Fachkraft murkst im Gesundheitsfragebogen rum

Begonnen von Nim, 22. März 2025, 18:48:34

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Nim

Zitat von: Ottokar am 25. März 2025, 10:49:35Wie genau hast du den Gesundheitsfragebogen zurück erhalten?
Der Gesundheitsfragebogen und das Anschreiben aus meinem ersten Beitrag kamen zusammen in einem braunen Umschlag mit Sichtfenster ohne jegliche Beschriftung an, meine Adresse vom Anschreiben halt durchs Sichtfenster.
Meine IFK hat jetzt gesagt, dass Sie den Bogen nur an den ÄD weiterleitet wenn ich ihn so ausfülle wie Sie das will. Ansonsten machen wir halt Coaching oder 1 € job oder Maßnahme oder sonstwas. Nur telefonisch (ich weiß) aber ich gehe erstmal davon aus dass der ÄD da noch gar nichts gesehen hat.

oldtom

ZitatNach Ausfüllen der Formulare und ggf. Beifügen von medizinischen Unterlagen, sind diese
von der Kundin/dem Kunden im Muster-Briefumschlag zu verschließen und der Beratungs-
/Vermittlungsfachkraft zuzuleiten. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Abgabe
der Unterlagen aus Schutz der persönlichen Daten in einem verschlossenen Umschlag erfol-
gen soll. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin/des Kunden darf beim Ausfüllen unter-
stützt werden
3.2.4.1 im Praxisleitfaden, ganz unten.

Aber wie gesagt, ob das jemanden interessiert ..

Nim

Zitat von: oldtom am 25. März 2025, 11:41:00
ZitatNach Ausfüllen der Formulare und ggf. Beifügen von medizinischen Unterlagen, sind diese
von der Kundin/dem Kunden im Muster-Briefumschlag zu verschließen und der Beratungs-
/Vermittlungsfachkraft zuzuleiten. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Abgabe
der Unterlagen aus Schutz der persönlichen Daten in einem verschlossenen Umschlag erfol-
gen soll. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin/des Kunden darf beim Ausfüllen unter-
stützt werden
3.2.4.1 im Praxisleitfaden, ganz unten.

Aber wie gesagt, ob das jemanden interessiert ..
Korrekt. Aber solange ich die Energie habe, kann ich das JC ruhig auch mal nerven.

Bimimaus5421

@Ottokar, die Schweigepflichtsentbindung ist doch freiwillig
Warum steht in der Ba Weisung die hier verlinkt wurde nicht drin ?Neuer Trick der BA ?
In der Weisung steht drine das man mitwirkungen muss , dann kann der Äd das so auslegen wie er will
Finde ich sehr komisch


Fettnäpfchen

Nim

Nur zum Verständnis, ich denke zwar das es so war aber bestätige das doch falls meine Darstellung deines Satzes stimmt:

Zitat von: Nim am 25. März 2025, 11:34:19Der Gesundheitsfragebogen und das Anschreiben aus meinem ersten Beitrag kamen zusammen in einem braunen Umschlag mit Sichtfenster ohne jegliche Beschriftung an, meine Adresse vom Anschreiben halt durchs Sichtfenster.
Du hast also den braunen Umschlag geöffnet und dann war das Anschreiben und der Gesundheitsfragebogen klar zu lesen ohne das es einen weiteren Umschlag für den Gesundheitsfragebogen gab,

Bestimmt auch keinen extra Umschlag in dem du das dann verschlossen zurücksenden kannst auf dem dann in etwa "Nur für den ÄD" steht.

Zitat von: Nim am 25. März 2025, 11:34:19dass Sie den Bogen nur an den ÄD weiterleitet wenn ich ihn so ausfülle wie Sie das will. Ansonsten machen wir halt Coaching oder 1 € job oder Maßnahme oder sonstwas. Nur telefonisch (ich weiß) aber ich gehe erstmal davon aus dass der ÄD da noch gar nichts gesehen hat.
da ist eigentlich alles klar. Schade das es telefonisch war.

Tip von mir wenn du persönlich zum JC musst:
Informationen zum Beistand: Nie ohne Beistand zur Hartz IV Behörde !

und ansonsten nicht mit dem JC telefonieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Nim

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. März 2025, 18:07:45Du hast also den braunen Umschlag geöffnet und dann war das Anschreiben und der Gesundheitsfragebogen klar zu lesen ohne das es einen weiteren Umschlag für den Gesundheitsfragebogen gab,

Bestimmt auch keinen extra Umschlag in dem du das dann verschlossen zurücksenden kannst auf dem dann in etwa "Nur für den ÄD" steht.
Korrekt und korrekt.
ZitatSchade das es telefonisch war.
Ist halt seit Corona so dass hier schwer reinkommen ist und viel telefonisch gemacht wird. Mich stressen die Termine im JC schon immer sehr von daher war das nicht so schlecht. Aber hast schon recht, telefonisch hat halt keinen Wert wenns hart auf hart kommt.

Ottokar

Zitat von: Nim am 25. März 2025, 11:34:19Der Gesundheitsfragebogen und das Anschreiben aus meinem ersten Beitrag kamen zusammen in einem braunen Umschlag mit Sichtfenster ohne jegliche Beschriftung an, meine Adresse vom Anschreiben halt durchs Sichtfenster.
Hier würde ich eine Beschwerde an den Bundesdatenschutzbeauftragten richten.
Das JC hat unzulässig Einsicht in den unvollständig ausgefüllten Fragebogen genommen und fordert Einsicht in den vollständig ausgefüllten Fragebogen. Außerdem besteht der Verdacht, dass der äD den Fragebogen vor Einsicht des JC ungeschützt an dieses übersendet hat, womit auch der äD gegen den Datenschutz verstoßen hat.
Kopie vom Anschreiben und Fragebogen dazu, deine Angaben im Fragebogen schwärzen.

Das JC ist nach § 44a SGB II gesetzlich verpflichtet, den äD zu beauftragen. Es hat keine Wahl, ob es stattdessen irgendeine Eingliederungsmaßnahme anordnet, denn zunächst muss der äD ja feststellen, was überhaupt für dich individuell zumutbar ist. Bis dahin gilt jeder Job und jede Maßnahme per se als unzumutbar i.S.d. § 10 SGB II.
Ich würde darauf bestehen, den Fragebogen direkt dem äD zuzusenden.
Außerdem würde ich die SB über die Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten informieren.
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