:help:
Einen schönen guten Abend. Ich bin sehr froh dieses forum entdeckt zu haben, da ich mich gerade in einer Situation befinde, welche ich nicht weiß, wie am besten reagieren.
Von September 21 bis August 24 befand ich mich Aufstockend im Bezug. Ich bin alleinerziehend und habe in dieser Zeit eine vollzeit Ausbildung gemacht.
Zu Beginn hatte ich Mietvertrag, vom Vermieter diese Bescheinigung und Kontoauszüge vorgelegt. Alle 6 Monate weiterbewilligungsantrag gestellt inklusive Lückenlose Kontoauszüge.
Nun kam die Nebenkostenabrechnung, in welcher eine höhere Nachzahlung ergab . Diese habe ich im Juli dem jobcenter mitgeteilt um eine Übernahme zu beantragen. Wie gesagt, nun erhalte ich kein Geld mehr, da ich nun nach der Ausbildung eine gute Stelle gefunden habe.
Vor ein paar Tagen bekam ich Post zwecks einer Anhörung inklusive Aufhebung der Bescheide.
Sie hätten für das Jahr 2023 4485 Euro an Nebenkosten für mich gezahlt, in der Nebenkostenabrechnung seien aber nur 3360 Euro anerkannt.
Nun... ich habe die normale warmmiete wie im Mietvertrag ( welcher ja schließlich vorliegt) gezahlt.
Allerdings habe ich nun die Befürchtung das sie mir zuviel berechnet haben. Schaue ich meinen bescheid an, finde ich auch tatsächlich den Fehler..Leider ist mir dies zuvor nicht aufgefallen :wand:
Ich habe monatlich als Aufstockung 1100 Euro erhalten. Bis zur Mieterhöhung monatlich 1240 gezahlt und seit einigen Monaten sogar 1420.
Ok, ich weiß mir hätte dieser Fehler zuvor auffallen müssen, aber der ganze mietanteil, anerkannte Nebenkosten inklusive Miete, hat mich stark verwirrt 😕.
Das würde ja bedeuten das sie über 2 Jahre das falsch berechnet haben.
Im Mietvertrag stehen 260 Euro Nebenkosten. Im bescheid 97 Euro pro Kopf.
Wie dem auch sei , ich habe einfach nur die Miete wie angegeben überwiesen. Ohne Hintergedanken.
Nun allerdings habe ich wahnsinnige Angst. Wenn das zu einer Anhörung ubd Anzeige kommt ... bin ich am arsch. Dann war die ganze Ausbildung umsonst, da ich für die Stadt arbeite und sofort gekündigt werde.
Wie soll ich reagieren 😭
Bitte um Hilfe.
Vielen lieben Dank
Eine Anzeige wird es nicht gleich geben, da musst du dich nicht verrückt machen.
Allerdings habe ich das Problem tatsächlich noch nicht richtig verstanden.
Du hast die Miete wie im Mietvertrag genannt bezahlt, dein Vermieter hat dir jetzt eine Betriebskostenabrechnung gestellt, die eine Nachzahlung ausweist und das Jobcenter sieht das so, dass du eine Rückzahlung hättest bekommen müssen?
Vielleicht kannst du das Schreiben des Jobcenters mal anonymisiert hier einstellen, damit man mal durchblickt.
Um hier eine vernünftige Aussage treffen zu können, benötigt man den Berechnungsbogen des JC für 2023 und Angaben dazu, wieviel KM und wieviel Betriebskosten du 2023 tatsächlich an den Vermieter gezahlt hast.
Zitat von: Sheherazade am 07. Oktober 2024, 08:53:21Vielleicht kannst du das Schreiben des Jobcenters mal anonymisiert hier einstellen, damit man mal durchblickt.
Zitat von: Sheherazade am 07. Oktober 2024, 08:53:21Vielleicht kannst du das Schreiben des Jobcenters mal anonymisiert hier einstellen, damit man mal durchblickt.
Ja genau, ich habe mehr verbraucht wie was ich gezahlt habe. Das jobcenter hat mir allerdings mehr wohl bezahlt, dies war mir jedoch nicht bewusst, da ich nur das bezahlt habe, was im Mietvertrag vereinbart
Zitat von: Daniela222 am 07. Oktober 2024, 12:39:58Ja genau, ich habe mehr verbraucht wie was ich gezahlt habe. Das jobcenter hat mir allerdings mehr wohl bezahlt, dies war mir jedoch nicht bewusst, da ich nur das bezahlt habe, was im Mietvertrag vereinbart
Sorry, das ist immer noch nicht verständlich. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass ein Jobcenter mehr zahlt als es nach Mietvertrag bzw. letzter Betriebskostenabrechnung muss.
Anbei das Schreiben und die Berechnung
Das Jobcenter hat dir insgesamt 400€ im Monat an Betriebs (286,81)- und Heizkosten (113,91) anerkannt. Du hast nur 280€/Monat an deinen Vermieter gezahlt, also nur die Betriebskosten. Sehe ich das richtig?
Hast du die Heizkostenvorauszahlung im Mietvertrag überlesen?
900,00 Euro KM
286,81 Euro NK
113,19 Euro HK
= 1300,00 Euro Warmmiete
davon BK: 400,00 Euro
Steht das so im Mietvertrag, oder woher stammen die Zahlen im Berechnungsbogen?
Das war im gesamten Jahr 2023 so? Oder gab es zwischenzeitlich eine Änderung?
Heizkosten gehen auch direkt an Vermieter?
Das JC hat die monatlichen Kosten für Unterkunft und Heizung i.H.v. 1300 Euro voll anerkannt, davon sind 400 Euro für die Betriebskostenvorauszahlung.
D.h. das JC hat im Jahr 2023 insgesamt 4800 Euro für die Betriebskostenvorauszahlung anerkannt und an dich gezahlt.
Die Betriebskosten für 2023 belaufen sich auf insgesamt 4270,57 Euro, d.h. das JC hat dir 529,43 Euro mehr gezahlt als tatsächlich angefallen sind.
(Hättest du tatsächlich eine Betriebskostenvorauszahlung von monatlich 400 Euro geleistet, hätte der Vermieter dir diesen Betrag nun erstatten müssen.)
Dazu kommen noch die Guthaben aus 2021 und 2022 i.H.v. 177,61 Euro und 52,78 Euro, macht insgesamt 759,82 Euro, die das JC hier zurückfordern darf.
Das JC hat hier sicher nichts falsch berechnet, denn die Zahlen zur Miete stammen ja aus deinem Mietvertrag.
Offenbar hast du die Vorauszahlung für die Heizkosten nicht an den Vermieter überwiesen.
Im Übrigen ist die geforderte Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung um 70 Euro unzulässig, wenn diese tatsächlich aktuell 400 Euro beträgt.
Lt. § 556 BGB darf der Vermieter nur eine angemessene Betriebskostenvorauszahlung verlangen, die sich generell nur nach den tatsächlichen Kosten der letzten Abrechnung richten kann. 1/12 von 4270,57 Euro sind 355,88 Euro. Die monatliche Vorauszahlung von 400 Euro ist also vollkommen angemessen. Tatsächlich könntest du sogar eine Reduzierung der Vorauszahlung auf 360 Euro verlangen.
Scheinbar hat der Vermieter hier nur auf die Nachzahlung gesehen und übersehen, dass diese deshalb entstanden ist, weil du die vereinbarte Vorauszahlung von 400 Euro nicht erbracht hast.
da ist aber der VM spät dran mit der Verrechnung eines Guthabens von 2021 2022
Was hast du denn an deinen Vermieter jeden Monat gezahlt? Die 1355 Euro (inclusive Garage) oder weniger?
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2024, 14:30:11cheinbar hat der Vermieter hier nur auf die Nachzahlung gesehen und übersehen, dass diese deshalb entstanden ist, weil du die vereinbarte Vorauszahlung von 400 Euro nicht erbracht hast.
Heizkosten waren ja bereits in der warmmiete dabei. 260 Euro inklusive heizkosten, so in der mieterbescheinigung. Deswegen verstehe ich nicht, weshalb das jobcenter mir 400 Euro genehmigt hat
Die Vermieterbescheinigung bedeutet gar nichts. Maßgeblich ist der Mietvertrag ggf. in seiner Fassung der letzten Erhöhung.
Im Mietvertrag steht:
Grundmiete 900 Euro
Einbauküche 25 Euro
Garage/ Stellplatz 55 Euro
Betriebskosten
Heizung, Warmwasser und sonstiges 260 Euro
Kannst du bitte mal ein Foto von diesem Teil des Mietvertrages machen? Und bitte nicht wieder an allen möglichen Seiten was abrasieren.
Ich hoffe das ist ok so ? Tut mir leid, ist noch etwas unübersichtlich für mich hier, was das antworten betrifft. Ich kann nicht immer ein Bild einfügen.
Vielen Dank
Und der Mietvertrag liegt dem Jobcenter vor?
Ja, Mietvertrag liegt seit dem ersten Antrag vor . Diese mietbescheinigung sogar zusätzlich
Was ich mir vorstellen könnte... es gab November 23 eine Mieterhöhung von 180 Euro.
Das hatte ich eingereicht. Mein Sachbearbeiter hatte mir eine Mail geschrieben das der neue Bescheid unterwegs sei und dort die Erhöhung bereits berücksichtigt ist .
Allerdings ist die grundmiete bei 900 Euro geblieben ( fällt mir tatsächlich jetzt erst auf ), dafür aber die heizkosten von 57 Euro auf 97 Euro pro Person. Das sind im Endeffekt nur 2 Monate aus dem Jahr 23.
Es ist sehr verwirrend... ich habe keine Ahnung was und wie ich nun reagieren soll. Zumal es ja auch mein Fehler war, diese Bescheide nicht richtig zu studieren
Zitat von: Daniela222 am 06. Oktober 2024, 21:37:15Vor ein paar Tagen bekam ich Post zwecks einer Anhörung inklusive Aufhebung der Bescheide.
Dieses Schreiben hast du hier noch nicht eingestellt, oder? Können wir das noch sehen?
Letztendlich hat dein Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages die Betriebs- und Heizkosten viel zu niedrig angesetzt. Es bleibt aber Fakt, dass das Jobcenter dir mehr gezahlt hat als du an den Vermieter und jetzt logischerweise den Betrag, den @ Ottokar in Beitrag # 7 schon überschlagen hatte, zurück möchte.
Das ist völlig klar, dass ich diese zurück überweisen muss.
Mir ging es erst mal darum, was kommt auf mich zu? Kann es grossen Ärger geben? Das alles war nicht willentlich.
Warte ich erst mal ab was kommt, oder reagiere ich?
Zitat von: Daniela222 am 07. Oktober 2024, 16:09:41Warte ich erst mal ab was kommt, oder reagiere ich?
Was stand denn in dem Schreiben, was du jetzt machen sollst?
Das dieser bescheid in meine rechte eingreift und ich zwei Wochen Zeit habe mich zu äußern
Zitat von: Daniela222 am 07. Oktober 2024, 16:30:55ich zwei Wochen Zeit habe mich zu äußern
Dann mach das (sich tot stellen bringt nur Ärger). Danach wird irgendwann vom Jobcenter diese Forderung von €214,43 kommen. Und die Nachzahlung beim Vermieter musst du ja auch noch zahlen.
Bürgergeld ist auch für die KdUH keine zweckbestimmte Leistung und kann daher nicht nach § 47 SGB X widerrufen werden. Außerdem hat das Jobcenter in Kenntnis der tatsächlichen Miethöhe einfach zuviel gezahlt, es könnte daher Vertrauensschutz greifen. Andererseits hätte auffallen müssen, dass das Jobcenter 1400 Euro für die Miete zahlt, man aber in Wirklichkeit um eines weniger zahlen muss. Außerdem konstruiert das Jobcenter hier ein fiktives Guthaben. Das ist rechtlich nicht zulässig.
Zuerst sollte man mal mit der Antwort auf die Anhörung klären, dass die Differenz nicht daher rührt, dass du zu wenig Miete gezahlt hast, sondern, dass das JC seit mindestens 2023 die Kosten der Unterkunft falsch bemisst. Also nochmal Mietvertrag und Mietbescheinigung einreichen und vorrechnen, wie hoch die Miete 2023 wirklich war und das du auch das an den Vermieter gezahlt hast (Kontoauszüge). Und dann abwarten, was kommt.
Wann hast du die Anhörung aus Beitrag #20 erhalten?
Ich sehe gerade, dass der Bescheid in Beitrag #5 nur für September ist, damit kann man so leider gar nichts anfangen.
Aus dem Mietvertrag und dem Rückforderungsbescheid ergeben sich gänzlich andere Beträge.
Da es 2021 und 2022 offenbar ein Betriebskostenguthaben gab, kann es sich im September auch nicht um die Übernahme einer Nachzahlung gehandelt haben. Und die Mieterhöhung von 180 Euro gab es erst ab November, wobei sich aus der Kostenerhöhung von 57 Euro auf 97 Euro pro Person jedoch keine 180€ ergeben, sondern nur 120 Euro.
Für 01 - 10/2023 lt. deinen Angaben monatlich 280€ Betriebskostenvorauszahlung fällig, für 11 und 12/2023 dann 460€, die du lt. deiner Aussage auch gezahlt hast, macht insgesamt 3.720 Euro.
Lt. Vermieter hast du jedoch nur 3.360 Euro Vorauszahlung geleistet, also 360 Euro weniger.#
Das passt alles vorn und hinten nicht, deine Aussagen sind ganz offensichtlich falsch.
Für mich stellt sich das Ganze bislang so dar:
Die Betriebskostenvorauszahlung wurde von bislang 280 Euro (bereits) ab September 2023 um 120 Euro (nicht 180 Euro) erhöht.
Du hast im September noch die alte Vorauszahlung von 280€ an den Vermieter geleistet und ab Oktober die neue von 400 Euro.
Damit hast du 2023 vom JC insgesamt 3.840 Euro für Betriebskosten erhalten, davon aber nur 3.720 Euro (also 120 Euro weniger wegen September) an den Vermieter gezahlt.
Nur so ergibt das Ganze Sinn.
Was sich daraus nicht erschließt ist die Behauptung des JC, du hättest im Jahr 2023 insgesamt 4.485 Euro an Betriebskostenvorauszahlungen erhalten. Das ergibt keinen Sinn, egal wie man es dreht und wendet. Es kann gut sein, dass es sich hier um einen Fehler des JC handelt und dann ist Eile geboten!
Um das aufzuklären musst du sowohl alle für 2023 ergangenen Bescheide als auch jede monatliche Buchung des Bürgergeldes prüfen.
D.h. du musst nachsehen, was das JC bewilligt hat, was es dir überwiesen hat und was du an den Vermieter überwiesen hast.
Hier würde es erst mal ausreichen, anhand der Kontobuchungen für jeden Monat des Jahres 2023 die Höhe der Bürgergeldzahlung und der Mietzahlung mitzuteilen. Die Bescheide kann man auch noch später prüfen falls nötig.
Ohne diese Zahlen können wir dir hier leider nicht helfen. Solltest du diese Zahlen hier nicht offenlegen wollen, wende dich mit allen Unterlagen unverzüglich an einen Anwalt.