Anhörung- unverschuldet?

Begonnen von Daniela222, 06. Oktober 2024, 21:37:15

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Daniela222

 :help:
Einen schönen guten Abend.  Ich bin sehr froh dieses forum entdeckt zu haben,  da ich mich gerade in einer Situation befinde,  welche ich nicht weiß,  wie am besten reagieren.

Von September 21 bis August 24 befand ich mich Aufstockend im Bezug.  Ich bin alleinerziehend und habe in dieser Zeit eine vollzeit Ausbildung gemacht.
Zu Beginn hatte ich Mietvertrag,  vom Vermieter diese Bescheinigung und Kontoauszüge vorgelegt.  Alle 6 Monate weiterbewilligungsantrag gestellt inklusive Lückenlose Kontoauszüge.

Nun kam die Nebenkostenabrechnung,  in welcher eine höhere Nachzahlung ergab . Diese habe ich im Juli dem jobcenter mitgeteilt um eine Übernahme zu beantragen.  Wie gesagt,  nun erhalte ich kein Geld mehr,  da ich nun nach der Ausbildung eine gute Stelle gefunden habe.
Vor ein paar Tagen bekam ich Post zwecks  einer Anhörung inklusive Aufhebung der Bescheide.
Sie hätten für das Jahr 2023 4485 Euro an Nebenkosten für mich gezahlt,  in der Nebenkostenabrechnung seien aber nur 3360 Euro anerkannt.
Nun... ich habe die normale warmmiete wie im Mietvertrag ( welcher ja schließlich vorliegt) gezahlt.
Allerdings habe ich nun die Befürchtung das sie mir zuviel berechnet haben.  Schaue ich meinen bescheid an, finde ich auch tatsächlich den Fehler..Leider ist mir dies zuvor nicht aufgefallen  :wand:
Ich habe monatlich als Aufstockung 1100 Euro erhalten.  Bis zur Mieterhöhung monatlich 1240 gezahlt und seit einigen Monaten sogar 1420.
Ok, ich weiß mir hätte dieser Fehler zuvor auffallen müssen,  aber der ganze mietanteil,  anerkannte Nebenkosten inklusive Miete,  hat mich stark verwirrt 😕.
Das würde ja bedeuten das sie über 2 Jahre das falsch berechnet haben.
Im Mietvertrag stehen 260 Euro Nebenkosten.  Im bescheid 97 Euro pro Kopf.

Wie dem auch sei , ich habe einfach nur die Miete wie angegeben überwiesen. Ohne Hintergedanken.
Nun allerdings habe ich wahnsinnige Angst.  Wenn das zu einer Anhörung ubd Anzeige kommt ... bin ich am arsch.  Dann war die ganze Ausbildung umsonst,  da ich für die Stadt arbeite und sofort gekündigt werde.
Wie soll ich reagieren 😭
Bitte um Hilfe.
Vielen lieben Dank

Sheherazade

Eine Anzeige wird es nicht gleich geben, da musst du dich nicht verrückt machen.

Allerdings habe ich das Problem tatsächlich noch nicht richtig verstanden.

Du hast die Miete wie im Mietvertrag genannt bezahlt, dein Vermieter hat dir jetzt eine Betriebskostenabrechnung gestellt, die eine Nachzahlung ausweist und das Jobcenter sieht das so, dass du eine Rückzahlung hättest bekommen müssen?

Vielleicht kannst du das Schreiben des Jobcenters mal anonymisiert hier einstellen, damit man mal durchblickt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Um hier eine vernünftige Aussage treffen zu können, benötigt man den Berechnungsbogen des JC für 2023 und Angaben dazu, wieviel KM und wieviel Betriebskosten du 2023 tatsächlich an den Vermieter gezahlt hast.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Daniela222

Zitat von: Sheherazade am 07. Oktober 2024, 08:53:21Vielleicht kannst du das Schreiben des Jobcenters mal anonymisiert hier einstellen, damit man mal durchblickt.
Zitat von: Sheherazade am 07. Oktober 2024, 08:53:21Vielleicht kannst du das Schreiben des Jobcenters mal anonymisiert hier einstellen, damit man mal durchblickt.


Ja genau,  ich habe mehr verbraucht wie was ich gezahlt habe.  Das jobcenter hat mir allerdings mehr wohl bezahlt,  dies war mir jedoch nicht bewusst, da ich nur das bezahlt habe,  was im Mietvertrag vereinbart

Sheherazade

Zitat von: Daniela222 am 07. Oktober 2024, 12:39:58Ja genau, ich habe mehr verbraucht wie was ich gezahlt habe. Das jobcenter hat mir allerdings mehr wohl bezahlt, dies war mir jedoch nicht bewusst, da ich nur das bezahlt habe, was im Mietvertrag vereinbart

Sorry, das ist immer noch nicht verständlich. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass ein Jobcenter mehr zahlt als es nach Mietvertrag bzw. letzter Betriebskostenabrechnung muss.
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Daniela222

Anbei das Schreiben und die Berechnung

Sheherazade

Das Jobcenter hat dir insgesamt 400€ im Monat an Betriebs (286,81)- und Heizkosten (113,91) anerkannt. Du hast nur 280€/Monat an deinen Vermieter gezahlt, also nur die Betriebskosten. Sehe ich das richtig?

Hast du die Heizkostenvorauszahlung im Mietvertrag überlesen?
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Ottokar

900,00 Euro KM
286,81 Euro NK
113,19 Euro HK
= 1300,00 Euro Warmmiete
davon BK: 400,00 Euro
Steht das so im Mietvertrag, oder woher stammen die Zahlen im Berechnungsbogen?
Das war im gesamten Jahr 2023 so? Oder gab es zwischenzeitlich eine Änderung?
Heizkosten gehen auch direkt an Vermieter?


Das JC hat die monatlichen Kosten für Unterkunft und Heizung i.H.v. 1300 Euro voll anerkannt, davon sind 400 Euro für die Betriebskostenvorauszahlung.
D.h. das JC hat im Jahr 2023 insgesamt 4800 Euro für die Betriebskostenvorauszahlung anerkannt und an dich gezahlt.
Die Betriebskosten für 2023 belaufen sich auf insgesamt 4270,57 Euro, d.h. das JC hat dir 529,43 Euro mehr gezahlt als tatsächlich angefallen sind.
(Hättest du tatsächlich eine Betriebskostenvorauszahlung von monatlich 400 Euro geleistet, hätte der Vermieter dir diesen Betrag nun erstatten müssen.)
Dazu kommen noch die Guthaben aus 2021 und 2022 i.H.v. 177,61 Euro und 52,78 Euro, macht insgesamt 759,82 Euro, die das JC hier zurückfordern darf.

Das JC hat hier sicher nichts falsch berechnet, denn die Zahlen zur Miete stammen ja aus deinem Mietvertrag.
Offenbar hast du die Vorauszahlung für die Heizkosten nicht an den Vermieter überwiesen.
Im Übrigen ist die geforderte Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung um 70 Euro unzulässig, wenn diese tatsächlich aktuell 400 Euro beträgt.
Lt. § 556 BGB darf der Vermieter nur eine angemessene Betriebskostenvorauszahlung verlangen, die sich generell nur nach den tatsächlichen Kosten der letzten Abrechnung richten kann. 1/12 von 4270,57 Euro sind 355,88 Euro. Die monatliche Vorauszahlung von 400 Euro ist also vollkommen angemessen. Tatsächlich könntest du sogar eine Reduzierung der Vorauszahlung auf 360 Euro verlangen.
Scheinbar hat der Vermieter hier nur auf die Nachzahlung gesehen und übersehen, dass diese deshalb entstanden ist, weil du die vereinbarte Vorauszahlung von 400 Euro nicht erbracht hast.
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Rotti

da ist aber der VM spät dran mit der Verrechnung eines Guthabens von 2021 2022

TripleH

Was hast du denn an deinen Vermieter jeden Monat gezahlt? Die 1355 Euro (inclusive Garage) oder weniger?

Daniela222

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2024, 14:30:11cheinbar hat der Vermieter hier nur auf die Nachzahlung gesehen und übersehen, dass diese deshalb entstanden ist, weil du die vereinbarte Vorauszahlung von 400 Euro nicht erbracht hast.


Heizkosten waren ja bereits in der warmmiete dabei.  260 Euro inklusive heizkosten, so in der mieterbescheinigung.  Deswegen verstehe ich nicht,  weshalb das jobcenter mir 400 Euro genehmigt hat

TripleH

Die Vermieterbescheinigung bedeutet gar nichts. Maßgeblich ist der Mietvertrag ggf. in seiner Fassung der letzten Erhöhung.

Daniela222

Im Mietvertrag steht:
Grundmiete 900 Euro
Einbauküche 25 Euro
Garage/ Stellplatz 55 Euro
Betriebskosten

Heizung, Warmwasser und sonstiges 260 Euro

Sheherazade

Kannst du bitte mal ein Foto von diesem Teil des Mietvertrages machen? Und bitte nicht wieder an allen möglichen Seiten was abrasieren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Daniela222

Ich hoffe das ist ok so ? Tut mir leid,  ist noch etwas unübersichtlich für mich hier,  was das antworten betrifft.  Ich kann nicht immer ein Bild einfügen.
Vielen Dank