PG 3 Entlastungsleistungen nur hauswirtschaftliche Hilfe

Begonnen von Sonnenschein, 24. November 2024, 14:28:21

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sonnenschein

Mein ambulanter Pflegedienst wurde nur für die Hauswirtschaft beauftragt. Abrechnung über Entlastungsbetrag.
Nun bekomme ich eine Rechnung vom Pflegedienst für den Erstbesuch incl Investionskosten als Pflegesachleistung § 36 SGB XI.
M.E ist die Rechnung nicht zu bezahlen, weil Pflege nicht vereinbart wurde und bei § 45 b der Erstbesuch lt. Google kostenlos ist.
Hat jemand Erfahrungen. Habe ich Recht??
Danke für die Antworten.

GünsTiger

Sehe ich auch so. Entlastungsbetrag und Pflegesachleistung sind völlig unterschiedliche Leistungen.
Ich würde Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und um Erklärung bitten, aus welchem Rechtsgrund der Erstbesuch berechnet werden soll.