Wohnung für andere Zwecke als den Wohnungsgebrauch.
und
ZitatEin weiterer Grund für eine Kündigung aufgrund von berechtigten Vermieter-Interessen ist der Verkauf der Wohnung. Wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen möchte, muss er den Mieter ebenfalls rechtzeitig und schriftlich über den Verkauf informieren und ihm eine Kündigung aussprechen. Der Mieter hat dann das Recht, sich gegen die Kündigung zu wehren und zum Beispiel eine Einigung mit dem Vermieter zu suchen.

Quelle

Dem TE wurde Anfang Juni aus berechtigtem Interesse (hier Verkaufsabsichten) fristgerecht zum Jahresende gekündigt.

Daraufhin hat der TE genau NICHTS unternommen bis sich die neue Eigentümerin/Vermieterin Anfang Oktober nach Grundbucheintrag bei ihm gemeldet hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ottokar

#20
Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06Seine Kündigung ist ungültig das hatte ich auch der neuen Vermieterin erklärt das sie ungültig ist und sinbefreit vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht und er nicht in deren namen Kündigen kann.
Das sehe ich auch so.

Zitat von: Ronald BW am 02. Oktober 2024, 16:55:47Hast also der Kündigung zugestimmt.
Einer rechtlich unwirksamen Kündigung kann man nicht zustimmen, diese ist und bleibt unwirksam, auch ohne das man dagegen Widerspruch einlegt.

Solange der neue Vermieter nicht selbst begründet wegen Eigenbedarf kündigt, besteht der Mietvertrag fort.
https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/unwirksame-kuendigung/

Sollte der neue Vermieter eine Räumungsklage führen, nimm dir ruhig einen Anwalt für Mietrecht der dich dann vertritt, den darf dann der neue Vermieter zahlen, da die Klage wegen nicht erfolgter Kündigung abgewiesen werden wird.

Die baulichen Maßnahmen musst du nur dulden, sofern es sich um Instandhaltungen handelt. Handelt es sich um Modernisierungen, muss der Vermieter diese 3 Monate vorher ankündigen und deine Zustimmung einholen.

Ich würde hier gegenüber dem neuen Vermieter folgendes schriftlich klarstellen:

1. Die Kündigung des ehemaligen Vermieters ist rechtlich wirkungslos, der Mietvertrag besteht fort.
2. Sofern es sich bei den angekündigten Baumaßnahmen um Modernisierungen handelt, müssen diese 3 Monate vorher unter Mitteilung der konkret geplanten Arbeiten, deren Dauer und Auswirkungen auf die Miete angekündigt werden und ich mus dem zustimmen. Eine derartige Modernisierungsankündigung habe ich bislang nicht erhalten und ich werden deshalb niemandem den Zutritt zu meinen Wohnräumen gestatten.
Auch Instandhaltungsmaßnahmen sind vorher entsprechend anzukündigen und erst dann zu dulden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andre

Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2024, 09:32:15Sollte der neue Vermieter eine Räumungsklage führen
Er dürfte wohl eher eine erneute Kündigung los lassen.

Mehr als Zeit hat @TE aber damit nicht gewonnen.

Kürzlich gab es hier auch so einen Fall.
Hausbesitzer hat dem Mieter gekündigt, weil er das Haus verkaufen wollte.

Haus verkauft an neuen Eigentümer, der hat dem Mieter erneut gekündigt.
(weil er selbst einziehen will)

Mieter hat sich auch geweigert, am Ende kam die Zwangsräumung. (hier mit Polizeieinsatz)

@TE dürfte ohne Rechtsbeistand hier wohl relativ hilflos sein.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Oktober 2024, 17:10:19Mehr als Zeit hat @TE aber damit nicht gewonnen.

Aber auch nicht viel, eventuell 1 oder 2 Monate länger. Sein Ex-Vermieter hat mit 6 Monaten Kündigungsfrist zum Ende des Jahres gekündigt, der neue Eigentümer kann das mit 3 Monaten Frist erledigen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

Ottokar

Nur vorsichtshalber, nicht das einfach kopiert und eingefügt wird vom TE.
Fehlt da im fett markierten nicht ein nicht?
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2024, 09:32:152. Sofern es sich bei den angekündigten Baumaßnahmen um Modernisierungen handelt, müssen diese 3 Monate vorher unter Mitteilung der konkret geplanten Arbeiten, deren Dauer und Auswirkungen auf die Miete angekündigt werden und ich mus dem zustimmen. Eine derartige Modernisierungsankündigung habe ich bislang hier meine ich erhalten und ich werden deshalb niemandem den Zutritt zu meinen Wohnräumen gestatten. Auch Instandhaltungsmaßnahmen sind vorher entsprechend anzukündigen und erst dann zu dulden.

MfG FN
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Ottokar

Danke für den Hinweis, habs ergänzt.
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Andre

Vielen dank für die Hilfe.
Die neue Vermieterin hat mir erzählt das erst mal ein neues Hofttor eingesetzt wird und ich einen neuen Briefkasten bekomme.
Auserdem wird die Gartenmauer (etwa brusthöhe) eingerissen um aus einem teil des Garten einen Parkplatz zu machen was mich nicht stört wächst ja eh nichts mehr dort.

Was sie mir auch erzählt hat das die Häuser auch meins auf dem Grundstück Abgerissen werden wenn wir Ausgezogen sind weil eine Sanierung das 4 Fache vom Kaufpreis Kosten würde.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 08. Oktober 2024, 14:35:45das die Häuser auch meins auf dem Grundstück Abgerissen werden wenn wir Ausgezogen sind
Damit wird sie sicherlich nicht ewig warten, weil womöglich ein Neubau her soll?

Wenn du was Neues gefunden haben solltest, versuche doch wenigstens, mit der neuen Eigentümerin eine Vereinbarung zu treffen, dass du keine doppelten Mieten hast.

Viele machen es so, weil sie so auch den Mieter eher los sind.
Für dich auch gut, weil manchmal ein Angebot plötzlich kommen kann.
Im Hinterkopf dann nicht noch die doppelten Mieten sind. 

Ottokar

Zitat von: Andre am 08. Oktober 2024, 14:35:45Was sie mir auch erzählt hat das die Häuser auch meins auf dem Grundstück Abgerissen werden wenn wir Ausgezogen sind
Super, das noch schriftlich und eine Kündigung wegen Eigenbedarf würde von jedem Gericht verworfen.
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Andre

Ok ich Mache mir halt noch gedanken das die mir bisher nicht normal gekündigt haben obwohl sie wissen das die kündigung vom vorigen vermieter ungültig ist.
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