Wieviele Wohnungsabsagen bei Widerspruch

Begonnen von Slash86, 28. Februar 2025, 10:27:01

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Sheherazade

Was ist denn jetzt offen, ein Widerspruch? Wenn ja, von wann und gegen was?

Ich steige hier gerade ehrlich gesagt nicht mehr ganz durch, selbst, wenn ich beide Threads hintereinander lese.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am Heute um 08:27:59Im Prinzip hilft jetzt nur noch ein Anwalt und Klage einreichen, oder ?

Zitat von: Slash86 am Heute um 08:27:59Sie war zwischenzeitlich beim Gesundheitsamt und der Amtsarzt dort hat die Unzumutbarkeit des Umzugs bestätigt.
Das braucht sie in schriftlicher Form ansonsten kann sie gar nichts unternehmen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Slash86

Offen ist der Widerspruch gegen die Ablehnung des Überprüfungsantrages. Der Widerspruch erfolgte Anfang März.
Klar die haben jetzt theoretisch bis Anfang Juni Zeit für die Entscheidung und dann könnte man Untätigkeitsklage oder wie sich das nennt erheben. Das Problem ist halt, dass Sie nachweislich ohne Geld da steht und die Sachbearbeiter das offenbar absichtlich mit der Frist ausreizen wollen.

Schriftlich hat sie wie gesagt das Gutachten vorliegen in dem der Umzug als unzumutbar attestiert wird.

Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am Heute um 17:42:09Schriftlich hat sie wie gesagt das Gutachten vorliegen in dem der Umzug als unzumutbar attestiert wird.
und als Ergänzung zum Widerspruch vom xx.xx.xxxx dem JC schon nachweislich zukommen lassen.
Gleich mit dem Hinweis dass das JC das Gutachten zu akzeptieren hat und die dementsprechende Rücknahme der KSA und die weitere Übernahme der Leistungen wieder herstellen soll.

Ü.-Antrag  :scratch:
Widerspruch wegen  :scratch:
schon irgendwelche Kürzungen? :scratch:
zweiter Thread :scratch:
 
Kannst du nochmal eine Stichpunktartige Zusammenstellung geben denn mir geht es wie
Zitat von: Sheherazade am Heute um 14:53:08Ich steige hier gerade ehrlich gesagt nicht mehr ganz durch, selbst, wenn ich beide Threads hintereinander lese.

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Slash86

ja klar also ...

- Kostensenkungsverfahren im ... April ? 2024 erhalten
- WBA gestellt im November 2024 (mit Verweis auf das Gutachten aus 2023 welches massive psychische Probleme attestiert)
- Bescheid mit gekürzten KDU erhalten (bereits vorliegende Gutachten wurden ignoriert) im Dezember 2024
- Überprüfungsantrag gestellt zum Bescheid Dezember 2024 doch die vollen KDU zu übernehmen und erneut auf das Gutachten verwiesen
- Februar 2025 Überprüfungsantrag abgelehnt (Begründung keine Beweise obwohl das Gutachten über gesundheitliche Einschränkungen vorlag, die Sachbearbeiterin hat es nur absichtlich nicht berücksichtigt.)
- März 2025 Widerspruch gegen Ablehnung des Überprüfungsantrags mit Absagen zur Wohnungssuche und dem besagten Gutachten
- April 2025 Anschreiben das Gutachten reiche nicht aus, es soll das Gutachten vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes überprüft werden / Auftrag des Jobcenters beim Gesundheitsamt zur Überprüfung ob Umzug zumutbar oder nicht
- Ende April 2025 Termin beim Amtsarzt, dieser bestätigt bei einer persönlichen Begutachtung die Unzumutbarkeit des Umzugs, Jobcenter und Kundin wird das Gutachten ausgehändigt.
- Auch Ende April 2025 Jobcenter ruft Kundin an, das Gutachten reiche nicht aus. Wohlgemerkt das vom Jobcenter selbst in Auftrag gegebene, neue Gutachten.