Das Grundsicherungsamt reagiert nicht auf die Erstattung der Verhinderungspflege seit 5 Monaten .
Schwerbehindertenbeauftragte im Dez telefonisch die Auskunft erhalten das im Sept einen Bescheid erstellt wurde der nie ankam .
Es wurde auch eine untätigkeitsklage eingereicht der beklagte schreibt das Sg im Dez das immer noch keine Bescheidung erfolgt ist .
Auch wird auf Emails der Behörden nicht reagiert,keiner übernimmt Verantwortung
Macht es hier sinn einen Einstweiligen Rechtsschutz einzureichen ?
Gehört das zu diesem Thema? (https://hartz.info/index.php/topic,135200.msg1619800.html#msg1619800)
Zitat von: Sheherazade am 27. Januar 2025, 09:21:05Gehört das zu diesem Thema? (https://hartz.info/index.php/topic,135200.msg1619800.html#msg1619800)
Nein
Hattest du zweimal wegen der gleichen Sache im gleichen Zeitraum Antragsverfahren wegen Verhinderungspflege beim Sozialamt laufen? Oder geht es hier um eine andere Person oder andere Zeiträume?
Zitat von: BigMama am 27. Januar 2025, 11:39:14Hattest du zweimal wegen der gleichen Sache im gleichen Zeitraum Antragsverfahren wegen Verhinderungspflege beim Sozialamt laufen? Oder geht es hier um eine andere Person oder andere Zeiträume?
Nein und Nein
Komplett anderes Antragsverfahren der Vh
Ich bezweifele, dass sich irgendjemand in diese dermaßen nebulösen Sachverhaltsschilderungen reindenken möchte, wenn noch nicht mal Nachfragen vernünftig beantwortet werden.
Zitat von: Sheherazade am 27. Januar 2025, 13:22:19Ich bezweifele, dass sich irgendjemand in diese dermaßen nebulösen Sachverhaltsschilderungen reindenken möchte, wenn noch nicht mal Nachfragen vernünftig beantwortet werden.
Wie bitte ? Ich hab doch geschrieben komplett anders Antragsverfahren und die Frage doch beantwortet
Was ist daran nebulös ?
Was ist daran falsch zu verstehen ?
Antrag vom letzen Jahr