Moin Leute,
ich hatte ja vor einiger Zeit das Thema meiner Bekannten gepostet wegen der Wohnung die zu teuer ist.
Sie hat jetzt einen Überprüfungsantrag gestellt, dieser wurde aber abgelehnt wegen mangelnder Beweise
der Wohnungssuche. Auf den psychischen Zustand wurde gar nicht eingegangen.
Die Sachbearbeiterin hat aber jetzt geraten gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, dieser würde dann nicht von ihr sondern von der Rechtsstelle bearbeitet werden. Entsprechende Beweise müsste sie natürlich anführen.
Aktuell wird ein erneutes Gutachten über die Gesundheit vom Amt in Auftrag gegeben, dieses könnte man z.B. mit anfügen.
So jetzt zur eigentlichen Frage, wie lange und wie viele Absagen würdet ihr sammeln ?
Alleine seit gestern hat sie 5 Anfragen gestellt und direkt eine Absage bekommen, weil nicht an Bürgergeldempfänger vermietet wird. Die Wohnungen wären finanziell sogar im Rahmen gewesen.
Ob sie am Ende wirklich nur Absagen möchte oder wirklich einziehen würde bei einer Zusage sei mal dahingestellt...
Was meint ihr, würden 10 Absagen reichen oder soll sie 2, 3 oder 4 Wochen sammeln und das Amt dann mit 100 Absagen, ausgedruckt in Papierform zuspamen ?
Beste Grüße
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 10:27:01So jetzt zur eigentlichen Frage, wie lange und wie viele Absagen würdet ihr sammeln ?
Ab Kostensenkungsaufforderung bis zur tatsächlichen Kostensenkung, gegen die ich Widerspruch einelgen würde. Aber da hat sich bei deiner Bekannte ja nichts getan in der Zeit von April 2024 bis Januar 2025.
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 10:27:01Die Sachbearbeiterin hat aber jetzt geraten gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, dieser würde dann nicht von ihr sondern von der Rechtsstelle bearbeitet werden. Entsprechende Beweise müsste sie natürlich anführen.
Ihr fangt JETZT an, Absagen ( = Beweise) zu sammeln? Dann mal zügig so viele wie möglich, die Widerspruchsfrist dürfte ja auch bereits abgelaufen sein?
Also der Bescheid mit der gesenkten KDU nach Kostensenkungsverfahren kam ja im Dezember.
Darauf gab es keinen Widerspruch innerhalb der Frist sondern jetzt einen Überprüfungsantrag.
Dieser wird per Bescheid abgelehnt und gegen diesen Bescheid soll dann Widerruf eingelegt werden.
Für diesen Widerruf soll man dann demnach aktuelle Beweise vorlegen. Daher die Frage, eine Woche sammeln und Widerspruch einlegen oder die gesamten 4 Wochen Frist nutzen und dementsprechend mehr Beweise sammeln ?
Ab wann wird es übertrieben? Im Prinzip kann man denen auch ein Telefonbuch an Ablehnungen auf den Tisch knallen, fände ich nur etwas übertrieben bzw. kontraproduktiv. Das macht ja dann erst recht den Anschein man will nur Ablehnungen sammeln.
In dem Fall gibt es kein Übertreiben, wenn nichts an angemessenem Wohnraum zu bekommen ist, sollte man die Bemühungen darum auch ausgiebig nachweisen können.
Also dann Feuer frei ... :flag:
Slash86
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:43:15Also dann Feuer frei ... :flag:
Dann mal viel Erfolg!
Wäre toll wenn du uns auf dem laufenden hältst.
Es wäre interessant wie das JC reagiert wenn man Monate nach dem die Sechsmonatsfrist abgelaufen ist noch Rücksicht auf die Nachweise nimmt; die allesamt nach der Frist unternommen wurden.
Vllt. kann man das dann weiter für andere Hilfesuchenden verwenden!
MfG FN
Ok mache ich. Gerade mit neuer Mietkaution, Umzugskosten usw. in manchen Fällen ist ein Umzug ja z.B. auch total unwirtschaftlich.
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:59:39Gerade mit neuer Mietkaution, Umzugskosten usw. in manchen Fällen ist ein Umzug ja z.B. auch total unwirtschaftlich.
Das ist ein völlig anderes Argument (und abhängig von der Differenz zwischen tatsächlicher Miete und angemessener KdU) als die Beweisführung, dass man sich intensiv um angemessenen Wohnraum bemüht hat und trotzdem keiner zu bekommen war. Letzteres ist in deinem Fall noch schwieriger, weil die Bemühungen viel zu spät begonnen werden.
Slash86
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:59:39Ok mache ich.
Super!
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:59:39Gerade mit neuer Mietkaution, Umzugskosten usw. in manchen Fällen ist ein Umzug ja z.B. auch total unwirtschaftlich.
Dann hätte sie dort wohnen bleiben können
(wenn sie Nachweise erbracht hätte das keine passenden Whg.vorhanden sind und das JC das anerkannt hätte)Hätte es das nicht anerkannt dann wäre der Widerspruch und u.U. die Klage der weitere Weg gewesen.
Dass kann man erst einklagen, wenn der Widerspruch nicht erfolgreich war und wenn die Kürzung der KdUH vollzogen wurde.
MfG FN
Also sporadisch gekümmert hat sie sich schon, die Beweissicherung war nur nicht optimal um es nett zu sagen, nicht existent um es genau zu sagen.
Aber wie gesagt die Sachbearbeiterin hat gesagt, dass die Möglichkeit durchaus besteht die tatsächlichen KDU zu übernehmen, es kommt halt jetzt auf die Art und Weise an wie sie darlegen kann keine günstigere Wohnung gefunden zu haben.
Am Ende entscheidet eben die Rechtsstelle.
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 10:27:01Was meint ihr, würden 10 Absagen reichen oder soll sie 2, 3 oder 4 Wochen sammeln und das Amt dann mit 100 Absagen, ausgedruckt in Papierform zuspamen ? Beste Grüße
das wäre aber schon verdächtig so viele absagen, ein paar schöne teurere Wohnungen mit zusagen brauchst du schon, um glaubwürdig zu erscheinen.
Wieso wenn der Ablehnungsgrund meistens "nicht an Hartz 4-Bezieher" ist ? Außerdem sucht man doch nach angemessenen Wohnungen, nicht absichtlich nach Luxus-Buden die man sich eh nicht leisten kann.
Sehr oft scheitert es ja tatsächlich daran.
Wie sieht es eigentlich mit Schufa - Einträgen aus ? Müsste das JC das als Grund einer Ablehnung anerkennen oder ist das persönliches Pech ?
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 16:45:12Wie sieht es eigentlich mit Schufa - Einträgen aus ? Müsste das JC das als Grund einer Ablehnung anerkennen oder ist das persönliches Pech ?
Ich möchte dir die Illusionen nicht nehmen, aber es wird bei keiner Absage eine Begründung vom Vermieter mitgeliefert. Der Standardsatz ist "Wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden" - genauso wie bei der Stellensuche.
Aber ja, eine negative Schufa ist pP.
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 16:45:12Wieso wenn der Ablehnungsgrund meistens "nicht an Hartz 4-Bezieher" ist ? Außerdem sucht man doch nach angemessenen Wohnungen, nicht absichtlich nach Luxus-Buden die man sich eh nicht leisten kann.
man kann ja nicht ständig im Bürgergeld leben ausser vieleicht weil erwerbsgemindert von daher müssten sie doch die Wohnung auch weiter zahlen, wer will denn schon freiwillig in ein Viertel ziehen wo ein schlechteres Umfeld ist von daher wird das bei dir schon genehmigt werden zu bleiben.
Also bei mir wird weder etwas genehmigt noch abgelehnt. :grins:
Aber wieder zum Thema, wenn man direkt fragt und sagt hey ich bin im Bürgergeld und der Vermieter antwortet dann : Nöö will ich nicht. Ist ja quasi ein Grund zur Ablehnung.
Wenn man danach geht würden aber auch im Prinzip Inserate reichen, dort ist meistens ja schon hinterlegt, dass fester Job, positive Schufa, keine Haustiere usw. Voraussetzung für eine Anmietung sind.
Ich werde jedenfalls berichten wenn und was sich tut.
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 17:52:21Wenn man danach geht würden aber auch im Prinzip Inserate reichen
Das reicht tatsächlich nicht, jedenfalls nicht für das, was ihr da durchsetzen wollt. Da braucht es für die Beweisführung schon eine vernünftige Liste mit Art der "Bewerbung" (Telefonisch, Email, Persönlich) Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner, Wohnraum in xyStr. Nr. .., Postleitzahl Ort, dahinter vermerken "noch offen" oder "abgesagt" oder "weißdergeier".
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 17:52:21Wenn man danach geht würden aber auch im Prinzip Inserate reichen, dort ist meistens ja schon hinterlegt, dass fester Job, positive Schufa, keine Haustiere usw. Voraussetzung für eine Anmietung sind.
wenn das auf dich zutrifft, dann kann es ja nur ein ruhiger Ort auf dem Land werden, wo der VM sagt ja z.b. Bayern katholische Gemeinde, aber deine beruflichen Perspektiven werden da dahin.
Naja die Sache ist einfach die, selbst "Normalos" finden ja nur schwer eine Wohnung wie soll da eine 2- 3-fach vorbelastete Frau etwas finden.
Mal angenommen man würde über immosc...24.de Anfragen stellen, diese Speichern und als email käme zurück:
ZitatBetreff: Neue Nachricht: Frau XXX
von: Maklerin
an: Interessentin
Datum: 28.02.2025
Sehr geehrtere Frau XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Immobilie in Hauptstraße 107, XXXXX Musterstadt.
Leider kann ich Ihnen keinen Besichtigungstermin anbieten, da der Vermieter einen berufstätigen Mieter wünscht.
Bei der weiteren Wohnungssuche wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Gemütliche 2,5 Zimmer Wohnung im
1.OG in Stadt zu vermieten
Hauptstraße 107, XXXXX Stadt
535,00 € warm 50.1 m2 2.5 Zi.
Diese email dann als pdf speichern bzw. ausdrucken. Wäre das Beweis genug?
Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 18:14:36Diese email dann als pdf speichern bzw. ausdrucken. Wäre das Beweis genug?
eBay Kleinanzeigen, Werbezeitungen, Pfarramt, die Mischung machts. https://www.kleinanzeigen.de/s-niedersachsen/wohnung/k0l2428
Zitat von: Rotti am 28. Februar 2025, 17:43:11man kann ja nicht ständig im Bürgergeld leben ausser vieleicht weil erwerbsgemindert von daher müssten sie doch die Wohnung auch weiter zahlen, wer will denn schon freiwillig in ein Viertel ziehen wo ein schlechteres Umfeld ist von daher wird das bei dir schon genehmigt werden zu bleiben.
So was kannst du dir als Beitrag sparen das ist m.M.n. blanker Hohn und widerspricht der Realität.
Hat also einen Sche....ck mit Hilfe zu tun, allerhöchstens deine eigen Meinung wie es schön wäre wenn..
MfG FN
war doch bei dir auch so kein Umzug vom Amt.
Moin Leute ich wollte euch mal ein Update geben.
Vorab: Entschieden ist noch nichts und wenn die so weiter "arbeiten" wird das wahrscheinlich irgendwann Ende 2028 fertig sein.
Also der Widerspruch wurde vor ca. einem Monat gestellt, Beweisführung anhand von ca. 20 exemplarischen Absagen von Wohnungen anhand von emails, chat-screenshots usw. erbracht. Angeführt wurde, dass die tatsächliche Anzahl der Absagen noch deutlich höher ist.
Auch das Gutachten vom ärztlichen Dienst wurde wie bei allen anderen Schriftwechseln angeführt. Und da liegt wohl der Knackpunkt.
Die Sachbearbeiterin der Reha ist die einzige die das Gutachten hat. Seit 1,5 Jahren rennt man nun schon Teil B hinterher, angeblich hat es selbst der beauftragte ärztliche Dienst nicht.
Während des Verfahrens hat wohl die zuständige Sachbearbeiterin der Rechtsabteilung als erste endlich mal das Gutachten von der Reha-Sachbearbeiterin angefordert.
Daraufhin hat die Reha-Sachbearbeiterin es aber nicht der Rechtsstellen-Sachbearbeiterin geschickt sondern meiner Bekannten. Die ist natürlich komplett erstaunt gewesen, dass Teil B nach 1,5 Jahren endlich doch mal den Weg zu ihr gefunden hat.
Im Teil steht auch tatsächlich drin, dass es "schwere psychische Einschränkungen gibt und man an einem festen Tagesablauf gebunden ist.
Prognose: Selbst bei voller Therapiemotivation des Patienten ist mit Besserung erst nach Jahren zu rechnen.
Voll Arbeitsunfähig"
Soviel dazu ... ob allerdings jetzt das Gutachten auch zur Rechtsstellen-Sachbearbeiterin geschickt wurde konnte keiner sagen.
Darauf hat meine Bekannte eine Kopie des Gutachtens nochmal per Einschreiben an die Rechtsabteilung geschickt.
Und jetzt kommt der Slapstick. Die Rechtsabteilung hat jetzt das Gesundheitsamt der Stadt beauftragt das Gutachten zu begutachten.
Man sei schließlich Verwaltungsangestellte und könne das Gutachten nicht deuten. Ein Arzt müsste jetzt das Gutachten in eine für die Rechtsabteilung verständliche Sprache übersetzen und entscheiden, ob ein Umzug anhand des Gutachtens zumutbar wäre oder nicht.
Aber mal nebenbei, kann man der Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung die offenbar mit Absicht das Gutachten ignoriert bzw. nicht angefordert hat irgendwie in Verantwortung ziehen ?
Man hat es sowohl beim WBA als beim Überprüfungsantrag angeführt, wurde aber nachweislich nicht berücksichtigt.
Aktuell überlegt sie einen Anwalt einzuschalten. Ein Vorgespräch ergab wohl, dass man entweder vor das Sozialgericht geht um mit einstweiliger Verfügung die Zahlung anzuordnen oder man versucht aufgrund drohender Mittellosigkeit Antrag auf Aussetzung des Kostensenkungsverfahren zu stellen.
Es bleibt also spannend ...
Beste Grüße