Hallo an alle,
ich habe heute ein Schreiben des Jobcenters erhalten. Es wird angefordert, das ich bis zum 28.2. folgende Unterlagen vorlege:
-Jahresabrechnungen meines Vermieters für die Jahre 2022, 2023, und 2024
-Jahresabrechnungen des Heizenergieversorgers über die Heizkosten für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
In dem Schreiben des Jobcenters heißt es: Zur weiteren Prüfung Ihrer Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II.
Ich hatte immer sehr gespart und seit Jahren das Warmwasser abgestellt und immer Wasser abgekocht, so dass immer ein Überschuß blieb, den meine Vermieterin an das Jobcenter überwiesen hatte. Außerdem erhalte ich die Abrechnung für 2024 erst im Oktober 2025.
Falls ich diese Unterlagen nicht fristgemäß einreiche, wird fehlende Mitwirkung angenommen und alle Leistungen gestrichen.
Mein Bescheid geht noch bis zum 31. Mai 2025. hat jemand einen Rat, warum das Jobcenter plötzlich diese Unterlagen verlangt? Kann ich darauf bestehen, diese Unterlagen direkt vor Ort einzureichen? habe ich ein Recht auf eine Fristverlängerung zur Einreichung der Unterlagen (weil ich vielleicht nicht mehr alle Unterlagen parat habe, ich habe meine Vermieterin um Zusendung der Kopien gebeten via Email).
Vielen Dank im Voraus für eure sachkundigen Ratschläge
LG :smile:
Hast du denn nie eine Nebenkostenabrechnung die ganzen Jahre dem JC vorgelegt ?
Vielen Dank der Nachfrage,
nein, da es immer einen Überschuß gab und meine Vermieterin den Überschuß immer an das Jobcenter überwiesen hatte, war es auch so, dass das Jobcenter bisher niemals diese Unterlagen verlangt hat.
Dann musst du das so schreiben, die werden das doch in deinen Akten vermerkt haben, zahlt denn das JC die Miete auch direkt an deinen VM ?
Zahlt das JC die KdU direkt an den Vermieter?
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47Jahresabrechnungen meines Vermieters für die Jahre 2022, 2023, und 2024
Wenn niemals abgegeben, wird es jetzt vom JC eingefordert.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47Jahresabrechnungen des Heizenergieversorgers über die Heizkosten
Du hast eigenen einen Vertrag mit dem Energieversorger?
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47so dass immer ein Überschuß blieb, den meine Vermieterin an das Jobcenter überwiesen hatte.
Kann ich mir nicht vorstellen, warum sollte sie das tun?
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47habe ich ein Recht auf eine Fristverlängerung zur Einreichung der Unterlagen
Du solltest einreichen, was Du hast und das JC informieren, dass fehlende Unterlagen noch besorgt werden müssen.
Ob es da eine Fristverlängerung gibt, kommt auf das JC an.
Immerhin wollen die ja jetzt BK Abrechnungen ab 2022.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47hat jemand einen Rat, warum das Jobcenter plötzlich diese Unterlagen verlangt?
Weil sie eben gemerkt haben, es fehlen diese Unterlagen.
Offenbar haben sie die ganzen Jahre, eben nichts dergleichen bekommen.
Zitat von: Rotti am 15. Februar 2025, 17:26:45Dann musst du das so schreiben, die werden das doch in deinen Akten vermerkt haben, zahlt denn das JC die Miete auch direkt an deinen VM ?
ja, wird direkt an die Vermieterin gezahlt.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 17:54:42ja, wird direkt an die Vermieterin gezahlt.
Trotzdem bekommst du die BK Abrechnung und musst sie beim JC einreichen.
Warum sollte der VM es also beim JC einzahlen, jedenfalls kenne ich es so nicht.
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2025, 18:10:28Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 17:54:42ja, wird direkt an die Vermieterin gezahlt.
Trotzdem bekommst du die BK Abrechnung und musst sie beim JC einreichen.
Warum sollte der VM es also beim JC einzahlen, jedenfalls kenne ich es so nicht.
Ehrlich gesagt, es ist so, und nie gab es Beanstandungen oder Forderungen, Unterlagen nachzureichen.
Merkwürdig ist aber, dass das Jobcenter, obwohl dort alle Daten vorliegen, ein Beiblatt (Fragebogen) dazugelegt hat, wo ich angeben soll, wie groß meine Wohnung ist sowie das Baujahr. Ergibt das irgendeinen Sinn?
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 19:09:21nie gab es Beanstandungen oder Forderungen, Unterlagen nachzureichen
Es gehört zu Deinen Pflichten, das unaufgefordert zu tun.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 19:09:21Ergibt das irgendeinen Sinn?
Mindestens genau so viel, wie dass Deine Vermieterin etwas ans JC überweist. Wenn sie DIR das Geld nie überwiesen hat, schuldet sie es Dir immer noch, für alle Jahre.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47seit Jahren das Warmwasser abgestellt und immer Wasser abgekocht,
Weil Du glaubst, dass Strom günstiger ist?
Zitat von: turbulent am 15. Februar 2025, 22:16:55Mindestens genau so viel, wie dass Deine Vermieterin etwas ans JC überweist.
Fragen wir doch erst einmal, ob es vielleicht eine diesbezügliche Abmachung mit dem Jobcenter gab.
Auch das würde die Vermieterin nicht davon befreien, ihrem Vertragspartner zu viel gezahlte Vorauszahlungen zurückzuzahlen.
Zitat von: turbulent am 15. Februar 2025, 22:16:55Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 19:09:21nie gab es Beanstandungen oder Forderungen, Unterlagen nachzureichen
Es gehört zu Deinen Pflichten, das unaufgefordert zu tun.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 19:09:21Ergibt das irgendeinen Sinn?
Mindestens genau so viel, wie dass Deine Vermieterin etwas ans JC überweist. Wenn sie DIR das Geld nie überwiesen hat, schuldet sie es Dir immer noch, für alle Jahre.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47seit Jahren das Warmwasser abgestellt und immer Wasser abgekocht,
Weil Du glaubst, dass Strom günstiger ist?
wenigstens hat mich die Betriebskostenabrechnung seither nie wieder erschlage, aber ja, die Stromrechnung ist dann natürlich höher. Aber beim Stromversorger muss ich mir keine Sorgen machen, dass er mich aus der Wohnung wirft, da funktioniert es ja Gott sei Dank mit Abzahlung per Raten..
Was mich noch umtreibt ist, dass bei dem Schreiben ein Fragebogen mit im Brief war, wie groß meine Wohnung ist (obwohl die das wissen), und wann die Wohnung erbaut wurde, das sind doch merkwürdige Fragen, als hätten die vor, dass sie planen, mir eine Schlinge zu drehen, dass meine Wohnung zu groß oder zu teuer ist, so dass sie mich zwingen können, eine kleinere Wohnung zu nehmen oder sie setzen mich auf die Straße, so auf die Art, denke ich.
Zitat von: Davis am 15. Februar 2025, 22:59:08Zitat von: turbulent am 15. Februar 2025, 22:16:55Mindestens genau so viel, wie dass Deine Vermieterin etwas ans JC überweist.
Fragen wir doch erst einmal, ob es vielleicht eine diesbezügliche Abmachung mit dem Jobcenter gab.
Nein, eine solche Abmachung gab es nie.
Es hat sich einfach so ergeben, als meine erste positive Betriebsabrechnung kam, ich also im Plus war, schrieb meine Vermieterin, dass sie eben den Plusbetrag an das Jobcenter überweist, weil sie ja direkt von dort die Miete auf ihr Konto bekommt. Ich dachte, dass sei so korrekt. Was mir noch ein wenig Sorge bereitet ist, dass in dem Schreiben noch ein Fragebogen im Kuvert lag, u.a. wie groß meine Wohnung ist, wieviel Miete ich zahle, (auch Baujahr der Wohnung/des Hauses), obwohl die das wissen, die überweisen ja die Miete direkt an meine Vermieterin, das ist doch seltsam. Vielleicht planen die ja, meine Wohnung als unangemessen zu groß zu bewerten, um mich leichter auf die Straße setzen zu können. Auch dass da drin steht, dass ich bis zum 28. Februar Frist habe, ansonsten bekomme ich eine 100% Sanktion macht mir ziemliche Angst. Ich weiss überhaupt nicht, wie ich mich verhalten soll.
Spätestens jetzt hast Du gezeigt, dass Du das Schreiben nicht wörtlich zitierst. Da steht nicht, dass Du eine "100% Sanktion" bekommst, garantiert nicht.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47-Jahresabrechnungen meines Vermieters für die Jahre 2022, 2023, und 2024
-Jahresabrechnungen des Heizenergieversorgers über die Heizkosten für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Was Du hast, reichst Du ein. Dann schreibst Du, dass Du angefordert hast, was Du nicht (mehr?) hast (heb so was ab jetzt auf!) und es dann umgehend unaufgefordert vorlegst, es aber höchstwahrscheinlich länger dauert als die Frist. Und die 2024-Abrechnung wirst Du auch unaufgefordert vorlegen, sobald Du sie kriegst, erfahrungsgemäß wird das im Herbst sein (oder so).
Ich nehme an, Du hast keinerlei Belege, dass Deine Vermieterin etwas ans JC gezahlt hat? Oder geht es aus Deinen JC-Bescheiden hervor?
Wie lange lebst Du denn schon in der Wohnung? Erst seit 2022? Oder hast Du vorher schon JC-unabhängig da gewohnt?
Zitat von: turbulent am 16. Februar 2025, 01:18:58Spätestens jetzt hast Du gezeigt, dass Du das Schreiben nicht wörtlich zitierst. Da steht nicht, dass Du eine "100% Sanktion" bekommst, garantiert nicht.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47-Jahresabrechnungen meines Vermieters für die Jahre 2022, 2023, und 2024
-Jahresabrechnungen des Heizenergieversorgers über die Heizkosten für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Was Du hast, reichst Du ein. Dann schreibst Du, dass Du angefordert hast, was Du nicht (mehr?) hast (heb so was ab jetzt auf!) und es dann umgehend unaufgefordert vorlegst, es aber höchstwahrscheinlich länger dauert als die Frist. Und die 2024-Abrechnung wirst Du auch unaufgefordert vorlegen, sobald Du sie kriegst, erfahrungsgemäß wird das im Herbst sein (oder so).
Ich nehme an, Du hast keinerlei Belege, dass Deine Vermieterin etwas ans JC gezahlt hat? Oder geht es aus Deinen JC-Bescheiden hervor?
Wie lange lebst Du denn schon in der Wohnung? Erst seit 2022? Oder hast Du vorher schon JC-unabhängig da gewohnt?
Vielen Dank, ich habe alles gefunden, meine Unterlagen sind vollständig. Belege darüber, was meine Vermieterin an das JC überwiesen hat, habe ich nicht. Ich müsste entweder meine Vermieterin auffordern, mir die Belege zu geben oder die SB darum bitten, dass sie sich mit meiner Vermieterin in Verbindung setzt. Ich bin schon einige Jahre in Hartz4/Bürgergeld aus gesundheitlichen Gründen und wohne schon seit vor 2020 in meiner Wohnung. Ja, meine Abrechnung für 2024 bekomme ich erst im Oktober 25. Ich habe vor, meine Unterlagen direkt vor Ort im JC abzugeben, da kann man alle Fragen klären, denke ich, und will mir da einen Termin geben lassen vor Fristablauf am 28. Februar. Ich vertraue dem Postweg nicht so, wenn es um fristgerechte Zustellungen an Behörden geht. Wenn ich vor Ort alles abgebe, kann ich sicher einen Beleg dafür verlangen, dass ich alles abgegeben habe und meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin.
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2025, 17:33:29Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47Jahresabrechnungen meines Vermieters für die Jahre 2022, 2023, und 2024
Wenn niemals abgegeben, wird es jetzt vom JC eingefordert.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47Jahresabrechnungen des Heizenergieversorgers über die Heizkosten
Du hast eigenen einen Vertrag mit dem Energieversorger?
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47so dass immer ein Überschuß blieb, den meine Vermieterin an das Jobcenter überwiesen hatte.
Kann ich mir nicht vorstellen, warum sollte sie das tun?
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47habe ich ein Recht auf eine Fristverlängerung zur Einreichung der Unterlagen
Du solltest einreichen, was Du hast und das JC informieren, dass fehlende Unterlagen noch besorgt werden müssen.
Ob es da eine Fristverlängerung gibt, kommt auf das JC an.
Immerhin wollen die ja jetzt BK Abrechnungen ab 2022.
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47hat jemand einen Rat, warum das Jobcenter plötzlich diese Unterlagen verlangt?
Weil sie eben gemerkt haben, es fehlen diese Unterlagen.
Offenbar haben sie die ganzen Jahre, eben nichts dergleichen bekommen.
was ich dabei nicht verstehe ist, dass da noch ein Fragebogen dabei war, in dem gefragt wird, wie groß die Wohnung ist und wie alt, wenn die nur an den Heizkostenabrechnungen interessiert wären und warum in dem Brief nicht dringestanden hat als Überschrift Fehlende Unterlagen, aber es heißt Prüfung ihrer Ansprüche plus Anforderung Entscheidungserheblicher Unterlagen. Das macht mir Angst, warum sind Betriebskosten/Heizungskosten entscheidungserheblich, zumal ich ja längst einen Bescheid habe? Auf der Rückseite steht, Zitat:"Sollten wir bis zum genannten Zeitpunkt keine weitere Nachricht von Ihnen erhalten, nehmen wir fehlende Mitwirkung an, § 66 SGB1 (wieso SGB1?), aufgrund derer uns die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung nicht nachgewiesen sind. Dies hätte zur Folge, dass wir die oben genannten beantragten Leistungen gemäß§$ 60, §66 SGB1 (wieso SGB1?) wegen fehlender Mitwirkung versagen oder bereits bewilligte Leistungen entziehen können.
Da steht auch noch, dass ich mögliche Guthaben, die auf mein Konto geflossen sind, dokumentieren soll. Dabei ist nichts auf mein Konto geflossen.
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was ich dabei nicht verstehe ist, dass da noch ein Fragebogen dabei war, in dem gefragt wird, wie groß die Wohnung ist und wie alt, wenn die nur an den Heizkostenabrechnungen interessiert wären und warum in dem Brief nicht dringestanden hat als Überschrift Fehlende Unterlagen, aber es heißt Prüfung ihrer Ansprüche plus Anforderung Entscheidungserheblicher Unterlagen. Das macht mir Angst, warum sind Betriebskosten/Heizungskosten entscheidungserheblich, zumal ich ja längst einen Bescheid habe?
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Es geht jetzt wohl auch darum zu prüfen ob die Wohnung angemessen ist. Dabei werden Heizkosten und Bruttokaltmiete in den meisten Kommunen getrennt betrachtet.
Angst sollte es dir nicht machen. Das sind erstmal nur formelle Standardfloskeln. Wenn du alles eingereicht hast, sollte sich das erledigt haben. Selbst wenn die Miete als zu hoch eingestuft wird, darf nicht sofort gekürzt werden. Auch darf die Zahlung nicht von der Mittwirkung Dritter (der Vermieterin) abhängig gemacht werden.
was ich dabei nicht verstehe ist, dass da noch ein Fragebogen dabei war, in dem gefragt wird, wie groß die Wohnung ist und wie alt, wenn die nur an den Heizkostenabrechnungen interessiert wären und warum in dem Brief nicht dringestanden hat als Überschrift Fehlende Unterlagen, aber es heißt Prüfung ihrer Ansprüche plus Anforderung Entscheidungserheblicher Unterlagen. Das macht mir Angst, warum sind Betriebskosten/Heizungskosten entscheidungserheblich, zumal ich ja längst einen Bescheid habe?
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Es geht jetzt wohl auch darum zu prüfen ob die Wohnung angemessen ist. Dabei werden Heizkosten und Bruttokaltmiete in den meisten Kommunen getrennt betrachtet.
Angst sollte es dir nicht machen. Das sind erstmal nur formelle Standardfloskeln. Wenn du alles eingereicht hast, sollte sich das erledigt haben. Selbst wenn die Miete als zu hoch eingestuft wird, darf nicht sofort gekürzt werden. Auch darf die Zahlung nicht von der Mittwirkung Dritter (der Vermieterin) abhängig gemacht werden.
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Vielen Tausend Dank, das erleichtert mich doch jetzt, ich hatte echt Angst, DANKE :zwinker:
Wie hoch bzw. niedrig war dein Gasverbrauch eigentlich? Es sollte keine Rolle spielen, aber wenn z. B. auch die Heizung über die Therme läuft und am Ende nicht mal 20 m³ zusammenkommen, könnten sie bezweifeln dass du dich regelmäßig in der Wohnung aufhälst.
Zitat von: Davis am 16. Februar 2025, 09:50:54Wie hoch bzw. niedrig war dein Gasverbrauch eigentlich? Es sollte keine Rolle spielen, aber wenn z. B. auch die Heizung über die Therme läuft und am Ende nicht mal 20 m³ zusammenkommen, könnten sie bezweifeln dass du dich regelmäßig in der Wohnung aufhälst.
Bei uns gibts kein Gas, das ist Ölheizung/Zentralheizung. Aber ich würde jetzt einfach mal raten, dass das JC mir nicht vorschreiben darf, wie lange ich mich in der Wohnung aufhalte. Außerdem bin ich ehrenamtlich im Tierschutz aktiv und in der Regel tatsächlich nicht viel zuhause, außer zur Zeit wo es so kalt ist wie jetzt.
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2025, 18:10:28Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 17:54:42ja, wird direkt an die Vermieterin gezahlt.
Trotzdem bekommst du die BK Abrechnung und musst sie beim JC einreichen.
Warum sollte der VM es also beim JC einzahlen, jedenfalls kenne ich es so nicht.
Richtig, man wartet einen Erstattungsbescheid ab nach Einreichen der BK-Abrechnung. Und wenn die Vermieterin nicht die BG-Nummer angegeben hat bei der Überweisung, sind die Zahlungen beim Jobcenter nicht zuzuordnen und schwirren im Nirwana rum im schlimmsten Fall.
Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 11:50:29Aber ich würde jetzt einfach mal raten, dass das JC mir nicht vorschreiben darf, wie lange ich mich in der Wohnung aufhalte.
Richtig. Aber das JC zahlt Dir nicht irgendeine Wohnung, sondern die Unterkunft, in der Du Dich aufhältst. Wenn Du Dich also hauptsächlich woanders aufhältst, wäre das JC nicht verpflichtet, Dir weiterhin KdU hierfür zu zahlen (Schlagwort Scheinwohnung).
Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 11:50:29Bei uns gibts kein Gas, das ist Ölheizung/Zentralheizung. Aber ich würde jetzt einfach mal raten, dass das JC mir nicht vorschreiben darf, wie lange ich mich in der Wohnung aufhalte. Außerdem bin ich ehrenamtlich im Tierschutz aktiv und in der Regel tatsächlich nicht viel zuhause, außer zur Zeit wo es so kalt ist wie jetzt.
Niedriger Verbrauch ist OK. Merkwürdig wäre halt, wenn er gen 0 tendieren würde.
Zitat von: turbulent am 16. Februar 2025, 12:19:39Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 11:50:29Aber ich würde jetzt einfach mal raten, dass das JC mir nicht vorschreiben darf, wie lange ich mich in der Wohnung aufhalte.
Richtig. Aber das JC zahlt Dir nicht irgendeine Wohnung, sondern die Unterkunft, in der Du Dich aufhältst. Wenn Du Dich also hauptsächlich woanders aufhältst, wäre das JC nicht verpflichtet, Dir weiterhin KdU hierfür zu zahlen (Schlagwort Scheinwohnung).
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass der TE meint, er wäre tagsüber viel unterwegs. Und das ist immer noch nicht verboten.
Single-Man
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47hat jemand einen Rat, warum das Jobcenter plötzlich diese Unterlagen verlangt?
Da das eine Datenerhebung ist die untypisch ist muss das JC die Begründung dazu in dem Schreiben mit angeben.
Also wenn die das richtig gemacht haben dann weiß du Bescheid.
Wenn nicht dann verlange die dafür gesetzlich verankerte Begründung dafür. s. Anhang
Ansonsten gilt in deinem Fall:
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.
Vermutlich, weil du ja Vermutungen wolltest, geht es wie oft darum das die eine VuE vermuten.
und was die Überweiserei angeht hat ja wenigstens
Zitat von: Sheherazade am 16. Februar 2025, 12:10:45Richtig, man wartet einen Erstattungsbescheid ab nach Einreichen der BK-Abrechnung. Und wenn die Vermieterin nicht die BG-Nummer angegeben hat bei der Überweisung, sind die Zahlungen beim Jobcenter nicht zuzuordnen und schwirren im Nirwana rum im schlimmsten Fall.
eine richtig reagiert.
Zitat von: en Jordi am 16. Februar 2025, 08:57:29Es geht jetzt wohl auch darum zu prüfen ob die Wohnung angemessen ist. Dabei werden Heizkosten und Bruttokaltmiete in den meisten Kommunen getrennt betrachtet.
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT.
MfG FN
Zitat von: Davis am 16. Februar 2025, 09:50:54Wie hoch bzw. niedrig war dein Gasverbrauch eigentlich? Es sollte keine Rolle spielen, aber wenn z. B. auch die Heizung über die Therme läuft und am Ende nicht mal 20 m³ zusammenkommen, könnten sie bezweifeln dass du dich regelmäßig in der Wohnung aufhälst.
:grins: Das ist doch ein wenig weit hergeholt, auch jemanden aus der Ukraine kann das niemand unterstellen er würde da nur ab und an sein.
Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 09:30:08was ich dabei nicht verstehe ist, dass da noch ein Fragebogen dabei war, in dem gefragt wird, wie groß die Wohnung ist und wie alt, wenn die nur an den Heizkostenabrechnungen interessiert wären und warum in dem Brief nicht dringestanden hat als Überschrift Fehlende Unterlagen, aber es heißt Prüfung ihrer Ansprüche plus Anforderung Entscheidungserheblicher Unterlagen.
schick einfach deinen Mietvertrag in Kopie bei falls dein JC den nicht mehr findet und deine Betriebskostenabrechnungen vieleicht zahlt der VM da kein Guthaben aus ansonsten beantrage das du in Zukunft selber die Miete an deinen VM überweist.
Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 01:00:17schrieb meine Vermieterin, dass sie eben den Plusbetrag an das Jobcenter überweist
Entweder sie hat das aus Unwissenheit gemacht, oder bösartig?
Eine Vermieterin sollte wissen ohne Betreff bzw. BG Nummer irgendwas irgendwohin zu Überweisen, macht man einfach nicht.
Für mich stinkt hier etwas gewaltig.
Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 08:07:11dass da noch ein Fragebogen dabei war, in dem gefragt wird, wie groß die Wohnung ist und wie alt
Hast du nie einen MV beim JC abgegeben?
Wenn es so abgelaufen sein sollte, teile es dem JC eben so mit.
Akzeptieren werden sie es wohl eher kaum.
Was dir möglicherweise hilft, einzig Nachweise von der VM/in wann sie was wohin, an das JC gezahlt hat.
Ohne diesem Nachweis sieht es nicht gut aus.
Wohnst du evtl mit deiner Vermieterin gemeinsam in einer Wohnung?
Oder hast du eine eigene abgeschlossene Wohnung mit eigenem Stromzähler und Ablesegeräte an den Heizkörpern?
Zitat von: BigMama am 16. Februar 2025, 16:33:09Wohnst du evtl mit deiner Vermieterin gemeinsam in einer Wohnung?
Oder hast du eine eigene abgeschlossene Wohnung mit eigenem Stromzähler und Ablesegeräte an den Heizkörpern?
Danke, ich lebe alleine, es ist eine eigene abgeschlossene Wohnung mit eigenem Stromzähler und Ablesegeräte an den Heizkörpern.
Zitat von: turbulent am 16. Februar 2025, 12:19:39Richtig. Aber das JC zahlt Dir nicht irgendeine Wohnung, sondern die Unterkunft, in der Du Dich aufhältst. Wenn Du Dich also hauptsächlich woanders aufhältst, wäre das JC nicht verpflichtet, Dir weiterhin KdU hierfür zu zahlen (Schlagwort Scheinwohnung).
Das ist hier ja nicht der Fall.
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Februar 2025, 16:07:26Was dir möglicherweise hilft, einzig Nachweise von der VM/in wann sie was wohin, an das JC gezahlt hat.
Kontoauszüge! Muss ein Vermieter eh aufbewahren und wenn nicht, muss er Kopien bei der Bank anfordern.
Alles lässt sich klären, auch wenn man in deutschen Behörden da schon mal ordentlich nachhelfen muss.
Für die Zukunft würde ich die Miete auch selbst zahlen.
Zitat von: en Jordi am 17. Februar 2025, 12:43:41wenn nicht, muss er Kopien bei der Bank anfordern
Nicht für das JC, denn hier ist eindeutig @TE in der Nachweispflicht.
3 Jahre keine BK Abrechnung eingereicht hat, nicht der VM zu verantworten.
Also erstmal herzlichen Dank an Alle, die hier mit Ihren Kommentaren versucht haben, mir zu helfen :ok:
Inzwischen ist es so, dass ich tatsächlich die Frechheit besessen habe, mich via Email direkt an meine Sachbearbeiterin zu wenden und zwar mit einer Beschwerde aufgrund dessen ,dass man mir hier sofort mit Entziehung aller Leistungen droht und so eine kurze Frist setzt. Ich habe auch geschrieben, dass ich einen Termin zur Vorsprache und zur Abgabe aller Dokumente wünsche, um mir die Abgabe quittieren zu lassen und um eine Bestätigung vor Ort zu erhalten, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin. Bisher aber bliebe meine Email unbeantwortet. Ich frage mich, ob dieses willkürlich bewusste Ignorieren/Nicht Beantworten meiner SB rein rechtlich so erlaubt ist, die hat doch auch Pflichten.
Darüber hinaus habe ich meine Vermieterin angeschrieben und sie vollständig über die Sachlage informiert, daraufhin hat sie mir zurückgeschrieben, ich solle ihr sofort alle Unterlagen des JC in Kopie zuschicken, denn sie will sich darum kümmern und sich mit der SB in Verbindung setzen, um ihr zu bestätigen, dass von ihrer Seite kein Guthaben aus den Betriebskosten auf mein Konto überwiesen wurde und Angaben zu machen über die angeforderten Daten hinsichtlich Größe und Alter der Wohnung. Meine Vermieterin hat ja die Guthaben immer an das JC überwiesen, aber ohne Zeichen/Aktenzeichen oder Vorgangsnummer. Ich habe also gestern meiner Vermieterin postalisch die Unterlagen in Kopie zugeschickt. Ich brauche einen Rat von euch, wie ich mich am besten nun verhalten soll. Ich habe ja um einen Termin im JC gebeten, doch wie gesagt, noch keine Antwort erhalten. Soll ich nun meine Unterlagen schicken oder noch einen oder zwei Tage auf eine Terminbestätigung zur Dokumentenabgabe im JC warten? Und wenn ich doch besser die Unterlagen schicken sollte, dann als Einschreiben mit Rückschein?
Vielen Dank für all eure Antworten!
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00Inzwischen ist es so, dass ich tatsächlich die Frechheit besessen habe, mich via Email direkt an meine Sachbearbeiterin zu wenden und zwar mit einer Beschwerde aufgrund dessen ,dass man mir hier sofort mit Entziehung aller Leistungen droht
:ironie:
Frechheit wäre wenn du schreiben würdest und fragen ob vieleicht die SB hat Geld der VM in die ihre eigene Tasche gesteckt hat.
Zitat von: Rotti am 18. Februar 2025, 16:34:56Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00Inzwischen ist es so, dass ich tatsächlich die Frechheit besessen habe, mich via Email direkt an meine Sachbearbeiterin zu wenden und zwar mit einer Beschwerde aufgrund dessen ,dass man mir hier sofort mit Entziehung aller Leistungen droht
:ironie:
Frechheit wäre wenn du schreiben würdest und fragen ob vieleicht die SB hat Geld der VM in die ihre eigene Tasche gesteckt hat.
wer weiß, vielleicht mache ich das noch :grins:
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 16:40:57wer weiß, vielleicht mache ich das noch :grins:
wer Ehrlich ist braucht sich nicht alles gefallen zu lassen.
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00Meine Vermieterin hat ja die Guthaben immer an das JC überwiesen, aber ohne Zeichen/Aktenzeichen oder Vorgangsnummer.
Na super. Vielleicht nimmst du deine Angelegenheiten zukünftig besser in die eigenen Hände.
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00Soll ich nun meine Unterlagen schicken oder noch einen oder zwei Tage auf eine Terminbestätigung zur Dokumentenabgabe im JC warten? Und wenn ich doch besser die Unterlagen schicken sollte, dann als Einschreiben mit Rückschein? Vielen Dank für all eure Antworten!
Wenn du daran glaubst eine Antwort zu bekommen dann warte ab.
Wenn per Einschreiben dann kann immer noch der Inhalt bezweifelt werden.
Also auch den Inhalt von einem Zeugen bestätigen lassen
oder
wenn machbar in den Hausbriefkasten werfen mit der selben Bestätigungsmethode. Für das Einschreiben musst du das halt ein bißerl abändern.:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
MfG FN
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00dieses willkürlich bewusste Ignorieren/Nicht Beantworten meiner SB rein rechtlich so erlaubt ist, die hat doch auch Pflichten.
Auf eine Mail reagieren mittlerweile die wenigsten JC noch.
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00dass man mir hier sofort mit Entziehung aller Leistungen droht und so eine kurze Frist setzt
Völlig normaler Vorgang bei 3 Jahren fehlender BK Abrechnungen.
Du musst jetzt die Nachweise besorgen, wie das ganze abgelaufen ist.
Normal weiß jeder, BK Abrechnung zeitnah nach Erhalt an das JC, steht sicherlich auch in deinen Bescheiden.
Brauchst du dazu länger, bitte bei der SB um Fristverlängerung und reiche schon mal ein, was du dazu hast.
Zitat von: Sheherazade am 18. Februar 2025, 17:15:36Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00Meine Vermieterin hat ja die Guthaben immer an das JC überwiesen, aber ohne Zeichen/Aktenzeichen oder Vorgangsnummer.
Na super. Vielleicht nimmst du deine Angelegenheiten zukünftig besser in die eigenen Hände.
was bitteschön soll ich da in die eigenen Hände nehmen? Meine Betriebskosten weisen Guthaben auf und meine Vermieterin überweist das ans Jobcenter. Da bin ich völlig außen vor!
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 18:37:57Da bin ich völlig außen vor!
Mitnichten. Es ist Deine Aufgabe, das zu tun. Wenn Du jemanden damit beauftragst, bist Du noch lange nicht "außen vor", es ist immer noch Deine Aufgabe. Und Deine Aufgabe ist es auch, die Abrechnungen direkt nach Erhalt ans JC weiterzuleiten.
Willst Du Dich jetzt wieder darauf verlassen, dass "Deine Vermieterin" das schon richtig für Dich erledigt? Eigentlich dürfte das JC ihr gegenüber nicht einmal bestätigen, dass Du dort Kunde bist, so sie denn keine schriftliche Vollmacht von Dir hat.
Es ist DEINE Aufgabe, Deine ganz alleine. Nur Du bist dafür verantwortlich. Und auch nur Du musst es ausbaden.
Zitat von: turbulent am 18. Februar 2025, 18:45:35Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 18:37:57Da bin ich völlig außen vor!
Mitnichten. Es ist Deine Aufgabe, das zu tun. Wenn Du jemanden damit beauftragst, bist Du noch lange nicht "außen vor", es ist immer noch Deine Aufgabe. Und Deine Aufgabe ist es auch, die Abrechnungen direkt nach Erhalt ans JC weiterzuleiten.
Willst Du Dich jetzt wieder darauf verlassen, dass "Deine Vermieterin" das schon richtig für Dich erledigt? Eigentlich dürfte das JC ihr gegenüber nicht einmal bestätigen, dass Du dort Kunde bist, so sie denn keine schriftliche Vollmacht von Dir hat.
Es ist DEINE Aufgabe, Deine ganz alleine. Nur Du bist dafür verantwortlich. Und auch nur Du musst es ausbaden.
Das ist eine Unverschämtheit, jetzt reicht es aber. Fakt ist. Ich habe Guthaben in den Betriebskosten, weil ich sparsam gelebt habe. Meine VM schickt mir die Abrechnung und überweist das Geld von sich aus an das Jobcenter. Mit diesem Prozeß habe ich nichts zu tun. Da bin ich außen vor. Wer ein Gehirn hat und einen IQ über 79, der kann das verstehen. Mit dir diskutiere ich nicht mehr, du Nullchecker :teuflisch:
Single-Man, locker bleiben.
Wie kam es damals zu der Abmachung dass sie das Guthaben überweist? War das Jobcenter da involviert?
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 23:10:32Das ist eine Unverschämtheit
Nein, das sind nur Fakten, klar zusammengefasst.
Du stehst für die Dinge, die du andere Leute für dich erledigen lässt, weil es für dich einfacher ist, gerade. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Zitat von: Davis am 18. Februar 2025, 23:31:22Wie kam es damals zu der Abmachung dass sie das Guthaben überweist? War das Jobcenter da involviert?
Eher nicht, da ohne Zeichen/Aktenzeichen oder Vorgangsnummer überwiesen wurde.
Auch völlig egal. BK-Abrechnungen sind nach Erhalt unaufgefordert beim JC einzureichen.
Da der Mieter Vertragspartner des Vermieters ist, schuldet auch der Vermieter dem Mieter das Guthaben aus BK-Abrechnungen und nicht dem JC.
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 23:10:32Meine VM schickt mir die Abrechnung und überweist das Geld von sich aus an das Jobcenter. Mit diesem Prozeß habe ich nichts zu tun. Da bin ich außen vor. Wer ein Gehirn hat und einen IQ über 79, der kann das verstehen
Naja, wenn du es so siehst :weisnich:
Das JC liest also seit x Jahren in den Abrechnungen (die es nicht kennt, sonst würden sie sie ja nicht jetzt anfordern)den Satz "Das Guthaben in Höhe von xxx Euro wird demnächst an Ihr Jobcenter überwiesen"? Und hat dazu noch nie einen Ton gesagt von Wegen "so geht das aber nicht"?
Sorry, das halte ich für ein Märchen.
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 18:37:57was bitteschön soll ich da in die eigenen Hände nehmen? Meine Betriebskosten weisen Guthaben auf und meine Vermieterin überweist das ans Jobcenter. Da bin ich völlig außen vor!
Was ich nicht verstehe ist das die VM die Betriebskostenrechnung nicht direkt an das JC sendet wenn sie ja das Geld auch von dort bekommt.
Mit Vorgangs und BGnr. Muss sie ja auch wenn mal kein Guthaben ansteht.
Zitat von: TripleH am 19. Februar 2025, 17:47:53Das JC liest also seit x Jahren in den Abrechnungen (die es nicht kennt, sonst würden sie sie ja nicht jetzt anfordern)den Satz "Das Guthaben in Höhe von xxx Euro wird demnächst an Ihr Jobcenter überwiesen"? Und hat dazu noch nie einen Ton gesagt von Wegen "so geht das aber nicht"?
Sorry, das halte ich für ein Märchen.
Zumal das Jobcenter ohne spezielles Kassenzeichen, die angeblichen Überweisungen gar nicht zuordnen könnte.
Diese würden zurück überwiesen, da es keine Rechtsgrundlage zum vereinnahmen gibt.
Sehe es genauso, Märchen.
My 2Cents
Very
Zitat von: Rotti am 19. Februar 2025, 18:19:44Was ich nicht verstehe ist das die VM die Betriebskostenrechnung nicht direkt an das JC sendet
Weil das gar nicht geht, diese Abrechnung muss der Mieter bekommen, sonst keiner.
Nur er ist der Vertragspartner beim VM, nicht das JC, auch wenn es die KdU direkt an den VM überweist.