Moin Leute,
ich hatte ja vor einiger Zeit das Thema meiner Bekannten gepostet wegen der Wohnung die zu teuer ist.
Sie hat jetzt einen Überprüfungsantrag gestellt, dieser wurde aber abgelehnt wegen mangelnder Beweise
der Wohnungssuche. Auf den psychischen Zustand wurde gar nicht eingegangen.
Die Sachbearbeiterin hat aber jetzt geraten gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, dieser würde dann nicht von ihr sondern von der Rechtsstelle bearbeitet werden. Entsprechende Beweise müsste sie natürlich anführen.
Aktuell wird ein erneutes Gutachten über die Gesundheit vom Amt in Auftrag gegeben, dieses könnte man z.B. mit anfügen.
So jetzt zur eigentlichen Frage, wie lange und wie viele Absagen würdet ihr sammeln ?
Alleine seit gestern hat sie 5 Anfragen gestellt und direkt eine Absage bekommen, weil nicht an Bürgergeldempfänger vermietet wird. Die Wohnungen wären finanziell sogar im Rahmen gewesen.
Ob sie am Ende wirklich nur Absagen möchte oder wirklich einziehen würde bei einer Zusage sei mal dahingestellt...
Was meint ihr, würden 10 Absagen reichen oder soll sie 2, 3 oder 4 Wochen sammeln und das Amt dann mit 100 Absagen, ausgedruckt in Papierform zuspamen ?
Beste Grüße
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 10:27:01So jetzt zur eigentlichen Frage, wie lange und wie viele Absagen würdet ihr sammeln ?
Ab Kostensenkungsaufforderung bis zur tatsächlichen Kostensenkung, gegen die ich Widerspruch einelgen würde. Aber da hat sich bei deiner Bekannte ja nichts getan in der Zeit von April 2024 bis Januar 2025.
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 10:27:01Die Sachbearbeiterin hat aber jetzt geraten gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, dieser würde dann nicht von ihr sondern von der Rechtsstelle bearbeitet werden. Entsprechende Beweise müsste sie natürlich anführen.
Ihr fangt JETZT an, Absagen ( = Beweise) zu sammeln? Dann mal zügig so viele wie möglich, die Widerspruchsfrist dürfte ja auch bereits abgelaufen sein?
Also der Bescheid mit der gesenkten KDU nach Kostensenkungsverfahren kam ja im Dezember.
Darauf gab es keinen Widerspruch innerhalb der Frist sondern jetzt einen Überprüfungsantrag.
Dieser wird per Bescheid abgelehnt und gegen diesen Bescheid soll dann Widerruf eingelegt werden.
Für diesen Widerruf soll man dann demnach aktuelle Beweise vorlegen. Daher die Frage, eine Woche sammeln und Widerspruch einlegen oder die gesamten 4 Wochen Frist nutzen und dementsprechend mehr Beweise sammeln ?
Ab wann wird es übertrieben? Im Prinzip kann man denen auch ein Telefonbuch an Ablehnungen auf den Tisch knallen, fände ich nur etwas übertrieben bzw. kontraproduktiv. Das macht ja dann erst recht den Anschein man will nur Ablehnungen sammeln.
In dem Fall gibt es kein Übertreiben, wenn nichts an angemessenem Wohnraum zu bekommen ist, sollte man die Bemühungen darum auch ausgiebig nachweisen können.
Also dann Feuer frei ... :flag:
Slash86
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:43:15Also dann Feuer frei ... :flag:
Dann mal viel Erfolg!
Wäre toll wenn du uns auf dem laufenden hältst.
Es wäre interessant wie das JC reagiert wenn man Monate nach dem die Sechsmonatsfrist abgelaufen ist noch Rücksicht auf die Nachweise nimmt; die allesamt nach der Frist unternommen wurden.
Vllt. kann man das dann weiter für andere Hilfesuchenden verwenden!
MfG FN
Ok mache ich. Gerade mit neuer Mietkaution, Umzugskosten usw. in manchen Fällen ist ein Umzug ja z.B. auch total unwirtschaftlich.
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:59:39Gerade mit neuer Mietkaution, Umzugskosten usw. in manchen Fällen ist ein Umzug ja z.B. auch total unwirtschaftlich.
Das ist ein völlig anderes Argument (und abhängig von der Differenz zwischen tatsächlicher Miete und angemessener KdU) als die Beweisführung, dass man sich intensiv um angemessenen Wohnraum bemüht hat und trotzdem keiner zu bekommen war. Letzteres ist in deinem Fall noch schwieriger, weil die Bemühungen viel zu spät begonnen werden.
Slash86
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:59:39Ok mache ich.
Super!
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:59:39Gerade mit neuer Mietkaution, Umzugskosten usw. in manchen Fällen ist ein Umzug ja z.B. auch total unwirtschaftlich.
Dann hätte sie dort wohnen bleiben können
(wenn sie Nachweise erbracht hätte das keine passenden Whg.vorhanden sind und das JC das anerkannt hätte)Hätte es das nicht anerkannt dann wäre der Widerspruch und u.U. die Klage der weitere Weg gewesen.
Dass kann man erst einklagen, wenn der Widerspruch nicht erfolgreich war und wenn die Kürzung der KdUH vollzogen wurde.
MfG FN
Also sporadisch gekümmert hat sie sich schon, die Beweissicherung war nur nicht optimal um es nett zu sagen, nicht existent um es genau zu sagen.
Aber wie gesagt die Sachbearbeiterin hat gesagt, dass die Möglichkeit durchaus besteht die tatsächlichen KDU zu übernehmen, es kommt halt jetzt auf die Art und Weise an wie sie darlegen kann keine günstigere Wohnung gefunden zu haben.
Am Ende entscheidet eben die Rechtsstelle.
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 10:27:01Was meint ihr, würden 10 Absagen reichen oder soll sie 2, 3 oder 4 Wochen sammeln und das Amt dann mit 100 Absagen, ausgedruckt in Papierform zuspamen ? Beste Grüße
das wäre aber schon verdächtig so viele absagen, ein paar schöne teurere Wohnungen mit zusagen brauchst du schon, um glaubwürdig zu erscheinen.
Wieso wenn der Ablehnungsgrund meistens "nicht an Hartz 4-Bezieher" ist ? Außerdem sucht man doch nach angemessenen Wohnungen, nicht absichtlich nach Luxus-Buden die man sich eh nicht leisten kann.
Sehr oft scheitert es ja tatsächlich daran.
Wie sieht es eigentlich mit Schufa - Einträgen aus ? Müsste das JC das als Grund einer Ablehnung anerkennen oder ist das persönliches Pech ?
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 16:45:12Wie sieht es eigentlich mit Schufa - Einträgen aus ? Müsste das JC das als Grund einer Ablehnung anerkennen oder ist das persönliches Pech ?
Ich möchte dir die Illusionen nicht nehmen, aber es wird bei keiner Absage eine Begründung vom Vermieter mitgeliefert. Der Standardsatz ist "Wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden" - genauso wie bei der Stellensuche.
Aber ja, eine negative Schufa ist pP.
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 16:45:12Wieso wenn der Ablehnungsgrund meistens "nicht an Hartz 4-Bezieher" ist ? Außerdem sucht man doch nach angemessenen Wohnungen, nicht absichtlich nach Luxus-Buden die man sich eh nicht leisten kann.
man kann ja nicht ständig im Bürgergeld leben ausser vieleicht weil erwerbsgemindert von daher müssten sie doch die Wohnung auch weiter zahlen, wer will denn schon freiwillig in ein Viertel ziehen wo ein schlechteres Umfeld ist von daher wird das bei dir schon genehmigt werden zu bleiben.
Also bei mir wird weder etwas genehmigt noch abgelehnt. :grins:
Aber wieder zum Thema, wenn man direkt fragt und sagt hey ich bin im Bürgergeld und der Vermieter antwortet dann : Nöö will ich nicht. Ist ja quasi ein Grund zur Ablehnung.
Wenn man danach geht würden aber auch im Prinzip Inserate reichen, dort ist meistens ja schon hinterlegt, dass fester Job, positive Schufa, keine Haustiere usw. Voraussetzung für eine Anmietung sind.
Ich werde jedenfalls berichten wenn und was sich tut.
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 17:52:21Wenn man danach geht würden aber auch im Prinzip Inserate reichen
Das reicht tatsächlich nicht, jedenfalls nicht für das, was ihr da durchsetzen wollt. Da braucht es für die Beweisführung schon eine vernünftige Liste mit Art der "Bewerbung" (Telefonisch, Email, Persönlich) Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner, Wohnraum in xyStr. Nr. .., Postleitzahl Ort, dahinter vermerken "noch offen" oder "abgesagt" oder "weißdergeier".
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 17:52:21Wenn man danach geht würden aber auch im Prinzip Inserate reichen, dort ist meistens ja schon hinterlegt, dass fester Job, positive Schufa, keine Haustiere usw. Voraussetzung für eine Anmietung sind.
wenn das auf dich zutrifft, dann kann es ja nur ein ruhiger Ort auf dem Land werden, wo der VM sagt ja z.b. Bayern katholische Gemeinde, aber deine beruflichen Perspektiven werden da dahin.
Naja die Sache ist einfach die, selbst "Normalos" finden ja nur schwer eine Wohnung wie soll da eine 2- 3-fach vorbelastete Frau etwas finden.
Mal angenommen man würde über immosc...24.de Anfragen stellen, diese Speichern und als email käme zurück:
ZitatBetreff: Neue Nachricht: Frau XXX
von: Maklerin
an: Interessentin
Datum: 28.02.2025
Sehr geehrtere Frau XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Immobilie in Hauptstraße 107, XXXXX Musterstadt.
Leider kann ich Ihnen keinen Besichtigungstermin anbieten, da der Vermieter einen berufstätigen Mieter wünscht.
Bei der weiteren Wohnungssuche wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Gemütliche 2,5 Zimmer Wohnung im
1.OG in Stadt zu vermieten
Hauptstraße 107, XXXXX Stadt
535,00 € warm 50.1 m2 2.5 Zi.
Diese email dann als pdf speichern bzw. ausdrucken. Wäre das Beweis genug?
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 18:14:36Diese email dann als pdf speichern bzw. ausdrucken. Wäre das Beweis genug?
eBay Kleinanzeigen, Werbezeitungen, Pfarramt, die Mischung machts. https://www.kleinanzeigen.de/s-niedersachsen/wohnung/k0l2428
Zitat von: Rotti am 28. Februar 2025, 17:43:11man kann ja nicht ständig im Bürgergeld leben ausser vieleicht weil erwerbsgemindert von daher müssten sie doch die Wohnung auch weiter zahlen, wer will denn schon freiwillig in ein Viertel ziehen wo ein schlechteres Umfeld ist von daher wird das bei dir schon genehmigt werden zu bleiben.
So was kannst du dir als Beitrag sparen das ist m.M.n. blanker Hohn und widerspricht der Realität.
Hat also einen Sche....ck mit Hilfe zu tun, allerhöchstens deine eigen Meinung wie es schön wäre wenn..
MfG FN
war doch bei dir auch so kein Umzug vom Amt.
Moin Leute ich wollte euch mal ein Update geben.
Vorab: Entschieden ist noch nichts und wenn die so weiter "arbeiten" wird das wahrscheinlich irgendwann Ende 2028 fertig sein.
Also der Widerspruch wurde vor ca. einem Monat gestellt, Beweisführung anhand von ca. 20 exemplarischen Absagen von Wohnungen anhand von emails, chat-screenshots usw. erbracht. Angeführt wurde, dass die tatsächliche Anzahl der Absagen noch deutlich höher ist.
Auch das Gutachten vom ärztlichen Dienst wurde wie bei allen anderen Schriftwechseln angeführt. Und da liegt wohl der Knackpunkt.
Die Sachbearbeiterin der Reha ist die einzige die das Gutachten hat. Seit 1,5 Jahren rennt man nun schon Teil B hinterher, angeblich hat es selbst der beauftragte ärztliche Dienst nicht.
Während des Verfahrens hat wohl die zuständige Sachbearbeiterin der Rechtsabteilung als erste endlich mal das Gutachten von der Reha-Sachbearbeiterin angefordert.
Daraufhin hat die Reha-Sachbearbeiterin es aber nicht der Rechtsstellen-Sachbearbeiterin geschickt sondern meiner Bekannten. Die ist natürlich komplett erstaunt gewesen, dass Teil B nach 1,5 Jahren endlich doch mal den Weg zu ihr gefunden hat.
Im Teil steht auch tatsächlich drin, dass es "schwere psychische Einschränkungen gibt und man an einem festen Tagesablauf gebunden ist.
Prognose: Selbst bei voller Therapiemotivation des Patienten ist mit Besserung erst nach Jahren zu rechnen.
Voll Arbeitsunfähig"
Soviel dazu ... ob allerdings jetzt das Gutachten auch zur Rechtsstellen-Sachbearbeiterin geschickt wurde konnte keiner sagen.
Darauf hat meine Bekannte eine Kopie des Gutachtens nochmal per Einschreiben an die Rechtsabteilung geschickt.
Und jetzt kommt der Slapstick. Die Rechtsabteilung hat jetzt das Gesundheitsamt der Stadt beauftragt das Gutachten zu begutachten.
Man sei schließlich Verwaltungsangestellte und könne das Gutachten nicht deuten. Ein Arzt müsste jetzt das Gutachten in eine für die Rechtsabteilung verständliche Sprache übersetzen und entscheiden, ob ein Umzug anhand des Gutachtens zumutbar wäre oder nicht.
Aber mal nebenbei, kann man der Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung die offenbar mit Absicht das Gutachten ignoriert bzw. nicht angefordert hat irgendwie in Verantwortung ziehen ?
Man hat es sowohl beim WBA als beim Überprüfungsantrag angeführt, wurde aber nachweislich nicht berücksichtigt.
Aktuell überlegt sie einen Anwalt einzuschalten. Ein Vorgespräch ergab wohl, dass man entweder vor das Sozialgericht geht um mit einstweiliger Verfügung die Zahlung anzuordnen oder man versucht aufgrund drohender Mittellosigkeit Antrag auf Aussetzung des Kostensenkungsverfahren zu stellen.
Es bleibt also spannend ...
Beste Grüße
Moin Leute, nochmal ein Update.
Sie war zwischenzeitlich beim Gesundheitsamt und der Amtsarzt dort hat die Unzumutbarkeit des Umzugs bestätigt.
Das Jobcenter hat sich jetzt bei ihr gemeldet, sie können das Gutachten aber nicht anerkennen, weil es angeblich noch Unstimmigkeiten gäbe.
Im Prinzip hilft jetzt nur noch ein Anwalt und Klage einreichen, oder ?
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 08:27:59Das Jobcenter hat sich jetzt bei ihr gemeldet
In welcher Form, schriftlich per Post oder Email, telefonisch ......
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 08:27:59sie können das Gutachten aber nicht anerkennen, weil es angeblich noch Unstimmigkeiten gäbe.
Diese Unstimmigkeiten sind welche?
Telefonisch und die Unstimmigkeiten wurden nicht näher erläutert.
Also so:
Hallo, hier ist das Jobcenter. Das Gutachten erkennen wir nicht an, weil da Unstimmigkeiten drin sind. Schönen Tag noch. Tschüss.
?
Oder war da noch was? Eine Handlungsempfehlung möglicherweise?
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 08:27:59Sie war zwischenzeitlich beim Gesundheitsamt und der Amtsarzt dort hat die Unzumutbarkeit des Umzugs bestätigt.
Diese Bestätigung liegt euch schriftlich vor?
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 08:52:05Telefonisch und die Unstimmigkeiten wurden nicht näher erläutert.
Damit kann man weder zum Anwalt noch eine Klage erheben. :wand:
Das Gutachten liegt in schriftlicher Form sowohl dem Jobcenter als auch meiner Bekannten vor.
Aber ja, sie wurde wohl aufgrund mehrmaliger Rückrufanfragen zurück gerufen und die Sachbearbeiterin (ich dachte die Rechtsabteilung müsse entscheiden) meinte das können die so nicht akzeptieren.
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 10:20:17Aber ja, sie wurde wohl aufgrund mehrmaliger Rückrufanfragen zurück gerufen und die Sachbearbeiterin (ich dachte die Rechtsabteilung müsse entscheiden) meinte das können die so nicht akzeptieren.
Ahja. Und das hat sie so hingenommen ohne Rückfragen zu stellen oder diese Aussage mit Begründung schriftlich zu fordern?
Die Sachbearbeiterin hat dann wohl aufgelegt mit den Worten sie hätte noch andere Kunden.
Ist halt jetzt die Frage, ich würde da eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und mit dem Anwalt vor dem Sozialgericht klagen.
Was ist denn jetzt offen, ein Widerspruch? Wenn ja, von wann und gegen was?
Ich steige hier gerade ehrlich gesagt nicht mehr ganz durch, selbst, wenn ich beide Threads hintereinander lese.
Slash86
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 08:27:59Im Prinzip hilft jetzt nur noch ein Anwalt und Klage einreichen, oder ?
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 08:27:59Sie war zwischenzeitlich beim Gesundheitsamt und der Amtsarzt dort hat die Unzumutbarkeit des Umzugs bestätigt.
Das braucht sie in schriftlicher Form ansonsten kann sie gar nichts unternehmen.
MfG FN
Offen ist der Widerspruch gegen die Ablehnung des Überprüfungsantrages. Der Widerspruch erfolgte Anfang März.
Klar die haben jetzt theoretisch bis Anfang Juni Zeit für die Entscheidung und dann könnte man Untätigkeitsklage oder wie sich das nennt erheben. Das Problem ist halt, dass Sie nachweislich ohne Geld da steht und die Sachbearbeiter das offenbar absichtlich mit der Frist ausreizen wollen.
Schriftlich hat sie wie gesagt das Gutachten vorliegen in dem der Umzug als unzumutbar attestiert wird.
Slash86
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 17:42:09Schriftlich hat sie wie gesagt das Gutachten vorliegen in dem der Umzug als unzumutbar attestiert wird.
und als Ergänzung zum Widerspruch vom xx.xx.xxxx dem JC schon nachweislich zukommen lassen.
Gleich mit dem Hinweis dass das JC das Gutachten zu akzeptieren hat und die dementsprechende Rücknahme der KSA und die weitere Übernahme der Leistungen wieder herstellen soll.
Ü.-Antrag :scratch:
Widerspruch wegen :scratch:
schon irgendwelche Kürzungen? :scratch:
zweiter Thread :scratch:
Kannst du nochmal eine Stichpunktartige Zusammenstellung geben denn mir geht es wie
Zitat von: Sheherazade am 28. April 2025, 14:53:08Ich steige hier gerade ehrlich gesagt nicht mehr ganz durch, selbst, wenn ich beide Threads hintereinander lese.
MfG FN
ja klar also ...
- Kostensenkungsverfahren im ... April ? 2024 erhalten
- WBA gestellt im November 2024 (mit Verweis auf das Gutachten aus 2023 welches massive psychische Probleme attestiert)
- Bescheid mit gekürzten KDU erhalten (bereits vorliegende Gutachten wurden ignoriert) im Dezember 2024
- Überprüfungsantrag gestellt zum Bescheid Dezember 2024 doch die vollen KDU zu übernehmen und erneut auf das Gutachten verwiesen
- Februar 2025 Überprüfungsantrag abgelehnt (Begründung keine Beweise obwohl das Gutachten über gesundheitliche Einschränkungen vorlag, die Sachbearbeiterin hat es nur absichtlich nicht berücksichtigt.)
- März 2025 Widerspruch gegen Ablehnung des Überprüfungsantrags mit Absagen zur Wohnungssuche und dem besagten Gutachten
- April 2025 Anschreiben das Gutachten reiche nicht aus, es soll das Gutachten vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes überprüft werden / Auftrag des Jobcenters beim Gesundheitsamt zur Überprüfung ob Umzug zumutbar oder nicht
- Ende April 2025 Termin beim Amtsarzt, dieser bestätigt bei einer persönlichen Begutachtung die Unzumutbarkeit des Umzugs, Jobcenter und Kundin wird das Gutachten ausgehändigt.
- Auch Ende April 2025 Jobcenter ruft Kundin an, das Gutachten reiche nicht aus. Wohlgemerkt das vom Jobcenter selbst in Auftrag gegebene, neue Gutachten.
Slash86
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 18:31:12ja klar also ...
:danke: für die Zusammenfassung!
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 18:31:12- März 2025 Widerspruch gegen Ablehnung des Überprüfungsantrags mit Absagen zur Wohnungssuche und dem besagten Gutachten
- April 2025 Anschreiben das Gutachten reiche nicht aus, es soll das Gutachten vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes überprüft werden / Auftrag des Jobcenters beim Gesundheitsamt zur Überprüfung ob Umzug zumutbar oder nicht
also geht es um den Widerspruch und das aus dem April ist die Antwort vom JC wegen dem alten Gutachten mit Auftrag für ein neues.
Korrekt?
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 18:31:12- Ende April 2025 Termin beim Amtsarzt, dieser bestätigt bei einer persönlichen Begutachtung die Unzumutbarkeit des Umzugs, Jobcenter und Kundin wird das Gutachten ausgehändigt. - Auch Ende April 2025 Jobcenter ruft Kundin an, das Gutachten reiche nicht aus. Wohlgemerkt das vom Jobcenter selbst in Auftrag gegebene, neue Gutachten.
Das wurde dann bestätigt und weil nur vom JC telefoniert wurde gibt es bis jetzt keine schriftliche Antwort.
Korrekt?
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Zitat§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Wenn ja dann würde ich jetzt das JC mit
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. April 2025, 18:11:47Ergänzung zum Widerspruch vom xx.xx.xxxx dem JC
auch wenn es das JC schon hat eine Kopie des Gutachten nachweislich zustellen.
Dabei auf dem Anschreiben erwähnen dass du ein Anrecht auf einen schriftlichen Bescheid hast und nicht wie am xx.xx.xxxx telefonisch mit so einer Aussage abgespeist wirst.
es jetzt eindeutig klar ist das der Umzug nicht zumutbar ist und das JC aufgrund dessen die KdUH vollständig tragen muss.
und du auf einen sofortigen schriftlichen Bescheid besteht (§ 17 SGB 1) damit du die weiteren nötigen rechtlichen Schritte leisten kannst.Dann kannst du noch eine Beschwerde über den SB in Betracht ziehen ebenso auch beim KRM und (vllt. auch im Anschreiben erwähnen, dass liegt an Dir) ganz krass wäre dann noch die Möglichkeit die unten angehängt ist.
MfG FN
ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. Danach ist derjenige, der den Schaden verursacht hat, hier ein Amt durch einen falschen oder nicht erfolgten Verwaltungsakt, verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bei einem korrekten Verwaltungsakt bestehen würde.
D.h. also, dem Geschädigten alle Kosten zu erstatten, die ihm Aufgrund des falschen oder fehlenden Verwaltungsaktes entstanden sind. Das können z.B. sein: Zinsen, Mahngebühren Dritter, Portokosten, Kopierkosten, ja sogar Kosten, welche durch Wohnungsverlust entstanden sind, wenn dieser durch Mietschulden Aufgrund eines fehlenden oder falschen Verwaltungsaktes entstanden ist. Ob das Amt den Fehler hier grob fahrlässig verursacht hat oder nicht, ist dabei vollkommen unrelevant, wobei bei einer staatlichen Behörde ohnehin eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert ist. Es zählt hier einzig, ob ein Schaden entstanden ist.
Dieser Schadensersatz muss, falls erforderlich, beim Landgericht (Anwaltszwang) eingeklagt werden (Amtshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).
Nur wenn der Schaden in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Klage beim Sozialgericht steht, kann man in diesem Klageverfahren auch Schadensersatz mit beantragen.
Zitatalso geht es um den Widerspruch und das aus dem April ist die Antwort vom JC wegen dem alten Gutachten mit Auftrag für ein neues.
Korrekt?
Korrekt! :grins:
ZitatZitat von: Slash86 am 28. April 2025, 18:31:12- Ende April 2025 Termin beim Amtsarzt, dieser bestätigt bei einer persönlichen Begutachtung die Unzumutbarkeit des Umzugs, Jobcenter und Kundin wird das Gutachten ausgehändigt. - Auch Ende April 2025 Jobcenter ruft Kundin an, das Gutachten reiche nicht aus. Wohlgemerkt das vom Jobcenter selbst in Auftrag gegebene, neue Gutachten.
Das wurde dann bestätigt und weil nur vom JC telefoniert wurde gibt es bis jetzt keine schriftliche Antwort.
Korrekt?
Quasi korrekt, es wurde ja ein ganz neues Gutachten erstellt aus dem hervorgeht, dass ein Umzug unter keinen Umständen zumutbar ist.
Schriftlich gibt es die Antwort (noch) nicht, korrekt.
Das Gutachten nochmal schriftlich zustellen mit Aufforderung endlich zu handeln wäre dann natürlich der nächste logische Schritt, danke.
Die Frage ist halt ergibt es bei der Sturheit des JC bzw. deren Sachbearbeiter Sinn das noch selber zu machen oder würde da einfach der Weg über den Anwalt und Gericht mehr Gewicht in die Sache bringen?
Ich für meinen Teil würde denen ganz klar schreiben, dass sie gefälligst das Gutachten zu akzeptieren haben ansonsten wird man sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen die es da gibt, von Dienstaufsichtsbeschwerde über Anzeige bis hin zur Schadensersatzklage.
Zitat von: Slash86 am 29. April 2025, 18:21:58Das Gutachten nochmal schriftlich zustellen mit Aufforderung endlich zu handeln wäre dann natürlich der nächste logische Schritt, danke. Die Frage ist halt ergibt es bei der Sturheit des JC bzw. deren Sachbearbeiter Sinn das noch selber zu machen oder würde da einfach der Weg über den Anwalt und Gericht mehr Gewicht in die Sache bringen?
Mach es doch einfach wie du es im ersten Satz bestätigt hast. Dir wurde der Text ja quasi schon vordiktiert.
Anwalt und Gericht sind hier erstmal nur zeitverzögernd.
Zitat von: Slash86 am 29. April 2025, 18:21:58Ich für meinen Teil würde denen ganz klar schreiben, dass sie gefälligst das Gutachten zu akzeptieren haben ansonsten wird man sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen die es da gibt, von Dienstaufsichtsbeschwerde über Anzeige bis hin zur Schadensersatzklage.
aber sowas von gefälligst zu akzeptieren...dann werden die im JC aber mächtig Zittern... ( oder eher Lacher ??)
Hast du denn schon bezüglich Wohnungssuche einiges gesucht und dokumentiert? Ist ja schon einige zeit vergangen.
Und dann stelle mal die Gutachten und Bescheide mal hier anonym rein.
Pitt
Ob die dann zittern oder lachen soll mir relativ egal sein.
Ich habe wie gesagt gar nichts gemacht, das ist nicht mein Fall. Aber ja in dem Widerspruch wurden etliche Absagen zu Wohnungsanfragen mitgeschickt.
Die Gutachten liegen mir auch nicht zum einstellen vor.
Slash86
Zitat von: Slash86 am 29. April 2025, 18:21:58Das Gutachten nochmal schriftlich zustellen mit Aufforderung endlich zu handeln wäre dann natürlich der nächste logische Schritt, danke.
Du meinst das Gutachten nochmal zuzustellen und nicht
zustellen denke ich mal.
Zitat von: Sheherazade am 29. April 2025, 18:34:50Mach es doch einfach wie du es im ersten Satz bestätigt hast. Dir wurde der Text ja quasi schon vordiktiert.
Genau so solltest du jetzt agieren.
Zitat von: Sheherazade am 29. April 2025, 18:34:50Anwalt und Gericht sind hier erstmal nur zeitverzögernd.
:ok:
MfG FN
Es wird immer abstruser. Passt up, jetzt kommts.
Das Gutachten wird deswegen nicht anerkannt bzw "reicht nicht", weil man unterstellt der Amtsarzt würde die Person privat kennen und das Gutachten sei daher ein Gefälligkeitsgutachten.
Eine Einladung für einen Termin im Juli bei einem anderen Arzt ist auch eingetroffen.
Im Juli ist aber auch die Frist von 3 Monaten für die Bearbeitung des Widerspruchs längst abgelaufen.
Kann man in so einem Fall vorab Untätigkeitsklage einreichen ?
Slash86
Zitat von: Slash86 am 03. Mai 2025, 16:54:31Es wird immer abstruser. Passt up, jetzt kommts.
Das Gutachten wird deswegen nicht anerkannt bzw "reicht nicht", weil man unterstellt der Amtsarzt würde die Person privat kennen und das Gutachten sei daher ein Gefälligkeitsgutachten.
Eine Einladung für einen Termin im Juli bei einem anderen Arzt ist auch eingetroffen.
Im Juli ist aber auch die Frist von 3 Monaten für die Bearbeitung des Widerspruchs längst abgelaufen.
Kann man in so einem Fall vorab Untätigkeitsklage einreichen ?
:weisnich:
Nur dass die einen Vollsch.ss haben das steht für mich fest.
Das hat mal nichts mehr damit zu tun das die sparen sollen sondern dünkt mir nach extremem Amtsmißbrauch ihrer Position, der Steuergelder und durch Unfähigkeit.
Würde mich nicht wundern wenn es strafbar wäre und am besten fragst du da mal bei dem letzte Gutachter (
der Amtsarzt würde die Person privat kennen damit sollte das kein Problem sein) was er denn davon hält denn dem wird ja auch etwas unterstellt was sich so ein Amtsarzt nicht gefallen lassen sollte.
Vllt. meldet sich da ja jemand von den Usern hier die da Ahnung haben
oder du fragst einen RA dazu.
Zitat von: Slash86 am 03. Mai 2025, 16:54:31Eine Einladung für einen Termin im Juli bei einem anderen Arzt ist auch eingetroffen.
Ein Gutachten hat normal eine Gültigkeit bis drei Jahre und das Prozedere ist ja so aufgebaut um Kosten zu sparen deswegen muss da schon sehr genau begründet sein warum es nochmal gemacht werden soll. Sprich du solltest dieses Schreiben hier anonymisiert einstellen.
MfG FN
Wie gesagt da es nicht mein Fall ist habe ich auch keinen Zugriff auf die Bescheide.
Für mich klingt das aber auch eher nach einer persönlichen Sache. Dass Gutachten in dem Ausmaß ignoriert
und/oder angezweifelt werden ist schon recht ungewöhnlich.
Wenn es jetzt vom Hausarzt kommen würde ok aber der Amtsarzt hat im Auftrag des Jobcenters das Gutachten erstellt. Ich würde jetzt mal behaupten wenn der Amtsarzt geschrieben hätte Umzug sei möglich hätten die das Gutachten so anerkannt.
Ich werde ihr jetzt raten zu einem Anwalt zu gehen und per Eilantrag die Zahlung zu erwirken bis die Sache geklärt ist. Zudem sollte der Anwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen und der Amtsleitung zukommen lassen.
Slash86
Zitat von: Slash86 am 04. Mai 2025, 09:21:32Wie gesagt da es nicht mein Fall ist habe ich auch keinen Zugriff auf die Bescheide.
Ja und wenn die hierbei nicht mitmachen bringt es eh nichts noch mehr dazu zu schreiben.
Zitat von: Slash86 am 04. Mai 2025, 09:21:32Ich werde ihr jetzt raten zu einem Anwalt zu gehen
:ok:
MfG FN