Hallo zusammen,
meinen Bürgergeldantrag habe ich per Einwurfeinschreiben im November 2024 für November abgeschickt.
Dieser ist laut Sendungsverfolgung am 20.11.2024 eingegangen.
Ich weiß, die Bearbeitungszeit dauert etwas, darum geht es nicht.
Ich frage mich, ob diese Sendungsverfolgung als Nachweis ausreichend ist für die Abgabe des Antrags per Post.
Das Jobcenter kann ja auch sagen, man habe gar keinen Antrag erhalten, im Briefumschlag mit der Sendungsnummer war kein Antrag drin, etc.
Jetzt ist noch eine Woche im November Zeit und ich überlege, ob man noch irgendwie "vorsorgen" kann, für den Fall das Ding ging verloren oder ähnliches und ich verliere den November als Auszahlungsmonat.
Oder ist der Beleg für das Einwurfeinschreiben, zusammen mit der Sendungsübersicht, dass es ankam, ausreichend?
Kann sich das JC hier irgendwie rausreden? Was ich hier so lese von den Forenten, traue ich dem JC mittlerweile vieles zu....
Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 18:57:45Ich frage mich, ob diese Sendungsverfolgung als Nachweis ausreichend ist für die Abgabe des Antrags per Post. Das Jobcenter kann ja auch sagen, man habe gar keinen Antrag erhalten, im Briefumschlag mit der Sendungsnummer war kein Antrag drin, etc.
Das sollte ja als Nachweis ausreichend sein und das Amt hätte ja nichts davon es abzustreiten, aber man kann immer noch ein Fax hinterherschicken oder telefonisch Nachfragen ob der Antrag angekommen mit der Post.
Ps. Wenn dein Kuvert hinten mit Tesa zugeklebt wurde passt das schon.
Zitat von: Rotti am 25. November 2024, 19:10:40Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 18:57:45Ich frage mich, ob diese Sendungsverfolgung als Nachweis ausreichend ist für die Abgabe des Antrags per Post. Das Jobcenter kann ja auch sagen, man habe gar keinen Antrag erhalten, im Briefumschlag mit der Sendungsnummer war kein Antrag drin, etc.
Das sollte ja als Nachweis ausreichend sein und das Amt hätte ja nichts davon es abzustreiten, aber man kann immer noch ein Fax hinterherschicken oder telefonisch Nachfragen ob der Antrag angekommen mit der Post.
Ps. Wenn dein Kuvert hinten mit Tesa zugeklebt wurde passt das schon.
Ah, ein Fax, wo man noch einmal schreibt, dass man mit dem Einwurfeinschreiben XY, eingegangen am XY einen Antrag auf Bürgergeld für den Monat XY gestellt hat?
Sozusagen doppelt abgesichert, als Bestätigung für einen selbst?
Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 19:16:37Sozusagen doppelt abgesichert, als Bestätigung für einen selbst?
Da könnte das Jc vor Gericht sich auch nicht mehr rausreden es wäre nichts angekommen.
Zitat von: Rotti am 25. November 2024, 19:21:15Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 19:16:37Sozusagen doppelt abgesichert, als Bestätigung für einen selbst?
Da könnte das Jc vor Gericht sich auch nicht mehr rausreden es wäre nichts angekommen.
Gute Idee, dann werde ich das Fax einfach absenden als Hinweis, dass da was per Post kam.
Man kann das Ding auch einfach als PDF per E-Mail schicken.
Zitat von: jens123 am 25. November 2024, 19:46:16Man kann das Ding auch einfach als PDF per E-Mail schicken.
Es geht dem TE um einen Nachweis. Eine Mail ist kein gerichtsfester Nachweis.
Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 19:16:37Ah, ein Fax, wo man noch einmal schreibt, dass man mit dem Einwurfeinschreiben XY, eingegangen am XY einen Antrag auf Bürgergeld für den Monat XY gestellt hat?
Oder vielleicht einfach nach einer Eingangsbestätigung für den Antrag vom ....., nachweislich per Einwurfeinschreiben beim Jobcenter eingegangen am ....., fragen.
Zitat von: TripleH am 25. November 2024, 21:58:38Es geht dem TE um einen Nachweis. Eine Mail ist kein gerichtsfester Nachweis.
Das genutzte Einwurfeinschreiben auch nicht.
Zitat von: jens123 am 26. November 2024, 10:28:11Das genutzte Einwurfeinschreiben auch nicht.
Schlaumeier. Deshalb fragt ja der TE nach einer sicheren Methode. Liest du überhaupt, worum es geht?
Vielen Dank für Euer Bemühen.
Heute kam schon vom JC die Bestätigung meines "Begehrens" von Mitte November, zusammen mit einer Einladung für eine Antragsberatung, inklusive Identitätsbestätigung. Man fängt also von vorne an, obwohl ich im August ja noch Leistungsempfänger war.
Ebenso wurde mehrmals "Werbung" gemacht, dass ich doch bitte meine Telefonnummer, E-Mail mitteilen solle, ebenso für jobcenter.digital.
Aber man lernt aus Erfahrung (mit diesem JC hier vor Ort) und ich werde diese Daten nicht nutzen bzw. heraus geben. Berufe mich dann auf informationelle Selbstbestimmung.
Erst neulich las ich ja, dass ein JC in NRW die Leistungen versagt hatte, da man Telefonnummer und E-Mail nicht mitteilte, oder so ähnlich (ohne Gewähr).
Zitat von: PaulNRW am 27. November 2024, 12:53:59zusammen mit einer Einladung für eine Antragsberatung, inklusive Identitätsbestätigung. Man fängt also von vorne an, obwohl ich im August ja noch Leistungsempfänger war.
Man fängt nicht von vorne an, diese Punkte sind Pflichtveranstlatungen bei einem Bürgergeldantrag, auch wenn nur 2 Monate ohne Leistungsbezug dazwischen liegen. Bürgergeld ist nunmal kein Zeitungs-Abo.
Zitat von: Sheherazade am 27. November 2024, 13:48:26Bürgergeld ist nunmal kein Zeitungs-Abo.
Das hat keiner gesagt. Ich wusste nicht, dass das so oder so durchgeführt werden muss.
Und wenn man nicht von vorne anfängt, dann frage ich mich, warum das JC fragt bzw. darum bittet, dass ich meine Telefonnummer angeben soll, obwohl es in der Akte schon ein Sachverhalt dazu gibt, wo ich meine Nummer / E-Mail habe löschen lassen. Das ging sogar bis zur Beschwerde in Nürnberg, weil das JC hier sich weigerte, trotz schriftl. Antrag meinerseits. Erst nach Nürnberg wurde reagiert und gelöscht. Jetzt wird erneut danach gefragt.
Fragen ist nicht verboten, kann ja sein, dass du deine Meinung geändert hast.
Zitat von: PaulNRW am 27. November 2024, 12:53:59Erst neulich las ich ja, dass ein JC in NRW die Leistungen versagt hatte, da man Telefonnummer und E-Mail nicht mitteilte, oder so ähnlich (ohne Gewähr).
Hier im Forum sind Leute die wirklich Probleme haben bei dir ist das doch aber nicht der Fall.
Mist!
Ich hatte heute vor Ort mein "Antragberatungsgespräch", wo letzte Fragen zu meinem Bürgergeldantrag geklärt wurden.
Jetzt habe ich bemerkt, dass das JC meine Einladung zu diesem Gespräch behalten hat. Ich musste sie vorzeigen, zusammen mit meinem Pass, um mich zu legitimieren.
Ich habe sie nicht zurück erhalten, doch genau in der Einladung steht, dass man meinen Bürgergeldantrag Ende November erhalten hat und das Gespräch heute, im Dezember war. Das Schreiben beweist also, dass mir Bürgergeld für November und Dezember zustünde, wenn darüber beschieden wird.
Den JC-Umschlag der Einladung für heute habe ich aber noch mit Poststempel, ebenso Kopien vom Bürgergeldantrag mit Datum im November.
Ist es schon mal vorgekommen, dass das JC behaupten kann, dass mein Antrag erst vom Dezember war und nicht vom November? Immerhin fehlt mir jetzt die Bestätigung, dass das JC meinen Antrag im November erhalten hat. Ich habe nur den Umschlag dazu mit Novemberdatum, wie auch die Sendungsverfolgung vom Einschreiben, siehe oben. Aber eben nicht mehr die Einladung mit "Wir haben Ihr Anstragbegehren vom XY am XY. November 2024 erhalten".
Na mal abwarten. Ich will nicht gleich den Teufel an die Wand malen oder dem JC Hinderlistigkeit unterstellen.
Danke.
Du kannst auch einfach mal bei der JC-Hotline anrufen und nachfragen, ob dein Antrag eingegangen ist. Da die Hotlinemitarbeiter nicht vom lokalen JC sind, haben die normalerweise keinen Grund, dich anzulügen. Ansonsten schicke einfach ein FAX mit der Aufforderung, dir bis zum ... (Frist setzen) zu bestätigen, ob ein Antrag eingegangen ist.
PaulNRW
Zitat von: PaulNRW am 06. Dezember 2024, 22:45:05Ich habe sie nicht zurück erhalten,
Dann machst du in Zukunft von allem Kopien und die Originale egal was gibt man nicht aus der Hand.
Wobei manche Versicherungsverträge ihr Original zum Zwecke der Auszahlung verlangen und bei einer Sterbeurkunde braucht man in zwei/drei Fällen auch das Original.Zitat von: PaulNRW am 06. Dezember 2024, 22:45:05Den JC-Umschlag der Einladung für heute habe ich aber noch mit Poststempel, ebenso Kopien vom Bürgergeldantrag mit Datum im November.
Das reicht in der Regel.
und ansonsten geht es um Widerspruch und evtl in Folge um das Klageverfahren und aller spätestens verlangt man da Akteneinsicht oder geht sogar den Weg über den Datenschutzbeauftragten und /oder die Akteneinsicht darüber.
Zitat von: PaulNRW am 06. Dezember 2024, 22:45:05Ist es schon mal vorgekommen, dass das JC behaupten kann, dass mein Antrag erst vom Dezember war und nicht vom November?
Ja das kommt immer wieder mal vor.
MfG FN
Ok, danke.
Na mal sehen. Ich weiß ja nicht ob die Assistenz, die mit mir das Gespräch führte, absichtlich die Einladung einbehalten hatte oder einfach vergessen hatte, sie mir zurückzugeben, sie wirkte etwas "durcheinander". Und ich weiß auch nicht, ob die dann gleich auf den Gedanken kommt, mir mit der Einladung in der Hand eins auszuwischen und mal schnell ein paar Zahlen im System abzuändern.
Bisher alles Mutmaßungen und Panikmache. ;-) Also wie immer: Das Beste hoffen und mit dem Schlimmsten rechnen. ;-)