Aussendienst Jc

Begonnen von Bimimaus5421, 18. Oktober 2024, 16:23:03

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Bimimaus5421

Bei meinen Bekannten hat sich der Aussendienst Jc angemeldet mit Begründung ihren Bedarf in Augenschein nahme zu prüfen
Sie möchten in die Bude
Wie verhalten ?

Sheherazade

Hat sie was beantragt, dass die den Bedarf daran kontrollieren wollen? Dann den Ausweis bzw. die Beauftragung  zeigen lassen und hinterher ein Protokoll verlangen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 18. Oktober 2024, 16:28:34Hat sie was beantragt, dass die den Bedarf daran kontrollieren wollen? Dann den Ausweis bzw. die Beauftragung  zeigen lassen und hinterher ein Protokoll verlangen.
Nein er und seine Frau haben nur das Existenzminimun beantragt was ihnen 5 Monate verwehrt wurde .
Jc hat immer behauptet Sie wohnen da nicht .
Was wollen die denn prüfen ?
Sind wir wieder in der DDR?🙈

TripleH

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 18:14:38Jc hat immer behauptet Sie wohnen da nicht .

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 18:14:38Was wollen die denn prüfen ?

Und jetzt streng mal das Köpfchen an, was die wohl prüfen wollen...
 

180

Es gibt keine Pflicht die Stasi Mitarbeiter vom JC in die Wohnung zu lassen.

Wenn sie 5 Monate abgewartet haben statt per einstweiliger Anordnung über das Sozialgericht die Zahlung zu erzwingen, werden sie wahrscheinlich nicht schaffen das jetzt zeitnah zu machen.
Insofern kann es hier einfacher und schneller sein dem Stasi Dienst die Tür zu öffnen, um endlich die Leistungen zu beziehen.

Bimimaus5421

Zitat von: 180 am 18. Oktober 2024, 19:23:41Es gibt keine Pflicht die Stasi Mitarbeiter vom JC in die Wohnung zu lassen.

Wenn sie 5 Monate abgewartet haben statt per einstweiliger Anordnung über das Sozialgericht die Zahlung zu erzwingen, werden sie wahrscheinlich nicht schaffen das jetzt zeitnah zu machen.
Insofern kann es hier einfacher und schneller sein dem Stasi Dienst die Tür zu öffnen, um endlich die Leistungen zu beziehen.
Es hat keiner 5 Monate abgewartet sondern die Herrschaften waren mehrmals beim Sozialgericht und hatte den Einstweiligen Rechtschutz beantragt und wurde abgelehnt durch die Sozialgericht

Also was argumentierst du hier für einen Müll 🙈


TripleH

Also deine Art ist ja wirklich mit nichts zu überbieten. Wenn das SG mehrfach abgelehnt hat, scheint ja an der Vermutung des bösen Jobcenters was dran zu sein. Was also willst du dann hier überhaupt fragen?!

Oktavius

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 16:23:03Bei meinen Bekannten hat sich der Aussendienst Jc angemeldet mit Begründung ihren Bedarf in Augenschein nahme zu prüfen
Sie möchten in die Bude
Wie verhalten ?
Kommt drauf an. Ob die beiden da wohnen, sich dort aufhalten oder ob der Verdacht den Tatsachen entspricht.

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 16:23:03..mehrmals beim Sozialgericht und hatte den Einstweiligen Rechtschutz beantragt und wurde abgelehnt durch die Sozialgericht
dann liegen ganz offensichtlich Sachverhalte vor, die das Sozialgericht nach Prüfung eben mehrfach zum gleichen Ergebnis hat kommen lassen.

Bimimaus5421

Zitat von: TripleH am 18. Oktober 2024, 23:01:17Also deine Art ist ja wirklich mit nichts zu überbieten. Wenn das SG mehrfach abgelehnt hat, scheint ja an der Vermutung des bösen Jobcenters was dran zu sein. Was also willst du dann hier überhaupt fragen?!
Was hat dies mit meiner Art zu tun?
Aha ein Jc darf was vermuten und schon ist es im Recht ..
Wenn du immernoch glaubst das Verwaltung und Gerichte ihre Arbeit richtig machen lebst du aber in deiner Traumwelt
Anscheinend biste im irrglauben das die Richterschaft alles richtig macht ? Klingt für mich sehr obrigkeitshörig

180

#9
Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 22:01:49Also was argumentierst du hier für einen Müll 🙈
Lustig. Du verschweigst das Wesentliche und beschwerst dich jetzt darüber, dass ich das verschwiegene nicht beachtet habe.

Was hat der Richter denn gesagt und im Urteil geschrieben?

Wenn die Stasi Kontrolle vorher angekündigt wird, kann man die Wohnung gründlich aufräumen. Ist das nicht so einfach möglich, seid ihr selbst schuld, dass ihr es übertrieben habt mit falschen Angaben.

Oktavius

Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50Was hat dies mit meiner Art zu tun?
vermutlich das hier
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50Also was argumentierst du hier für einen Müll
aber statt sachlich weiter zu machen und endlich ein paar überprüfbare Fakten zu liefern kommt nur
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50Aha ein Jc darf was vermuten und schon ist es im Recht ..
nein, dafür wird es ja von anderen Instanzen geprüft.

Allerdings wird hier ein Schuh draus: Wenn es für die Vermutung recht gute Hinweise gibt, wird eben das Recht Dinge zu prüfen ausgeübt.

Nur weil es einen Hilfeempfänger betrifft, wird nicht jeder Sachverhalt gleich zum Unrecht.
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50Wenn du immernoch glaubst das Verwaltung und Gerichte ihre Arbeit richtig machen lebst du aber in deiner Traumwelt
Deinen Ausführungen nach machen sie ja so gut wie nichts richtig. Und das ist auch eine Art Deiner Traumwelt.
Oder zu behaupten, es gäbe nicht real Sozialleistungsbetrug.
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Oktober 2024, 03:09:50Anscheinend biste im irrglauben das die Richterschaft alles richtig macht ? Klingt für mich sehr obrigkeitshörig
Von alles richtig steht da nichts.

Aber wenn laut Sachverhalt MEHRERE Anträge abgeschmettert werden, darf man gaaanz vorsichtig die Möglichkeit in Erwägung ziehen, dass da was vorliegt, was einen einstweiligen Rechtsschutz nicht begründet.

Eine Regel, die meist zutrifft: Wenn man auf der Autobahn fährt und alle kommen einem entgegen, sind nicht die anderen die Geisterfahrer.



Vollloser

Ist diese Ankündigung denn mit einem konkreten Termin (Datum, Uhrzeit) versehen ?
Ist da eine Rechtsfolgenbelehrung dabei ?

Tja diese Jobcenter wollen so einiges !
Sie wollen ja auch z. B. wissen, ob Du wirklich arm bist - bei der Erstantragstellung - und auch gerne immer mal wieder bei so einem Weiterbewilligungsantrag.
Tja, diese "Jobcenter" sind halt nach wie vor immer noch so eine "Hosenrunter-Behörde" (oder Rock runter) !  :scratch:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Oktavius

Zitat von: Vollloser am 19. Oktober 2024, 09:54:38Sie wollen ja auch z. B. wissen, ob Du wirklich arm bist - bei der Erstantragstellung - und auch gerne immer mal wieder bei so einem Weiterbewilligungsantrag.
Letztes OT: Fändest Du es denn richtig, wenn jemand, der es finanziell nicht benötigt, Bürgergeld bezieht?
So lange es kein Bedingungsloses Grundeinkommen gibt, steht Bürgergeld nunmal nur bei Bedürftigkeit zu.

islandfeuer

Zitat von: Vollloser am 19. Oktober 2024, 09:54:38Ist diese Ankündigung denn mit einem konkreten Termin (Datum, Uhrzeit) versehen ?
Ist da eine Rechtsfolgenbelehrung dabei ?

Tja diese Jobcenter wollen so einiges !
Sie wollen ja auch z. B. wissen, ob Du wirklich arm bist - bei der Erstantragstellung - und auch gerne immer mal wieder bei so einem Weiterbewilligungsantrag.
Tja, diese "Jobcenter" sind halt nach wie vor immer noch so eine "Hosenrunter-Behörde" (oder Rock runter) !  :scratch:


eintretend  laut  schreiend   FILZLAUSKONTROLLE....

Vollloser

Zitat von: Oktavius am 19. Oktober 2024, 11:21:27Fändest Du es denn richtig, wenn jemand, der es finanziell nicht benötigt, Bürgergeld bezieht?

Da Sache ist die - WENN ich mich schon vor jemanden nackich mache (auch noch machen muss), will ich auch so akzeptiert werden wie ich bin.
Dieses "Jobcenter" sagt aber ,,Ouh - na gut. Für uns bist du Sch**ße genug. Deshalb sagen wir dir jetzt mal wie du weiter zu leben hast. Und wenn du da nicht spurst, lassen wir dich bald noch sch**ßer aussehen !!"

DAS finde ich so schwierich !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !