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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Manager3018 am 14. März 2025, 16:58:26

Titel: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Manager3018 am 14. März 2025, 16:58:26
Hallo Ihr Lieben

Wie schon im Betreff oben angegeben mein 17 jähriger Pubertier war nach 14 Jahren der Meinung er müsste zum Vater ziehen.
Ich habe ihn gehen lassen es sind viele unschöne Dinge passiert und es wird für mich so definitiv ruhiger.
Klar Unterhalt braucht der Vater nicht mehr zu zahlen und das Kindergeld geht auch an ihn.
Da muss ich mit leben.

Da er bei mir über das JC Familienversichert war vermute ich das er aus der Berechnung komplett raus fällt.
Weiß da jemand von euch genaueres und kann mir dazu Infos geben.

Liebe Grüße
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Sheherazade am 14. März 2025, 17:27:13
Wenn dein Sohn zum Vater gezogen ist, sollte das dem Jobcenter gemeldet werden. Dann ist er raus aus deiner BG, sowohl mit Bedarf als auch mit Einkommen. Der Vater muss ihn dann bei seiner KV familienversichern.
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Manager3018 am 14. März 2025, 18:01:22
Das habe ich gemacht und sofort meine SB informiert.Zwar nur per Mail aber es kam eine Antwort zurück.
Sie weiß also Bescheid.Genau so wie die SB die die  Unterhaltszahlungen überwacht bzw kontrolliert.
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Manager3018 am 15. März 2025, 10:59:52
Wird die Familienversicherung dann vom JC beendet oder muss ich da noch etwas unternehmen?
Leider ist nun auch unsere Wohnung zu gtoß obwohl unsere Miete immer noch niedriger liegt als eine neue Wohnung,
Ich habe bereits geschaut nach Wohnungen und teilweise sind 2,5 Zimmer Wohnungen echt heftig vom Mietpreis.
Ich habe 6 Monate Zeit um eine andere Wohnung zu finden oder?

Mit dem 27 jährigen will ich nie eieder etwas zu tun haben ich kann also umziehen ohne irgentwelche Rücksicht nehmen zu müssen.
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Ottokar am 15. März 2025, 11:30:17
Die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV hat nichts mit dem JC zu tun.
Das ist eine Rechtsbeziehung zwischen dem pflichtversicherten Elternteil, dessen GKV und dem Kind.
Der Sohn kann weiterhin über dich, d.h. über deine GKV, beitragsfrei versichert bleiben, dein Mann kann ihn aber auch (wenn er pflichtversichert ist) bei seiner GKV in die beitragsfreie Familienversicherung aufnehmen.

Nachdem das JC dir mitgeteilt hat, dass deine Miete unangemessen ist, hast du i.d.R. 6 Monate Zeit, diese z.B. durch einen Umzug zu senken.
Du solltest deine Wohnungssuche mit Beweisen dokumentieren, denn wenn du nachweisen kannst, dass du trotz Suche keine Wohnung mit angemessenen Kosten gefunden hast, muss das JC auch nach 6 Monaten die tatsächliche Miete weiterzahlen.
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Sheherazade am 15. März 2025, 11:45:56
Zitat von: Manager3018 am 15. März 2025, 10:59:52Leider ist nun auch unsere Wohnung zu gtoß obwohl unsere Miete immer noch niedriger liegt als eine neue Wohnung,

Du solltest auf jeden Fall die Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters abwarten bevor du was unternimmst. Die Größe der Wohnung ist nur zweitrangig, wichtiger ist die Angemessenheit der Miete.
 
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Manager3018 am 15. März 2025, 12:09:32
Auch wenn sich das jetzt ganz böse anhört ich möchte nicht das er über mich familienversichert bleibt.
Ich ziehe gerade einen ganz dicken Schnitt der Trennung und möchte den Sohn nie wieder sehen.
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Sheherazade am 15. März 2025, 12:20:41
Zitat von: Manager3018 am 15. März 2025, 12:09:32ich möchte nicht das er über mich familienversichert bleibt.

Dann fordere den Vater auf, euren 17-jährigen Sohn in seiner Familienversicherung aufzunehmen, dann informierst du deine KV darüber, dass er bei dir rausfällt.
 
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Manager3018 am 15. März 2025, 12:41:53
Danke das mache ich.
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: PetraL am 15. März 2025, 13:56:17
Zitat von: Sheherazade am 15. März 2025, 11:45:56
Zitat von: Manager3018 am 15. März 2025, 10:59:52Leider ist nun auch unsere Wohnung zu gtoß obwohl unsere Miete immer noch niedriger liegt als eine neue Wohnung,

Du solltest auf jeden Fall die Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters abwarten bevor du was unternimmst. Die Größe der Wohnung ist nur zweitrangig, wichtiger ist die Angemessenheit der Miete.
 
Leider ist nicht nur die Angemessenheit der Miete von Belang, sondern auch die Wohnungsgröße - nämlich für die Angemessenheit der Heizkosten.
Da kommt es auf die Größenordnung der Differenz an - das müsstest du halt ausrechnen.

Wenn du dir anhand dieser Zahlen sicher sein kannst, dass eine solche Kostensenkungsaufforderung vom JC kommen wird, schadet es - meiner Meinung nach - auf keinen Fall, wenn du dich schon einmal umschaust und das auch entsprechend dokumentierst - je mehr hast du dann in der Hand.

Ich wünsche dir von Herzen alles Gute (bin in ähnlicher Situation) - LG
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Sensoriker am 15. März 2025, 14:14:17
Es zählt nur die Gesamtangemessenheit. Die Größe der Wohnung ist dahingehend völlig irrelevant.
Solange die Gesamtmiete unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegt, muss die Wohnung weiter bezahlt werden.
Das würde nur relevant werden wenn es zu einer Nachzahlung bei der Jahresabrechnung kommt. Aber auch hier: bleibt die Angemessenheit trotz Nachzahlung unterhalb der Grenze, muss diese auch übernommen werden.
Solange keine Kostensenkungsaufforderung kommt, würde ich gar nichts machen.
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: PetraL am 15. März 2025, 15:33:24
Zitat von: Sensoriker am 15. März 2025, 14:14:17Solange die Gesamtmiete unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegt, muss die Wohnung weiter bezahlt werden. Das würde nur relevant werden wenn es zu einer Nachzahlung bei der Jahresabrechnung kommt. Aber auch hier: bleibt die Angemessenheit trotz Nachzahlung unterhalb der Grenze, muss diese auch übernommen werden.
Da kommt es anscheinend wieder einmal auf den guten oder bösen Willen des Jobcenter-Mitarbeiters an: Das mag zwar so auf dem Papier (d.h. im Gesetz) stehen, kann aber in der Praxis - leider !!! - ganz anders aussehen. Weiß ich - leider - aus eigener leidvoller Erfahrung !
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Sheherazade am 15. März 2025, 15:37:02
@Manager3018: Egal, wer hier welche Meinung vertritt, die nachfolgende Vorgehensweise ist wichtig und richtig.

Zitat von: Sensoriker am 15. März 2025, 14:14:17Solange keine Kostensenkungsaufforderung kommt, würde ich gar nichts machen.
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Rotti am 16. März 2025, 17:59:04
Zitat von: PetraL am 15. März 2025, 15:33:24Da kommt es anscheinend wieder einmal auf den guten oder bösen Willen des Jobcenter-Mitarbeiters an: Das mag zwar so auf dem Papier (d.h. im Gesetz) stehen, kann aber in der Praxis - leider !!! - ganz anders aussehen. Weiß ich - leider - aus eigener leidvoller Erfahrung !
ja genau es kann, muss aber nicht und wenn deine Stadt ein schlüssiges Konzept hat was die Heizkosten anbelangt, dann ist die Größe der Wohnung ja auch nicht in Stein gemeißelt für 1 Person. Bürgergeld
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Manager3018 am 21. März 2025, 21:07:48
So heute kam dann endlich eine Antwort der SB zurück.Sie informierte mich das ihr mittlerweile eine Meldebestätigung vorliegt.

Wie geht das jetzt eigentlich finanziell gesehen weiter?
Kindergeld und der Unterhalt sind ja weg wurde ja beides angerechnet.
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Sheherazade am 22. März 2025, 09:14:46
Zitat von: Manager3018 am 21. März 2025, 21:07:48Wie geht das jetzt eigentlich finanziell gesehen weiter? Kindergeld und der Unterhalt sind ja weg wurde ja beides angerechnet.

Ja, aber auf den Bedarf deines Sohnes. Der ist nicht mehr in deiner BG. Jetzt gibt es nur noch deinen Regelsatz und (ggf. vorläufig) die volle Miete für dich. Darüber wirst du aber noch einen Bescheid erhalten.

Wurde bei der Familienkasse die Änderung des KG-Berechtigten beantragt?
 
Titel: Aw: Auszug vom Sohn
Beitrag von: Manager3018 am 22. März 2025, 13:37:33
Ja das hat der KV gemacht.