Prüfung Ihrer Ansprüche Betriebskosten/Heizkosten

Begonnen von Single-Man, 15. Februar 2025, 16:58:47

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Single-Man

Zitat von: turbulent am 16. Februar 2025, 01:18:58Spätestens jetzt hast Du gezeigt, dass Du das Schreiben nicht wörtlich zitierst. Da steht nicht, dass Du eine "100% Sanktion" bekommst, garantiert nicht.

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47-Jahresabrechnungen meines Vermieters für die Jahre 2022, 2023, und 2024
-Jahresabrechnungen des Heizenergieversorgers über die Heizkosten für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Was Du hast, reichst Du ein. Dann schreibst Du, dass Du angefordert hast, was Du nicht (mehr?) hast (heb so was ab jetzt auf!) und es dann umgehend unaufgefordert vorlegst, es aber höchstwahrscheinlich länger dauert als die Frist. Und die 2024-Abrechnung wirst Du auch unaufgefordert vorlegen, sobald Du sie kriegst, erfahrungsgemäß wird das im Herbst sein (oder so).

Ich nehme an, Du hast keinerlei Belege, dass Deine Vermieterin etwas ans JC gezahlt hat? Oder geht es aus Deinen JC-Bescheiden hervor?

Wie lange lebst Du denn schon in der Wohnung? Erst seit 2022? Oder hast Du vorher schon JC-unabhängig da gewohnt?
Vielen Dank, ich habe alles gefunden, meine Unterlagen sind vollständig. Belege darüber, was meine Vermieterin an das JC überwiesen hat, habe ich nicht. Ich müsste entweder meine Vermieterin auffordern, mir die Belege zu geben oder die SB darum bitten, dass sie sich mit meiner Vermieterin in Verbindung setzt. Ich bin schon einige Jahre in Hartz4/Bürgergeld aus gesundheitlichen Gründen und wohne schon seit vor 2020 in meiner Wohnung. Ja, meine Abrechnung für 2024 bekomme ich erst im Oktober 25. Ich habe vor, meine Unterlagen direkt vor Ort im JC abzugeben, da kann man alle Fragen klären, denke ich, und will mir da einen Termin geben lassen vor Fristablauf am 28. Februar. Ich vertraue dem Postweg nicht so, wenn es um fristgerechte Zustellungen an Behörden geht. Wenn ich vor Ort alles abgebe, kann ich sicher einen Beleg dafür verlangen, dass ich alles abgegeben habe und meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin.

Single-Man

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2025, 17:33:29
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47Jahresabrechnungen meines Vermieters für die Jahre 2022, 2023, und 2024
Wenn niemals abgegeben, wird es jetzt vom JC eingefordert.

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47Jahresabrechnungen des Heizenergieversorgers über die Heizkosten
Du hast eigenen einen Vertrag mit dem Energieversorger?

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47so dass immer ein Überschuß blieb, den meine Vermieterin an das Jobcenter überwiesen hatte.
Kann ich mir nicht vorstellen, warum sollte sie das tun?

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47habe ich ein Recht auf eine Fristverlängerung zur Einreichung der Unterlagen
Du solltest einreichen, was Du hast und das JC informieren, dass fehlende Unterlagen noch besorgt werden müssen.
Ob es da eine Fristverlängerung gibt, kommt auf das JC an.
Immerhin wollen die ja jetzt BK Abrechnungen ab 2022.


Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47hat jemand einen Rat, warum das Jobcenter plötzlich diese Unterlagen verlangt?
Weil sie eben gemerkt haben, es fehlen diese Unterlagen.
Offenbar haben sie die ganzen Jahre, eben nichts dergleichen bekommen.

was ich dabei nicht verstehe ist, dass da noch ein Fragebogen dabei war, in dem gefragt wird, wie groß die Wohnung ist und wie alt, wenn die nur an den Heizkostenabrechnungen interessiert wären und warum in dem Brief nicht dringestanden hat als Überschrift Fehlende Unterlagen, aber es heißt Prüfung ihrer Ansprüche plus Anforderung Entscheidungserheblicher Unterlagen. Das macht mir Angst, warum sind Betriebskosten/Heizungskosten entscheidungserheblich, zumal ich ja längst einen Bescheid habe? Auf der Rückseite steht, Zitat:"Sollten wir bis zum genannten Zeitpunkt keine weitere Nachricht von Ihnen erhalten, nehmen wir fehlende Mitwirkung an, § 66 SGB1 (wieso SGB1?), aufgrund derer uns die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung nicht nachgewiesen sind. Dies hätte zur Folge, dass wir die oben genannten beantragten Leistungen gemäß§$ 60, §66 SGB1 (wieso SGB1?) wegen fehlender Mitwirkung versagen oder bereits bewilligte Leistungen entziehen können.
Da steht auch noch, dass ich mögliche Guthaben, die auf mein Konto geflossen sind, dokumentieren soll. Dabei ist nichts auf mein Konto geflossen.

en Jordi








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was ich dabei nicht verstehe ist, dass da noch ein Fragebogen dabei war, in dem gefragt wird, wie groß die Wohnung ist und wie alt, wenn die nur an den Heizkostenabrechnungen interessiert wären und warum in dem Brief nicht dringestanden hat als Überschrift Fehlende Unterlagen, aber es heißt Prüfung ihrer Ansprüche plus Anforderung Entscheidungserheblicher Unterlagen. Das macht mir Angst, warum sind Betriebskosten/Heizungskosten entscheidungserheblich, zumal ich ja längst einen Bescheid habe?
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Es geht jetzt wohl auch darum zu prüfen ob die Wohnung angemessen ist. Dabei werden Heizkosten und Bruttokaltmiete in den meisten Kommunen getrennt betrachtet.

Angst sollte es dir nicht machen. Das sind erstmal nur formelle Standardfloskeln. Wenn du alles eingereicht hast, sollte sich das erledigt haben. Selbst wenn die Miete als zu hoch eingestuft wird, darf nicht sofort gekürzt werden.  Auch darf die Zahlung nicht von der Mittwirkung Dritter (der Vermieterin) abhängig gemacht werden. 

Single-Man

was ich dabei nicht verstehe ist, dass da noch ein Fragebogen dabei war, in dem gefragt wird, wie groß die Wohnung ist und wie alt, wenn die nur an den Heizkostenabrechnungen interessiert wären und warum in dem Brief nicht dringestanden hat als Überschrift Fehlende Unterlagen, aber es heißt Prüfung ihrer Ansprüche plus Anforderung Entscheidungserheblicher Unterlagen. Das macht mir Angst, warum sind Betriebskosten/Heizungskosten entscheidungserheblich, zumal ich ja längst einen Bescheid habe?
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Es geht jetzt wohl auch darum zu prüfen ob die Wohnung angemessen ist. Dabei werden Heizkosten und Bruttokaltmiete in den meisten Kommunen getrennt betrachtet.

Angst sollte es dir nicht machen. Das sind erstmal nur formelle Standardfloskeln. Wenn du alles eingereicht hast, sollte sich das erledigt haben. Selbst wenn die Miete als zu hoch eingestuft wird, darf nicht sofort gekürzt werden.  Auch darf die Zahlung nicht von der Mittwirkung Dritter (der Vermieterin) abhängig gemacht werden. 
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Vielen Tausend Dank, das erleichtert mich doch jetzt, ich hatte echt Angst, DANKE  :zwinker:

Davis

#19
Wie hoch bzw. niedrig war dein Gasverbrauch eigentlich? Es sollte keine Rolle spielen, aber wenn z. B. auch die Heizung über die Therme läuft und am Ende nicht mal 20 m³ zusammenkommen, könnten sie bezweifeln dass du dich regelmäßig in der Wohnung aufhälst.

Single-Man

Zitat von: Davis am 16. Februar 2025, 09:50:54Wie hoch bzw. niedrig war dein Gasverbrauch eigentlich? Es sollte keine Rolle spielen, aber wenn z. B. auch die Heizung über die Therme läuft und am Ende nicht mal 20 m³ zusammenkommen, könnten sie bezweifeln dass du dich regelmäßig in der Wohnung aufhälst.


Bei uns gibts kein Gas, das ist Ölheizung/Zentralheizung. Aber ich würde jetzt einfach mal raten, dass das JC mir nicht vorschreiben darf, wie lange ich mich in der Wohnung aufhalte. Außerdem bin ich ehrenamtlich im Tierschutz aktiv und in der Regel tatsächlich nicht viel zuhause, außer zur Zeit wo es so kalt ist wie jetzt.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2025, 18:10:28
Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 17:54:42ja, wird direkt an die Vermieterin gezahlt.
Trotzdem bekommst du die BK Abrechnung und musst sie beim JC einreichen.

Warum sollte der VM es also beim JC einzahlen, jedenfalls kenne ich es so nicht.



Richtig, man wartet einen Erstattungsbescheid ab nach Einreichen der BK-Abrechnung. Und wenn die Vermieterin nicht die BG-Nummer angegeben hat bei der Überweisung, sind die Zahlungen beim Jobcenter nicht zuzuordnen und schwirren im Nirwana rum im schlimmsten Fall.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 11:50:29Aber ich würde jetzt einfach mal raten, dass das JC mir nicht vorschreiben darf, wie lange ich mich in der Wohnung aufhalte.
Richtig. Aber das JC zahlt Dir nicht irgendeine Wohnung, sondern die Unterkunft, in der Du Dich aufhältst. Wenn Du Dich also hauptsächlich woanders aufhältst, wäre das JC nicht verpflichtet, Dir weiterhin KdU hierfür zu zahlen (Schlagwort Scheinwohnung).

Davis

Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 11:50:29Bei uns gibts kein Gas, das ist Ölheizung/Zentralheizung. Aber ich würde jetzt einfach mal raten, dass das JC mir nicht vorschreiben darf, wie lange ich mich in der Wohnung aufhalte. Außerdem bin ich ehrenamtlich im Tierschutz aktiv und in der Regel tatsächlich nicht viel zuhause, außer zur Zeit wo es so kalt ist wie jetzt.

Niedriger Verbrauch ist OK. Merkwürdig wäre halt, wenn er gen 0 tendieren würde.

Sheherazade

Zitat von: turbulent am 16. Februar 2025, 12:19:39
Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 11:50:29Aber ich würde jetzt einfach mal raten, dass das JC mir nicht vorschreiben darf, wie lange ich mich in der Wohnung aufhalte.
Richtig. Aber das JC zahlt Dir nicht irgendeine Wohnung, sondern die Unterkunft, in der Du Dich aufhältst. Wenn Du Dich also hauptsächlich woanders aufhältst, wäre das JC nicht verpflichtet, Dir weiterhin KdU hierfür zu zahlen (Schlagwort Scheinwohnung).


Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass der TE meint, er wäre tagsüber viel unterwegs. Und das ist immer noch nicht verboten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Single-Man

Zitat von: Single-Man am 15. Februar 2025, 16:58:47hat jemand einen Rat, warum das Jobcenter plötzlich diese Unterlagen verlangt?
Da das eine Datenerhebung ist die untypisch ist muss das JC die Begründung dazu in dem Schreiben mit angeben.
Also wenn die das richtig gemacht haben dann weiß du Bescheid.
Wenn nicht dann verlange die dafür gesetzlich verankerte Begründung dafür. s. Anhang

Ansonsten gilt in deinem Fall:
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.


Vermutlich, weil du ja Vermutungen wolltest, geht es wie oft darum das die eine VuE vermuten.

und was die Überweiserei angeht hat ja wenigstens
Zitat von: Sheherazade am 16. Februar 2025, 12:10:45Richtig, man wartet einen Erstattungsbescheid ab nach Einreichen der BK-Abrechnung. Und wenn die Vermieterin nicht die BG-Nummer angegeben hat bei der Überweisung, sind die Zahlungen beim Jobcenter nicht zuzuordnen und schwirren im Nirwana rum im schlimmsten Fall.
eine richtig reagiert.

Zitat von: en Jordi am 16. Februar 2025, 08:57:29Es geht jetzt wohl auch darum zu prüfen ob die Wohnung angemessen ist. Dabei werden Heizkosten und Bruttokaltmiete in den meisten Kommunen getrennt betrachtet.
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Davis am 16. Februar 2025, 09:50:54Wie hoch bzw. niedrig war dein Gasverbrauch eigentlich? Es sollte keine Rolle spielen, aber wenn z. B. auch die Heizung über die Therme läuft und am Ende nicht mal 20 m³ zusammenkommen, könnten sie bezweifeln dass du dich regelmäßig in der Wohnung aufhälst.
:grins: Das ist doch ein wenig weit hergeholt, auch jemanden aus der Ukraine kann das niemand unterstellen er würde da nur ab und an sein.
Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 09:30:08was ich dabei nicht verstehe ist, dass da noch ein Fragebogen dabei war, in dem gefragt wird, wie groß die Wohnung ist und wie alt, wenn die nur an den Heizkostenabrechnungen interessiert wären und warum in dem Brief nicht dringestanden hat als Überschrift Fehlende Unterlagen, aber es heißt Prüfung ihrer Ansprüche plus Anforderung Entscheidungserheblicher Unterlagen.
schick einfach deinen Mietvertrag in Kopie bei falls dein JC den nicht mehr findet und deine Betriebskostenabrechnungen vieleicht zahlt der VM da kein Guthaben aus ansonsten beantrage das du in Zukunft selber die Miete an deinen VM überweist.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Kopfbahnhof

Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 01:00:17schrieb meine Vermieterin, dass sie eben den Plusbetrag an das Jobcenter überweist
Entweder sie hat das aus Unwissenheit gemacht, oder bösartig?
Eine Vermieterin sollte wissen ohne Betreff bzw. BG Nummer irgendwas irgendwohin zu Überweisen, macht man einfach nicht.

Für mich stinkt hier etwas gewaltig.

Zitat von: Single-Man am 16. Februar 2025, 08:07:11dass da noch ein Fragebogen dabei war, in dem gefragt wird, wie groß die Wohnung ist und wie alt
Hast du nie einen MV beim JC abgegeben?

Wenn es so abgelaufen sein sollte, teile es dem JC eben so mit.
Akzeptieren werden sie es wohl eher kaum.

Was dir möglicherweise hilft, einzig Nachweise von der VM/in wann sie was wohin, an das JC gezahlt hat.

Ohne diesem Nachweis sieht es nicht gut aus.




BigMama

Wohnst du evtl mit deiner Vermieterin gemeinsam in einer Wohnung?
Oder hast du eine eigene abgeschlossene Wohnung mit eigenem Stromzähler und Ablesegeräte an den Heizkörpern?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Single-Man

Zitat von: BigMama am 16. Februar 2025, 16:33:09Wohnst du evtl mit deiner Vermieterin gemeinsam in einer Wohnung?
Oder hast du eine eigene abgeschlossene Wohnung mit eigenem Stromzähler und Ablesegeräte an den Heizkörpern?
Danke, ich lebe alleine, es ist eine eigene abgeschlossene Wohnung mit eigenem Stromzähler und Ablesegeräte an den Heizkörpern.