Grundsicherungsamt reagiert nicht auf Antrag Verhinderungspflege seit 5 Monaten

Begonnen von Bimimaus5421, 26. Januar 2025, 23:02:42

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Bimimaus5421

Das Grundsicherungsamt reagiert nicht auf die Erstattung der Verhinderungspflege seit 5 Monaten .
Schwerbehindertenbeauftragte im Dez telefonisch  die Auskunft erhalten das im Sept einen Bescheid erstellt wurde der nie ankam .
Es wurde auch eine untätigkeitsklage eingereicht der beklagte schreibt das Sg im Dez das immer noch keine Bescheidung erfolgt ist .
Auch wird auf Emails der Behörden nicht reagiert,keiner übernimmt Verantwortung 

Macht es hier sinn einen Einstweiligen Rechtsschutz einzureichen ?

Sheherazade

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann


BigMama

Hattest du zweimal wegen der gleichen Sache im gleichen Zeitraum Antragsverfahren wegen Verhinderungspflege beim Sozialamt laufen? Oder geht es hier um eine andere Person oder andere Zeiträume?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Bimimaus5421

Zitat von: BigMama am 27. Januar 2025, 11:39:14Hattest du zweimal wegen der gleichen Sache im gleichen Zeitraum Antragsverfahren wegen Verhinderungspflege beim Sozialamt laufen? Oder geht es hier um eine andere Person oder andere Zeiträume?
Nein und Nein
Komplett anderes Antragsverfahren der Vh

Sheherazade

Ich bezweifele, dass sich irgendjemand in diese dermaßen nebulösen Sachverhaltsschilderungen reindenken möchte, wenn noch nicht mal Nachfragen vernünftig beantwortet werden.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 27. Januar 2025, 13:22:19Ich bezweifele, dass sich irgendjemand in diese dermaßen nebulösen Sachverhaltsschilderungen reindenken möchte, wenn noch nicht mal Nachfragen vernünftig beantwortet werden.
Wie bitte ? Ich hab doch geschrieben komplett anders Antragsverfahren und die Frage doch beantwortet 
Was ist daran nebulös ?
Was ist daran falsch zu verstehen ?
Antrag vom letzen Jahr