Hallo,
ich bekomme Grusi nach SGB12. Neben div. Behinderungen, Schmerzchroniker daher schwere Medis seit über 14 Jahren jetzt Spätfolgen und ich muss zu div. Fachärzten immer wieder. Dazu kommt PTBS die fest ist. Daher u. allem davor kann ich meine Whg nicht verlassen. Und kann nur mit Taxi bzw. wenn mich jmd. Fährt zu Ärzten. Da ich wg. Folgekrankungen von Ärzten Medis bekomme die ich selber zahlen muss bleiben mir von Grusi und Pflegegeld im Monat grad ml 300 euro und da noch kein Tel. und Strom etc. bezahlt.Dazu kommt dass fam. Krebsbelastet bin und selber schon paar mal unter Verdacht war. Amt sagt immer nein für Fahrtkosten Taxi u. ä. auch Krebsvorsorge wird abgelehnt. jetzt neue Gesudnheitsprobl. und ich kann zu keinen Fachärzten. Hat Amt sowas wie ne Fürsorgeflicht?
Danke und Gruß
Das ist doch keine Krankenkasse. Es gibt keine Leistungen, die über die Versorgung durch die Krankenkassen hinaus geht.
Eine Erstattung von Fahrtkosten kann unter gewissen Voraussetzungen durch deine Krankenkasse erfolgen.
Für die Krebsvorsorge ist der Hausarzt zuständig und Fahrtkosten zu ambulanten Terminen gibt es nur bei Vorliegen spezieller Umstände, lies dazu mal hier: https://hartz.info/index.php/topic,135689.msg1625996.html#msg1625996
Danke für eure Antworten
Durch meine Lungenkrankheit, Arthose am ganzen körper, eben die Ptbs vor Autos ud Co kann ich net zu fuss gehen bzw. weil ich 13 jahre nach nem Therapiedingens gesucht habe hat sie die PTBS festgesetzt und Folgeängste entstanden. Da ich nur PG 2 habe dingst die KK keinen anspruch auf Tranportkosten. Meinen Einwand dass sehr wohl gem. Tranportrichtlinien §8 meine Satz 3 bzw 4 wo drin ist, dass sehr wohl Versicherten die weniger als PG 3 haben bzw. die andren Dignens nicht erfüllen bei ähnlich schweren Erkrnankungen Fahrtkosten bezahlt kriegen, sagt kasse gar nix zu. Tranpsortscheine von Ärzten werden nciht bezahlt und ich kann nicht zu all meinen wichtigen Terminen die ärztl. zwingend sind.
zb Darmvorsorge da wurde was gefunden und ich muss jährl. hin. sind 160 euro (4 x knapp 40 Euro eine Fahrt)
Dahe rjetzt Gedanke gibt es so ne art Fürosorgeflicht? ich hatte amt auch schon mehrmals gesagt gerne auch jmd. aus SGB2 od aus sgb12 oder ehrenamt über die kfz-vers. sind ja insassen autom. versichtert udn ich würde aufwand bezahlen. nix....
jetzt auch ein leberfleck der entartet dazu meine dauerkopfschmerzen deswegen soll ich zum neurologen sind je 20 euro dann lungenarzt dann therapien ich pack das net mehr finanz.
was ist mit schwieriegen Lebensumständen? Amt hab ich jetzt schrieben Psycho geschickt auch wieder schweigen.
Wenn ein Termin beim Arzt nur mit dem Taxi stattfinden kann, muss der Arzt einen Beförderungsschein ausstellen. Das bezahlt dann die Krankenkasse Das Sozialamt ist hier der falsche Ansprechpartner.
Zitat von: einfach-Sie am 03. April 2025, 13:20:47Dahe rjetzt Gedanke gibt es so ne art Fürosorgeflicht?
Nein.
Für die Fahrkosten ist allein die KK zuständig.
Wenn dir ein Facharzt attestiert, dass du keinen ÖPNV nutzen kannst, kannst du die Übernahme der Fahrkosten bei der KK beantragen. Ob die dem stattgeben, ist eine andere Frage.
Wenn du doch so eingeschränkt und so "krank" bist, hast du schon eine Höherstufung des Pflegegrades beantragt? Ansonsten bleibt wohl nur Familie oder Freunde fragen ob die einen fahren können. Meine hätten mich gefahren sofern Auto vorhanden gewesen wäre. Heute brauche ich leider einen liegend Transport.
sorry fürs Schweigen, ich lag wieder flach...
also familie ist tot und freunde habens sie seit amt nach unfall weggedreht aus hilflosigkeit. daher hab ich niemanden....
Höherstufung wurde immer abgelehnt weil man meinen 1 lungenflügel und rthorse und psyche net dramadignens fand. nach 10 jahare suche Psychotherapeutin endl. eine gute bei mir in stadt gefunden. die hat mir jeztt auch ein Attest gemacht. wir versuchen es wieder..
Hausarzt kann keine Krebsvorsorgung Darm, Brust, Unterleib etc machen.
Beförderungsscheine wurden imemr abgelehnt. Daher jetzt sozialamt.
In den transportrichtlinien § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V steht unter § 8 Satz 3 bzw4 drin, dass auch leute mit weniger als PG 3 das bekommen können wenn Erkrankungen da sind die das rechtfertigen. da nur schweigen der Kasse.
Fakt ist ich muss wg. 14 jahren dauernahme von opoide und jeztt daraus Folgekrankungen ständig zu Fachärzten. Ganz zu schweigen von Therapien.
Amt muss doch auch in Vorleistungen gehen wenn man ansprüche gg Kase hat, daher jetzt der Versuch übers amt. Zumal amt immer dingst, wenn ich irgendwo hinwill ist es privatvergnügen. Wort ARZT und Therapien wieder immer unter Tisch fallen gelassen. Im SGB 12 sthe tirgendwo, dass amt Verschelchterungen von Krankheiten bzw. neuerkrankungen und Behinderungen verhindern muss. Kann ich da ansetzen?
Od wie ist es mit Hilfen in schweren Lebensituationen? Da werden dann ja auch BEsuche zu Kindern bezahlt?
Ich will ja keine Spassfahrten od. einkauf o.ä. osndern rein für den letzten Rest gesundheit den ich noch habe...
Danke
Bei uns im Ort gibt es ein "Bürger-Taxi". Das wird von Ehrenamtlichen gefahren und bringt Leute innerhalb der Stadt, wohin sie wollen, nicht nur zu Ärzten. Einzige Bedingung: Sie können nicht selber.
Hast Du bei der Stadt/Gemeinde schon mal gefragt? Oder Caritas o.ä? Oder Kirche? Oder auch einfach Nachbarn? Aushang im Supermarkt?
Scheinbar liegt bereits ein Pflegegrad vor, da Pflegegeld bezogen wird. Wurde denn schon mal ein ambulanter Pflegedienst kontaktiert? Wir haben hier sehr viele davon vor Ort und ich weiß, dass die ambulanten Pflegekräfte die Bedürftigen auch zum Arzt begleiten/fahren. Die Voraussetzungen dafür kenne ich allerdings nicht.
Nur so ein Gedanke: Kann man hier nicht Eingliederungshilfe beantragen? Ich hatte damals "nur" psychische probleme und konnte deswegen das haus nicht verlassen. Durch die Eingliederungshilfe und den Betreuer, den man ja dann bekommt, wurde es besser. Hat mich auch überall hingefahren, egal ob einkäufe, arzttermine usw.
Alles gute wünsche ich dir.
Bei Eingliederungshilfe bekommt man keinen Betreuer. Eingliederungshilfe gibt es für Kinder und Jugendliche vom Jugendamt. Eingliederungshilfe dient zudem einem gänzlich anderen Zweck.
Einen Betreuer bestellt das Betreuungsgericht, wenn und solange der Betroffene nicht in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen. Der fährt einen aber nicht in der Gegend herum.
Du meinst vermutlich einen Sozialarbeiter, der ist bei der Kommune (Soziale Dienste) oder einer Hilfsorganisation angestellt und wird von dort bezahlt.
Dann gibt es noch den Alltagshelfer, der wird z.B. von der Krankenkasse gestellt und bezahlt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend entsprechende Hilfe benötigt, ohne pflegebedürftig zu sein.
Ich habe bzgl. mir einen ähnlichen Fall und die Betreuerin hat mich zu den 2 Gutachten des Jobcenters hingefahren und begleitet.
Meine PTBS und das damit verbundene Globus-Syndrom waren bei den Begutachtungen so schlimm, dass ich nicht mehzr sprechen konnte.
Die Betreuerin musste dann für mich antworten.
Das hat sie zwar sehr widerwillig gemacht und auch uninteressiert, aber die Gutachterin hat recht schnell erkannt, wie heftig die PTBS und die Traumafolgestörungen sind und mich dann erwerbsunfähig begutachtet. Aber natürlich nur vorübergehend bzw. befristet.
Man glaubt ja anscheinend immer noch, dass es Engel gibt, die vom Himmel runterkommen und eine Blitzheilung herbeiführen können.
Ohne Therapieplatz sehe ich da aber schwarz. Ich warte seit 8 Jahren auf eine Therapie.
Einen Betreuer kann die Sozialarbeiterin vom Sozialamt anleiern. Sie schickt Dich zu einem Gutachter und wenn dies pos. ausgeht, dann bekommst Du noch einen Termin beim Betreuungsgericht. Da befragt Dich noch kurz die Richterin/Richter und teilt Dir einen Betreuer (meist Betreuerin) zu.
Das ist jedoch dann wie russisch Roulette. Man weiss nicht, ob man dann nur eine Betreuerin bekommt, die sich zurücklehnt und monatlich ihre Rechnungen an das Betreuungsgericht schreibt, oder ob der/die/das auch wirklich etwas für den zu Betreuenden macht.
Das kann also auch ziemlich nach Hinten losgehen und die restlich verbliebene Freiheit stark einschränken.
Ach ja, in einigen Städten gibt es auch Mobilitätshelfer, die ehrenamtlich Menschen die eingeschränkt sind, im ÖPNV begleiten.
Zitat von: Bumbusch am 19. Juni 2025, 14:48:39Einen Betreuer kann die Sozialarbeiterin vom Sozialamt anleiern. Sie schickt Dich zu einem Gutachter und wenn dies pos. ausgeht, dann bekommst Du noch einen Termin beim Betreuungsgericht. Da befragt Dich noch kurz die Richterin/Richter und teilt Dir einen Betreuer (meist Betreuerin) zu.
Das ist schlicht Unfug.
Ein Sozialarbeiter kann kein Gutachten beauftragen.
Eine Betreuung kann jeder beim Betreuungsgericht anraten, oder für sich selbst beantragen.
Das Betreuungsgericht prüft, ob eine Betreuung erforderlich ist und gewünscht wird.
Dazu befragt das Betreuungsgericht den Betroffenen und holt, falls erforderlich, ein fachärztliches Gutachten ein.
Der Betroffene kann eine Person als Betreuer vorschlagen, oder auch ablehnen, denn gegen den Willen des Betroffenen kann kein Betreuer bestellt werden.
Hallo @Ottokar,
bei mir war es jedoch so, wie ich es beschrieben hatte.
Meine zuständige Sozialarbeiterin, die als Einzige der bisherigen Mitarbeiter ein Gespür hatte, dass etwas traumabedingt mit mir nicht stimmte, schlug mir die Betreuung vor und veranlasste die Begutachtung.
Nach dem Erhalt des Gutachtens wurde ich zu einer persönlichen Anhörung beim Betreuungsgericht eingeladen und auch noch etwas gecheckt.
Kurz später meldete sich die beauftragte Betreuerin bei mir.
Ich selbst wäre da nie auf die Idee gekommen und stehe Themen, die die persönliche Freiheit einschränken, eher sehr skeptisch gegenüber.
Für mich ist es jedoch ehrlich gesagt nun auch ein kleiner Vorteil, da mich die Betreuerin regelmäßig sieht und live mitbekommt, wenn bei mir die Traumafolgestörungen durchbrechen.
Meine vorhergehende Jobcenter-Sachbearbeiterin war ein neg. bekannter Drache und schikanierte mich trotz der schweren Verletzungen durchgehend, schickte mich zu Sinnlosmaßnahmen und schickte auch Wohnungsprüfer um 6.30 Uhr früh bei mir vorbei.
Seit der Betreuerin habe ich damit Ruhe.
Dies war der Ablauf, wie ich ihn mitbekommen habe (was hinter meinem Rücken abging, kann ich nicht beurteilen).
V.G. Bumbusch