Hallo Leute
ich bin seit über 3 Jahren Arbeitsunfähig und falle nun in 2 Monaten ins Bürgergeld.
Seit zwei jähren läuft ein VollErwerbsminderungsrentenverfahren aber so wie es aussieht ist frühestens ende 2025 ein Ergebnis in sicht.... egal erstmal...
Meine Frage oder mein Problem ist nun nach ende des Arbeitslosengeldes habe ich Anspruch auf Bürgergeld und wen ja wie viel? Bzw wer zahlt meinen Krankenversicherung?
Zu meinen Angaben:
Ich bin 40. Ich habe keine Kinder
Ich habe ein Haus (130qm) welches ich noch mit 70.000€ schulden abzahlen muss. Aus gesundheitlichen gründen kann ich dort jedoch gerade nicht leben... Ich wohne mietfrei bei meinen Eltern.
Ich habe eine Private Berufsunfägigkeits-versicherung von der ich bereits jetzt 1000€ monatlich bekomme aber um alles zu bezahlen reicht das natürlich nicht.
Bargeld und etf fonds (als private Altersvorsorge gedacht) hab ich ca 30.200
Ich habe einen Oldtimer ca. 20.000€ (diesen kann ich aber ohne Probleme auf jemanden anderen ummelden ->also für 1000€ verkaufen :grins: ) und ein Alltagsfahrzeug ca 1500€ wert.
Ich mache mir sorgen wie das mit meiner Krankenversicherung läuft wenn is ins Bürgergeld falle, so wie ich das bisher verstehe hab ich ja keinen Anspruch auf irgend was ? richtig ?
Wie würdet ihr vorgehen ? :help:
Grüße
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 07:35:41Ich habe ein Haus (130qm) welches ich noch mit 70.000€ schulden abzahlen muss. Aus gesundheitlichen gründen kann ich dort jedoch gerade nicht leben... Ich wohne mietfrei bei meinen Eltern. Ich habe eine Private Berufsunfägigkeits-versicherung von der ich bereits jetzt 1000€ monatlich bekomme
Grundsätzlich hast du schon alleine mit diesen Voraussetzungen keinen Anspruch auf Bürgergeld, deine Krankenversicherung darfst du also alleine bezahlen.
Ist das Haus wenigstens vermietet, damit sich die Belastung selber trägt?
Das "verschenken" des Oldtimer würde als Sozialleistungsbetrug verfolgt und einen Ersatzanspruch in Höhe dessen Verkehrswertes auslösen.
Haus verkaufen, Oldtimer verkaufen, und dann sparsam vom Vermögen leben bis nur noch 15.000 Euro übrig sind.
Erst dann besteht Anspruch auf Bürgergeld.
Zitat von: Ottokar am 21. März 2025, 11:40:24Erst dann besteht Anspruch auf Bürgergeld.
Auch dann nicht.
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 07:35:41Ich wohne mietfrei bei meinen Eltern.
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 07:35:41Ich habe eine Private Berufsunfägigkeits-versicherung von der ich bereits jetzt 1000€ monatlich bekomme
Zitat von: Ottokar am 21. März 2025, 11:40:24und dann sparsam vom Vermögen leben bis nur noch 15.000 Euro übrig sind.
40.000 € wenn der erste Antrag ist. Das muss weg im Gesetz.
:offtopic:
Das war früher ja auch nicht bei mir sonders nach leben Jahren gestaffelt mit den VM Freibeträgen. Je weniger vermögende
in der neuen Grundsicherung desto besser für alle.
ok danke schon mal dafür.
Also Oldtimer verkaufen und davon schulden am haus abbezahlen. und wenn ich dann under gesamt vermögen unter 40.000 komme bekomm ich die Krankenversicherung erst mal bezahlt ?
Ja ist mein erster Antrag
Nein haus ist nicht vermietet. ggf kann ich dort bald mit meiner Freundin einziehen wenn sie mich "pflegen" kann.
wie ist das mit meiner monatlichen Privaten Berufsunfägigkeits-versicherung?
werden die schulden auf das Haus nicht gegengerechnet?
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27ok danke schon mal dafür.
Also Oldtimer verkaufen und davon schulden am haus abbezahlen. und wenn ich dann under gesamt vermögen unter 40.000 komme bekomm ich die Krankenversicherung erst mal bezahlt ?
Also, wie ich das verstanden hab, hieß es Oldtimer
& Haus verkaufen, tja, der Teufel steckt da im Detail :teuflisch: :grins:
Zitat von: oldtom am 21. März 2025, 17:23:00Also, wie ich das verstanden hab, hieß es Oldtimer & Haus verkaufen, tja, der Teufel steckt da im Detail :teuflisch: :grins:
nun das Haus fällt ja schon mal weg da zieht er wohl mit der Freundin ein aber da wäre ja noch die Rente über 1000€ als lediger Mann.
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27werden die schulden auf das Haus nicht gegengerechnet?
Nein. Bei selbstbewohntem Eigenheim werden nur die normalen Betriebskosten und die Darlehenszinsen berücksichtigt, nicht die Tilgung.
Solange du nicht in dem Haus wohnst, ist das Haus als Vermögen nicht geschützt.
Zitat von: Sheherazade am 21. März 2025, 17:32:43Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27werden die schulden auf das Haus nicht gegengerechnet?
Nein. Bei selbstbewohntem Eigenheim werden nur die normalen Betriebskosten und die Darlehenszinsen berücksichtigt, nicht die Tilgung.
Solange du nicht in dem Haus wohnst, ist das Haus als Vermögen nicht geschützt.
Sind denn 130qm geschützt?
ZitatIst Ihr selbst genutztes Haus maximal 140 m² groß (bei Eigentumswohnungen gelten 130 m²), dürfen Sie dort wohnen bleiben. Sie müssen NICHT ausziehen, das Haus wird NICHT als Vermögen angesehen.
Wenn mehr als vier Personen im Haushalt leben, kommen für jede weitere Person 20 Quadratmeter hinzu.
Quelle (https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/antrag-auf-buergergeld-was-ist-mit-dem-eigenheim)
Zitat von: Sheherazade am 21. März 2025, 18:34:56ZitatIst Ihr selbst genutztes Haus maximal 140 m² groß (bei Eigentumswohnungen gelten 130 m²), dürfen Sie dort wohnen bleiben. Sie müssen NICHT ausziehen, das Haus wird NICHT als Vermögen angesehen.
Wenn mehr als vier Personen im Haushalt leben, kommen für jede weitere Person 20 Quadratmeter hinzu.
Quelle (https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/antrag-auf-buergergeld-was-ist-mit-dem-eigenheim)
Gibt es da eine Theorie dazu warum Häuser mehr qm haben dürfen als Wohnungen?
Zitat von: oldtom am 21. März 2025, 18:54:24Gibt es da eine Theorie dazu warum Häuser mehr qm haben dürfen als Wohnungen?
da werden sich die Politiker schon ihre Gedanken gemacht hat das es so ist denn wenn schulden sind, würden zu viele Verluste entstehen durch einen Zwangsverkauf und die Grundsteuer muss ja auch wer bezahlen nämlich der Bund.
Zitat von: Rotti am 21. März 2025, 19:28:24Zitat von: oldtom am 21. März 2025, 18:54:24Gibt es da eine Theorie dazu warum Häuser mehr qm haben dürfen als Wohnungen?
da werden sich die Politiker schon ihre Gedanken gemacht hat das es so ist denn wenn schulden sind, würden zu viele Verluste entstehen durch einen Zwangsverkauf und die Grundsteuer muss ja auch wer bezahlen nämlich der Bund.
Verstehe ich nicht... Was meinst du?? Grundsteuer zahlst du jedes Jahr. Die Zahlt halt der Eigentümer. Meinst du die Grunderwerbssteuer? die bezahlt sinniger Weise der Käufer...
Und wenn du die 70.000,- Schulden meinst - die werden ja in der Finanzierung quasi mit verkauft. Eine Restschuld von 70k auf der Hypothek eines Hauses ist eher sehr entspannt... Die Bank die den Kauf übernimmt (oder der Käufer wenn er flüssig is ist) löst die hypothek ab oder wenn er selbst finanziert lässt die Schuld neu ins Grundbuch eintragen...
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27Nein haus ist nicht vermietet. ggf kann ich dort bald mit meiner Freundin einziehen wenn sie mich "pflegen" kann.
Ab zum Standesamt , KV geht über Familienversicherung und deine Partnerin ist auch abgesichert wenn's mal ganz dolle kommt
Zitat von: Sensoriker am 21. März 2025, 12:06:57Zitat von: Ottokar am 21. März 2025, 11:40:24Erst dann besteht Anspruch auf Bürgergeld.
Auch dann nicht.
Ich schrieb Anspruch (hier dem Grunde nach), nicht Bedarf.
Zitat von: Sensoriker am 21. März 2025, 12:06:57Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 07:35:41Ich wohne mietfrei bei meinen Eltern.
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 07:35:41Ich habe eine Private Berufsunfägigkeits-versicherung von der ich bereits jetzt 1000€ monatlich bekomme
Ob ein (Rest)Bedarf besteht, hängt davon ab, wie hoch dieser ist und wie hoch das Einkommen ist.
Bei mietfrei wohnen besteht sicher kein Bedarf, da Regelsatz+KV weniger als 1000€ Einkommen aus der BUV sind. Sollten es sich die Eltern aber überlegen und doch Miete verlangen, oder der TE wieder in seinem Eigenheim leben - womit dieses als Vermögen geschützt wäre und nicht verkauft werden müsste - und wofür dann Betriebskosten anfallen, könnte sich durchaus ein Bedarf ergeben. Denkbar wäre auch, das die Zahlung der BUV irgendwann endet.
marco55
Nur ein paar Gedanken meinerseits:
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27Also Oldtimer verkaufen und davon schulden am haus abbezahlen.
oder das andere Auto verkaufen wenn der Oldtimer weniger als 15 000.- Wert hat.
oder den Oldtimer auf jemand anderen (nicht die Freundin, eher die Eltern) anmelden. Damit muss das Kfz. nicht mehr im Antrag angegeben werden.
Ebenso zwingend müsste das Haus bezogen werden um dem Anspruch gerecht zu werden.
Und überschüssiges VM kann man VOR Antragstellung noch verteilen oder auch notwendige Anschaffungen tätigen die nicht unter sozialwidriges verschleudern von Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27) laufen.
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27ggf kann ich dort bald mit meiner Freundin einziehen wenn sie mich "pflegen" kann.
Ja und damit unter Umständen eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32) bilden
Dann kann es passieren das der Anspruch gleich wieder erlischt und deine Freundin dich mit Ihrem Geld unterhalten darf.
Evtl. auch erst nach einem Jahr falls das JC nicht sofort von der
Vermutung einer VuE ausgeht.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2025, 12:45:56oder den Oldtimer auf jemand anderen (nicht die Freundin, eher die Eltern) anmelden.
Was ändert denn eine Anmeldung auf die Eltern an den Eigentumsverhältnissen? Nur, weil ein Auto auf jemanden zugelassen ist, ist der noch lange nicht Eigentümer. Das ist immer noch der, der es gekauft hat.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2025, 12:45:56Ebenso zwingend müsste das Haus bezogen werden um dem Anspruch gerecht zu werden.
Selbst dann wird bei 1000 Euro Rente wahrscheinlich nur in Monaten mit teuren Hauskosten ein Anspruch rauskommen. Z. B., wenn Öl getankt wird oder so. Wenn die Heizkosten monatlich anfallen, ist wahrscheinlich sogar Wohngeld höher.
Dessen ungeachtet, dass das spekulativ ist, denn momentan besteht definitiv kein Anspruch auf Bürgergeld.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2025, 12:45:56oder den Oldtimer auf jemand anderen (nicht die Freundin, eher die Eltern) anmelden. Damit muss das Kfz. nicht mehr im Antrag angegeben werden.
Das wäre dann eine Schenkung, oder Betrug. Beides nicht ratsam, darauf hatte ich schon in Betrag #2 hingewiesen.
Zitat von: oldtom am 21. März 2025, 20:05:43Und wenn du die 70.000,- Schulden meinst - die werden ja in der Finanzierung quasi mit verkauft. Eine Restschuld von 70k auf der Hypothek eines Hauses ist eher sehr entspannt...
na ja vielleicht dachte der TE er bezahlt die Hypothek mit seiner Versicherung wo er 1000€ Monatlich bekommt ab und beantragt Bürgergeld ich will ihn ja nichts unterstellen aber das ist schon sehr naiv und unwissentlich Nur die ganz Reichen können ihre Verluste von dem Gewinn bei der Steuer absetzen.
In der neuen Grundsicherung gibt es eben nur einen Kunden den der auch nur kleines VM hat nicht wie im SGB III
marco55
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2025, 12:45:56Nur ein paar Gedanken meinerseits:
Vergiß was ich geschrieben habe, ich weiß jetzt selber nicht wie ich da drauf gekommen bin.
Auf jeden Fall lag ich da falsch stand auf der Leitung oder .....
Zitat von: Ottokar am 22. März 2025, 15:04:40Das wäre dann eine Schenkung, oder Betrug. Beides nicht ratsam, darauf hatte ich schon in Betrag #2 hingewiesen.
MfG FN
Ok danke für die Hilfe bis hier her. Ich werd dann am besten gleich von einem Antrag absehen und warten bis ich das große vermögen für mich ausgegeben habe.
Grüße