Auszug vom Sohn

Begonnen von Manager3018, 14. März 2025, 16:58:26

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Manager3018

Hallo Ihr Lieben

Wie schon im Betreff oben angegeben mein 17 jähriger Pubertier war nach 14 Jahren der Meinung er müsste zum Vater ziehen.
Ich habe ihn gehen lassen es sind viele unschöne Dinge passiert und es wird für mich so definitiv ruhiger.
Klar Unterhalt braucht der Vater nicht mehr zu zahlen und das Kindergeld geht auch an ihn.
Da muss ich mit leben.

Da er bei mir über das JC Familienversichert war vermute ich das er aus der Berechnung komplett raus fällt.
Weiß da jemand von euch genaueres und kann mir dazu Infos geben.

Liebe Grüße

Sheherazade

Wenn dein Sohn zum Vater gezogen ist, sollte das dem Jobcenter gemeldet werden. Dann ist er raus aus deiner BG, sowohl mit Bedarf als auch mit Einkommen. Der Vater muss ihn dann bei seiner KV familienversichern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Manager3018

Das habe ich gemacht und sofort meine SB informiert.Zwar nur per Mail aber es kam eine Antwort zurück.
Sie weiß also Bescheid.Genau so wie die SB die die  Unterhaltszahlungen überwacht bzw kontrolliert.

Manager3018

Wird die Familienversicherung dann vom JC beendet oder muss ich da noch etwas unternehmen?
Leider ist nun auch unsere Wohnung zu gtoß obwohl unsere Miete immer noch niedriger liegt als eine neue Wohnung,
Ich habe bereits geschaut nach Wohnungen und teilweise sind 2,5 Zimmer Wohnungen echt heftig vom Mietpreis.
Ich habe 6 Monate Zeit um eine andere Wohnung zu finden oder?

Mit dem 27 jährigen will ich nie eieder etwas zu tun haben ich kann also umziehen ohne irgentwelche Rücksicht nehmen zu müssen.

Ottokar

Die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV hat nichts mit dem JC zu tun.
Das ist eine Rechtsbeziehung zwischen dem pflichtversicherten Elternteil, dessen GKV und dem Kind.
Der Sohn kann weiterhin über dich, d.h. über deine GKV, beitragsfrei versichert bleiben, dein Mann kann ihn aber auch (wenn er pflichtversichert ist) bei seiner GKV in die beitragsfreie Familienversicherung aufnehmen.

Nachdem das JC dir mitgeteilt hat, dass deine Miete unangemessen ist, hast du i.d.R. 6 Monate Zeit, diese z.B. durch einen Umzug zu senken.
Du solltest deine Wohnungssuche mit Beweisen dokumentieren, denn wenn du nachweisen kannst, dass du trotz Suche keine Wohnung mit angemessenen Kosten gefunden hast, muss das JC auch nach 6 Monaten die tatsächliche Miete weiterzahlen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Manager3018 am 15. März 2025, 10:59:52Leider ist nun auch unsere Wohnung zu gtoß obwohl unsere Miete immer noch niedriger liegt als eine neue Wohnung,

Du solltest auf jeden Fall die Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters abwarten bevor du was unternimmst. Die Größe der Wohnung ist nur zweitrangig, wichtiger ist die Angemessenheit der Miete.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Manager3018

Auch wenn sich das jetzt ganz böse anhört ich möchte nicht das er über mich familienversichert bleibt.
Ich ziehe gerade einen ganz dicken Schnitt der Trennung und möchte den Sohn nie wieder sehen.

Sheherazade

Zitat von: Manager3018 am 15. März 2025, 12:09:32ich möchte nicht das er über mich familienversichert bleibt.

Dann fordere den Vater auf, euren 17-jährigen Sohn in seiner Familienversicherung aufzunehmen, dann informierst du deine KV darüber, dass er bei dir rausfällt.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Manager3018


PetraL

Zitat von: Sheherazade am 15. März 2025, 11:45:56
Zitat von: Manager3018 am 15. März 2025, 10:59:52Leider ist nun auch unsere Wohnung zu gtoß obwohl unsere Miete immer noch niedriger liegt als eine neue Wohnung,

Du solltest auf jeden Fall die Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters abwarten bevor du was unternimmst. Die Größe der Wohnung ist nur zweitrangig, wichtiger ist die Angemessenheit der Miete.
 
Leider ist nicht nur die Angemessenheit der Miete von Belang, sondern auch die Wohnungsgröße - nämlich für die Angemessenheit der Heizkosten.
Da kommt es auf die Größenordnung der Differenz an - das müsstest du halt ausrechnen.

Wenn du dir anhand dieser Zahlen sicher sein kannst, dass eine solche Kostensenkungsaufforderung vom JC kommen wird, schadet es - meiner Meinung nach - auf keinen Fall, wenn du dich schon einmal umschaust und das auch entsprechend dokumentierst - je mehr hast du dann in der Hand.

Ich wünsche dir von Herzen alles Gute (bin in ähnlicher Situation) - LG

Sensoriker

Es zählt nur die Gesamtangemessenheit. Die Größe der Wohnung ist dahingehend völlig irrelevant.
Solange die Gesamtmiete unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegt, muss die Wohnung weiter bezahlt werden.
Das würde nur relevant werden wenn es zu einer Nachzahlung bei der Jahresabrechnung kommt. Aber auch hier: bleibt die Angemessenheit trotz Nachzahlung unterhalb der Grenze, muss diese auch übernommen werden.
Solange keine Kostensenkungsaufforderung kommt, würde ich gar nichts machen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

PetraL

Zitat von: Sensoriker am 15. März 2025, 14:14:17Solange die Gesamtmiete unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegt, muss die Wohnung weiter bezahlt werden. Das würde nur relevant werden wenn es zu einer Nachzahlung bei der Jahresabrechnung kommt. Aber auch hier: bleibt die Angemessenheit trotz Nachzahlung unterhalb der Grenze, muss diese auch übernommen werden.
Da kommt es anscheinend wieder einmal auf den guten oder bösen Willen des Jobcenter-Mitarbeiters an: Das mag zwar so auf dem Papier (d.h. im Gesetz) stehen, kann aber in der Praxis - leider !!! - ganz anders aussehen. Weiß ich - leider - aus eigener leidvoller Erfahrung !

Sheherazade

@Manager3018: Egal, wer hier welche Meinung vertritt, die nachfolgende Vorgehensweise ist wichtig und richtig.

Zitat von: Sensoriker am 15. März 2025, 14:14:17Solange keine Kostensenkungsaufforderung kommt, würde ich gar nichts machen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: PetraL am 15. März 2025, 15:33:24Da kommt es anscheinend wieder einmal auf den guten oder bösen Willen des Jobcenter-Mitarbeiters an: Das mag zwar so auf dem Papier (d.h. im Gesetz) stehen, kann aber in der Praxis - leider !!! - ganz anders aussehen. Weiß ich - leider - aus eigener leidvoller Erfahrung !
ja genau es kann, muss aber nicht und wenn deine Stadt ein schlüssiges Konzept hat was die Heizkosten anbelangt, dann ist die Größe der Wohnung ja auch nicht in Stein gemeißelt für 1 Person. Bürgergeld
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Manager3018

So heute kam dann endlich eine Antwort der SB zurück.Sie informierte mich das ihr mittlerweile eine Meldebestätigung vorliegt.

Wie geht das jetzt eigentlich finanziell gesehen weiter?
Kindergeld und der Unterhalt sind ja weg wurde ja beides angerechnet.