Hallo,
ich habe bisher nicht viele Beiträge hier geschrieben. Habe aber folgende Probleme und benötige euren Rat.
Ich bin am 28.3.25 in der Zeitarbeit gekündigt worden, habe mit meiner aktuellen Expartnerin gelebt und wohne weiterhin noch in der WG mit ihr.
Diese ganzen Angaben, habe ich Tatsachenmäßig angegeben.
Ich habe ALG1 Anspruch. Da dort die Bearbeitung lange dauert, mir Nachweise fehlen, da die Firma mich ghostet, mein gehalt mir nicht gezahlt hat usw. habe das so weitergegeben, mich an eine Anwältin gewendet.
Alles gemacht, mit Fristsetzung angemahnt die Zeitarbeitsfirma und androhung, weiterer rechtlichen Schritte. Jetzt ist schon ein guter Monat vergangen...
Anfang März, habe ich einen neuen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Der erste Bescheid war, man zweifelt an, das wir trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft sind, auch wenn wir frisch getrennt sind...das alles haben wir Schriftlich dargestellt, eine eidestatliche Erklärung abgegeben.
Dann war vor kurzem das Jobcenter da, um zu sehen wie wir leben und ob die Angaben stimmen...dürfen die nach SGBX alles tun. Würde ich mich wehren, würde man mir das am Ende negativ auslegen.
Existenziell bin ich nicht abgesichert, muss wohl persönlich dort vorsprechen, die wollen immer noch Angaben von meiner Mitbewohnerin (ExPartnerin) obwohl wir klar stellen, das es sich NICHT um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Somit geht wieder viel Zeit ins Land und nerven von meiner Seite.
Das ich gesundheitliche Probleme habe (psychisch) werde ich am besten gar nicht nennen oder? Wird ja wieder falsch ausgelegt.
Wie soll ich mich verhalten? Habe eh schon dünne Zündschnur.
Danke.
ZitatIch bin am 28.3.25 in der Zeitarbeit gekündigt worden, habe mit meiner aktuellen Expartnerin gelebt und wohne weiterhin noch in der WG mit ihr.
Diese ganzen Angaben, habe ich Tatsachenmäßig angegeben.
Ich habe ALG1 Anspruch.
Was bedeutet das Datum? Arbeitest du da noch - und bis wann?
...und wenn du Anspruch auf ALG I hast dann hat das eh vorrang?
Nein ich arbeite nicht mehr dort... die schulden mir Geld.
Dann fehlen Unterlagen, damit die das bearbeiten können... deswegen Bürgergeld.
Wann hast du die Kündigung zu welchem Datum erhalten?
Wann hast du bei der Bundesagentur für Arbeit vorgesprochen um dich arbeitslos zu melden?
Wann hast du deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert, die Einkommensbescheinigung auszufüllen?
Was sagt die Anwältin zu dem Sachverhalt?
Bitte beantworte alle Fragen, da es der Klärung des Sachverhalts dient. Dadurch kann dir zielgerichteter geholfen werden.
DanshiDo
Bis die Fragen von BigMama beantwortet sind ......
Als Zusatzinfo:
Zitat von: DanshiDo am 24. März 2025, 12:05:10Dann war vor kurzem das Jobcenter da, um zu sehen wie wir leben und ob die Angaben stimmen...dürfen die nach SGBX alles tun. Würde ich mich wehren, würde man mir das am Ende negativ auslegen.
Stimmt nicht. Ob du es angelogen, verars..t oder sonst wie nennen willst. > VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)
Zitat von: DanshiDo am 24. März 2025, 12:05:10die wollen immer noch Angaben von meiner Mitbewohnerin (ExPartnerin) obwohl wir klar stellen, das es sich NICHT um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Zitat von: DanshiDo am 24. März 2025, 12:05:10die wollen immer noch Angaben von meiner Mitbewohnerin (ExPartnerin) obwohl wir klar stellen, das es sich NICHT um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Wenn die direkt von deiner Exfreundin Auskunft einholen dann dürfen die das. Und da kann man ja widerlegen das es eine VuE ist.
Wenn nicht bei Ihr sondern über dich dann wird das nur negativ ausgelegt. Wenn Ihr nichts mehr miteinander zu tun habt ist es wie bei wildfremden da macht man keine Angaben!
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32)
MfG FN
Zitat von: BigMama am 24. März 2025, 13:41:50Wann hast du die Kündigung zu welchem Datum erhalten?
Wann hast du bei der Bundesagentur für Arbeit vorgesprochen um dich arbeitslos zu melden?
Wann hast du deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert, die Einkommensbescheinigung auszufüllen?
Was sagt die Anwältin zu dem Sachverhalt?
Bitte beantworte alle Fragen, da es der Klärung des Sachverhalts dient. Dadurch kann dir zielgerichteter geholfen werden.
Die Kündigung habe ich mit einer Frist von zwei Wochen bekommen, kurz vor Ende der Probezeit (ich werde nochmal genauer das Datum nennen und editieren)
Die Kündigung war bis zum 28.2 datiert, erhalten habe ich sie schon vorher und meldete mich sofort persönlich. Es wurde erstmal nur aufgenommen. Dann Termin für den 28.2 erhalten, alles aufgenommen, das übliche bla und Antrag habe ich auch gestellt online könnte aber nicht die Gehaltsnachweise hochladen, da sie mir fehlen. Somit kann nichts bearbeitet werden.
Die Einkommensbescheinigung habe ich tatsächlich nicht angefordert, da es oft die Agentur macht oder? Ich müsste mich nochmal erkundigen wie der aktuelle Stand ist... Jetzt läuft ja noch parallel der Bürgergeldantrag...aber meine Existenz ist null gesichert und kann auch nicht existieren.
Deshalb werde ich dort persönlich anrufen...
Zu dem soll ich bald auch eine Reha-Maßnahme Beginnen, eine berufliche Reha.
Das ist auch nicht nicht klar, über wem das alles läuft...ob Grundsicherung oder ALG1 -_-
Ich werde nochmal alles durch editieren und euch allen antworten.
Die Einkommensbescheinigung muss auf Verlangen der AG erbringen, dieser hat dazu eine vorrangige eigenständige bußgeldbewehrte Mitwirkungspflicht gegenüber AA (§ 312 SGB III) und JC (§§ 57 und 58 SGB II).
Das JC darf von dir keine Daten zu deiner Ex fordern und du darfst für deine Ex keinerlei Nachweise erbringen (Datenschutz).
Vielmehr muss sich das JC an deine Ex wenden, wenn sie Daten von ihr haben will.
Deine Ex wiederum hat keine Pflicht, dem JC irgendwelche Daten von sich zu geben, da sie keine Leistung beantragt hat und dich nicht finanziell unterstützt.
Lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB" (http://hartz.info/index.php?topic=30).
Nach deiner Schilderung seid ihr aktuell eine Wohngemeinschaft. Ob und wie lange ihr davor mal ein Paar mit gegenseitiger wirtschaftlicher Unterstützung ward, ist rechtlich belanglos.
Im Übrigen schreibt die BA in ihrem Leitfaden Aussendienst, dass ein Hausbesuch kein geeignetes Mittel ist, das Vorliegen einer VuE zu überprüfen.
Zitat von: DanshiDo am 25. März 2025, 10:05:46Die Einkommensbescheinigung habe ich tatsächlich nicht angefordert, da es oft die Agentur macht oder?
Nein, seit Anfang 2023 muss das der Antragsteller selbst machen. Das müsste man dir aber auch beim Termin mitgeteilt haben.
Mehr dazu hier https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitsbescheinigung
Hallo,
ihr seid echt Engel in der Not.
@Ottokar: das ist ja wahnsinnig gegen was diese Behörde ständig verstößt...die wissen doch ganz klar was die abziehen oder? Gerade in einer Großstadt wie Dresden.
Wenn ihr mögt, lade ich euch, wenn ich Zuhause bin, alles hoch, was ich denen gesehen der habe...wenn man unter Druck steht und sogar von einer Behörde und wenn da noch mit der Existenz gehandelt wird, dann steht man unter Druck...
Die waren ja 3x unangekündigt da... Verlangten sogar ich solle Zuhause sein...Hallo? Ich habe Termine...sitzen ja nicht alle nur Zuhause Rum und drehen däumchen?
Erst am gleichen Tag für den nächsten haben die was reingeschmissen... Die waren auch vor Ort sehr dreist.
Aufjedenfall gegen meine und ihrer würde
Edit:
Sollte ich eine Dienstaufsichtbeschwerde machen? Bringt die Mühe was? Und wenn ja, wie am besten?
LG
Hallo,
ich habe jetzt ein Schreiben aufgesetzt...meine Nervenbahnen werden immer dünner.
Stellungnahme zur "Erinnerung an die Aufforderung" ZitatBetreff: Dringende Stellungnahme und Antrag auf Härtefall-Einstufung – Ihr Brief ab dem :zensiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meinen Antrag auf Leistungen nach SGB II, dessen Bearbeitung sich weiterhin verzögert. Trotz mehrfacher Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ist meine Existenzgrundlage aktuell nicht gesichert. Ich kann weder meine Fixkosten decken noch meine Grundversorgung sicherstellen.
Ich habe bereits eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass zwischen meiner Mitbewohnerin und mir keine Bedarfsgemeinschaft besteht, sondern eine Wohngemeinschaft. Aufgrund der angespannten Wohnsituation am Wohnungsmarkt ist dies eine notwendige Wohnform. Die Forderung, Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse meiner Mitbewohnerin einzuholen, verstößt gegen den Datenschutz und ist rechtlich nicht zulässig. Wenn Sie dies wünschen, müssen Sie sich rechtlich korrekt an sie wenden, dies verlängert jedoch mein Antrag wieder.
Darüber hinaus stellte ich fest, dass das unangekündigte Erscheinen von Mitarbeitenden des Jobcenters in meiner Wohnung ohne vorherige Fristsetzung und ohne meine Zustimmung grenzwertig in Bezug auf meine Grundrechte ist. Dieses Vorgehen stellt eine Verletzung meiner Privatsphäre und Würde dar. Zudem empfinde ich das Vorgehen als Nötigung.
Ich fordere Sie daher auf, meinen Antrag unverzüglich als Härtefall zu bearbeiten und die zustehenden Leistungen umgehend auszuzahlen. Sollte meinem Anliegen nicht schnellstmöglich nachgekommen werden, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und weitere mir zur Verfügung stehende Maßnahmen zu ergreifen.
Nochmals erkläre ich meine Mitwirkungspflichten als erfüllt, da ich alles nachgereicht habe, was verlangt wurde. Beachten Sie auch, dass ich parallel in der Reha Abteilung bei der Agentur für Arbeit verwaltet werde.
Bei weiteren Unstimmigkeiten fordere ich Sie auf mir einen Termin zu geben, um weiteres persönlich zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
erste Antrag Erklärung über VerhältnissenZitatSehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre schnelle Überprüfung meiner Hilfsbedürftigkeit und Bearbeitung dieser.
Sie schreiben in Ihrem Brief von :zensiert: . der bei mir am :zensiert: ankam, dass Sie von einer ,,Eheähnlichen Gemeinschaft" ausgehen, da ich dies vor langer Zeit angab und wir in der Tat auch zusammengelebt haben.
Leider sind wir nach über 9 Jahren Beziehung offiziell getrennt. Wir hatten vorher keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe oder ähnliches.
Durch meine Aktuelle Situation, Erkrankung, Arbeitssituation bin ich leider auf Ihre Leistung angewiesen.
Wir entschieden uns einvernehmlich, dass wir trotzdem die Wohnung bewohnen möchten, da der aktuelle Wohnungsmarkt, wie Sie wissen angespannt ist. Zudem ist mir und Frau H, die in 3er Schichtdienst in der Pflege arbeitet, eher nicht zuzumuten, plötzlich uns schnell auseinander zu ziehen.
-Hohe Belastung durch Umzug, Jobsuche, Finanzieller, Existenzieller Not, auf mich kommen viele Änderungen zu.
-Frau Hänel würde dies ebenfalls stark belasten, da sie Arbeitsfähig bleiben muss.
Aktuell haben wir noch einen gemeinsamen Vertrag, wo wir beide eingetragen sind. Die Vermietung, sieht uns als gemeinsame Mieter, egal wie der Status miteinander aussieht, für diese sind wir beidseitig Mieter der Wohnung.
Ich werde Ihnen eine offizielle Eidesstattliche Erklärung abgeben, wo ich die Richtigkeit und Echtheit meiner Aussage erkläre.
Schreiben Sie mir bitte, ob Sie diese Stellungnahme als für Sie glaubhaft anerkennen oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Eidestatliche Erklärung ZitatEidesstattliche Erklärung über das gemeinsame Wohnen als Wohngemeinschaft, getrennt lebend, keine Partnerschaft.
Ich, :zensiert: geboren am :zensiert: wohnhaft in :zensiert: , erkläre hiermit in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eidesstatt, dass die Beziehung zu meiner Mitbewohnerin, Frau :zensiert: , geb. am :zensiert: am :zensiert: beendet wurde. Unsere Beziehung ist offiziell beendet, wir werden uns sobald es möglich ist, getrennte Wohnungen suchen. Bis uns dies gelungen ist leben wir in der jetzigen Wohnung als Wohngemeinschaft (WG), in der jeder eigenverantwortlich für seine finanziellen Angelegenheiten aufkommt. Es findet keine gegenseitige finanzielle Unterstützung oder gemeinsame Haushaltsführung statt. Jeder zahlt seinen Anteil an Miete, Nebenkosten und sonstigen Ausgaben selbst.
1. Getrennte Haushaltsführung
o Wir haben getrennte Bankkonten und getrennte Haushaltskassen.
o Einkäufe und Mahlzeiten werden individuell finanziert und organisiert.
o Es bestehen keine gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen oder Abhängigkeiten.
o Miete, Nebenkosten, Internet wird von jeden selbst getragen oder anteilig überwiesen (WG-Vereinbarung)
2. Wahrheitsgemäße Angaben Diese Erklärung erfolgt wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen. Mir ist bekannt, dass eine falsche eidesstattliche Erklärung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
:zensiert:
Was sagt ihr, ist das erste Schreiben zu Dick aufgetragen? Sonst sende ich es so ab...ich mache alles online.
DanshiDo
Zitat von: DanshiDo am 25. März 2025, 15:32:48meine Nervenbahnen werden immer dünner.
Mach jetzt keine Hektik und Stress das kann nur nach hinten losgehen. Da wärst du nicht der erste der durch Hektik die A Karte gezogen hat.
Vor allem sollte das wirklich überarbeitet werden.
Die vom JC interessiert der Inhalt deiner Schreiben in keiner Art und Weise. Die halten sich an Ihre (internen) Vorgaben und in Dresden sowieso.
Da kommt es mir öfters so vor als ob einige Staatsangestellten die Mauer noch im Kopf haben; also was das Soziale angeht.
Spurst du nicht dann zeige ich (es) dir wie mächtig ich bin, oder so. Da Ottokar auch involviert ist kann ich dir nur nochmal dringend raten auf seine Antwort zu warten.
Unter Umständen setzt er dir sogar ein Muster auf mit dem das JC sich befassen muss.
JC Leseart geht so:
Zitat von: DanshiDo am 25. März 2025, 15:32:48Leider sind wir nach über 9 Jahren Beziehung offiziell getrennt. Wir hatten vorher keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe oder ähnliches. Durch meine Aktuelle Situation, Erkrankung, Arbeitssituation bin ich leider auf Ihre Leistung angewiesen.
Die bringen es fertig und lesen aus dem letzten Satz heraus das du auf Ihre Leistung angewiesen bist.
Ihre ist dann die EX und die Leistung ist dann die,:
dass was Sie dir zum Leben gibt JCsprich sie steht für dich ein.
Als Überschrift steht da ja > Erklärung über Verhältnissen
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. März 2025, 19:03:40Die bringen es fertig und lesen aus dem letzten Satz heraus das du auf Ihre Leistung angewiesen bist.
"Sie" bzw. "Ihre" großgeschrieben ist die Anrede, wenn über eine dritte Person geschrieben wird, wird es klein geschrieben. Das "Ihre" von TE ist richtig und eindeutig. Dass manche die beiden Anreden auch mit Großbuchstaben beginnen, ergibt überhaupt keinen Sinn und kann selbstverständlich zu Missverständnissen führen.
Naja, ich hab jetzt wenig nerv auf soetwas... habe aber entdeckt, dass deepseek und chatgpt gar nicht schlecht darin sind ungelenke Formulierungen zu glätten.
Man muss natürlich prüfen, was die so zusammen sabbeln... aber formatieren können die schon super...
Die haben doch eine Wohnungsbesichtigung gemacht, was steht denn im Prüfprotokoll?
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. März 2025, 19:03:40Die bringen es fertig und lesen aus dem letzten Satz heraus das du auf Ihre Leistung angewiesen bist.
Dann ersetzt man "Ihre Leistungen" eben durch "Sozialleistungen".
Hallo,
nochmals vielen Dank für eure Hilfe.
Wegen der Formulierung würde ich mich jetzt wirklich nicht hochziehen.
ChatGPT ist hier wirklich eine große Hilfe! Man füttert die Maschine mit den wichtigsten Prompts und er macht daraus einen richtigen Satz. Theoretisch kann man mit der KI auch ein guten Roman schreiben :grins:
Aber zum Forum selber und die Mühe von allen Stammmitgliedern, möchte ich mich nochmals bedanken für die Hilfe und engagement.
Ottokar, warst du selber mal ein JBc Mitarbeiter? In vielen initiativen gibt es tatsächlich Menschen die selber in solcher Bude gearbeitet haben.
Zitat von: Ottokar am 25. März 2025, 23:51:22Die haben doch eine Wohnungsbesichtigung gemacht, was steht denn im Prüfprotokoll?
Jetzt sage mir nicht, ich hätte es mir aushändigen dürfen oder sogar ein Blick darauf werfen können. Sorry, ist mein erstes mal, bin da noch jungfräulich. :flag:
Und danke nochmal für das Editieren!
Ich habe mit eurer Mithilfe jetzt alles möglichstes getan...und soll jetzt ein Persönlichen Termin machen um das alles zu klären, weil wenn irgendwas unvollständig ist, schicken die weiter eine Mitwirkungspflicht und dies verlängert sich um weitere 10 Tage.
Die Frage die ich mir stelle, ob es sich hier schon langsam um eine Dienstaufsichtbeschwerde handeln könnte, gut das ganze muss bearbeitet, nachvollziehbar sein usw.
Das mit dem ALG1 ist wirklich ein anderes Thema... die übernehmen ja keine weitere Kosten wie Miete usw. aber der Antrag wurde gestellt und kann nicht bearbeitet werden, weil mir selbst Unterlagen fehlen und ich die was papierkram angeht seeeehr schlecht bin... ich versinke da im Chaos. :heul:
Habt Dank ihr Lieben und falls euch was einfällt, nur zu.
Zitat von: DanshiDo am 26. März 2025, 11:57:12Das mit dem ALG1 ist wirklich ein anderes Thema... die übernehmen ja keine weitere Kosten wie Miete usw. aber der Antrag wurde gestellt und kann nicht bearbeitet werden, weil mir selbst Unterlagen fehlen und ich die was papierkram angeht seeeehr schlecht bin... ich versinke da im Chaos.
Hast du mittlerweile deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert in Arbeitsbescheinigung auszufüllen?
Falls nicht, mach das umgehend schriftlich.
Sollte der Arbeitgeber in einem angemessenem Rahmen nicht darauf reagieren, dann erinnere ihn an das Dokument, ebenfalls schriftlich.
Reagiert er denn immer noch nicht, dann teilst du das der Bundesagentur für Arbeit mit, welche dann von Amtswegen die Bescheinigung anfordern.
Zitat von: BigMama am 26. März 2025, 12:07:06Zitat von: DanshiDo am 26. März 2025, 11:57:12Das mit dem ALG1 ist wirklich ein anderes Thema... die übernehmen ja keine weitere Kosten wie Miete usw. aber der Antrag wurde gestellt und kann nicht bearbeitet werden, weil mir selbst Unterlagen fehlen und ich die was papierkram angeht seeeehr schlecht bin... ich versinke da im Chaos.
Hast du mittlerweile deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert in Arbeitsbescheinigung auszufüllen?
Falls nicht, mach das umgehend schriftlich.
Sollte der Arbeitgeber in einem angemessenem Rahmen nicht darauf reagieren, dann erinnere ihn an das Dokument, ebenfalls schriftlich.
Reagiert er denn immer noch nicht, dann teilst du das der Bundesagentur für Arbeit mit, welche dann von Amtswegen die Bescheinigung anfordern.
Werde ich jetzt alles machen, hab ein Berg abzuarbeiten und liege mit Fieber flach...
UPDATE:
Leute meine Situation kann aktuell nicht prekärer sein!
Das Jobcenter Dresden, ignorierte alle meine beigefügte Schreiben. Voller Angst und auch noch krank mit "gripalen Symptomen" bin ich in die Notfallsprechstunde.
Das Dumme...ich hatte mein portmone nicht dabei und konnte mich nicht ausweisen! Somit keine Chance mit irgendwie anders zu legitiminieren...gut, habe ich auch das gelernt...das man am besten immer irgendwas dabei hat, sei es eine Kopie vom Perso etc. Oder ein Bild auf dem Handy.
Gibt es wirklich keine andere Legitimation? Am Telefon zeige ich doch auch nicht mein Personalausweis? Und bekomme trotzdem Auskunft? Was läuft da nicht richtig.
Weil derzeit brennt meine Situation ordentlich! Ich kann an meiner Ex.Partnerin, die noch meine Mitbewohnerin ist, keine Miete überweisen, ich bin im Rückstanden und alles andere auch...ich habe schlichtweg kein Geld mehr, auch nicht für lebensmittel. Theoretisch müsste ich zur Tafel gehen oder der Heilsarmee oder habt ihr noch andere Ideen?
Wie tief kann man im Leben sinken :sad:
Das Zusammenwohnen ist noch aus anderen persönlichen Gründen, für beide Seiten nicht mehr zumutbar! Möchte das aber hier im Forum nicht erwähnen.
Weiß jemand wie das ganze ist, wenn man noch unter einer schweren Psychischen Erkrankung leidet? Weil die Trennung und noch der ganze kram mit dieser Behörde, setzen mir einfach sehr zu.
Zu dem belastet es wieder meine Ex. Die wollen tatsächlich weiter an sie heran und die Behörde geht weiter von einer Bedarfsgemeinschaft aus... ABER! Wie steht das ganze zu dem Verhältnis, dass wir beide Psychische Erkrankung haben, was es uns fast unmöglich macht, so eine Trennung von persönlichen hab und gut zu machen, damit es für das Jobcenter als WG anerkannt wird!
Und dürfte ich überhaupt in einer 3-Raum Wohnung wohnen? Würde man mir den Umzug ggfs. bezahlen? Dann brauche ich auch eine Erstaustattung.
Bitte schaut mal hier drüber und sagt mir, ob das alles so richtig abläuft oder ob die wieder Willkürlich Dinge tun und gegen etwas verstoßen...und ob ich eine Dienstaufsichtbeschwerde auflegen sollte...zudem traue ich mir nicht mehr, alleine dort hinzugehen.
Die sind ja absolut resistent in den Agenturen.
Und noch eine Frage..kennt ihr das von euch, dass solche Situation einen komplett psychisch belastet und einen reizt? Wie Kann ich mit sowas umgehen...
Im Anhang der Bescheid:
EDIT: Außerdem stimmt die Aussage nicht, dass die sich angekündigt haben, nicht ganz...3x waren die spontan da, also unangekündigt, erst dann warfen die ein Brief, mit falschen Namen an mich.
Auf mich prasseln wieder viele Dinge...Vielen Dank für eure Hilfe vorab!
Zitat von: DanshiDo am 28. März 2025, 18:36:49Das Jobcenter Dresden, ignorierte alle meine beigefügte Schreiben.
Was hast du denn bis jetzt geschrieben?
Besonders im Hinblick auf die Mitwirkungsaufforderung worauf das eingestellte Schreiben hindeutet.
Du solltest wenn du was als Anhang einstellst auch einen passenden Namen nehmen. Das ist nämlich kein Antrag auf Bürgergeld_2.pdf sondern ein einfaches Antwortschreiben.
Ich hätte es fast nicht geöffnet weil der Antrag nichts mit deinem momentanen Problem zu tun hat; Ausnahme du hast da Fehler beim ausfüllen gemacht die auf eine VuE hindeuten.Zitat von: DanshiDo am 28. März 2025, 18:36:49Weiß jemand wie das ganze ist, wenn man noch unter einer schweren Psychischen Erkrankung leidet? Weil die Trennung und noch der ganze kram mit dieser Behörde, setzen mir einfach sehr zu.
ja aber da muss man trotzdem durch wenn man nicht unter der Brücke landen will.
Zitat von: DanshiDo am 28. März 2025, 18:36:49Zu dem belastet es wieder meine Ex. Die wollen tatsächlich weiter an sie heran und die Behörde geht weiter von einer Bedarfsgemeinschaft aus... ABER! Wie steht das ganze zu dem Verhältnis, dass wir beide Psychische Erkrankung haben, was es uns fast unmöglich macht, so eine Trennung von persönlichen hab und gut zu machen, damit es für das Jobcenter als WG anerkannt wird!
das soll und darf nicht mehr dein Problem sein. Aus Behördensicht natürlich wie es persönlich ist ist ein anderes Thema.
Und das JC macht es richtig wenn die Exfreundin angeschrieben wird. Wenn sie Leistungen vom Amt bekommt muss sie darauf antworten, wenn sie keine bekommt dann muss sie nicht darauf antworten.
Bleib bitte sachlich beim Thema und beantworte gestellte Fragen denn alles andere bringt es nicht und so traurig es sich liest wird dadurch ein Trollverdacht ins Leben gerufen.
MfG FN
ZitatWas hast du denn bis jetzt geschrieben?
Besonders im Hinblick auf die Mitwirkungsaufforderung worauf das eingestellte Schreiben hindeutet.
Du solltest wenn du was als Anhang einstellst auch einen passenden Namen nehmen. Das ist nämlich kein Antrag auf Bürgergeld_2.pdf sondern ein einfaches Antwortschreiben. Danke für die information.
Ich hätte es fast nicht geöffnet weil der Antrag nichts mit deinem momentanen Problem zu tun hat; Ausnahme du hast da Fehler beim ausfüllen gemacht die auf eine VuE hindeuten.
Alles klar, vielen Dank für die Information...man weiß ja nicht, wie die sich das Auslegen.
Ich werde mal alle Anhänge hier Hochladen...
Zitatdas soll und darf nicht mehr dein Problem sein. Aus Behördensicht natürlich wie es persönlich ist ist ein anderes Thema.
Und das JC macht es richtig wenn die Exfreundin angeschrieben wird. Wenn sie Leistungen vom Amt bekommt muss sie darauf antworten, wenn sie keine bekommt dann muss sie nicht darauf antworten.
Sie bekommt ja keine Leistungen!! Das ist ja das ganze dabei...die wollen an Sie rantreten aber wir stehen ja zueinander nicht ein...
In ordnung...was meinst du mit Trollverdacht...tut mir leid...fällt mir sehr schwer.
Ich habe auf der ersten Seite als Zitat das Schreiben hochgeladen.
Danke...aber ruhig zu bleiben ist wirklich sehr schwer in solchen situatuon.
Bitte alles lesen!
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. März 2025, 12:54:33Und das JC macht es richtig wenn die Exfreundin angeschrieben wird. Wenn sie Leistungen vom Amt bekommt muss sie darauf antworten, wenn sie keine bekommt dann muss sie nicht darauf antworten.
Wenn die Ex vom JC Aufforderungen zur Mitwirkung bekommt, wie sind die denn dann begründet?
Beziehen die sich darin darauf, dass sie
a) Leistungen beantragt hat, oder
b) Mitglied deiner BG ist und damit nach § 60 SGB II zur Mitwirkung verpflichtet ist?
Im Falle von a) muss sie zunächst gegenüber dem JC schriftlich der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen.
Im Fall b) muss sie (nur) dem JC gegenüber schr. die Forderung zurückweisen, damit begründet, dass ihr keine VuE seid und sie dich wirtschaftlich nicht unterstützt; das JC auffordern die unzulässigen Datenerhebung zu unterlassen und für den Wiederholungsfall eine Klage dagegen androhen.
Das einschlägige Rechtsmittel dagegen ist eine sog. negative Feststellungslage beim SG.
Dabei beantragt die Ex dann festzustellen, dass zwischen ihr und dem JC kein Rechtsverhältnis besteht und das JC somit kein Recht hat, Daten von ihr zu erheben und von ihr Mitwirkungshandlungen einzufordern, da zwischen ihr und dir keine BG/VuE besteht.
Das SG prüft dann, ob zwischen ihr und dir keine BG/VuE besteht, was sie beweisen muss und wo du vermutlich als Zeuge geladen werden wirst.
Lieber Ottokar,
Beim letzteb Bescheid stand:
Zitat"Eine Bearbeitung Ihres Antrages auf Büg. kann erst nach den von uns bereits angeforderten Unterlagen (Aufforderung zur Mitwirkung vom 5.03.25 und 20.03.25) erfolgen.
"Am 18.03.25 erfolgte bei Ihnen ein angemeldeter Hausbesuch. Aufgrund der Wohnsituation und den unterschiedlichen Angaben ergab, dass keine Trennung der Bedarfsgemeinschaft vorliegt."
Im vorletzten Brief, wie oben erwähnt stand:
Zitat"Sie haben Büg. beantragt..blabla
wir prüfen daher ob blablabla...
Hierfür benötigen wir von IHNEN Informationen
Sie geben an, schön länger mit Frau H. zusammenzuleben, In der mir vorliegenden blabla, im jahr 2023 geben Sie an, dass Frau H. Ihre Partnerin ist. Da Sie weiterhin mit ihr zusammenwohnen, gehe ich weiterhin von einer EHE-Ähnlichen Gemeinschaft aus.
Reichen Sie daher folgende Unterlagen ein...WEP, EK, VM usw. und Kontoauszüge usw.
Erst nach Ihrem Mitwirken, Vorlage aller Unterlagen, kann Ihr Antrag auf Büg. weiterbearbeitet werden."
Erstmal zum "angemeldeten" Hausbesuch...schön das die nichts davon schreiben, dass die vorher 3x ohne Anmeldung da waren...also unangekündigt, spontan.
Dann habe ich bereits schriftlich alles hochgeladen und angerufen, ob alles ankam. Ja, ist angekommen...Die Eidestatliche Erklärung und blabla...
Diese Behörde ist ABSOLUT Resilient, HART. Mitlerweile kann ich es NICHT verstehen, weil die genau wissen, wie MEINE aktulle Situation ist!!! Die wollen nur Geld von meiner EX. und bedrängen mich damit. :help:
Mal davon abgesehen das es verstörend für mich war, fremde Leute in der Wohnunng rumspazieren zu sehen.
Theoretisch müsste ich morgen hingehen aber ich traue mich einfach nicht... mich belastet das alles jetzt schon ungemein stark.
Zitat von: Ottokar am 30. März 2025, 10:58:29Bitte alles lesen!
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. März 2025, 12:54:33Und das JC macht es richtig wenn die Exfreundin angeschrieben wird. Wenn sie Leistungen vom Amt bekommt muss sie darauf antworten, wenn sie keine bekommt dann muss sie nicht darauf antworten.
Wenn die Ex vom JC Aufforderungen zur Mitwirkung bekommt, wie sind die denn dann begründet?
Beziehen die sich darin darauf, dass sie
a) Leistungen beantragt hat, oder
b) Mitglied deiner BG ist und damit nach § 60 SGB II zur Mitwirkung verpflichtet ist?
Im Falle von a) muss sie zunächst gegenüber dem JC schriftlich der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen.
Im Fall b) muss sie (nur) dem JC gegenüber schr. die Forderung zurückweisen, damit begründet, dass ihr keine VuE seid und sie dich wirtschaftlich nicht unterstützt; das JC auffordern die unzulässigen Datenerhebung zu unterlassen und für den Wiederholungsfall eine Klage dagegen androhen.
Das einschlägige Rechtsmittel dagegen ist eine sog. negative Feststellungslage beim SG.
Dabei beantragt die Ex dann festzustellen, dass zwischen ihr und dem JC kein Rechtsverhältnis besteht und das JC somit kein Recht hat, Daten von ihr zu erheben und von ihr Mitwirkungshandlungen einzufordern, da zwischen ihr und dir keine BG/VuE besteht.
Das SG prüft dann, ob zwischen ihr und dir keine BG/VuE besteht, was sie beweisen muss und wo du vermutlich als Zeuge geladen werden wirst.
Ich lade mal ein Schreiben von Ihr hoch, was ich Online hochgeldaen habe.
Die haben wirklich alles da!!!
EDIT:
Könnt ihr mir bitte sagen, wie ich morgen in der Notfallsprechstunde mit denen umgehen soll? Was ich sagen soll und ich werde nochmal alles an Papier mitbringen?
LG
DanshiDo
Zitat von: DanshiDo am 29. März 2025, 14:29:14Sie bekommt ja keine Leistungen!! Das ist ja das ganze dabei...die wollen an Sie rantreten aber wir stehen ja zueinander nicht ein...
Da weißt du ja jetzt anhand von Ottokar seinem Beitrag was du zu tun hast.
Zitat von: BigMama am 26. März 2025, 12:07:06Hast du mittlerweile deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert in Arbeitsbescheinigung auszufüllen?
und jetzt gemacht?
Zitat von: DanshiDo am 26. März 2025, 11:57:12und soll jetzt ein Persönlichen Termin machen um das alles zu klären, weil wenn irgendwas unvollständig ist, schicken die weiter eine Mitwirkungspflicht und dies verlängert sich um weitere 10 Tage.
Das macht man nicht denn das wird nach hinten losgehen. In so einem Fall alles nur schriftlich und nachweislich.
Ansonsten hast du keine Beweismöglichkeit wenn die was anderes in die Akte schreiben als das was du angibst.
Ein Beistand der mitschreibt wäre da noch die einzige gängige Lösung. Oder die Schreiben in den Hausbriefkasten des JC mit entsprechendem Kommentar.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Zitat von: BigMama am 24. März 2025, 13:41:50Was sagt die Anwältin zu dem Sachverhalt?
Hab ich wohl überlesen. Anwälte mögen es in der Regel nicht wenn Ihnen ihr Kunde vorschreibt wie sie ihren Job zu machen haben.
Und darauf kann es hinauslaufen wenn du die Infos von hier falsch verpackst und ihr mitteilst.
Und was sagt Sie?
Komischerweise kann ich nicht mehr Zitate setzen ich schick es jetzt mal ab und schau ob es dann wieder klappt.
MfG FN
Vllt. lag es am editieren jetzt geht es wieder.
Zitat von: DanshiDo am 30. März 2025, 12:28:27Könnt ihr mir bitte sagen, wie ich morgen in der Notfallsprechstunde mit denen umgehen soll? Was ich sagen soll und ich werde nochmal alles an Papier mitbringen?
Hab ich oben schon umrissen und Unterlagen die die haben brauchst du höchstens noch für Dich selber zur Orientierung.
Zitat von: DanshiDo am 30. März 2025, 12:28:27Diese Behörde ist ABSOLUT Resilient, HART. Mitlerweile kann ich es NICHT verstehen, weil die genau wissen, wie MEINE aktulle Situation ist!!! Die wollen nur Geld von meiner EX. und bedrängen mich damit. :help:
ja das ist Methode und von deiner EX wollen die kein Geld. Die wollen das die EX Ihr Geld für dich ausgibt und die damit nicht leisten müssen.
Wie soll man dass aus dem Schreiben verstehen das unterschiedliche Angaben gemacht wurden und dass das JC deswegen auf eine VuE/BG besteht?
Deswegen wäre es gut gewesen du hättest von Anfang an die Original Bescheide in anonymisierter Form hier eingestellt und nicht nur abgetippt.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. März 2025, 12:59:50DanshiDo
Zitat von: DanshiDo am 29. März 2025, 14:29:14Sie bekommt ja keine Leistungen!! Das ist ja das ganze dabei...die wollen an Sie rantreten aber wir stehen ja zueinander nicht ein...
Da weißt du ja jetzt anhand von Ottokar seinem Beitrag was du zu tun hast.
Zitat von: BigMama am 26. März 2025, 12:07:06Hast du mittlerweile deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert in Arbeitsbescheinigung auszufüllen?
und jetzt gemacht?
Zitat von: DanshiDo am 26. März 2025, 11:57:12und soll jetzt ein Persönlichen Termin machen um das alles zu klären, weil wenn irgendwas unvollständig ist, schicken die weiter eine Mitwirkungspflicht und dies verlängert sich um weitere 10 Tage.
Das macht man nicht denn das wird nach hinten losgehen. In so einem Fall alles nur schriftlich und nachweislich.
Ansonsten hast du keine Beweismöglichkeit wenn die was anderes in die Akte schreiben als das was du angibst.
Ein Beistand der mitschreibt wäre da noch die einzige gängige Lösung. Oder die Schreiben in den Hausbriefkasten des JC mit entsprechendem Kommentar.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Zitat von: BigMama am 24. März 2025, 13:41:50Was sagt die Anwältin zu dem Sachverhalt?
Hab ich wohl überlesen. Anwälte mögen es in der Regel nicht wenn Ihnen ihr Kunde vorschreibt wie sie ihren Job zu machen haben.
Und darauf kann es hinauslaufen wenn du die Infos von hier falsch verpackst und ihr mitteilst.
Und was sagt Sie?
Komischerweise kann ich nicht mehr Zitate setzen ich schick es jetzt mal ab und schau ob es dann wieder klappt.
MfG FN
Vllt. lag es am editieren jetzt geht es wieder.
Zitat von: DanshiDo am 30. März 2025, 12:28:27Könnt ihr mir bitte sagen, wie ich morgen in der Notfallsprechstunde mit denen umgehen soll? Was ich sagen soll und ich werde nochmal alles an Papier mitbringen?
Hab ich oben schon umrissen und Unterlagen die die haben brauchst du höchstens noch für Dich selber zur Orientierung.
Zitat von: DanshiDo am 30. März 2025, 12:28:27Diese Behörde ist ABSOLUT Resilient, HART. Mitlerweile kann ich es NICHT verstehen, weil die genau wissen, wie MEINE aktulle Situation ist!!! Die wollen nur Geld von meiner EX. und bedrängen mich damit. :help:
ja das ist Methode und von deiner EX wollen die kein Geld. Die wollen das die EX Ihr Geld für dich ausgibt und die damit nicht leisten müssen.
Wie soll man dass aus dem Schreiben verstehen das unterschiedliche Angaben gemacht wurden und dass das JC deswegen auf eine VuE/BG besteht?
Deswegen wäre es gut gewesen du hättest von Anfang an die Original Bescheide in anonymisierter Form hier eingestellt und nicht nur abgetippt.
MfG FN
Soll ich die jetzt noch hochladen?
DanshiDo
Zitat von: DanshiDo am 30. März 2025, 13:21:19Soll ich die jetzt noch hochladen?
Welche genau?
Die die du schon eingestellt hast bringen nichts. Wenn du die Originale meinst dann ja.
Und du solltest die Fragen die gestellt wurden beantworten.
Gegen 14.00 bekomme ich Besuch. Es kann also sein das ich eute dann offline bin. Mit viel Glück schau ich vllt. am Abend noch mal rein, so wie jetzt durch Zufall.
MfG FN
Also zur Antwort wegen der Arbeitsbescheinigung:
JA mittlerweile habe ich diese gemacht! Wie gesagt ich lag mit Fieber flach, dazu die Trennung...
Habe diese per Mail gesendet, da mir aktuell das Geld fehlt...bzw. muss ich mal schauen und dann nochmal per Post senden
mit Einschreiben...
Sorry, aber für mich ist das Aktuell ein sehr großer Aufwand...ich bin das ganze Wochenende mit der ganzen Sache beschäftigt...recherchiere, schreibe etc. dann muss ich die Sachen einscannen usw.
Also BITTE ich hier um Entschuldigung! Wenn ich es nicht schaffe alles zu lesen und so zu beantwortet. Sorry deswegen.
Ich werde mir nochmal Zeit nehmen ALLES euch nachzureichen...wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob das jetzt noch was bringt, hier alles hochzuladen, weil das am Ende nur noch unübersichtlicher wird?
Du muss hier gar nichts hochladen, sondern endlich die Empfehlungen umsetzen, die du erhalten hast, sonst wird das nie was.
Du hattest geschrieben, dass deine Ex eine Aufforderungen zur Mitwirkung erhaten hätte, davon kann ich nun nichts mehr lesen. Ich sehe hier nun das Du eine Aufforderungen zur Mitwirkung erhalten hast, Daten deiner Ex vorzulegen, was in jedem Fall rechtswidrig ist. Dagegen solltest du unverzüglich vorgehen und dem JC mitteilen, dass du hier keine Mitwirkungspflicht hast, sondern - sofern das JC das Vorliegen einer BG/VuE beweisen kann - diese Mitwirkungspflicht gemäß § 60 SGB II deine Ex trifft.
Hallo Ottokar,
ich hab glaube ich jetzt alles soweit umgesetzt...war krankgeschrieben und daher konnte ich nicht viel machen.
Ich schaue nochmal was alles offen steht...
Heute bin ich in die notsprechstunde gegangen, habe alles so vorgetragen usw. Und angezeigt, dass ich aktuell absolut kein Einkommen habe...
Nochmal: ich sollte Auskunft über meine EX machen...das verlangten die... Hätte ich mich nicht informiert, dann wäre es wohl am Ende so gekommen.
Wir wohnen zusammen ja...die Wohnung ist aber nicht so getrennt y wie die es sich wünschen... Wir arbeiten aber dran.
Bekommst du für März keinen Lohn? Oder habe ich das überlesen? Du bist zum 28.03.2025 gekündigt. Da müsstest du ja noch den März-Lohn bekommen.
IN einem späteren Beitrag hat er was von Kündigung zum 28.02.2025 geschrieben - keine Ahnung, welches Datum jetzt das richtige ist.
Zitat von: Sheherazade am 31. März 2025, 15:55:29IN einem späteren Beitrag hat er was von Kündigung zum 28.02.2025 geschrieben - keine Ahnung, welches Datum jetzt das richtige ist.
Der 28.2.25 ist richtig...ich habe mich da vertippt gehabt. :flag:
Zitat von: DanshiDo am 31. März 2025, 13:22:40ochmal: ich sollte Auskunft über meine EX machen...das verlangten die
Auch nochmal: für diese Forderung gibt es keine Rechtsgrundlage.
Die Leistung des SGB II ist eine Individualleistung und die Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I beschränkt sich auf deine Person.
Selbst wenn du verheiratet wärst, wäre die Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I aufgrund eines von dir gestellten Antrages auf deine Person beschränkt, deine von diesem Antrag lt. § 38 SGB II mit erfassste Ehefrau hätte eine eigene Mitwirkungspflicht, die in § 60 SGB II geregelt ist.
Diese für Dritte in § 60 SGB II geregelte Mitwirkungspflicht greift auch bei einer VuE - aber erst dann, wenn das JC eine VuE festgestellt hat.
Ich würde dem JC hier wie folgt antworten:
ZitatAntrag auf vorläufige Leistung
Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom xxx
Anrede,
Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom xxx, in welcher Sie Daten über Frau yyy fordern, ist ganz klar rechtswidrig. Ebenso, dass sie meine Leistungsbewilligung davon abhängig machen.
Die Leistung des SGB II ist eine Individualleistung und die Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I beschränkt sich dabei auf meine Person.
Würde ich mit Frau yyy eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB II bilden, hätte Frau yyy eine eigene Mitwirkungspflicht, die in § 60 SGB II geregelt ist.
Diese für Dritte in § 60 SGB II geregelte Mitwirkungspflicht greift bei einer VuE aber erst dann, wenn Sie eine VuE festgestellt haben.
Bislang haben Sie jedoch weder Beweise noch objektivierbare Fakten benannt, welche die von Ihnen erfolgte Unterstellung einer VuE belegen, dazu sind Sie aber gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes verpflichtet.
Das Vorliegen einer VuE setzt voraus, neben der Wohn- auch eine Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Willen der wechselseitigen Unterstützung bestehen muss. Das diese Vorausetzungen nicht zutreffen, habe ich nachgewiesen.
Da ich bezüglich der Daten von Frau yyy nicht zur Mitwirkung verpflichtet bin, kann mein Leistungsanspruch auch nicht von der Mitwirkung von Frau yyy abhängig gemacht werden.
Ich fordere Sie deshalb hiermit auf, mir die beantragte Leistung sofort vorläufig zu bewilligen und sich bezüglich der von Frau yyy geforderten Daten an diese zu wenden.
Ich informiere Sie außerdem darüber, dass ich in dieser Sache mit heutigem Datum beim zuständigen Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt habe.
MfG
und zeitgleich klagen:
ZitatAbsender
SG
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Hiermit beantrage ich
Name, Adresse
das Jobcenter xyz, Adresse
zu verurteilen:
- das von mir am xxx beantragte Bürgergeld vorläufig zu bewilligen,
- meine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu erstatten.
Begründung
Das Jobcenter fodert von mir Unterlagen über meine Mitbewohnerin Frau yyy und macht die Entscheidung über meine Leistung davon abhängig.
Die Leistung des SGB II ist eine Individualleistung und meine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I beschränkt sich dabei auf meine Person.
Würde ich mit Frau yyy eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB II bilden, hätte Frau yyy eine eigene Mitwirkungspflicht, die in § 60 SGB II geregelt ist.
Das Jobcenter weigert sich jedoch, Frau yyy zur Mitwirkung aufzufordern, was daran liegen mag, dass ich gegenüber dem Jobcenter bereits nachgewiesen habe, dass zwischen mir und Frau yyy keine Wirtschaftsgemeinschaft besteht, ebensowenig ein Willen zur wechselseitigen Unterstützung.
Offenbar hofft das Jobcenter, einen solchen Unterstützungswillen fingieren zu können, indem es mich durch diese rechtswidrige Leistungsverweigerung nötigt, Daten von Frau yyy zu erbringen.
Da ich bezüglich der Daten von Frau yyy nicht zur Mitwirkung verpflichtet bin, kann mein Leistungsanspruch auch nicht von der Mitwirkung von Frau yyy abhängig gemacht werden.
Ich habe weder Einkommen noch Vermögen um meine Existenz zu sichern.
MfG