Ärger mit Jobcenter, Bedarfsgemeinschaft und langer Dauer der Bearbeitung

Begonnen von DanshiDo, 24. März 2025, 12:05:10

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DanshiDo

Hallo,

nochmals vielen Dank für eure Hilfe.
Wegen der Formulierung würde ich mich jetzt wirklich nicht hochziehen.

ChatGPT ist hier wirklich eine große Hilfe! Man füttert die Maschine mit den wichtigsten Prompts und er macht daraus einen richtigen Satz. Theoretisch kann man mit der KI auch ein guten Roman schreiben  :grins:

Aber zum Forum selber und die Mühe von allen Stammmitgliedern, möchte ich mich nochmals bedanken für die Hilfe und engagement. Ottokar, warst du selber mal ein JBc Mitarbeiter? In vielen initiativen gibt es tatsächlich Menschen die selber in solcher Bude gearbeitet haben.

Zitat von: Ottokar am 25. März 2025, 23:51:22Die haben doch eine Wohnungsbesichtigung gemacht, was steht denn im Prüfprotokoll?

Jetzt sage mir nicht, ich hätte es mir aushändigen dürfen oder sogar ein Blick darauf werfen können. Sorry, ist mein erstes mal, bin da noch jungfräulich.  :flag:

Und danke nochmal für das Editieren!
Ich habe mit eurer Mithilfe jetzt alles möglichstes getan...und soll jetzt ein Persönlichen Termin machen um das alles zu klären, weil wenn irgendwas unvollständig ist, schicken die weiter eine Mitwirkungspflicht und dies verlängert sich um weitere 10 Tage.

Die Frage die ich mir stelle, ob es sich hier schon langsam um eine Dienstaufsichtbeschwerde handeln könnte, gut das ganze muss bearbeitet, nachvollziehbar sein usw.

Das mit dem ALG1 ist wirklich ein anderes Thema... die übernehmen ja keine weitere Kosten wie Miete usw. aber der Antrag wurde gestellt und kann nicht bearbeitet werden, weil mir selbst Unterlagen fehlen und ich die was papierkram angeht seeeehr schlecht bin... ich versinke da im Chaos.  :heul:

Habt Dank ihr Lieben und falls euch was einfällt, nur zu.

BigMama

Zitat von: DanshiDo am 26. März 2025, 11:57:12Das mit dem ALG1 ist wirklich ein anderes Thema... die übernehmen ja keine weitere Kosten wie Miete usw. aber der Antrag wurde gestellt und kann nicht bearbeitet werden, weil mir selbst Unterlagen fehlen und ich die was papierkram angeht seeeehr schlecht bin... ich versinke da im Chaos. 

Hast du mittlerweile deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert in Arbeitsbescheinigung auszufüllen?
Falls nicht, mach das umgehend schriftlich.
Sollte der Arbeitgeber in einem angemessenem Rahmen nicht darauf reagieren, dann erinnere ihn an das Dokument, ebenfalls schriftlich.
Reagiert er denn immer noch nicht, dann teilst du das der Bundesagentur für Arbeit mit, welche dann von Amtswegen die Bescheinigung anfordern.

 
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

DanshiDo

Zitat von: BigMama am 26. März 2025, 12:07:06
Zitat von: DanshiDo am 26. März 2025, 11:57:12Das mit dem ALG1 ist wirklich ein anderes Thema... die übernehmen ja keine weitere Kosten wie Miete usw. aber der Antrag wurde gestellt und kann nicht bearbeitet werden, weil mir selbst Unterlagen fehlen und ich die was papierkram angeht seeeehr schlecht bin... ich versinke da im Chaos. 

Hast du mittlerweile deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert in Arbeitsbescheinigung auszufüllen?
Falls nicht, mach das umgehend schriftlich.
Sollte der Arbeitgeber in einem angemessenem Rahmen nicht darauf reagieren, dann erinnere ihn an das Dokument, ebenfalls schriftlich.
Reagiert er denn immer noch nicht, dann teilst du das der Bundesagentur für Arbeit mit, welche dann von Amtswegen die Bescheinigung anfordern.

 

Werde ich jetzt alles machen, hab ein Berg abzuarbeiten und liege mit Fieber flach...

DanshiDo

UPDATE:

Leute meine Situation kann aktuell nicht prekärer sein!
Das Jobcenter Dresden, ignorierte alle meine beigefügte Schreiben. Voller Angst und auch noch krank mit "gripalen Symptomen" bin ich in die Notfallsprechstunde.

Das Dumme...ich hatte mein portmone nicht dabei und konnte mich nicht ausweisen! Somit keine Chance mit irgendwie anders zu legitiminieren...gut, habe ich auch das gelernt...das man am besten immer irgendwas dabei hat, sei es eine Kopie vom Perso etc. Oder ein Bild auf dem Handy.

Gibt es wirklich keine andere Legitimation? Am Telefon zeige ich doch auch nicht mein Personalausweis? Und bekomme trotzdem Auskunft? Was läuft da nicht richtig.

Weil derzeit brennt meine Situation ordentlich! Ich kann an meiner Ex.Partnerin, die noch meine Mitbewohnerin ist, keine Miete überweisen, ich bin im Rückstanden und alles andere auch...ich habe schlichtweg kein Geld mehr, auch nicht für lebensmittel. Theoretisch müsste ich zur Tafel gehen oder der Heilsarmee oder habt ihr noch andere Ideen?

Wie tief kann man im Leben sinken :sad:

Das Zusammenwohnen ist noch aus anderen persönlichen Gründen, für beide Seiten nicht mehr zumutbar! Möchte das aber hier im Forum nicht erwähnen.

Weiß jemand wie das ganze ist, wenn man noch unter einer schweren Psychischen Erkrankung leidet? Weil die Trennung und noch der ganze kram mit dieser Behörde, setzen mir einfach sehr zu.

Zu dem belastet es wieder meine Ex. Die wollen tatsächlich weiter an sie heran und die Behörde geht weiter von einer Bedarfsgemeinschaft aus... ABER! Wie steht das ganze zu dem Verhältnis, dass wir beide Psychische Erkrankung haben, was es uns fast unmöglich macht, so eine Trennung von persönlichen hab und gut zu machen, damit es für das Jobcenter als WG anerkannt wird!


Und dürfte ich überhaupt in einer 3-Raum Wohnung wohnen? Würde man mir den Umzug ggfs. bezahlen? Dann brauche ich auch eine Erstaustattung.

Bitte schaut mal hier drüber und sagt mir, ob das alles so richtig abläuft oder ob die wieder Willkürlich Dinge tun und gegen etwas verstoßen...und ob ich eine Dienstaufsichtbeschwerde auflegen sollte...zudem traue ich mir nicht mehr, alleine dort hinzugehen.
Die sind ja absolut resistent in den Agenturen.

Und noch eine Frage..kennt ihr das von euch, dass solche Situation einen komplett psychisch belastet und einen reizt? Wie Kann ich mit sowas umgehen...

Im Anhang der Bescheid:
EDIT: Außerdem stimmt die Aussage nicht, dass die sich angekündigt haben, nicht ganz...3x waren die spontan da, also unangekündigt, erst dann warfen die ein Brief, mit falschen Namen an mich.


Auf mich prasseln wieder viele Dinge...Vielen Dank für eure Hilfe vorab!

Fettnäpfchen

Zitat von: DanshiDo am 28. März 2025, 18:36:49Das Jobcenter Dresden, ignorierte alle meine beigefügte Schreiben.
Was hast du denn bis jetzt geschrieben?
Besonders im Hinblick auf die Mitwirkungsaufforderung worauf das eingestellte Schreiben hindeutet.
Du solltest wenn du was als Anhang einstellst auch einen passenden Namen nehmen. Das ist nämlich kein Antrag auf Bürgergeld_2.pdf sondern ein einfaches Antwortschreiben.
Ich hätte es fast nicht geöffnet weil der Antrag nichts mit deinem momentanen Problem zu tun hat; Ausnahme du hast da Fehler beim ausfüllen gemacht die auf eine VuE hindeuten.


Zitat von: DanshiDo am 28. März 2025, 18:36:49Weiß jemand wie das ganze ist, wenn man noch unter einer schweren Psychischen Erkrankung leidet? Weil die Trennung und noch der ganze kram mit dieser Behörde, setzen mir einfach sehr zu.
ja aber da muss man trotzdem durch wenn man nicht unter der Brücke landen will.

Zitat von: DanshiDo am 28. März 2025, 18:36:49Zu dem belastet es wieder meine Ex. Die wollen tatsächlich weiter an sie heran und die Behörde geht weiter von einer Bedarfsgemeinschaft aus... ABER! Wie steht das ganze zu dem Verhältnis, dass wir beide Psychische Erkrankung haben, was es uns fast unmöglich macht, so eine Trennung von persönlichen hab und gut zu machen, damit es für das Jobcenter als WG anerkannt wird!
das soll und darf nicht mehr dein Problem sein. Aus Behördensicht natürlich wie es persönlich ist ist ein anderes Thema.
Und das JC macht es richtig wenn die Exfreundin angeschrieben wird. Wenn sie Leistungen vom Amt bekommt muss sie darauf antworten, wenn sie keine bekommt dann muss sie nicht darauf antworten.

Bleib bitte sachlich beim Thema und beantworte gestellte Fragen denn alles andere bringt es nicht und so traurig es sich liest wird dadurch ein Trollverdacht ins Leben gerufen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DanshiDo

ZitatWas hast du denn bis jetzt geschrieben?
Besonders im Hinblick auf die Mitwirkungsaufforderung worauf das eingestellte Schreiben hindeutet.

Du solltest wenn du was als Anhang einstellst auch einen passenden Namen nehmen. Das ist nämlich kein Antrag auf Bürgergeld_2.pdf sondern ein einfaches Antwortschreiben. Danke für die information.

Ich hätte es fast nicht geöffnet weil der Antrag nichts mit deinem momentanen Problem zu tun hat; Ausnahme du hast da Fehler beim ausfüllen gemacht die auf eine VuE hindeuten.

Alles klar, vielen Dank für die Information...man weiß ja nicht, wie die sich das Auslegen.

Ich werde mal alle Anhänge hier Hochladen...

Zitatdas soll und darf nicht mehr dein Problem sein. Aus Behördensicht natürlich wie es persönlich ist ist ein anderes Thema.
Und das JC macht es richtig wenn die Exfreundin angeschrieben wird. Wenn sie Leistungen vom Amt bekommt muss sie darauf antworten, wenn sie keine bekommt dann muss sie nicht darauf antworten.

Sie bekommt ja keine Leistungen!! Das ist ja das ganze dabei...die wollen an Sie rantreten aber wir stehen ja zueinander nicht ein...

In ordnung...was meinst du  mit Trollverdacht...tut mir leid...fällt mir sehr schwer.

Ich habe auf der ersten Seite als Zitat das Schreiben hochgeladen.

Danke...aber ruhig zu bleiben ist wirklich sehr schwer in solchen situatuon.




Ottokar

Bitte alles lesen!
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. März 2025, 12:54:33Und das JC macht es richtig wenn die Exfreundin angeschrieben wird. Wenn sie Leistungen vom Amt bekommt muss sie darauf antworten, wenn sie keine bekommt dann muss sie nicht darauf antworten.

Wenn die Ex vom JC Aufforderungen zur Mitwirkung bekommt, wie sind die denn dann begründet?
Beziehen die sich darin darauf, dass sie
a) Leistungen beantragt hat, oder
b) Mitglied deiner BG ist und damit nach § 60 SGB II zur Mitwirkung verpflichtet ist?

Im Falle von a) muss sie zunächst gegenüber dem JC schriftlich der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen.
Im Fall b) muss sie (nur) dem JC gegenüber schr. die Forderung zurückweisen, damit begründet, dass ihr keine VuE seid und sie dich wirtschaftlich nicht unterstützt; das JC auffordern die unzulässigen Datenerhebung zu unterlassen und für den Wiederholungsfall eine Klage dagegen androhen.

Das einschlägige Rechtsmittel dagegen ist eine sog. negative Feststellungslage beim SG.
Dabei beantragt die Ex dann festzustellen, dass zwischen ihr und dem JC kein Rechtsverhältnis besteht und das JC somit kein Recht hat, Daten von ihr zu erheben und von ihr Mitwirkungshandlungen einzufordern, da zwischen ihr und dir keine BG/VuE besteht.
Das SG prüft dann, ob zwischen ihr und dir keine BG/VuE besteht, was sie beweisen muss und wo du vermutlich als Zeuge geladen werden wirst.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


DanshiDo

Lieber Ottokar,

Beim letzteb Bescheid stand:

Zitat"Eine Bearbeitung Ihres Antrages auf Büg. kann erst nach den von uns bereits angeforderten Unterlagen (Aufforderung zur Mitwirkung vom 5.03.25 und 20.03.25) erfolgen.

"Am 18.03.25 erfolgte bei Ihnen ein angemeldeter Hausbesuch. Aufgrund der Wohnsituation und den unterschiedlichen Angaben ergab, dass keine Trennung der Bedarfsgemeinschaft vorliegt."

Im vorletzten Brief, wie oben erwähnt stand:
Zitat"Sie haben Büg. beantragt..blabla
wir prüfen daher ob blablabla...
Hierfür benötigen wir von IHNEN Informationen

Sie geben an, schön länger mit Frau H. zusammenzuleben, In der mir vorliegenden blabla, im jahr 2023 geben Sie an, dass Frau H. Ihre Partnerin ist. Da Sie weiterhin mit ihr zusammenwohnen, gehe ich weiterhin von einer EHE-Ähnlichen Gemeinschaft aus.
Reichen Sie daher folgende Unterlagen ein...WEP, EK, VM usw. und Kontoauszüge usw.
Erst nach Ihrem Mitwirken, Vorlage aller Unterlagen, kann Ihr Antrag auf Büg. weiterbearbeitet werden."

Erstmal zum "angemeldeten" Hausbesuch...schön das die nichts davon schreiben, dass die vorher 3x ohne Anmeldung da waren...also unangekündigt, spontan.

Dann habe ich bereits schriftlich alles hochgeladen und angerufen, ob alles ankam. Ja, ist angekommen...Die Eidestatliche Erklärung und blabla...

Diese Behörde ist ABSOLUT Resilient, HART. Mitlerweile kann ich es NICHT verstehen, weil die genau wissen, wie MEINE aktulle Situation ist!!! Die wollen nur Geld von meiner EX. und bedrängen mich damit.  :help:

Mal davon abgesehen das es verstörend für mich war, fremde Leute in der Wohnunng rumspazieren zu sehen.
Theoretisch müsste ich morgen hingehen aber ich traue mich einfach nicht... mich belastet das alles jetzt schon ungemein stark.

Zitat von: Ottokar am 30. März 2025, 10:58:29Bitte alles lesen!
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. März 2025, 12:54:33Und das JC macht es richtig wenn die Exfreundin angeschrieben wird. Wenn sie Leistungen vom Amt bekommt muss sie darauf antworten, wenn sie keine bekommt dann muss sie nicht darauf antworten.

Wenn die Ex vom JC Aufforderungen zur Mitwirkung bekommt, wie sind die denn dann begründet?
Beziehen die sich darin darauf, dass sie
a) Leistungen beantragt hat, oder
b) Mitglied deiner BG ist und damit nach § 60 SGB II zur Mitwirkung verpflichtet ist?

Im Falle von a) muss sie zunächst gegenüber dem JC schriftlich der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen.
Im Fall b) muss sie (nur) dem JC gegenüber schr. die Forderung zurückweisen, damit begründet, dass ihr keine VuE seid und sie dich wirtschaftlich nicht unterstützt; das JC auffordern die unzulässigen Datenerhebung zu unterlassen und für den Wiederholungsfall eine Klage dagegen androhen.

Das einschlägige Rechtsmittel dagegen ist eine sog. negative Feststellungslage beim SG.
Dabei beantragt die Ex dann festzustellen, dass zwischen ihr und dem JC kein Rechtsverhältnis besteht und das JC somit kein Recht hat, Daten von ihr zu erheben und von ihr Mitwirkungshandlungen einzufordern, da zwischen ihr und dir keine BG/VuE besteht.
Das SG prüft dann, ob zwischen ihr und dir keine BG/VuE besteht, was sie beweisen muss und wo du vermutlich als Zeuge geladen werden wirst.

Ich lade mal ein Schreiben von Ihr hoch, was ich Online hochgeldaen habe.
Die haben wirklich alles da!!!

EDIT:
Könnt ihr mir bitte sagen, wie ich morgen in der Notfallsprechstunde mit denen umgehen soll? Was ich sagen soll und ich werde nochmal alles an Papier mitbringen?

LG





Fettnäpfchen

DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 29. März 2025, 14:29:14Sie bekommt ja keine Leistungen!! Das ist ja das ganze dabei...die wollen an Sie rantreten aber wir stehen ja zueinander nicht ein...
Da weißt du ja jetzt anhand von Ottokar seinem Beitrag was du zu tun hast.

Zitat von: BigMama am 26. März 2025, 12:07:06Hast du mittlerweile deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert in Arbeitsbescheinigung auszufüllen?
und jetzt gemacht?

Zitat von: DanshiDo am 26. März 2025, 11:57:12und soll jetzt ein Persönlichen Termin machen um das alles zu klären, weil wenn irgendwas unvollständig ist, schicken die weiter eine Mitwirkungspflicht und dies verlängert sich um weitere 10 Tage.
Das macht man nicht denn das wird nach hinten losgehen. In so einem Fall alles nur schriftlich und nachweislich.
Ansonsten hast du keine Beweismöglichkeit wenn die was anderes in die Akte schreiben als das was du angibst.
Ein Beistand der mitschreibt wäre da noch die einzige gängige Lösung. Oder die Schreiben in den Hausbriefkasten des JC mit entsprechendem Kommentar.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zitat von: BigMama am 24. März 2025, 13:41:50Was sagt die Anwältin zu dem Sachverhalt?
Hab ich wohl überlesen. Anwälte mögen es in der Regel nicht wenn Ihnen ihr Kunde vorschreibt wie sie ihren Job zu machen haben.
Und darauf kann es hinauslaufen wenn du die Infos von hier falsch verpackst und ihr mitteilst.
Und was sagt Sie?

Komischerweise kann ich nicht mehr Zitate setzen ich schick es jetzt mal ab und schau ob es dann wieder klappt.

MfG FN

Vllt. lag es am editieren jetzt geht es wieder.

Zitat von: DanshiDo am 30. März 2025, 12:28:27Könnt ihr mir bitte sagen, wie ich morgen in der Notfallsprechstunde mit denen umgehen soll? Was ich sagen soll und ich werde nochmal alles an Papier mitbringen?
Hab ich oben schon umrissen und Unterlagen die die haben brauchst du höchstens noch für Dich selber zur Orientierung.

Zitat von: DanshiDo am 30. März 2025, 12:28:27Diese Behörde ist ABSOLUT Resilient, HART. Mitlerweile kann ich es NICHT verstehen, weil die genau wissen, wie MEINE aktulle Situation ist!!! Die wollen nur Geld von meiner EX. und bedrängen mich damit. :help:
ja das ist Methode und von deiner EX wollen die kein Geld. Die wollen das die EX Ihr Geld für dich ausgibt und die damit nicht leisten müssen.

Wie soll man dass aus dem Schreiben verstehen das unterschiedliche Angaben gemacht wurden und dass das JC deswegen auf eine VuE/BG besteht?
Deswegen wäre es gut gewesen du hättest von Anfang an die Original Bescheide in anonymisierter Form hier eingestellt und nicht nur abgetippt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DanshiDo

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. März 2025, 12:59:50DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 29. März 2025, 14:29:14Sie bekommt ja keine Leistungen!! Das ist ja das ganze dabei...die wollen an Sie rantreten aber wir stehen ja zueinander nicht ein...
Da weißt du ja jetzt anhand von Ottokar seinem Beitrag was du zu tun hast.

Zitat von: BigMama am 26. März 2025, 12:07:06Hast du mittlerweile deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert in Arbeitsbescheinigung auszufüllen?
und jetzt gemacht?

Zitat von: DanshiDo am 26. März 2025, 11:57:12und soll jetzt ein Persönlichen Termin machen um das alles zu klären, weil wenn irgendwas unvollständig ist, schicken die weiter eine Mitwirkungspflicht und dies verlängert sich um weitere 10 Tage.
Das macht man nicht denn das wird nach hinten losgehen. In so einem Fall alles nur schriftlich und nachweislich.
Ansonsten hast du keine Beweismöglichkeit wenn die was anderes in die Akte schreiben als das was du angibst.
Ein Beistand der mitschreibt wäre da noch die einzige gängige Lösung. Oder die Schreiben in den Hausbriefkasten des JC mit entsprechendem Kommentar.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zitat von: BigMama am 24. März 2025, 13:41:50Was sagt die Anwältin zu dem Sachverhalt?
Hab ich wohl überlesen. Anwälte mögen es in der Regel nicht wenn Ihnen ihr Kunde vorschreibt wie sie ihren Job zu machen haben.
Und darauf kann es hinauslaufen wenn du die Infos von hier falsch verpackst und ihr mitteilst.
Und was sagt Sie?

Komischerweise kann ich nicht mehr Zitate setzen ich schick es jetzt mal ab und schau ob es dann wieder klappt.

MfG FN

Vllt. lag es am editieren jetzt geht es wieder.

Zitat von: DanshiDo am 30. März 2025, 12:28:27Könnt ihr mir bitte sagen, wie ich morgen in der Notfallsprechstunde mit denen umgehen soll? Was ich sagen soll und ich werde nochmal alles an Papier mitbringen?
Hab ich oben schon umrissen und Unterlagen die die haben brauchst du höchstens noch für Dich selber zur Orientierung.

Zitat von: DanshiDo am 30. März 2025, 12:28:27Diese Behörde ist ABSOLUT Resilient, HART. Mitlerweile kann ich es NICHT verstehen, weil die genau wissen, wie MEINE aktulle Situation ist!!! Die wollen nur Geld von meiner EX. und bedrängen mich damit. :help:
ja das ist Methode und von deiner EX wollen die kein Geld. Die wollen das die EX Ihr Geld für dich ausgibt und die damit nicht leisten müssen.

Wie soll man dass aus dem Schreiben verstehen das unterschiedliche Angaben gemacht wurden und dass das JC deswegen auf eine VuE/BG besteht?
Deswegen wäre es gut gewesen du hättest von Anfang an die Original Bescheide in anonymisierter Form hier eingestellt und nicht nur abgetippt.

MfG FN

Soll ich die jetzt noch hochladen?

Fettnäpfchen

DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 30. März 2025, 13:21:19Soll ich die jetzt noch hochladen?
Welche genau?
Die die du schon eingestellt hast bringen nichts. Wenn du die Originale meinst dann ja.

Und du solltest die Fragen die gestellt wurden beantworten.

Gegen 14.00 bekomme ich Besuch. Es kann also sein das ich eute dann offline bin. Mit viel Glück schau ich vllt. am Abend noch mal rein, so wie jetzt durch Zufall.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DanshiDo

Also zur Antwort wegen der Arbeitsbescheinigung:
JA mittlerweile habe ich diese gemacht! Wie gesagt ich lag mit Fieber flach, dazu die Trennung...
Habe diese per Mail gesendet, da mir aktuell das Geld fehlt...bzw. muss ich mal schauen und dann nochmal per Post senden
mit Einschreiben...

Sorry, aber für mich ist das Aktuell ein sehr großer Aufwand...ich bin das ganze Wochenende mit der ganzen Sache beschäftigt...recherchiere, schreibe etc. dann muss ich die Sachen einscannen usw.
Also BITTE ich hier um Entschuldigung! Wenn ich es nicht schaffe alles zu lesen und so zu beantwortet. Sorry deswegen.

Ich werde mir nochmal Zeit nehmen ALLES euch nachzureichen...wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob das jetzt noch was bringt, hier alles hochzuladen, weil das am Ende nur noch unübersichtlicher wird?



Ottokar

Du muss hier gar nichts hochladen, sondern endlich die Empfehlungen umsetzen, die du erhalten hast, sonst wird das nie was.
Du hattest geschrieben, dass deine Ex eine Aufforderungen zur Mitwirkung erhaten hätte, davon kann ich nun nichts mehr lesen. Ich sehe hier nun das Du eine Aufforderungen zur Mitwirkung erhalten hast, Daten deiner Ex vorzulegen, was in jedem Fall rechtswidrig ist. Dagegen solltest du unverzüglich vorgehen und dem JC mitteilen, dass du hier keine Mitwirkungspflicht hast, sondern - sofern das JC das Vorliegen einer BG/VuE beweisen kann - diese Mitwirkungspflicht gemäß § 60 SGB II deine Ex trifft.
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DanshiDo

Hallo Ottokar,

ich hab glaube ich jetzt alles soweit umgesetzt...war krankgeschrieben und daher konnte ich nicht viel machen.

Ich schaue nochmal was alles offen steht...

Heute bin ich in die notsprechstunde gegangen, habe alles so vorgetragen usw. Und angezeigt, dass ich aktuell absolut kein Einkommen habe...

Nochmal: ich sollte Auskunft über meine EX machen...das verlangten die... Hätte ich mich nicht informiert, dann wäre es wohl am Ende so gekommen.

Wir wohnen zusammen ja...die Wohnung ist aber nicht so getrennt y wie die es sich wünschen... Wir arbeiten aber dran.

Birgit63

Bekommst du für März keinen Lohn? Oder habe ich das überlesen? Du bist zum 28.03.2025 gekündigt. Da müsstest du ja noch den März-Lohn bekommen.