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Nachweis Einreichung Bürgergeldanstrag ausreichend?

Begonnen von PaulNRW, 25. November 2024, 18:57:45

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PaulNRW

Hallo zusammen,

meinen Bürgergeldantrag habe ich per Einwurfeinschreiben im November 2024 für November abgeschickt.
Dieser ist laut Sendungsverfolgung am 20.11.2024 eingegangen.

Ich weiß, die Bearbeitungszeit dauert etwas, darum geht es nicht.

Ich frage mich, ob diese Sendungsverfolgung als Nachweis ausreichend ist für die Abgabe des Antrags per Post.

Das Jobcenter kann ja auch sagen, man habe gar keinen Antrag erhalten, im Briefumschlag mit der Sendungsnummer war kein Antrag drin, etc.

Jetzt ist noch eine Woche im November Zeit und ich überlege, ob man noch irgendwie "vorsorgen" kann, für den Fall das Ding ging verloren oder ähnliches und ich verliere den November als Auszahlungsmonat.

Oder ist der Beleg für das Einwurfeinschreiben, zusammen mit der Sendungsübersicht, dass es ankam, ausreichend?

Kann sich das JC hier irgendwie rausreden? Was ich hier so lese von den Forenten, traue ich dem JC mittlerweile vieles zu....

Rotti

Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 18:57:45Ich frage mich, ob diese Sendungsverfolgung als Nachweis ausreichend ist für die Abgabe des Antrags per Post. Das Jobcenter kann ja auch sagen, man habe gar keinen Antrag erhalten, im Briefumschlag mit der Sendungsnummer war kein Antrag drin, etc.
Das sollte ja als Nachweis ausreichend sein und das Amt hätte ja nichts davon es abzustreiten, aber man kann immer noch ein Fax hinterherschicken oder telefonisch Nachfragen ob der Antrag angekommen mit der Post.
Ps. Wenn dein Kuvert hinten mit Tesa zugeklebt wurde passt das schon.

PaulNRW

Zitat von: Rotti am 25. November 2024, 19:10:40
Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 18:57:45Ich frage mich, ob diese Sendungsverfolgung als Nachweis ausreichend ist für die Abgabe des Antrags per Post. Das Jobcenter kann ja auch sagen, man habe gar keinen Antrag erhalten, im Briefumschlag mit der Sendungsnummer war kein Antrag drin, etc.
Das sollte ja als Nachweis ausreichend sein und das Amt hätte ja nichts davon es abzustreiten, aber man kann immer noch ein Fax hinterherschicken oder telefonisch Nachfragen ob der Antrag angekommen mit der Post.
Ps. Wenn dein Kuvert hinten mit Tesa zugeklebt wurde passt das schon.

Ah, ein Fax, wo man noch einmal schreibt, dass man mit dem Einwurfeinschreiben XY, eingegangen am XY einen Antrag auf Bürgergeld für den Monat XY gestellt hat?

Sozusagen doppelt abgesichert, als Bestätigung für einen selbst?

Rotti

Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 19:16:37Sozusagen doppelt abgesichert, als Bestätigung für einen selbst?
Da könnte das Jc vor Gericht sich auch nicht mehr rausreden es wäre nichts angekommen.

PaulNRW

Zitat von: Rotti am 25. November 2024, 19:21:15
Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 19:16:37Sozusagen doppelt abgesichert, als Bestätigung für einen selbst?
Da könnte das Jc vor Gericht sich auch nicht mehr rausreden es wäre nichts angekommen.

Gute Idee, dann werde ich das Fax einfach absenden als Hinweis, dass da was per Post kam.

jens123

Man kann das Ding auch einfach als PDF per E-Mail schicken.

TripleH

Zitat von: jens123 am 25. November 2024, 19:46:16Man kann das Ding auch einfach als PDF per E-Mail schicken.

Es geht dem TE um einen Nachweis. Eine Mail ist kein gerichtsfester Nachweis.

Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 19:16:37Ah, ein Fax, wo man noch einmal schreibt, dass man mit dem Einwurfeinschreiben XY, eingegangen am XY einen Antrag auf Bürgergeld für den Monat XY gestellt hat?

Oder vielleicht einfach nach einer Eingangsbestätigung für den Antrag vom ....., nachweislich per Einwurfeinschreiben beim Jobcenter eingegangen am ....., fragen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jens123

Zitat von: TripleH am 25. November 2024, 21:58:38Es geht dem TE um einen Nachweis. Eine Mail ist kein gerichtsfester Nachweis.
Das genutzte Einwurfeinschreiben auch nicht.


TripleH

Zitat von: jens123 am 26. November 2024, 10:28:11Das genutzte Einwurfeinschreiben auch nicht.

Schlaumeier. Deshalb fragt ja der TE nach einer sicheren Methode. Liest du überhaupt, worum es geht?
 

PaulNRW

Vielen Dank für Euer Bemühen.

Heute kam schon vom JC die Bestätigung meines "Begehrens" von Mitte November, zusammen mit einer Einladung für eine Antragsberatung, inklusive Identitätsbestätigung. Man fängt also von vorne an, obwohl ich im August ja noch Leistungsempfänger war.

Ebenso wurde mehrmals "Werbung" gemacht, dass ich doch bitte meine Telefonnummer, E-Mail mitteilen solle, ebenso für jobcenter.digital.

Aber man lernt aus Erfahrung (mit diesem JC hier vor Ort) und ich werde diese Daten nicht nutzen bzw. heraus geben. Berufe mich dann auf informationelle Selbstbestimmung.

Erst neulich las ich ja, dass ein JC in NRW die Leistungen versagt hatte, da man Telefonnummer und E-Mail nicht mitteilte, oder so ähnlich (ohne Gewähr).

Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 27. November 2024, 12:53:59zusammen mit einer Einladung für eine Antragsberatung, inklusive Identitätsbestätigung. Man fängt also von vorne an, obwohl ich im August ja noch Leistungsempfänger war.

Man fängt nicht von vorne an, diese Punkte sind Pflichtveranstlatungen bei einem Bürgergeldantrag, auch wenn nur 2 Monate ohne Leistungsbezug dazwischen liegen. Bürgergeld ist nunmal kein Zeitungs-Abo.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

#12
Zitat von: Sheherazade am 27. November 2024, 13:48:26Bürgergeld ist nunmal kein Zeitungs-Abo.

Das hat keiner gesagt. Ich wusste nicht, dass das so oder so durchgeführt werden muss.

Und wenn man nicht von vorne anfängt, dann frage ich mich, warum das JC fragt bzw. darum bittet, dass ich meine Telefonnummer angeben soll, obwohl es in der Akte schon ein Sachverhalt dazu gibt, wo ich meine Nummer / E-Mail habe löschen lassen. Das ging sogar bis zur Beschwerde in Nürnberg, weil das JC hier sich weigerte, trotz schriftl. Antrag meinerseits. Erst nach Nürnberg wurde reagiert und gelöscht. Jetzt wird erneut danach gefragt.

Sheherazade

Fragen ist nicht verboten, kann ja sein, dass du deine Meinung geändert hast.
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Rotti

Zitat von: PaulNRW am 27. November 2024, 12:53:59Erst neulich las ich ja, dass ein JC in NRW die Leistungen versagt hatte, da man Telefonnummer und E-Mail nicht mitteilte, oder so ähnlich (ohne Gewähr).
Hier im Forum sind Leute die wirklich Probleme haben bei dir ist das doch aber nicht der Fall.