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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 16:23:03

Titel: Aussendienst Jc
Beitrag von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 16:23:03
Bei meinen Bekannten hat sich der Aussendienst Jc angemeldet mit Begründung ihren Bedarf in Augenschein nahme zu prüfen
Sie möchten in die Bude
Wie verhalten ?
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Sheherazade am 18. Oktober 2024, 16:28:34
Hat sie was beantragt, dass die den Bedarf daran kontrollieren wollen? Dann den Ausweis bzw. die Beauftragung  zeigen lassen und hinterher ein Protokoll verlangen.
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 18:14:38
Zitat von: Sheherazade am 18. Oktober 2024, 16:28:34Hat sie was beantragt, dass die den Bedarf daran kontrollieren wollen? Dann den Ausweis bzw. die Beauftragung  zeigen lassen und hinterher ein Protokoll verlangen.
Nein er und seine Frau haben nur das Existenzminimun beantragt was ihnen 5 Monate verwehrt wurde .
Jc hat immer behauptet Sie wohnen da nicht .
Was wollen die denn prüfen ?
Sind wir wieder in der DDR?🙈
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: TripleH am 18. Oktober 2024, 18:53:10
Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 18:14:38Jc hat immer behauptet Sie wohnen da nicht .

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 18:14:38Was wollen die denn prüfen ?

Und jetzt streng mal das Köpfchen an, was die wohl prüfen wollen...
 
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: 180 am 18. Oktober 2024, 19:23:41
Es gibt keine Pflicht die Stasi Mitarbeiter vom JC in die Wohnung zu lassen.

Wenn sie 5 Monate abgewartet haben statt per einstweiliger Anordnung über das Sozialgericht die Zahlung zu erzwingen, werden sie wahrscheinlich nicht schaffen das jetzt zeitnah zu machen.
Insofern kann es hier einfacher und schneller sein dem Stasi Dienst die Tür zu öffnen, um endlich die Leistungen zu beziehen.
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 22:01:49
Zitat von: 180 am 18. Oktober 2024, 19:23:41Es gibt keine Pflicht die Stasi Mitarbeiter vom JC in die Wohnung zu lassen.

Wenn sie 5 Monate abgewartet haben statt per einstweiliger Anordnung über das Sozialgericht die Zahlung zu erzwingen, werden sie wahrscheinlich nicht schaffen das jetzt zeitnah zu machen.
Insofern kann es hier einfacher und schneller sein dem Stasi Dienst die Tür zu öffnen, um endlich die Leistungen zu beziehen.
Es hat keiner 5 Monate abgewartet sondern die Herrschaften waren mehrmals beim Sozialgericht und hatte den Einstweiligen Rechtschutz beantragt und wurde abgelehnt durch die Sozialgericht

Also was argumentierst du hier für einen Müll 🙈

Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: TripleH am 18. Oktober 2024, 23:01:17
Also deine Art ist ja wirklich mit nichts zu überbieten. Wenn das SG mehrfach abgelehnt hat, scheint ja an der Vermutung des bösen Jobcenters was dran zu sein. Was also willst du dann hier überhaupt fragen?!
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Oktavius am 19. Oktober 2024, 00:47:29
Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 16:23:03Bei meinen Bekannten hat sich der Aussendienst Jc angemeldet mit Begründung ihren Bedarf in Augenschein nahme zu prüfen
Sie möchten in die Bude
Wie verhalten ?
Kommt drauf an. Ob die beiden da wohnen, sich dort aufhalten oder ob der Verdacht den Tatsachen entspricht.

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 16:23:03..mehrmals beim Sozialgericht und hatte den Einstweiligen Rechtschutz beantragt und wurde abgelehnt durch die Sozialgericht
dann liegen ganz offensichtlich Sachverhalte vor, die das Sozialgericht nach Prüfung eben mehrfach zum gleichen Ergebnis hat kommen lassen.
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50
Zitat von: TripleH am 18. Oktober 2024, 23:01:17Also deine Art ist ja wirklich mit nichts zu überbieten. Wenn das SG mehrfach abgelehnt hat, scheint ja an der Vermutung des bösen Jobcenters was dran zu sein. Was also willst du dann hier überhaupt fragen?!
Was hat dies mit meiner Art zu tun?
Aha ein Jc darf was vermuten und schon ist es im Recht ..
Wenn du immernoch glaubst das Verwaltung und Gerichte ihre Arbeit richtig machen lebst du aber in deiner Traumwelt
Anscheinend biste im irrglauben das die Richterschaft alles richtig macht ? Klingt für mich sehr obrigkeitshörig
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: 180 am 19. Oktober 2024, 06:57:29
Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 22:01:49Also was argumentierst du hier für einen Müll 🙈
Lustig. Du verschweigst das Wesentliche und beschwerst dich jetzt darüber, dass ich das verschwiegene nicht beachtet habe.

Was hat der Richter denn gesagt und im Urteil geschrieben?

Wenn die Stasi Kontrolle vorher angekündigt wird, kann man die Wohnung gründlich aufräumen. Ist das nicht so einfach möglich, seid ihr selbst schuld, dass ihr es übertrieben habt mit falschen Angaben.
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Oktavius am 19. Oktober 2024, 09:05:40
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50Was hat dies mit meiner Art zu tun?
vermutlich das hier
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50Also was argumentierst du hier für einen Müll
aber statt sachlich weiter zu machen und endlich ein paar überprüfbare Fakten zu liefern kommt nur
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50Aha ein Jc darf was vermuten und schon ist es im Recht ..
nein, dafür wird es ja von anderen Instanzen geprüft.

Allerdings wird hier ein Schuh draus: Wenn es für die Vermutung recht gute Hinweise gibt, wird eben das Recht Dinge zu prüfen ausgeübt.

Nur weil es einen Hilfeempfänger betrifft, wird nicht jeder Sachverhalt gleich zum Unrecht.
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50Wenn du immernoch glaubst das Verwaltung und Gerichte ihre Arbeit richtig machen lebst du aber in deiner Traumwelt
Deinen Ausführungen nach machen sie ja so gut wie nichts richtig. Und das ist auch eine Art Deiner Traumwelt.
Oder zu behaupten, es gäbe nicht real Sozialleistungsbetrug.
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50Anscheinend biste im irrglauben das die Richterschaft alles richtig macht ? Klingt für mich sehr obrigkeitshörig
Von alles richtig steht da nichts.

Aber wenn laut Sachverhalt MEHRERE Anträge abgeschmettert werden, darf man gaaanz vorsichtig die Möglichkeit in Erwägung ziehen, dass da was vorliegt, was einen einstweiligen Rechtsschutz nicht begründet.

Eine Regel, die meist zutrifft: Wenn man auf der Autobahn fährt und alle kommen einem entgegen, sind nicht die anderen die Geisterfahrer.


Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Vollloser am 19. Oktober 2024, 09:54:38
Ist diese Ankündigung denn mit einem konkreten Termin (Datum, Uhrzeit) versehen ?
Ist da eine Rechtsfolgenbelehrung dabei ?

Tja diese Jobcenter wollen so einiges !
Sie wollen ja auch z. B. wissen, ob Du wirklich arm bist - bei der Erstantragstellung - und auch gerne immer mal wieder bei so einem Weiterbewilligungsantrag.
Tja, diese "Jobcenter" sind halt nach wie vor immer noch so eine "Hosenrunter-Behörde" (oder Rock runter) !  :scratch:
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Oktavius am 19. Oktober 2024, 11:21:27
Zitat von: Vollloser am 19. Oktober 2024, 09:54:38Sie wollen ja auch z. B. wissen, ob Du wirklich arm bist - bei der Erstantragstellung - und auch gerne immer mal wieder bei so einem Weiterbewilligungsantrag.
Letztes OT: Fändest Du es denn richtig, wenn jemand, der es finanziell nicht benötigt, Bürgergeld bezieht?
So lange es kein Bedingungsloses Grundeinkommen gibt, steht Bürgergeld nunmal nur bei Bedürftigkeit zu.
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: islandfeuer am 19. Oktober 2024, 12:53:58
Zitat von: Vollloser am 19. Oktober 2024, 09:54:38Ist diese Ankündigung denn mit einem konkreten Termin (Datum, Uhrzeit) versehen ?
Ist da eine Rechtsfolgenbelehrung dabei ?

Tja diese Jobcenter wollen so einiges !
Sie wollen ja auch z. B. wissen, ob Du wirklich arm bist - bei der Erstantragstellung - und auch gerne immer mal wieder bei so einem Weiterbewilligungsantrag.
Tja, diese "Jobcenter" sind halt nach wie vor immer noch so eine "Hosenrunter-Behörde" (oder Rock runter) !  :scratch:


eintretend  laut  schreiend   FILZLAUSKONTROLLE....
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Vollloser am 19. Oktober 2024, 20:38:54
Zitat von: Oktavius am 19. Oktober 2024, 11:21:27Fändest Du es denn richtig, wenn jemand, der es finanziell nicht benötigt, Bürgergeld bezieht?

Da Sache ist die - WENN ich mich schon vor jemanden nackich mache (auch noch machen muss), will ich auch so akzeptiert werden wie ich bin.
Dieses "Jobcenter" sagt aber ,,Ouh - na gut. Für uns bist du Sch**ße genug. Deshalb sagen wir dir jetzt mal wie du weiter zu leben hast. Und wenn du da nicht spurst, lassen wir dich bald noch sch**ßer aussehen !!"

DAS finde ich so schwierich !
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Oktavius am 19. Oktober 2024, 22:30:30
Zitat von: Vollloser am 19. Oktober 2024, 20:38:54Da Sache ist die - WENN ich mich schon vor jemanden nackich mache (auch noch machen muss), will ich auch so akzeptiert werden wie ich bin.
DAS finde ich so schwierich !
verstehe ich, hat aber nun mal nichts mit dem zu tun
Zitat von: Vollloser am 19. Oktober 2024, 20:38:54Sie wollen ja auch z. B. wissen, ob Du wirklich arm bist - bei der Erstantragstellung - und auch gerne immer mal wieder bei so einem Weiterbewilligungsantrag.
was nun mal notwendig ist, damit sich niemand Leistungen krallt, die er doch gar nicht braucht.

Dass das JC einem das Leben vorschreibt, wäre echt ein Skandal. Was ist damit gemeint, v.a, "so akzeptieren, wie ich bin"?
Dass man jemand damit "nervt" sich eine Arbeit zu suchen?
Dass "nackig zeigen", um die Leistungen zu bekommen nicht bedeutet dass man nunmehr "arm" bleiben kann, auch  man eine Alternative hätte?

Im Bezug auf den Eingangsbeitrag ist übrigens immer noch nicht klar, ob die Begründung aus der Luft gegriffen ist oder den Tatsachen entspricht. Ist mir auch egal, ist nur ein Hinweis.
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 22:55:12
Zitat von: Vollloser am 19. Oktober 2024, 09:54:38Ist diese Ankündigung denn mit einem konkreten Termin (Datum, Uhrzeit) versehen ?
Ja
Ist da eine Rechtsfolgenbelehrung dabei ? Nein

Tja diese Jobcenter wollen so einiges !
Sie wollen ja auch z. B. wissen, ob Du wirklich arm bist - bei der Erstantragstellung - und auch gerne immer mal wieder bei so einem Weiterbewilligungsantrag.Das hat nein Bekannter mit Kontoauszüge mehrmals nachgewiesen
Wie weist man Armut sonst noch nach ausser mit den Kontoauszüge ?
Tja, diese "Jobcenter" sind halt nach wie vor immer noch so eine "Hosenrunter-Behörde" (oder Rock runter) !  :scratch:
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Vollloser am 20. Oktober 2024, 10:07:50
Zitat von: Oktavius am 19. Oktober 2024, 22:30:30Dass das JC einem das Leben vorschreibt, wäre echt ein Skandal. Was ist damit gemeint

Na das Zauberwort für dieses Vorschreibung lautet "Zumutbarkeit".
Und aus Zumutbarkeit wird oft ganz schnell mal Zumutung. Und das ist tatsächlich der Skandal !

Zitat von: Oktavius am 19. Oktober 2024, 22:30:30"so akzeptieren, wie ich bin"

Na kennst Du vielleicht noch die Werbung ,,Ich will so bleiben, wie ich binDu darfst !"
Tja, man muss es dürfen !  :smile:

Zitat von: Oktavius am 19. Oktober 2024, 22:30:30auch  man eine Alternative hätte?

Alternative Alternative !
Ja was denn für Alternative ?
Es gibt doch nur eine Alternative (wenn überhaupt) - die Alternative für Deutschland !?!  :weisnich:  :sad:
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Ottokar am 20. Oktober 2024, 10:13:46
Zitat von: TripleH am 18. Oktober 2024, 23:01:17Wenn das SG mehrfach abgelehnt hat, scheint ja an der Vermutung des bösen Jobcenters was dran zu sein.
Seit wann kann man allein aufgrund der Ablehnung eines ER darauf schließen, dass der geltend gemachte Anspruch generell materiell-rechtlich unzulässig ist?

Bei einer Regelungsanordnung wird der Antrag bereits dann zurückgewiesen, wenn er unbegründet ist, weil es im Einflussbereich des Antragstellers liegt, die Leistungsbewilligung durch Nachgeben (bspw. Zulassen eines Hausbesuches) selbst zu bewirken. Eine ER ist dafür nicht erforderlich.
Ob ein materiell-rechtlicher Anspruch besteht, wird da i.d.R. gar nicht (mehr) geprüft.

Die Annahme liegt nahe, dass das JC die Zuständigkeits- und damit Anspruchsvorausetzung des Aufenthaltes des Antragstellers durch Hausbesuch feststellen wollte. Warum ist dabei vollkommen unerheblich.
Wenn dieser Hausbesuch abgelehnt und deshalb die Leistung verweigert wurde, würde jedes SG einen ER ablehnen.
Ob der Hausbesuch erforderlich und zulässig war, womit eine Duldungspflicht besteht, muss und wird das SG dabei nicht prüfen.
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: TripleH am 20. Oktober 2024, 11:58:43
Zitat von: Ottokar am 20. Oktober 2024, 10:13:46Seit wann kann man allein aufgrund der Ablehnung eines ER darauf schließen, dass der geltend gemachte Anspruch generell materiell-rechtlich unzulässig ist?

Die Inaugenscheinnahme ist ein Eingriff in verfassungsmäßige Rechte. Wenn ein SG dies für notwendig erachtet, ist an den Zweifeln des Jobcenters anscheinend etwas dran. Wäre das Wohnen im behaupteten Wohnsitz glasklar, würde das Gericht gleich zugunsten der Antragsteller entscheiden.

Nach dem Beschluss/den Beschlüssen zu fragen, um Klarheit zu erhalten, kann man sich bei dem User aber wahrscheinlich sparen.
 
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Ottokar am 20. Oktober 2024, 14:21:52
Wo bitte steht denn, dass das SG dies für nowendig erachtet hat?
Wenn du den Beschluss kennst dann her damit, ansonsten bitte keine Spekulationen.
Wenn das SG den Antrag bereits für unzulässig i.S.v. rechtsmissbräuchlich hält, nimmt es keine materiell-rechtliche Bewertung vor, sondern weist ihn ab.
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: TripleH am 20. Oktober 2024, 14:40:44
Den Beschluss werden wir nicht sehen. Allerdings habe ich es in meiner beruflichen Laufbahn - und das sind immerhin über 30 Jahre - noch nicht erlebt, dass ein Gericht die Unverletzlichkeit der Wohnung so unbeachtlich befunden hat, dass es ohne jeden Anhaltspunkt eine Inaugenscheinnahme als zumutbar angesehen und einem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen hat.
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 17:59:15
Zitat von: Ottokar am 20. Oktober 2024, 10:13:46
Zitat von: TripleH am 18. Oktober 2024, 23:01:17Wenn das SG mehrfach abgelehnt hat, scheint ja an der Vermutung des bösen Jobcenters was dran zu sein.
Seit wann kann man allein aufgrund der Ablehnung eines ER darauf schließen, dass der geltend gemachte Anspruch generell materiell-rechtlich unzulässig ist?

Bei einer Regelungsanordnung wird der Antrag bereits dann zurückgewiesen, wenn er unbegründet ist, weil es im Einflussbereich des Antragstellers liegt, die Leistungsbewilligung durch Nachgeben (bspw. Zulassen eines Hausbesuches) selbst zu bewirken. Eine ER ist dafür nicht erforderlich.
Ob ein materiell-rechtlicher Anspruch besteht, wird da i.d.R. gar nicht (mehr) geprüft.

Die Annahme liegt nahe, dass das JC die Zuständigkeits- und damit Anspruchsvorausetzung des Aufenthaltes des Antragstellers durch Hausbesuch feststellen wollte. Warum ist dabei vollkommen unerheblich.
Wenn dieser Hausbesuch abgelehnt und deshalb die Leistung verweigert wurde, würde jedes SG einen ER ablehnen.
Ob der Hausbesuch erforderlich und zulässig war, womit eine Duldungspflicht besteht, muss und wird das SG dabei nicht prüfen.

Danke Ottokar für die Ausführungen hier .
Ich sehe es so das dass Gericht eine Amtsermittlungspflicht hat und leider nicht immer richtig geprüft wird sondern den Müll übernimmt was jc als Lügen vorträgt 

Materiell -rechtlich also dann eine Leistungsklage auf die Leistung ?
Und ja an alle hier die meinten es wäre an der Sache was dran .
Nein denn mit 10 euro auf kontoauszug ist man sehr wohl bedürftigt oder kann man mit 10 euro 5 Monate überleben ? 🙈 Wenn Gerichte nicht wollen kann man vortragen was man will ...
Jetzt bekommen ja beide wieder Leistungen
Und wenn Sie meinen das kranke Bedürftigte betrügen obwohl die Bedürftigkeit mehrmals nachgewiesen haben müsste das Jc ein Strafverfahren gegen meinen Bekannten einleiten tun sie aber nicht weil Sie  genau  wissen das es Schwarm ist


Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: 180 am 20. Oktober 2024, 18:40:06
Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 17:59:15Jetzt bekommen ja beide wieder Leistungen
Dann ist doch alles gut und es gibt auch keinen Grund der Stasi die Tür zu öffnen.
Was steht denn in der Begründung für den Hausbesuch oder worum geht es überhaupt?

Einfach nur lächerlich, was du hier für ein Theater abziehst. Du gibst immer nur einen Bruchteil an Informationen und jammerst dann rum, weil die Vermutungen hier nicht zu dem passen, was du verschwiegen hast.
Dann kümmer dich selbst darum - du kennst die Fakten am besten.
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Oktavius am 20. Oktober 2024, 20:04:15
Zitat von: 180 am 20. Oktober 2024, 18:40:06
Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 17:59:15Jetzt bekommen ja beide wieder Leistungen
Dann ist doch alles gut und es gibt auch keinen Grund der Stasi die Tür zu öffnen.
Was steht denn in der Begründung für den Hausbesuch oder worum geht es überhaupt?
Gute Frage  :sehrgut:
Am Freitag dem 18. wird nach der Rechtmäßigkeit eines Hausbesuchs gefragt und vorgetragen, die beiden Betreffenden hätten 5 Monate keine Leistung erhalten, 2 Tage später, Sonntag Abend, bekommen die beiden wieder Leistungen. Ok.
Ist denn die Frage zur Rechtmäßigkeit noch offen?

Zitat von: 180 am 20. Oktober 2024, 18:40:06Einfach nur lächerlich, was du hier für ein Theater abziehst. Du gibst immer nur einen Bruchteil an Informationen und jammerst dann rum, weil die Vermutungen hier nicht zu dem passen, was du verschwiegen hast.
Dann kümmer dich selbst darum - du kennst die Fakten am besten.
oder sich einfach an die Netiquette halten und Nachfragen beantworten

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 17:59:15Ich sehe es so das dass Gericht eine Amtsermittlungspflicht hat und leider nicht immer richtig geprüft wird sondern den Müll übernimmt was jc als Lügen vorträgt
das siehst Du leider falsch. Das Gericht hat diese Pflicht nicht und kann nur prüfen und nach dem entscheiden, was vorliegt.
Vermutlich verwechselt Du das SG mit dem AG und den Richter mit dem Staatsanwalt?

Zitat von: 180 am 20. Oktober 2024, 18:40:06Materiell -rechtlich also dann eine Leistungsklage auf die Leistung ?
Und ja an alle hier die meinten es wäre an der Sache was dran .
Nein denn mit 10 euro auf kontoauszug ist man sehr wohl bedürftigt oder kann man mit 10 euro 5 Monate überleben ? 🙈 Wenn Gerichte nicht wollen kann man vortragen was man will ...
Ja, wie hier. Einfangs zwei Sätze raushauen, keine weiteren Informationen liefern, aber sich beschweren, dass nicht sofort alles verstanden wurde.
Wann hast Du denn das letzte Mal "dem Gericht" vorgetragen, was Du wolltest, alles hieb- und stichfest und der Richter hat sich einfach so quer gestellt?

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 17:59:15Jetzt bekommen ja beide wieder Leistungen
Und worum geht es dann?
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 21:55:56
Zitat von: Oktavius am 20. Oktober 2024, 20:04:15
Zitat von: 180 am 20. Oktober 2024, 18:40:06
Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 17:59:15Jetzt bekommen ja beide wieder Leistungen
Dann ist doch alles gut und es gibt auch keinen Grund der Stasi die Tür zu öffnen.
Was steht denn in der Begründung für den Hausbesuch oder worum geht es überhaupt?
Gute Frage  :sehrgut:
Am Freitag dem 18. wird nach der Rechtmäßigkeit eines Hausbesuchs gefragt und vorgetragen, die beiden Betreffenden hätten 5 Monate keine Leistung erhalten, 2 Tage später, Sonntag Abend, bekommen die beiden wieder Leistungen. Ok.
Ist denn die Frage zur Rechtmäßigkeit noch offen?

Zitat von: 180 am 20. Oktober 2024, 18:40:06Einfach nur lächerlich, was du hier für ein Theater abziehst. Du gibst immer nur einen Bruchteil an Informationen und jammerst dann rum, weil die Vermutungen hier nicht zu dem passen, was du verschwiegen hast.
Dann kümmer dich selbst darum - du kennst die Fakten am besten.
oder sich einfach an die Netiquette halten und Nachfragen beantworten

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 17:59:15Ich sehe es so das dass Gericht eine Amtsermittlungspflicht hat und leider nicht immer richtig geprüft wird sondern den Müll übernimmt was jc als Lügen vorträgt
das siehst Du leider falsch. Das Gericht hat diese Pflicht nicht und kann nur prüfen und nach dem entscheiden, was vorliegt.
Vermutlich verwechselt Du das SG mit dem AG und den Richter mit dem Staatsanwalt?

Zitat von: 180 am 20. Oktober 2024, 18:40:06Materiell -rechtlich also dann eine Leistungsklage auf die Leistung ?
Und ja an alle hier die meinten es wäre an der Sache was dran .
Nein denn mit 10 euro auf kontoauszug ist man sehr wohl bedürftigt oder kann man mit 10 euro 5 Monate überleben ? 🙈 Wenn Gerichte nicht wollen kann man vortragen was man will ...
Ja, wie hier. Einfangs zwei Sätze raushauen, keine weiteren Informationen liefern, aber sich beschweren, dass nicht sofort alles verstanden wurde.
Wann hast Du denn das letzte Mal "dem Gericht" vorgetragen, was Du wolltest, alles hieb- und stichfest und der Richter hat sich einfach so quer gestellt?
Wieso ich ?
Es geht nicht um mich !
Und ja das Gericht hat sehr
 
Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht) besagt, dass ein Gericht oder eine Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen.
Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 17:59:15Jetzt bekommen ja beide wieder Leistungen
Und worum geht es dann?

Bist du von der Stasi oder warum oder warum willste das genau wissen ?
Mal überlegt das der Betroffene auch sein Exmin was er für zurück legende Monate haben möchte ?
Und natürlich kann das jc schikane anwenden und den Aussendienst schicken auch wenn mein Bekannter nun Leistung bekommt .
Wenn die Schikane anwenden machen sie es das sollte dir auch bekannt sein .Also was verstehst du nicht ?
Antrag auf Exmin hat Bekannter gestellt und sie bekommen vorläufig Leistungen jetzt mit Bescheid bewilligt aber nicht die vorherigen Monate und Jc hat ohne Begründnung den Aussendienst Termin mit in Augenscheinnahme angekündigt .
Reicht das nun für dich als Info ?
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Oktavius am 21. Oktober 2024, 01:16:18
Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 21:55:56Bist du von der Stasi oder warum oder warum willste das genau wissen ?
Dezenter Hinweis: Die gibt es schon lange nicht mehr. Ich kann also nicht von dort sein. Und wenn Du mit der Stasi Erfahrung gemacht hättest, würdest Du nicht solche geschmacklosen Vergleiche ziehen, nur weil man Dir ob deiner spärlichen Posts ein paar Fragen stellt.

Und ansonsten will es gar nicht so genau wissen.

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 21:55:56Mal überlegt das der Betroffene auch sein Exmin was er für zurück legende Monate haben möchte ?
Mal überlegt, dass man eine Frage auch einfach beantworten kann, ohne gleich pampig zu werden?

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 21:55:56Und natürlich kann das jc schikane anwenden und den Aussendienst schicken auch wenn mein Bekannter nun Leistung bekommt .
Deine erste Frage lautet: Der Außendienst kommt, wie reagieren. Und meine Antwort hierauf: Je nachdem, ob am Verdacht was dran ist oder er aus der Luft gegriffen ist. Nur dann wäre er in der Tat Schikane.

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 21:55:56Wenn die Schikane anwenden machen sie es das sollte dir auch bekannt sein .Also was verstehst du nicht ?
Kann ich Dir genau sagen: Wieso Du erst wenig, dann widersprüchliche Info gibst und bei Nachfragen dann gleich so pampig werden musst.

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 21:55:56Antrag auf Exmin hat Bekannter gestellt und sie bekommen vorläufig Leistungen jetzt mit Bescheid bewilligt aber nicht die vorherigen Monate und Jc hat ohne Begründnung den Aussendienst Termin mit in Augenscheinnahme angekündigt .
Reicht das nun für dich als Info ?
Diesen Sachverhalt zu schildern ist Dir schon zu viel?
Weißt Du was: Ja mir reichts.
Alles Gute für Deinen Bekannten.  :bye:  :bye:
Titel: Aw: Aussendienst Jc
Beitrag von: Ottokar am 21. Oktober 2024, 14:11:39
Zitat von: TripleH am 20. Oktober 2024, 14:40:44Allerdings habe ich es in meiner beruflichen Laufbahn - und das sind immerhin über 30 Jahre - noch nicht erlebt, dass ein Gericht die Unverletzlichkeit der Wohnung so unbeachtlich befunden hat, dass es ohne jeden Anhaltspunkt eine Inaugenscheinnahme als zumutbar angesehen und einem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen hat.
Ich durfte diese Erfahrung in den letzten 20 Jahren mehrfach machen.

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Oktober 2024, 17:59:15Ich sehe es so das dass Gericht eine Amtsermittlungspflicht hat und leider nicht immer richtig geprüft wird sondern den Müll übernimmt was jc als Lügen vorträgt
Wenn das Gericht einen Antrag von vornherein für rechtsmissbräuchlich hält, greift keine Amtsermittlungspflicht.