Hallo zusammen,
meine Fachkraft will mich zum ÄD kriegen womit ich erstmal kein Problem habe. Dafür hatte Sie mir den Gesundheitsfragebogen zukommen lassen.
Koop.jpg
Also ausgefüllt und zurück. Ein paar Tage später lag er dann wieder im Briefkasten mit folgendem Anschreiben
GFB.jpg
Ich bin schon ein bißchen baff. Nicht nur dass Sie sich den durchschaut sondern auch darin rummarkert und dass ganze unmögliche Verhalten dann auch noch mit Unterschrift bestätigt. Wie kann ich dafür sorgen dass das Konsequenzen für Sie hat ?
Ja, das Ding mit dem Datenschutz, das gibt's wohl nur auf dem Papier... Habe mich auch gewundert. Habe so einen Bogen ausgefüllt und direkt beim Amtsarzt abgegeben (habe mir dabei etwas gedacht).
so 4 Monate später bekomme ich von der "Fachkraft" das gesamte Gutachten (Also mit allem, Teil A und B zugeschickt)... mit dm Hinweis ihr doch bei einem Termin weitere ggf. vorhandene ärztliche Unterlagen mitzubringen...
Geht die alles gar nichts an...
Keine Ahnung ob das was bringt sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden ... ich weiß auch gar nicht was die "Fachkraft damit will". Ich muss jetzt z.B. nochmal in die Klinik ein Herz-MRT machen. Den Bericht bekommt eigentlich der Kardiologe um zu sehen wie die Pumpleistung im Moment ist ... ... aber vielleicht kann so eine Fachkraft da auch etwas mit anfangen... :weisnich:
Nim
Zitat von: Nim am 22. März 2025, 18:48:34Wie kann ich dafür sorgen dass das Konsequenzen für Sie hat ?
Direkt eine Kopie des verpfuschten Gesundheitsfragebogen an den Datenschutzbeauftragten deines JC.
Eine Kopie davon an das Krisenmanagment könntest du auch weiterleiten
ebenso an den Vorgesetzten.
Das ganze mit Anschreiben (
erwähnst du gleich noch das die anderen zwei Stellen eine Kopie des Schreibens bekommen und ebenso informiert sind/werden) in dem du es so ähnlich wie hier erklärst und um Mithilfe bittest damit so etwas unterbunden wird weil:
Zitat von: oldtom am 22. März 2025, 19:05:37Geht die alles gar nichts an...
Damit der Beauftragte tätig werden kann wird er wahrscheinlich eine Vollmacht verlangen die könntest du prophylaktisch gleich mit in das Schreiben als extra Blatt dazulegen.
Wenn du es genauer wissen willst lies den Praxisleitfaden im Anhang.
MfG FN
Alle 108 Optionskommunen im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)
Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)
Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2025, 14:13:08Direkt eine Kopie des verpfuschten Gesundheitsfragebogen an den Datenschutzbeauftragten deines JC.
Eine Kopie davon an das Krisenmanagment könntest du auch weiterleiten
ebenso an den Vorgesetzten.
Also ich denke nicht das da jemanden interessiert. Mein Eindruck ist eher: Da gibt es Gesetze und Verordnungen , die interessieren uns hier nicht.
Das machen wir hier so. Fertig.
Das ist ja ungefähr so, als wenn mir ein Autohändler ein Auto ohne Räder vor die Tür stellt und ich habe dann die Möglichkeit mich beim Empfang des Autohändlers zu beschweren. Und wenn ich ganz viel Glück habe hat der Händler auch noch einen Azubi zum "Beschwerdemanager" benannt...
Da passiert ja nichts heimlich oder irgendwie verdeckt: Die Handlungen entsprechen nur einfach nicht den Vorschriften... und dann?
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2025, 14:13:08Direkt eine Kopie des verpfuschten Gesundheitsfragebogen an den Datenschutzbeauftragten deines JC.
Eine Kopie davon an das Krisenmanagment könntest du auch weiterleiten
Krisenmanagement = KRM oder sind das verschiedene ?
Zitatebenso an den Vorgesetzten.
Den hab ich sogar gefunden. Mittlerweile gibts hier ne Liste mit allen Angestellten. Vor ein paar Jahren war das noch fast Staatsgeheimnis.
ZitatOptionskommunen
Definitiv nicht in einer.
Hallo Nim,
kurz zum besseren Verständnis: Du hast der Fachkraft den Gesundheitsbogen in einem verschlossenen Umschlag - adressiert an den MD - übergeben?
Falls 'Ja', dann solltest du diese Vorgehensweise tatsächlich so nicht hinnehmen. Hier wurde m. E. eklatant gegen den Datenschutz verstoßen und die ärztl. Schweigepflicht umgangen/missachtet.
LG Wolf27
Muss ich mich @Wolf27 anschließen !
Auch in meinem Fall mit dem ÄD im letzten Jahr war es so, dass der Inhalt dieser Fragebögen zum ÄD, der Vermittlungsfachkraft - ja eigentlich dem ganzen Jobcenteramt an sich - nichts angeht, und nichts anging (hat mir die Vermittlungsfachkraft auch genau so erklärt !). Sondern nur dieses finale Gutachten da, das ich dann auch offen von meiner Fachkraft persönlich überreicht bekommen habe !
Ich kann mich nur wiederholen... scheiß auf den Fragebogen: Mir hat die Fachkraft das ärztliche Gutachten - zugeschickt. Und da stand eben nicht nur das Urteil zr arbeitsfähigkeit drin - sondern alles!!! und obendrein soll ich
ihr ärztliche Unterlagen bringen!
Ich weiß nicht wer da mehr versagt: Der Amtsarzt, der konkrete Diagnosen mitteilt oder das Jebcenter... Ich glaube die haben hier das Problem überhaupt nicht verstanden!
Im Sinne von: Oh, ich hab den Auftrag vom Jobcenter - na, dann schick ich einfach mal alles der Fachkraft.
Und jetzt sagt mir nicht, dass , wenn ich dem Amtsarzt einsicht in unterlagen gebe und ihm von anderen Ärzten Auskunft erteilen lasse, dass er dann auch jeder "Fachkraft" im Jobcenter Auskunft darüber geben darf.
Ich glaub fast, das kommt hier alles so selten vor, dass die nicht wissen was sie tun! Da steht auch alles drin, was ich mit dem Arzt gesprochen habe..
ZitatLaut Praxisleitfaden bestehen die Gutachten des ÄD aus zwei deutlich voneinander abgegrenzten
Teilen – unabhängig davon, ob es sich um ein Gutachten mit Untersuchung oder ein Gutachten
nach Aktenlage handelt:
Teil A = Medizinische Dokumentation und Erörterung und Teil B = Sozialmedizinische Stellung-
nahme für den Mitarbeiter/in in der Arbeitsagentur bzw. im Jobcenter (im Praxisleitfaden Auf-
traggeber genannt).
,,Teil A, die ,,Medizinische Dokumentation und Erörterung" verbleibt in der Akte des ÄD und
unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Übermittlung an die Auftraggeberin/den Auftrag-
geber ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Teil B, die ,,Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber", wird der Auftraggebe-
rin/dem Auftraggeber in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter zur Erfüllung ihrer/seiner Auf-
gaben übermittelt. Hier werden aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich die integrati-
onsrelevanten Funktionseinschränkungen aufgeführt und sozialmedizinisch diskutiert."
.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages Sachstand (WD 6 - 3000 - 073/15)
"© 2015 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 073/15
Durch Jobcenter veranlasste amtsärztliche Untersuchungen
Gesetzliche Regelungen, Schweigepflicht"
Das ist / war ja selbst bei unserem Trachtenverein nicht anders. Die Einheit bekommt vom Arzt mitgeteilt: Sport und Aussendient befreit für 3 Wochen, x, y (z.B. brauchte ich mal längere Zeit keine Stiefel tragen)... aber das warum und wieso hat auch der Chef nicht erfahren!
... eine gute Anekdote .. Bei uns ist der Kompaniechef mal in den Sanbereich gelatscht und hat den Staabsarzt angeschnautzt warum er die halbe Kompanie krankschreibt... hatte danach ein Gespräch mit dem Battalionskommandeur (und Tag's darauf war 3/4 der Kombo Aussendienst befreit :lachen:
und das war vor dem ganzen EU Datenschutzgedönse
Zitat von: Wolf27 am 23. März 2025, 18:01:20Hallo Nim,
kurz zum besseren Verständnis: Du hast der Fachkraft den Gesundheitsbogen in einem verschlossenen Umschlag - adressiert an den MD - übergeben?
LG Wolf27
Verschlossen - Ja, addressiert an den MD - Nein. Der Gesundheitsbogen kam in einem braunen Umschlag ohne irgendeine Beschriftung zu mir. Wenn ich mir anschaue wie das laut Praxisleitfaden hätte laufen sollen vorher(Punkt 3.2.4.1) dann ist da sowieso alles falsch gelaufen.
Edit: Brauner Umschlag mit Sichtfenster für "An den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit" von der ersten Seite des Gesundheitsbogens. Verschlossen und dann ist gut ?
Naja Praxisleitfaden...
ZitatErgibt sich im Beratungsgespräch, dass fachdienstliche Informationen zwingend notwendig
sind, um die Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 SGB III einzuhalten, ergeben sich verschiedene
Fallkonstellationen
Ich hab z.B. meine "Fachkraft" noch nie gesehen... "Beratung" bestand zunächst daraus den Antrag nicht zu bearbeiten, dann wurden 17 Monate nachgezahlt und dann kam die Geschichte mit der ärztlichen Untersuchung. Ich vermute mit dem Ziel mich dann alternativ als arbeitsunfähig zu verrenten...
Zitat von: Nim am 23. März 2025, 18:54:51Edit: Brauner Umschlag mit Sichtfenster für "An den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit" von der ersten Seite des Gesundheitsbogens. Verschlossen und dann ist gut ?
Sollte m. E. genügen. Denk daran, dir vom ausgefüllten Fragebogen eine Kopie für deine Unterlagen zu machen.
Gruß Wolf
Nim
Zitat von: Nim am 23. März 2025, 15:59:39Krisenmanagement = KRM oder sind das verschiedene ?
Krisenmanagement = KRM
Zitat von: Nim am 23. März 2025, 15:59:39Den hab ich sogar gefunden. Mittlerweile gibts hier ne Liste mit allen Angestellten. Vor ein paar Jahren war das noch fast Staatsgeheimnis.
Ja das ist unterschiedlich.
Sei froh das es keine O.-Kommune ist, obwohl da ausnahmsweise die selben Regelungen gelten wie für die AfA. Aber im Fall eines Rechtsstreites ist es doch einfacher, hab schon einen Richter gehabt der dem JC/RA glaubte das es schon richtig gemacht weil sie ja nicht an die Weisungen der BA gebunden sind. Das ist falsch hilft aber nichts wenn der Richter es glaubt.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2025, 17:32:25Krisenmanagement = KRM
Meint ihr vielleicht Kundenreaktionsmanagement?
BigMama
Zitat von: BigMama am 24. März 2025, 17:44:06Meint ihr vielleicht Kundenreaktionsmanagement?
OMG (OhmeinGott) :mocking: :schaem:
Du hast so was von Recht!
Kommt vor
weißt du ja
aber wenigsten vernünftig ausgebessert bzw dafür gesorgt :danke:
MfG FN
Der Gesundheitsfragebogen unterliegt dem besonderen Datenschutz medizinischer Daten und darf nur vom äD gelesen werden.
Wenn der Gesundheitsfragebogen nicht komplett ausgefüllt wurde und der äD die fehlenden Angaben für zwingen erforderlich hält, muss er den Fragebogen im verschlossenen Umschlag an den Kunden oder das JC senden mit einem entsprechenden Begleitschreiben.
Das JC muss den Fragebogen im verschlossenen Umschlag an den Kunden weiterleiten.
Ich kann nicht erkennen, wie genau das hier gelaufen ist.
Die Markierungen können ja vom äD stammen und der Gesundheitsfragebogen an dich könnte sich in einem separaten verschlossenen Umschlag befunden haben.
Wie genau hast du den Gesundheitsfragebogen zurück erhalten?
Zitat von: Ottokar am 25. März 2025, 10:49:35Wie genau hast du den Gesundheitsfragebogen zurück erhalten?
Der Gesundheitsfragebogen und das Anschreiben aus meinem ersten Beitrag kamen zusammen in einem braunen Umschlag mit Sichtfenster ohne jegliche Beschriftung an, meine Adresse vom Anschreiben halt durchs Sichtfenster.
Meine IFK hat jetzt gesagt, dass Sie den Bogen nur an den ÄD weiterleitet wenn ich ihn so ausfülle wie Sie das will. Ansonsten machen wir halt Coaching oder 1 € job oder Maßnahme oder sonstwas. Nur telefonisch (ich weiß) aber ich gehe erstmal davon aus dass der ÄD da noch gar nichts gesehen hat.
ZitatNach Ausfüllen der Formulare und ggf. Beifügen von medizinischen Unterlagen, sind diese
von der Kundin/dem Kunden im Muster-Briefumschlag zu verschließen und der Beratungs-
/Vermittlungsfachkraft zuzuleiten. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Abgabe
der Unterlagen aus Schutz der persönlichen Daten in einem verschlossenen Umschlag erfol-
gen soll. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin/des Kunden darf beim Ausfüllen unter-
stützt werden
3.2.4.1 im Praxisleitfaden, ganz unten.
Aber wie gesagt, ob das jemanden interessiert ..
Zitat von: oldtom am 25. März 2025, 11:41:00ZitatNach Ausfüllen der Formulare und ggf. Beifügen von medizinischen Unterlagen, sind diese
von der Kundin/dem Kunden im Muster-Briefumschlag zu verschließen und der Beratungs-
/Vermittlungsfachkraft zuzuleiten. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Abgabe
der Unterlagen aus Schutz der persönlichen Daten in einem verschlossenen Umschlag erfol-
gen soll. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin/des Kunden darf beim Ausfüllen unter-
stützt werden
3.2.4.1 im Praxisleitfaden, ganz unten.
Aber wie gesagt, ob das jemanden interessiert ..
Korrekt. Aber solange ich die Energie habe, kann ich das JC ruhig auch mal nerven.
@Ottokar, die Schweigepflichtsentbindung ist doch freiwillig
Warum steht in der Ba Weisung die hier verlinkt wurde nicht drin ?Neuer Trick der BA ?
In der Weisung steht drine das man mitwirkungen muss , dann kann der Äd das so auslegen wie er will
Finde ich sehr komisch
Nim
Nur zum Verständnis, ich denke zwar das es so war aber bestätige das doch falls meine Darstellung deines Satzes stimmt:
Zitat von: Nim am 25. März 2025, 11:34:19Der Gesundheitsfragebogen und das Anschreiben aus meinem ersten Beitrag kamen zusammen in einem braunen Umschlag mit Sichtfenster ohne jegliche Beschriftung an, meine Adresse vom Anschreiben halt durchs Sichtfenster.
Du hast also den braunen Umschlag geöffnet und dann war das Anschreiben und der Gesundheitsfragebogen klar zu lesen ohne das es einen weiteren Umschlag für den Gesundheitsfragebogen gab,
Bestimmt auch keinen extra Umschlag in dem du das dann verschlossen zurücksenden kannst auf dem dann in etwa "Nur für den ÄD" steht.
Zitat von: Nim am 25. März 2025, 11:34:19dass Sie den Bogen nur an den ÄD weiterleitet wenn ich ihn so ausfülle wie Sie das will. Ansonsten machen wir halt Coaching oder 1 € job oder Maßnahme oder sonstwas. Nur telefonisch (ich weiß) aber ich gehe erstmal davon aus dass der ÄD da noch gar nichts gesehen hat.
da ist eigentlich alles klar. Schade das es telefonisch war.
Tip von mir wenn du persönlich zum JC musst:
Informationen zum Beistand: Nie ohne Beistand zur Hartz IV Behörde ! (http://hartz.info/index.php?topic=45989.0)
und ansonsten nicht mit dem JC telefonieren.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. März 2025, 18:07:45Du hast also den braunen Umschlag geöffnet und dann war das Anschreiben und der Gesundheitsfragebogen klar zu lesen ohne das es einen weiteren Umschlag für den Gesundheitsfragebogen gab,
Bestimmt auch keinen extra Umschlag in dem du das dann verschlossen zurücksenden kannst auf dem dann in etwa "Nur für den ÄD" steht.
Korrekt und korrekt.
ZitatSchade das es telefonisch war.
Ist halt seit Corona so dass hier schwer reinkommen ist und viel telefonisch gemacht wird. Mich stressen die Termine im JC schon immer sehr von daher war das nicht so schlecht. Aber hast schon recht, telefonisch hat halt keinen Wert wenns hart auf hart kommt.
Zitat von: Nim am 25. März 2025, 11:34:19Der Gesundheitsfragebogen und das Anschreiben aus meinem ersten Beitrag kamen zusammen in einem braunen Umschlag mit Sichtfenster ohne jegliche Beschriftung an, meine Adresse vom Anschreiben halt durchs Sichtfenster.
Hier würde ich eine Beschwerde an den Bundesdatenschutzbeauftragten richten.
Das JC hat unzulässig Einsicht in den unvollständig ausgefüllten Fragebogen genommen und fordert Einsicht in den vollständig ausgefüllten Fragebogen. Außerdem besteht der Verdacht, dass der äD den Fragebogen vor Einsicht des JC ungeschützt an dieses übersendet hat, womit auch der äD gegen den Datenschutz verstoßen hat.
Kopie vom Anschreiben und Fragebogen dazu, deine Angaben im Fragebogen schwärzen.
Das JC ist nach § 44a SGB II gesetzlich verpflichtet, den äD zu beauftragen. Es hat keine Wahl, ob es stattdessen irgendeine Eingliederungsmaßnahme anordnet, denn zunächst muss der äD ja feststellen, was überhaupt für dich individuell zumutbar ist. Bis dahin gilt jeder Job und jede Maßnahme per se als unzumutbar i.S.d. § 10 SGB II.
Ich würde darauf bestehen, den Fragebogen direkt dem äD zuzusenden.
Außerdem würde ich die SB über die Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten informieren.
Es hat sich ein bißchen was getan, also mach ich hier mal weiter.
Ende März hatte ich erst eine Email ans JC geschrieben und dann Beschwerde beim BfDI eingelegt. Eine Woche später trudelte dann diese Stellungnahme ein und ein paar Tage später eine Bestätigung vom BfDI, dass sie an der Sache dran sind.
Stellungnahme.jpg
Nach ~ 3 Monaten hab ich dann mal beim BfDI nachgefragt, wie es aussieht und ob das JC den Vorfall wirklich selbst gemeldet hat (man weiß ja nie). Mein JC hat es tatsächlich gemeldet und ich würde unaufgefordert Rücklmeldung kriegen wenn alles abgeschlossen wäre. Was es jetzt ist. :sehrgut:
bfdiabschluss.jpg
Manchmal funktioniert das System noch.
Währenddessen wurde mir dann auch ein korrekter Umschlag ausgehändigt, mit dem der Gesundheitsbogen endlich den ÄD erreicht hat. Natürlich kam eine Rückmeldung, dass ich die Schweigepflichtsentbindungen auszufüllen habe. Meine Antwort, dass in den letzten 4 Jahren nichts abrufbares vorliegt, wurde aber akzeptiert. Bin davon ausgegangen, dass mich der ÄD dann einlädt. Stattdessen kam eine Einladung vom JC für 6 Wochen später, auf der mir dann das Ergebnis präsentiert wurde.
ZitatEs liegt eine psychische Minderbelastbarkeit mit Einschränkungen von Tagesstruktur und Lebensführung vor.
Medizinische Diagnosen sind nicht bekannt, da der Kunde medizinische Maßnahmen seit Jahren verweigert.
Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
Tagesstrukturierende Maßnahmen sollten erfolgen.
Meine IFK hatte dann auch direkt eine baldige Maßnahme parat, 2x1 Stunde die Woche. Mehr an Infos gäbe es später. Jetzt kam das hiermaßnahme.jpgmaßnahme2.jpg
:weisnich:
Nim
Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 11:57:19Mehr an Infos gäbe es später. Jetzt kam das hier
Ist das jetzt aktuell und hast du eine Nachfrage, oder ist das nur zu unserer Info?
MfG FN
ZitatNach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
Tagesstrukturierende Maßnahmen sollten erfolgen.
und das prüft jetzt der Maßnahmeleiter mit "Durchatmen" was es nicht alles gibt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Oktober 2025, 15:13:42Nim
Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 11:57:19Mehr an Infos gäbe es später. Jetzt kam das hier
Ist das jetzt aktuell und hast du eine Nachfrage, oder ist das nur zu unserer Info?
MfG FN
Ist aktuell. Ich habe einfach keine Ahnung, ob ich dagegen angehen kann/sollte ? Wenn es wirklich nur 2 Stunden in der Woche sind, könnte es besser sein als was da sonst kommt. Aber so undefiniert wie das jetzt aussieht ?
Nim
Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 15:58:53Ich habe einfach keine Ahnung, ob ich dagegen angehen kann/sollte ?
wenn ich das richtig verstehe so wie Antwort 1
Zitat von: Rotti am 14. Oktober 2025, 15:51:13Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
dann wäre eine Maßnahme gar nicht umsetzbar.
Und warum ausgerechnet diese Maßnahme für dich geeignet sein soll habe ich auch nicht gefunden.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
Ich gehe mal davon aus das sich Ottokar dazu meldet schließlich ist er mit dabei.
Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 15:58:53Wenn es wirklich nur 2 Stunden in der Woche sind, könnte es besser sein als was da sonst kommt.
nicht wirklich.
Danach könntest du schon in der Opferrolle sein weil du dir das gefallen lassen hast.MfG FN
@Fettnäpfchen: Du musst das im ganzen lesen, im engen Zusammenhang mit dem 1. Satz.
Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 11:57:19Es liegt eine psychische Minderbelastbarkeit mit Einschränkungen von Tagesstruktur und Lebensführung vor.
Medizinische Diagnosen sind nicht bekannt, da der Kunde medizinische Maßnahmen seit Jahren verweigert.
Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
Der Gutachter sieht derzeit keine Leistungsfähigkeit, die Belastbarkeit für Maßnahmen kann er aber nicht beurteilen. Deshalb wahrscheinlich diese niedliche 2x1 Std/Woche Maßnahme, damit man innerhalb der Maßnahme an der Belastbarkeit arbeiten bzw. die Belastbarkeit prüfen kann. Mehr kann man von einem Gutachten nach Aktenlage nicht erwarten, wenn es seit 4 Jahren keine Arzt- und/oder Therapieberichte gibt.
Was genau hat deine IFK an
Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 11:57:19Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
nicht verstanden?
Lt. dem Gutachten ist dir eine Maßnahme aus med. Gründen nicht zumutbar.
Zitat von: Ottokar am 15. Oktober 2025, 09:16:55Was genau hat deine IFK an
Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 11:57:19Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
nicht verstanden?
Lt. dem Gutachten ist dir eine Maßnahme aus med. Gründen nicht zumutbar.
In der unten zitierten Einladung wird es als Coaching-Projekt benannt, vielleicht ist dass dann ihrer Meinung nach keine Maßnahme ? :grins: Oder wahrscheinlicher, man kanns ja mal versuchen.
ZitatEinladung zum "Durchatmen"
Sehr geehrter Herr xxx,
das Jobcenter yyy hat Sie für das Coaching-Projekt "Durchatmen" bei der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) vorgesehen.
Wir laden Sie ein zum persönlichen Kennenlernen
am: 22.10.2025 um 9:00 Uhr
in: den Räumen der DAA, xx in yy
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Herr zzz.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Hause zu begrüßen.
Das ist keine Einladung i.S.d. § 59 SGB II, also keine sanktionierbare Meldeaufforderung.
Freiwillig kannst du natürlich an jeder Maßnahme teilnehmen.
Zitat von: Ottokar am 16. Oktober 2025, 10:10:10Das ist keine Einladung i.S.d. § 59 SGB II, also keine sanktionierbare Meldeaufforderung.
Bisher hab ich zu dem Thema einen Koop, ein Angebot und die Einladung. Ist davon überhaupt irgendetwas sanktionierbar ?
ZitatFreiwillig kannst du natürlich an jeder Maßnahme teilnehmen.
Nein danke :cool:
Zitat von: Nim am 16. Oktober 2025, 10:31:35Bisher hab ich zu dem Thema einen Koop, ein Angebot und die Einladung. Ist davon überhaupt irgendetwas sanktionierbar ?
Das Angebot kenne ich nicht, du hast hier nur die Einladung gepostet, und dieser Inhalt in einem Koop ist wegen dem Gutachten ganz klar rechtswidrig.
Zitat von: Ottokar am 16. Oktober 2025, 11:43:08Zitat von: Nim am 16. Oktober 2025, 10:31:35Bisher hab ich zu dem Thema einen Koop, ein Angebot und die Einladung. Ist davon überhaupt irgendetwas sanktionierbar ?
Das Angebot kenne ich nicht, du hast hier nur die Einladung gepostet, und dieser Inhalt in einem Koop ist wegen dem Gutachten ganz klar rechtswidrig.
Koop Plan Jobcenter
ZitatMein Ziel ist:
Stabilisierung der gesundheitlichen Situation
Zunächst möchte ich Folgendes erreichen:
Teilnahme am Angebot "Durchatmen"
Meine nächsten Schritte sind:
Nach der Eröffnung des ärztlichen Gutachtens wurden tagesstrukturierende Angebote empfohlen.
Ich werde zur Stabilisierung am Angebot "Durchatmen" in der Zeit vom 22.10.25-15.05.26 teilnehmen.
Ich teile Veränderungen umgehend mit.
Mein Jobcenter unterstützt mich durch:
Information und Beratung nach dem SGB II
Angebot Jobcenter aus Beitrag 24 (https://hartz.info/index.php?msg=1639223)
maßnahme.jpg
Einladung DAA aus Beitrag 31 (https://hartz.info/index.php?msg=1639334)
ZitatEinladung zum "Durchatmen"
Sehr geehrter Herr xxx,
das Jobcenter yyy hat Sie für das Coaching-Projekt "Durchatmen" bei der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) vorgesehen.
Wir laden Sie ein zum persönlichen Kennenlernen
am: 22.10.2025 um 9:00 Uhr
in: den Räumen der DAA, xx in yy
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Herr zzz.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Hause zu begrüßen.
Die Maßnahmezuweisung ist in der Form rechtswidrig.
Eine Zuweisung zu einer (Eingliederungs)Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- die Art der Maßnahme,
- die konkreten Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang (Beginn und Dauer, an welchen Tagen),
- die zeitliche Verteilung (zu welcher Uhrzeit),
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Zu beachten ist auch, dass die Zusatzkosten, welche durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehen, vom Leistungsträger zusätzlich gezahlt werden müssen.
Außerdem sind noch die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II zu beachten.
Bevor ich hier weitere Empfehlungen ausspreche, möchte ich sichergehen, was genau im Gutachten steht.
Zitat von: Ottokar am 16. Oktober 2025, 13:04:20Bevor ich hier weitere Empfehlungen ausspreche, möchte ich sichergehen, was genau im Gutachten steht.
ZitatTeil B: Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber
Sozialmedizinische Beurteilung
Es liegt eine psychische Minderbelastbarkeit mit Einschränkungen von Tagesstruktur und Lebensführung vor.
Medizinische Diagnosen sind nicht bekannt, da der Kunde medizinische Maßnahmen seit Jahren verweigert.
Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
Tagesstrukturierende Maßnahmen sollten erfolgen.
Gutachten unterzeichnet von:
Zum Leistungsbild steht da nichts drin?
Ich meine sowas wie hier: https://hartz.info/index.php?msg=1639306
Zitat von: Ottokar am 16. Oktober 2025, 13:37:51Zum Leistungsbild steht da nichts drin?
Nein. Wobei meins eine Sozialmedizinische Kurzmitteilung ist ?
Da ich nicht weis, was du da genau bekommen hast, kann ich nur interpretieren, was du dazu schreibst.
Das
ZitatTeil B: Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber
Sozialmedizinische Beurteilung
Es liegt eine psychische Minderbelastbarkeit mit Einschränkungen von Tagesstruktur und Lebensführung vor.
Medizinische Diagnosen sind nicht bekannt, da der Kunde medizinische Maßnahmen seit Jahren verweigert.
Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
Tagesstrukturierende Maßnahmen sollten erfolgen.
Gutachten unterzeichnet von:
Ist die Feststellung, dass "Leistungsfähigkeit nicht gegeben" ist. Das bedeutet, dass weder Jobs noch Eingliederungsmaßnahmen zumutbar sind.
Diesbezüglich ergänzt der BPS sogar noch: "Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich."
D.h. auch für Maßnahmen ist eine Leistungsfähigkeit nicht gegeben.
"Tagesstrukturierende Maßnahmen sollten erfolgen." ist dabei kein Widerspruch, denn das bedeutet nicht, dass entgegen der zuvor getroffenen Feststellung Eingliederungsmaßnahmen mit diesem speziellen Inhalt zumutbar sind.
Vielmehr sind "Tagesstrukturierende Maßnahmen" nicht auf Eingliederungsmaßnahmen beschränkt.
Eine Tagesstruktur kann auch auf anderen Wegen erreicht werden.
Es bleibt also bei meiner Feststellung, dass sowohl der Koop als auch die Zuweisung wegen lt. BPS Gutachten fehlender Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit unzulässig und damit rechtswidrig sind.
Zitat von: Ottokar am 17. Oktober 2025, 12:51:06Da ich nicht weis, was du da genau bekommen hast, kann ich nur interpretieren, was du dazu schreibst.
Kam endlich an Scanner, so sieht das aus.
Kurzmitteilung.jpg
Danke.
Es bleibt bei dem was ich in den Beiträgen 36 und 40 schrieb.