Bald im Bürgergeld aber auch Anspruch ?????

Begonnen von marco55, 21. März 2025, 07:35:41

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marco55

Hallo Leute

ich bin seit über 3 Jahren Arbeitsunfähig und falle nun in 2 Monaten ins Bürgergeld.
Seit zwei jähren läuft ein VollErwerbsminderungsrentenverfahren aber so wie es aussieht ist frühestens ende 2025 ein Ergebnis in sicht.... egal erstmal...

Meine Frage oder mein Problem ist nun nach ende des Arbeitslosengeldes habe ich Anspruch auf Bürgergeld und wen ja wie viel? Bzw wer zahlt meinen Krankenversicherung?

Zu meinen Angaben:

Ich bin 40. Ich habe keine Kinder
Ich habe ein Haus (130qm) welches ich noch mit 70.000€ schulden abzahlen muss. Aus gesundheitlichen gründen kann ich dort jedoch gerade nicht leben... Ich wohne mietfrei bei meinen Eltern.
Ich habe eine Private Berufsunfägigkeits-versicherung von der ich bereits jetzt 1000€ monatlich bekomme aber um alles zu bezahlen reicht das natürlich nicht.
Bargeld und etf fonds (als private Altersvorsorge gedacht) hab ich ca 30.200
Ich habe einen Oldtimer ca. 20.000€ (diesen kann ich aber ohne Probleme auf jemanden anderen ummelden ->also für 1000€ verkaufen  :grins:  ) und ein Alltagsfahrzeug ca 1500€ wert.

Ich mache mir sorgen wie das mit meiner Krankenversicherung läuft wenn is ins Bürgergeld falle, so wie ich das bisher verstehe  hab ich ja keinen Anspruch auf irgend was ? richtig ?

Wie würdet ihr vorgehen ? :help:

Grüße

Sheherazade

Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 07:35:41Ich habe ein Haus (130qm) welches ich noch mit 70.000€ schulden abzahlen muss. Aus gesundheitlichen gründen kann ich dort jedoch gerade nicht leben... Ich wohne mietfrei bei meinen Eltern. Ich habe eine Private Berufsunfägigkeits-versicherung von der ich bereits jetzt 1000€ monatlich bekomme

Grundsätzlich hast du schon alleine mit diesen Voraussetzungen keinen Anspruch auf Bürgergeld, deine Krankenversicherung darfst du also alleine bezahlen.

Ist das Haus wenigstens vermietet, damit sich die Belastung selber trägt?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Das "verschenken" des Oldtimer würde als Sozialleistungsbetrug verfolgt und einen Ersatzanspruch in Höhe dessen Verkehrswertes auslösen.
Haus verkaufen, Oldtimer verkaufen, und dann sparsam vom Vermögen leben bis nur noch 15.000 Euro übrig sind.
Erst dann besteht Anspruch auf Bürgergeld.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sensoriker

Zitat von: Ottokar am 21. März 2025, 11:40:24Erst dann besteht Anspruch auf Bürgergeld.
Auch dann nicht.

Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 07:35:41Ich wohne mietfrei bei meinen Eltern.
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 07:35:41Ich habe eine Private Berufsunfägigkeits-versicherung von der ich bereits jetzt 1000€ monatlich bekomme
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Rotti

Zitat von: Ottokar am 21. März 2025, 11:40:24und dann sparsam vom Vermögen leben bis nur noch 15.000 Euro übrig sind.
40.000 € wenn der erste Antrag ist. Das muss weg im Gesetz.

 :offtopic:
Das war früher ja auch nicht bei mir sonders nach leben Jahren gestaffelt mit den VM Freibeträgen. Je weniger vermögende
 in der neuen Grundsicherung desto besser für alle.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

marco55

ok danke schon mal dafür.
Also Oldtimer verkaufen und davon schulden am haus abbezahlen. und wenn ich dann under gesamt vermögen unter 40.000 komme bekomm ich die Krankenversicherung erst mal bezahlt ?

Ja ist mein erster Antrag

Nein haus ist nicht vermietet. ggf kann ich dort bald mit meiner Freundin einziehen wenn sie mich "pflegen" kann.

wie ist das mit meiner monatlichen Privaten Berufsunfägigkeits-versicherung?

werden die schulden auf das Haus nicht gegengerechnet?

oldtom

Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27ok danke schon mal dafür.
Also Oldtimer verkaufen und davon schulden am haus abbezahlen. und wenn ich dann under gesamt vermögen unter 40.000 komme bekomm ich die Krankenversicherung erst mal bezahlt ?
Also, wie ich das verstanden hab, hieß es Oldtimer & Haus verkaufen, tja, der Teufel steckt da im Detail :teuflisch:  :grins:

Rotti

Zitat von: oldtom am 21. März 2025, 17:23:00Also, wie ich das verstanden hab, hieß es Oldtimer & Haus verkaufen, tja, der Teufel steckt da im Detail :teuflisch: :grins:
nun das Haus fällt ja schon mal weg da zieht er wohl mit der Freundin ein aber da wäre ja noch die Rente über 1000€ als lediger Mann.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Sheherazade

Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27werden die schulden auf das Haus nicht gegengerechnet?

Nein. Bei selbstbewohntem Eigenheim werden nur die normalen Betriebskosten und die Darlehenszinsen berücksichtigt, nicht die Tilgung.

Solange du nicht in dem Haus wohnst, ist das Haus als Vermögen nicht geschützt.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 21. März 2025, 17:32:43
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27werden die schulden auf das Haus nicht gegengerechnet?

Nein. Bei selbstbewohntem Eigenheim werden nur die normalen Betriebskosten und die Darlehenszinsen berücksichtigt, nicht die Tilgung.

Solange du nicht in dem Haus wohnst, ist das Haus als Vermögen nicht geschützt.
 
Sind denn 130qm geschützt?

Sheherazade

ZitatIst Ihr selbst genutztes Haus maximal 140 m² groß (bei Eigentumswohnungen gelten 130 m²), dürfen Sie dort wohnen bleiben. Sie müssen NICHT ausziehen, das Haus wird NICHT als Vermögen angesehen.

Wenn mehr als vier Personen im Haushalt leben, kommen für jede weitere Person 20 Quadratmeter hinzu.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 21. März 2025, 18:34:56
ZitatIst Ihr selbst genutztes Haus maximal 140 m² groß (bei Eigentumswohnungen gelten 130 m²), dürfen Sie dort wohnen bleiben. Sie müssen NICHT ausziehen, das Haus wird NICHT als Vermögen angesehen.

Wenn mehr als vier Personen im Haushalt leben, kommen für jede weitere Person 20 Quadratmeter hinzu.
Quelle

Gibt es da eine Theorie dazu warum Häuser mehr qm haben dürfen als Wohnungen?

Rotti

Zitat von: oldtom am 21. März 2025, 18:54:24Gibt es da eine Theorie dazu warum Häuser mehr qm haben dürfen als Wohnungen?
da werden sich die Politiker schon ihre Gedanken gemacht hat das es so ist denn wenn schulden sind, würden zu viele Verluste entstehen durch einen Zwangsverkauf und die Grundsteuer muss ja auch wer bezahlen nämlich der Bund.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

oldtom

Zitat von: Rotti am 21. März 2025, 19:28:24
Zitat von: oldtom am 21. März 2025, 18:54:24Gibt es da eine Theorie dazu warum Häuser mehr qm haben dürfen als Wohnungen?
da werden sich die Politiker schon ihre Gedanken gemacht hat das es so ist denn wenn schulden sind, würden zu viele Verluste entstehen durch einen Zwangsverkauf und die Grundsteuer muss ja auch wer bezahlen nämlich der Bund.
Verstehe ich nicht... Was meinst du?? Grundsteuer zahlst du jedes Jahr. Die Zahlt halt der Eigentümer. Meinst du die Grunderwerbssteuer? die bezahlt sinniger Weise der Käufer...

Und wenn du die 70.000,- Schulden meinst - die werden ja in der Finanzierung quasi mit verkauft. Eine Restschuld von 70k auf der Hypothek eines Hauses ist eher sehr entspannt... Die Bank die den Kauf übernimmt (oder der Käufer wenn er flüssig is ist) löst die hypothek ab oder wenn er selbst finanziert lässt die Schuld neu ins Grundbuch eintragen...

eder

Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27Nein haus ist nicht vermietet. ggf kann ich dort bald mit meiner Freundin einziehen wenn sie mich "pflegen" kann.


Ab zum Standesamt , KV geht über Familienversicherung und deine Partnerin ist auch abgesichert wenn's mal ganz dolle kommt